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Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert die Stadtregierung auf, die Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim aufzuheben, um den Vereinen und Besuchern wieder Parkmöglichkeiten zu bieten. Dies ist notwendig, um den Parknotstand in der Umgebung zu beheben.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Seit einigen Tagen ist die Einfahrt des Parkplatzes der Stadthalle Zeilsheim komplett gesperrt. Vereine, die dort Veranstaltungen gebucht haben, können den Teilnehmern keine Parkmöglichkeiten mehr anbieten. Da auch Besucher anderer Stadtteile und von außerhalb Frankfurts die Halle anfahren, hat sich ein eklatanter Parknotstand ergeben. Suchverkehr in den angrenzenden Straßen führt, da dort ohnehin schon für die Anwohner kaum Parkraum vorhanden ist, zu kritischen Situationen: Straßenecken werden verkehrswidrig beparkt, Toreinfahrten blockiert und Radwege illegal genutzt.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Sperrung zu ergreifen und den Parkplatz für die Nutzer und Besucher der Stadthalle wieder zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juni 2024OFOF 1057/6Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufhebenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. Juni 2024Sie sind hier
    OMOM 5661Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben
    Direktanregung
  3. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2039Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufhebenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 34 · 26.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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