Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Sicherheit im Bereich der Straße „An der Staufenmauer“

Details im PARLIS OF_1299-1_2024
02.07.2024

Anregung Ortsbeirat

Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer

Details im PARLIS OM_5733_2024
27.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer

Details im PARLIS ST_1738_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5733 entstanden aus Vorlage: OF 1299/1 vom 13.06.2024

Betreff: Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer
Der Magistrat wird gebeten, die Landespolizei zu ersuchen, die Straße An der Staufenmauer häufiger zu bestreifen. Eine höhere Polizeipräsenz soll insbesondere in den Abendstunden für den Durchgang von der Zeil sichergestellt werden. Es ist auch anzuregen, in dem Bereich einzelne, gezielte größere Kontrollmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere mit Fokus auf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Aufenthaltsrecht. Auch die Stadtpolizei soll im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung den Durchgang häufiger bestreifen.

Begründung:

Die Situation in der Straße An der Staufenmauer, insbesondere in dem vorbezeichneten Durchgang, ist derzeit unbefriedigend. Der Bereich wird von Drogenhändlern zur Abwicklung ihrer Geschäfte, einschließlich des Versteckens von Drogen, genutzt. Zudem wird nach wie vor in den Durchgang uriniert. Konkurrierende Drogenhändler geraten auch regelmäßig in Streit, prügeln sich und besprühen sich mit Reizstoffen. Die Anwohner leiden zunehmend unter diesen Zuständen. Eine echte Verbesserung der Situation ließe sich durch den Abbau der Videoüberwachungsanlage an der Konstablerwache erzielen, da die Videoüberwachung zu der zu konstatierenden Verlagerung der geschilderten Aktivitäten in die angrenzenden Bereiche führt; dies wird vom Magistrat jedoch abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1738 Aktenzeichen: 32-4