Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 fordert die Stadtregierung auf, die Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim aufzuheben, um den Vereinen und Besuchern wieder Parkmöglichkeiten zu bieten. Dies ist notwendig, um den Parknotstand in der Umgebung zu beheben.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Seit einigen Tagen ist die Einfahrt des Parkplatzes der Stadthalle Zeilsheim komplett gesperrt. Vereine, die dort Veranstaltungen gebucht haben, können den Teilnehmern keine Parkmöglichkeiten mehr anbieten. Da auch Besucher anderer Stadtteile und von außerhalb Frankfurts die Halle anfahren, hat sich ein eklatanter Parknotstand ergeben. Suchverkehr in den angrenzenden Straßen führt, da dort ohnehin schon für die Anwohner kaum Parkraum vorhanden ist, zu kritischen Situationen: Straßenecken werden verkehrswidrig beparkt, Toreinfahrten blockiert und Radwege illegal genutzt.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Sperrung zu ergreifen und den Parkplatz für die Nutzer und Besucher der Stadthalle wieder zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2024OFOF 1057/6Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufhebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5661Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufhebenDirektanregung
- 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2039Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufhebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1