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Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen

Details im PARLIS OF_1277-1_2024
28.05.2024

Anregung Ortsbeirat

Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen

Details im PARLIS OM_5538_2024
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen

Details im PARLIS ST_2049_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5538 entstanden aus Vorlage: OF 1277/1 vom 13.05.2024

Betreff: Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen
Der Magistrat wird gebeten, die Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und mithilfe geeigneter Maßnahmen (z. B. Blumenkübel, Kommunikationsbänke und/oder Sitzgelegenheiten) schnellstmöglich die Aufenthaltsqualität dort zu erhöhen. Dabei soll die Möglichkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge selbstverständlich gewahrt bleiben.

Begründung:

Durch die Einführung des Rechtsabbiegeverbots aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Ost-Zeil hat der Bereich seinen Charakter grundlegend gewandelt. Bereits wenige Tage nach der Umstellung haben die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden den Bereich für sich entdeckt und erobert. Kraftfahrzeuge (mit der Ausnahme von Einsatzfahrzeugen) dürfen in den Bereich nun weder von Osten noch von Westen einfahren, er ist faktisch eine Verlängerung der Fußgängerzone Konstablerwache nach Osten. Diesem soll Rechnung getragen werden mit einer entsprechenden Umwidmung und Umgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2049
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1