Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur?
Zusammenfassung
Die Bedarfsanalyse zur E-Ladeinfrastruktur für den Frankfurter Westen wird angefordert, um den Bedarf an öffentlich zugänglichen E-Ladestationen zu ermitteln und geeignete Standorte zu finden. Der Ortsbeirat 6 möchte informiert werden, um die Einbeziehung in die Planung sicherzustellen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFragen an den Magistrat
- Welcher Bedarf wurde für die einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 6 ermittelt?
- Welche Standorte werden vorgeschlagen?
- Wie erfolgt die angekündigte Einbeziehung des Ortsbeirats 6 dazu?
Begründung
Die Stadtteile im Ortsbezirk 6 benötigen mehr E-Ladestationen, die öffentlich zugängig sind. In der Stellungnahme ST 1589 wurde auf die Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur hingewiesen und dass die Ortsbeiräte einbezogen werden. Dies ist bisher nicht erfolgt. Der Ortsbeirat 6 will zeitnah über den Stand informiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2024OFOF 985/6Zeilsheim: E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer FriedhofesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. April 2024OMOM 5350E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer FriedhofesDirektanregung
- 26. August 2024STST 1589E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer FriedhofesStellungnahme
- 6. Dezember 2025OFOF 1416/6Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. Januar 2026Sie sind hierVV 1354Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur?Anfrage
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 112 WochenSTST 884Was ergab die Bedarfsanayse zur E-LadeinfrastrukturStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen