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Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur?

Vorlagentyp: V
112 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Bedarfsanalyse zur E-Ladeinfrastruktur für den Frankfurter Westen wird angefordert, um den Bedarf an öffentlich zugänglichen E-Ladestationen zu ermitteln und geeignete Standorte zu finden. Der Ortsbeirat 6 möchte informiert werden, um die Einbeziehung in die Planung sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. Welcher Bedarf wurde für die einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 6 ermittelt?
  2. Welche Standorte werden vorgeschlagen?
  3. Wie erfolgt die angekündigte Einbeziehung des Ortsbeirats 6 dazu?

Begründung

Die Stadtteile im Ortsbezirk 6 benötigen mehr E-Ladestationen, die öffentlich zugängig sind. In der Stellungnahme ST 1589 wurde auf die Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur hingewiesen und dass die Ortsbeiräte einbezogen werden. Dies ist bisher nicht erfolgt. Der Ortsbeirat 6 will zeitnah über den Stand informiert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. März 2024OFOF 985/6Zeilsheim: E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer FriedhofesOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. April 2024OMOM 5350E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer FriedhofesDirektanregung
  3. 26. August 2024STST 1589E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer FriedhofesStellungnahme
  4. 6. Dezember 2025OFOF 1416/6Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur?Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 13. Januar 2026Sie sind hier
    VV 1354Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur?
    Anfrage
  6. 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 112 WochenSTST 884Was ergab die Bedarfsanayse zur E-LadeinfrastrukturStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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