Zeilsheim: E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Einrichtung einer E-Ladestation für PKW auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofs, um die klimafreundliche Mobilität durch E-Autos zu fördern. Dies ist notwendig, da es derzeit nur unzureichende Lademöglichkeiten in der Umgebung gibt.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen anderen Betreiber einzuwirken, eine E-Ladestation für PKW auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofs einzurichten.
Begründung
Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladesäuleninfrastruktur. Bisher gibt es auf der Zeilsheimer und Sindlinger Gemarkung lediglich zwei Ladestationen auf dem Aldi - Parkplatz in der Westhöchster Straße, die intensiv genutzt werden. Insofern ist von einer eklatanten Unterversorgung zu sprechen. Der Standort Friedhof Zeilsheim bietet sich auch deshalb an, da hier städtische Parkplätze in großer Zahl vorhanden sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2024Sie sind hierOFOF 985/6Zeilsheim: E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer FriedhofesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. April 2024OMOM 5350E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer FriedhofesDirektanregung
- 26. August 2024STST 1589E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer FriedhofesStellungnahme
- 6. Dezember 2025OFOF 1416/6Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. Januar 2026VV 1354Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur?Anfrage
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 112 WochenSTST 884Was ergab die Bedarfsanayse zur E-LadeinfrastrukturStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme