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Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben

Details im PARLIS OF_1057-6_2024
25.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben

Details im PARLIS OM_5661_2024
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben

Details im PARLIS ST_2039_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5661 entstanden aus Vorlage: OF 1057/6 vom 20.06.2024

Betreff: Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben
Seit einigen Tagen ist die Einfahrt des Parkplatzes der Stadthalle Zeilsheim komplett gesperrt. Vereine, die dort Veranstaltungen gebucht haben, können den Teilnehmern keine Parkmöglichkeiten mehr anbieten. Da auch Besucher anderer Stadtteile und von außerhalb Frankfurts die Halle anfahren, hat sich ein eklatanter Parknotstand ergeben. Suchverkehr in den angrenzenden Straßen führt, da dort ohnehin schon für die Anwohner kaum Parkraum vorhanden ist, zu kritischen Situationen: Straßenecken werden verkehrswidrig beparkt, Toreinfahrten blockiert und Radwege illegal genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Sperrung zu ergreifen und den Parkplatz für die Nutzer und Besucher der Stadthalle wieder zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2039
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme