Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
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Bisheriger Verlauf
18.08.2020
12.03.2021
13.08.2024
03.09.2024
25.04.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen
Details im PARLIS OM_6324_2020Stellungnahme des Magistrats
Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen
Details im PARLIS ST_586_2021Antrag Ortsbeirat
Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
Details im PARLIS OF_1334-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
Details im PARLIS OM_5820_2024Stellungnahme des Magistrats
Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
Details im PARLIS ST_690_202518.08.2020
12.03.2021
Stellungnahme des Magistrats
Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen
Details im PARLIS ST_586_202113.08.2024
Antrag Ortsbeirat
Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
Details im PARLIS OF_1334-1_202403.09.2024
Anregung Ortsbeirat
Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
Details im PARLIS OM_5820_202425.04.2025
Stellungnahme des Magistrats
Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
Details im PARLIS ST_690_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5820 entstanden aus Vorlage: OF 1334/1 vom 13.08.2024
Betreff: Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten
Vorgang: OM 6324/20 OBR 1; ST 586/21 Bereits vor vier Jahren forderte der Ortsbeirat mit der Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6324, eine Sperrung der Biebergasse analog zu der Situation während des Weihnachtsmarktes, die jedoch nicht umgesetzt wurde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat hiermit gebeten, die Anregung OM 6324 zeitnah umzusetzen und die Biebergasse für den regulären Pkw-Durchgangsverkehr dauerhaft sperren zu lassen, um sicheren Platz für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu verbessern. Begründung:
In der Stellungnahme vom 12.03.2021, ST 586, hatte der Magistrat von einem Gesamtverkehrskonzept gesprochen, in das die Biebergasse einfließen sollte. Zur Weihnachtszeit wird jedoch bereits jedes Jahr ein funktionierendes temporäres Verkehrskonzept umgesetzt. Die Weihnachtszeit ist für die Innenstadt die meistbesuchte und umsatzstärkste Zeit des Jahres. Wenn zu dieser Zeit eine Sperrung funktioniert, dann würde sie auch zu allen anderen Jahreszeiten funktionieren. Mit der Anregung OM 6324 wurde der Magistrat aufgefordert, in der Biebergasse analog zur Adventszeit den Durchgangsverkehr herauszunehmen. Begleitend dazu sollten die verbleibenden Poller und Fahrbahnbeläge auf ihre Sinnhaftigkeit und Funktionalität überprüft werden. Die Anlieferung über die Biebergasse soll analog des Börsenplatzes bis 11:00 Uhr möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6324
Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 586 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 690 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme