Meine Nachbarschaft: Schenkendorfstraße
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Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6462 entstanden aus Vorlage: OF 838/9 vom 13.08.2020 Betreff: Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße ans telle der Erhöhung der Fahrbahn Fußgängerüberwege zu markieren. Begründung: Im Zuge der Bauarbeiten im oberen Teil der Kurhessenstraße war an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße ein provisorischer Fußgängerüberweg eingerichtet worden, der nicht nur von der in der Umgebung wohnenden Bevölkerung positiv aufgenommen wurde, sondern auch zu einer Verlangsamung der gefahrenen Geschwindigkeit von Kfz und Lkw schon vor der Erhöhung geführt hat. Wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung eingeräumt, ist die bauliche Qualität der Erhöhung mangelhaft. Ein Ersatz ist notwendig, ohne dass jedoch klar wäre, wie dieser auf Dauer zufriedenstellend ausgeführt werden könnte. Eine Entfernung der Erhöhung und eine Markierung von Fußgängerüberwegen könnte - mit deutlich geringerem Aufwand - denselben Zweck erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2033 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 838/9 Betreff: Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße an Stelle der Erhöhung der Fahrbahn Fußgängerüberwege zu markieren. Begründung: Im Zuge der Bauarbeiten im oberen Teil der Kurhessenstraße war an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße ein provisorischer Fußgängerüberweg eingerichtet worden, der nicht nur von der in der Umgebung wohnenden Bevölkerung positiv aufgenommen wurde, sondern auch zu einer Verlangsamung der gefahrenen Geschwindigkeit von Kfz und Lkw schon vor der Erhöhung geführt hat. Wie vom ASE eingeräumt, ist die bauliche Qualität der Erhöhung mangelhaft. Ein Ersatz ist notwendig, ohne dass jedoch klar wäre, wie dieser auf Dauer zufriedenstellend ausgeführt werden könnte. Eine Entfernung der Erhöhung und eine Markierung von Fußgängerüberwegen könnte - mit deutlich geringerem Aufwand - denselben Zweck erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6462 2020 Die Vorlage OF 838/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU und 1 LINKE. (=Ablehnung); SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenAbstände von Schulen zu Wettbüros/Spielhallen hinsichtlich des Jugendschutzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 797/9 Betreff: Abstände von Schulen zu Wettbüros/Spielhallen hinsichtlich des Jugendschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Februar 2020 eröffnete in der Kurhessenstraße 164 ein Ladenlokal eines Wett-Anbieters. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag, den entsprechenden, landesspezifischen Gesetzen und Verordnungen des Landes Hessen und den Richtlinien der Stadt Frankfurt diese Situation - insbesondere in Hinblick auf den Jugendschutz -zu beurteilen ist und bittet um die Beantwortung der fo lgenden Fragen: 1. Gibt es vorgeschriebene Mindestabstände von derartigen Wettbüros zu Schulen? 2. Gibt es entsprechende Mindestabstände bezüglich Kinderbetreuungseinrichtungen? 3. Fall es Mindestabstände gibt, wie groß sind diese? 4. Werden diese Abstände im vorliegenden Fall eingehalten? 5. Falls nein, weshalb durfte das Ladenlokal an dieser Stelle eröffnet werden? 6. Sind im Bebauungsplan NW 62d Nr. 1 Wettbüros bzw. Spielhallen erwähnt? Wenn ja, in welche Form? 7. Welche Maßnahmen für Suchtprävention (in diesem Fall Spielsucht) zum den Schutz von Kindern und Jugendlichen im betroffenen Bereich hält der Magistrat vor Ort für sinnvoll? Begründung: Nach der Einrichtung des Wettbüros haben sich Eltern, deren Kinder die Diesterwegschule und die nahe gelegenen Kitas besuchen, kritisch zur Position des Ladengeschäfts geäußert und nachgefragt, ob und warum der Betrieb an dieser Stelle statthaft sei. Der Magistrat wird deshalb gebeten, durch die entsprechenden Informationen Klarheit zu schaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 797/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD, gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenBegutachtung der Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß und deren dringende Sanierung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5832 entstanden aus Vorlage: OF 761/9 vom 04.02.2020 Betreff: Begutachtung der Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß und deren dringende Sanierung Der Magistrat wird gebeten, den maroden Zustand zweier Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß zu begutachten und die erforderlichen baulichen Maßnahmen einzuleiten. Begründung: Die Treppe zwischen Fuchshohl 17 und 19 trennt die Straße Fuchshohl in einen unteren und oberen Teil. Die Evangelische Kirche und der Kindergarten im Fuchshohl 9 müssen über die Treppe besucht werden. Für ältere Kirchenbesucher stellt dies ein ernstes Hindernis dar. Auch für Mütter mit Kinderwagen und kleinen Kindern ist das Begehen der Treppe mit einer Gefährdung verbunden. Oberflächenwasser läuft ständig durch die Fugen der Treppe und macht die Treppe im Sommer gefährlich und im Winter glatt. Die Treppe hat kein Trittmaß und verstößt gegen die ISO-Normen. Sie ist nicht behindertengerecht und hat nicht einmal eine Rampe, um Fahrräder hoch oder runter zu schieben. Ähnlich gilt dies für die Treppe in Richtung Am Weimarfloß. Die Stufen entsprechen im Trittverhältnis nicht der ISO-Norm und sie ist sehr steil und deshalb gefährlich. Wenn man die Treppen umgehen will, um die entsprechenden Einrichtungen in Ginnheim zu erreichen, ist man gezwungen, den viel längeren Weg über die Kurhessenstraße in Kauf zu nehmen. Anlage 1 (ca. 901 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1147 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 303 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Begutachtung der Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß und deren dringende Sanierung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2020, OF 761/9 Betreff: Begutachtung der Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß und deren dringende Sanierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den maroden Zustand zweier Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß zu begutachten und die erforderlichen baulichen Maßnahmen einzuleiten Begründung: Die Treppe zwischen Fuchshohl 17 und 19 trennt die Straße Fuchshohl in einen unteren und oberen Teil. Die Evangelische Kirche und der Kindergarten im Fuchshohl 9 müssen über die Treppe besucht werden. Für ältere Kirchenbesucher stellt dies ein ernstes Hindernis dar. Auch für Mütter mit Kinderwagen und kleinen Kindern ist das Begehen der Treppe mit einer Gefährdung verbunden. Oberflächenwasser läuft ständig durch die Fugen der Treppe und macht die Treppe im Sommer gefährlich und im Winter glatt. Die Treppe hat kein Trittmaß und verstößt gegen die Isonormen. Sie ist nicht behindertengerecht und hat nicht einmal eine Rampe um Fahrräder hoch oder runter zu schieben. Ähnlich gilt dies für die Treppe in Richtung Weimarfloß. Die Stufen entsprechen im Trittverhältnis nicht der Isonorm und sie ist sehr steil und deshalb gefährlich. Wenn man die Treppen umgehen will, um die entsprechenden Einrichtungen in Ginnheim zu erreichen, ist man gezwungen den viel längeren Weg über die Kurhessenstraße in Kauf zu nehmen. Anlage 1 (ca. 901 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5832 2020 Die Vorlage OF 761/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenRadweg und Parkplätze auf der Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2019, OF 717/9 Betreff: Radweg und Parkplätze auf der Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, inwiefern sich die aktuelle Anordnung der Parkplätze auf der westlichen Seite der Raimundstraße zwischen "Am Schwalbenschwanz" und "Felix-Dahn-Straße" insofern verbessern ließe, dass der neben dem Gehweg ursprünglich nutzbare Radweg ertüchtigt und wieder nutzbar gemacht wird. Begründung: In dem beschriebenen Abschnitt wechseln die Parkplätze von Längsparkplätzen zu Schrägparkplätzen und wieder zu Längsparkplätzen. Da die Schrägparkplätze mehr Platz benötigen, ragen die Fahrzeuge dann in den dortigen, dann dadurch nicht mehr nutzbaren Radweg hinein. Quelle: Geoinfo Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 717/9 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenRadweg Hügelstraße an der Einmündung zur Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2019, OF 666/9 Betreff: Radweg Hügelstraße an der Einmündung zur Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, den Radweg auf der Hügelstraße in Fahrtrichtung Nordwesten am Fahrbahnübergang der Einmündung zur Kurhessenstraße auszubessern. Diese Ausbesserung sollte so ausgeführt werden, dass die Senke, welche sich am Ende des gepflasterten Radweges am Überweg über die Fahrbahn befindet, verschwindet und man mit dem Fahrrad gefahrfrei die Straße überfahren kann. Begründung: An der Rad- und Fußgängerampel vor der Einmündung zur Kurhessenstraße sinken sowohl der Rad-/Gehweg als auch die Fahrbahn so deutlich ab, dass sich eine deutliche Senke bildet. Dies führt beim Durchfahren der Senke mit dem Rad selbst bei langsamem Tempo zu einem ruckarteigen Absinken des Vorderrades, was eine Sturzgefahr für Radfahrer darstellt. Durch ein Anheben der Fahrbahn und des Gehweges an dieser Stelle wird die Senke ausgeglichen und der Gefahrenpunkt somit entfernt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenRotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4223 entstanden aus Vorlage: OF 590/9 vom 03.02.2019 Betreff: Rotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl Der Magistrat wird gebeten, auf der Hügelstraße, in Fahrrichtung stadteinwärts, auf Höhe der Einmündung zum Ginnheimer Hohl einen fest installierten Blitzer einzurichten, um Rotlichtverstöße zu ahnden. Begründung: An oben bezeichneter Stelle kommt es regelmäßig zu gefährlichen Rotlichtverstößen. Autofahrer, die zuvor an der Ampel in Höhe der Einmündung der Kurhessenstraße gestanden haben, geben alles, um die nur wenige Meter weiter entfernt stehende Ampel zu passieren. Direkt nach dem Ende der Grünphase für Autos schaltet jedoch die Fußgängerampel auf Grün, sodass es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Nur wenn Autofahrer wissen, dass der Versuch, die Ampel noch zu passieren, teuer werden kann, ist eine Besserung zu erwarten, wie sie z. B. auf der gegenüberliegenden Seite seit Jahren zu beobachten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 903 Aktenzeichen: 32 1
Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4221 entstanden aus Vorlage: OF 586/9 vom 04.02.2019 Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche, den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z. B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam: 1. Seitens der Teilnehmer wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen. Lediglich für den Abschnitt zwischen Höllbergstraße und Kleinschmidtstraße wird die Stadt gebeten, die vor den Bauarbeiten bestehende Parkregelung, eingeschränktes Halteverbot, wieder einzuführen. 2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Verkehrszusatzzeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. 3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, REWE -Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Zusatzverkehrszeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 899 Aktenzeichen: 32 1
Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 586/9 Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z.B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam: 1. Seitens der Teilnehmr wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen. 2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 9-17 h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht. 3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, Rewe-Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 8-16h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4221 2019 Die Vorlage OF 586/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors um den Satz "Lediglich für den Abschnitt zwischen Höllbergstraße und Kleinschmidtstraße wird der Magistrat gebeten, die vor den Bauarbeiten bestehende Parkregelung - Eingeschränktes Halteverbot -, wieder einzuführen." erweitert wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenRotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 590/9 Betreff: Rotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Hügelstraße, Fahrrichtung stadteinwärts, auf Höhe der Einmündung zum Ginnheimer Hohl einen festinstallierten Blitzer einzurichten, um Rotlichtverstöße zu ahnden. Begründung: An oben bezeichneter Stelle kommt es regelmäßig zu gefährlichen Rotlichtverstößen. Autofahrer, die zuvor an der Ampel in Höhe der Einmündung der Kurhessenstraße gestanden haben, "geben alles" um über die nur wenige Meter weiterliegende Ampel zu kommen. Direkt nach dem Ende der Grünphase für Autos schaltet jedoch die Fußgängerampel auf grün, sodass es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Nur wenn Autofahrer wissen, dass der Versuch die Ampel "noch zu erwischen", teuer werden kann, ist eine Besserung zu erwarten, wie sie z.B. auf der gegenüberliegenden Seite seit Jahren zu beobachten ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4223 2019 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenZulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2019, OF 595/9 Betreff: Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Geschwindigkeitsbegrenzung in südwestlicher Fahrtrichtung der Hügelstraße im Bereich zwischen der Einmündung Kurhessenstraße und der Platenstraße gilt. Durch die aktuelle Beschilderung und die Regelungen der StVO kann die aktuelle Situation unterschiedlich interpretiert werden. Begründung: Für Fahrzeuge, welche aus dem nordöstlichen Teil der Hügelstraße kommend über die Einmündung zur Kurhessenstraße hinaus weiterfahren, gilt gemäß der Beschilderung in Ermangelung eines entsprechenden Aufhebungsschildes Tempo 30, was beispielsweise in modernen Fahrzeugen mit Verkehrszeichenerkennung auch nach der Einmündung der Kurhessenstraße so angezeigt wird. Für die übrigen Fahrzeuge, die aus der Raimundstraße, der Ginnheimer Hohl oder der Kurhessenstraße in südwestlicher Fahrtrichtung auf die Hügelstraße auffahren, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht. Im Fall der Ginnheimer Hohl und der Kurhessenstraße wird die Tempo-30-Zone vor bzw. an der Ampel für die rechts auf die Hügelstraße abbiegenden Fahrzeuge aufgehoben. Für die aus der Raimundstraße in Fahrtrichtung Südwesten auf die Hügelstraße auffahrenden Fahrzeuge gibt es auf der Raimundstraße keine Beschränkung auf Tempo 30. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2019 Die Vorlage OF 595/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenFreihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4059 entstanden aus Vorlage: OF 561/9 vom 14.11.2018 Betreff: Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten , die Ecke Lindenring/Kurhessenstraße in Fahrtrichtung Eschersheimer Landstraße so abzusperren, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf der Straße nicht mehr möglich ist. Begründung: In den zurückliegenden Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass die Straßenfläche neben dem neu gepflanzten Baum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (häufig sogar entgegen der Fahrtrichtung) benutzt wird. Dadurch wird der Straßenraum erheblich verengt und der Abbiegeverkehr vom Lindenring auf die Kurhessenstraße in südlicher Richtung, aber auch von der Kurhessenstraße in den Lindenring beeinträchtigt. Insbesondere im abendlichen Berufsverkehr kommt es unter anderem dadurch zu erheblichen Rückstaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 515 Aktenzeichen: 66 0
Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2018, OF 561/9 Betreff: Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Ecke Lindenring/Kurhessenstraße in Fahrtrichtung Eschersheimer Landstraße so abzusperren, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf der Straße nicht mehr möglich ist. Begründung: In den zurückliegenden Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass die Straßenfläche neben dem neu gepflanzten Baum zum Abstellen von Kfz (häufig sogar entgegen der Fahrtrichtung) benutzt wird. Dadurch wird der Straßenraum erheblich verengt und der Abbiegeverkehr vom Lindenring auf die Kurhessenstraße in südlicher Richtung, aber auch von der Kurhessenstraße in den Lindenring beeinträchtigt. Insbesondere im abendlichen Berufsverkehr kommt es unter anderem dadurch zu erheblichen Rückstaus. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4059 2018 Die Vorlage OF 561/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenSeitenscheiben an den beiden Bushaltestellen „Kurhessenstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3737 entstanden aus Vorlage: OF 510/9 vom 06.09.2018 Betreff: Seitenscheiben an den beiden Bushaltestellen "Kurhessenstraße" An den Bushaltestellen "Kurhessenstraße", die an der Hügelstraße liegen, fehlen die Seitenscheiben. Bevor der Winter beginnt, sollten diese installiert werden. Der Magistrat wird daher gebeten, sich diesbezüglich mit der VGF in Verbindung zu setzen und gleichzeitig zu fragen, ob die Seitenscheiben verbreitert werden könn en. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2218 Beratung im Ortsbeirat: 9
Seitenscheiben Bushaltestelle „Kurhessenstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2018, OF 510/9 Betreff: Seitenscheiben Bushaltestelle "Kurhessenstraße" An der Bushaltestelle Hügel-/Kurhessenstraße fehlen die Seitenscheiben. Bevor der Winter beginnt, sollten diese installiert werden. Der Magistrat wird daher gebeten, sich diesbezüglich mit der VGF in Verbindung zu setzten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3737 2018 Die Vorlage OF 510/9 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Seitenscheiben an den beiden Bushaltestellen "Kurhessenstraße"" lautet und an den Tenor der Halbsatz "und gleichzeitig zu fragen, ob die Seitenscheiben verbreitert werden können." angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDrohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3378 entstanden aus Vorlage: OF 491/9 vom 14.06.2018 Betreff: Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims Vorgang: OM 3377/18 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu den in der Anregung OM 3377 gestellten Fragen darzulegen, wie das zu erwartende steigende Verkehrsaufkommen im weiteren Verlauf vor dem Hintergrund einer zur morgendlichen Hauptverkehrszeit bereits jetzt angespannten Verkehrssituation rund um den Platz Am Weißen Stein gesteuert werden soll. Begründung: Bereits jetzt staut sich der Verkehr am Platz Am Weißen Stein in den Morgenstunden ohne Ausweichmöglichkeit bis zurück in die Zehnmorgenstraße. Bisher fließt der Verkehr nördlich über die Maybachbrücke/Dillenburger Straße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße ab, wobei sich dieser Verkehrsstrom nochmals teilt und südwestlich über die Kurhessenstraße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße weiterfließt. Die Kurhessenstraße ist bis an ihre Einmündung in die Hügelstraße eine Tempo-30-Zone und nicht geeignet, größere Verkehrsmengen aufzunehmen. An ihrem südlichen Ende staut sich der morgendliche Berufsverkehr bereits jetzt manchmal bis zur Kreuzung Am Schwalbenschwanz zurück. Die Eschersheimer Landstraße wird gerade vollständig auf eine Fahrspur zurückgebaut, was schon jetzt zu einer - beabsichtigten - Kapazitätsreduzierung führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3377 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1924 Aktenzeichen: 61 1
Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2018, OF 491/9 Betreff: Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich zu den in der OF 488/09 gestellten Fragen darzulegen, 1. wie das zu erwartende steigende Verkehrsaufkommen im weiteren Verlauf vor dem Hintergrund einer zur morgendlichen Hauptverkehrszeit bereits jetzt angespannten Verkehrssituation rund um den Platz Am Weißen Stein gesteuert werden soll? 2. wie unter Berücksichtigung der nur mit 30 km/h zu befahrenden Kurhessenstraße und der auf eine Fahrspur verengten Eschersheimer Landstraße der weiter in Richtung Innenstadt fließende Verkehr gesteuert werden soll? Begründung: Bereits jetzt staut sich der Verkehr am Platz Am Weißen Stein in den Morgenstunden ohne Ausweichmöglichkeit bis zurück in die Zehnmorgenstraße. Bisher fließt der Verkehr nördlich über die Maybachbrücke/Dillenburger Straße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße ab, wobei sich dieser Verkehrsstrom nochmals teilt und südwestlich über die Kurhessenstraße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße weiterfließt. Die Kurhessenstraße ist bis an ihre Einmündung in die Hügelstraße eine 30 km/h-Zone und nicht geeignet, größere Verkehrsmengen aufzunehmen. An ihrem südlichen Ende staut sich der morgendliche Berufsverkehr bereits jetzt manchmal bis zur Kreuzung Am Schwalbenschwanz zurück. Die Eschersheimer Landstraße wird gerade vollständig auf eine Fahrspur zurückgebaut, was schon jetzt zu einer - beabsichtigten - Kapazitätsreduzierung führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2018, OF 488/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO I, TOP 23 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3377 2018 1. Die Vorlage OF 488/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 491/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu 1.: CDU und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung); 4 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenWildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2699 entstanden aus Vorlage: OF 404/9 vom 15.01.2018 Betreff: Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Rasenflächen im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße eine geeignete Fläche für Wildblumen zu finden und dann zu bepflanzen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Bäume in dem Bereich zu pflanzen. Begründung: In dem Kreuzungsbereich befinden sich bereits viele schöne große Bäume. Auch die hier wachsenden Frühblüher und erfreuen viele Passanten. Eine weitere Bepflanzung ist möglich und würde den Standort weiter aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 870 Aktenzeichen: 67 0
Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2018, OF 404/9 Betreff: Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat bittet das Grünflächenamt auf den Rasenflächen im Kreuzungsbereich Hügelstraße-Raimundstraße-Kurhessenstraße eine geeignete Fläche für Wildblumen zu finden und dann zu bepflanzen. Der Ortsbeirat bittet das Grünflächenamt außerdem, weitere Bäume in dem Bereich zu pflanzen. Begründung: In dem Kreuzungsbereich befinden sich bereits viele schöne, große Bäume. Auch die hier wachsenden Frühblüher erfreuen viele Passanten. Eine weitere Bepflanzung ist möglich und würde den Standort weiter aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2699 2018 Die Vorlage OF 404/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLinksabbiegen ist möglich!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 396/9 Betreff: Linksabbiegen ist möglich! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen in der Verkehrsführung vorzunehmen: Für die Dauer der Sperrung der Eschersheimer Landstraße im Zuge der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen" stadtauswärts, wird die Kleinschmidtstraße bis zur Landgraf-Philipp-Straße für beide Fahrtrichtungen geöffnet. Auf der stadtauswärts verlaufenden Eschersheimer Landstraße wird unmittelbar hinter der U-Bahn-Haltestelle "Am Lindenbaum" eine provisorische Linksabbiege- und Wendemöglichkeit eingerichtet. Der Magistrat möge sich zur Durchführung dieser Maßnahme ferner mit der VGF ins Benehmen setzen. Begründung: Mit Einrichtung der provisorischen Linksabbiege- und Wendemöglichkeit werden sowohl der Bereich rechts der Eschersheimer Landstraße zwischen Langheckenweg und Zehnmorgenstraße als auch die Anwohner der Kurhessenstraße vom Umfahrungsverkehr entlastet. Der Kreuzungsbereich Kleinschmidtstraße/Am Lindenbaum kann für die Dauer der Umbaumaßnahme ohnehin weder vom aus der Kleinschmidtstraße noch aus der Straße Am Lindenbau kommenden Linksabbiegerverkehr genutzt werden und wäre damit für den Linksabbiegerverkehr aus der Eschersheimer Landstraße frei. Der entstehende Aufwand erscheint im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 396/9 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenLinksabbiegen muss weiter möglich sein!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 395/9 Betreff: Linksabbiegen muss weiter möglich sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofort die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auch während der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen", stadtauswärts, das Linksabbiegen und Wenden zu ermöglichen. Begründung: Die vom in Tübingen ansässigen Anwohner-Informationsmanagement empfohlene "kleinräumige Umfahrungsmöglichkeit" ignoriert die Bedürfnisse des stadtauswärts fahrenden Verkehrs, der das Stadtviertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen oder wenden will. Entgegen der der Anwohner-Information beigefügten Skizze endet die Umfahrung nicht an der Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen. Ein Verkehrsteilnehmer, der das Viertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen möchte, muss einen 2-3 km langen Umweg über Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Am Weißen Stein und erneut Eschersheimer Landstraße (nun stadteinwärts) oder Kurhessenstraße nehmen. Für den stadtauswärts fließenden Verkehr bleiben als Alternativen nur eine 270°-Drehung über die ohnehin schon chronisch verstopfte Hügelstraße und die Kurhessenstraße oder - noch weiter - über Hansaallee und die - im Berufsverkehr ebenfalls bereits stark belastete - Raimundstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 395/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsführung Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2017, OF 351/9 Betreff: Verkehrsführung Am Weißen Stein Vorgang: OM 1145/17 OBR 9; ST 635/17 Für Autofahrer, die auf der Straße Am Weißen Stein Richtung Innenstadt fahren, besteht derzeit keine direkte Möglichkeit, auf Höhe der Kurhessenstraße links abzubiegen. Wer links abbiegen möchte, fahrt häufig nicht die vorgesehene "Ersatz-Route" (durch den Lindenring in die Kurhessenstraße und von dort wieder links auf die Eschersheimer Landstraße), sondern biegt rechts in die Kurhessenstraße ein und wendet dort, was den Anwohnern ein Ärgernis ist. Dieses Problem besteht bereits seit Jahren und konnte durch verschiedene Maßnahmen nicht behoben werden. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie (ggf. durch eine umfassende Änderung der Verkehrsführung) ein direktes Linksabbiegen am Weißen Stein ermöglicht werden kann, wobei ihm die verschiedenen im Ortsbeirat entwickelten Ideen (siehe OF 244/9 [2017] und OF 302/9 [2017]) als Inspirationsquelle dienen mögen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1145 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: CDU
Weiter lesenWendemöglichkeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Betreff: Wendemöglichkeit Der Magistrat wird darum gebeten, eine weitere Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts an der Abzweigung "Höllbergstraße" zu einer Linksabbiegespur ausgeweitet und eine Wendemöglichkeit für Pkw und Lkw eingerichtet wird. Im Übrigen bleibt der Prüfungsauftrag unverändert. Begründung: Neben der illegalen Wendemöglichkeit im oberen Bereich der Kurhessenstraße sowie der Leitung des Verkehrs in Richtung Frankfurter Berg über den vorderen Bereich des Lindenrings kommt die im Antrag beschriebene weitere Möglichkeit der Verkehrssteuerung in Betracht. Anders als im Bereich des Weißen Steins, wo der aus der Kurhessenstraße kommende Kreuzungsverkehr die Taktung der U-Bahn beeinflusst, wäre dies bei einem Wendeverkehr an der Höllbergstraße nicht der Fall, da aus der Höllbergstraße kein Verkehr auf die Eschersheimer Landstraße fließt. Die bereits vorhandene Lichtsignalanlage könnte ebenso wie der stadtauswärts fließende Wendeverkehr nach Anforderung gestaltet werden. Notwendig wäre lediglich eine Aufstellfläche links für den wendenden Verkehr sowie eine Ausweitung der Verkehrsfläche im Schienenbereich. Die erforderlichen Umbauarbeiten könnten im Zuge des Rückbaus der Eschersheimer Landstraße umgesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: FDP
Weiter lesenSüdlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1834 entstanden aus Vorlage: OF 283/9 vom 07.06.2017 Betreff: Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären Der Magistrat wird gebeten, während der Bauabschnitte 13 und 12 den südlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße (in Richtung Norden) zur Einbahnstraße zu erklären, um eine weitere Belastung der Anwo hner durch den Umfahrungsverkehr zu verhindern. Begründung: Die Umfahrung für den gesperrten Abschnitt der Eschersheimer Landstraße führte über die Haeberlinstraße, die Landgraf-Philipp-Straße und die Straße Am Schwalbenschwanz, was für die Anwohner sehr belastend war. In den nachfolgenden Bauabschnitten 13 und 12 soll der Verkehr über den nördlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße gelenkt werden. Es wird befürchtet, dass in dieser Zeit, anstatt wie vorgesehen über die Haeberlinstraße bzw. die Kleinschmidtstraße, viele Autofahrer den gewohnten Weg bis zur Straße Am Schwalbenschwanz weiterfahren werden, um die Eschersheimer Landstraße wieder zu erreichen. Eine vorübergehenden Einbahnstraßenregelung würde diese Möglichkeit verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1857 Aktenzeichen: 32 1
Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2017, OF 283/9 Betreff: Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, während Bauabschnitte 13 und 12 den südlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße zur Einbahnstraße (in Richtung Norden) zu erklären, um eine weitere Belastung der Anwohner durch den Umfahrungsverkehr zu verhindern. Begründung: Die Umfahrung für den gesperrten Abschnitt der Eschersheimer Landstraße führte über die Haeberlinstraße, die Landgraf-Philipp-Straße und Am Schwalbenschwanz, was für die Anwohner sehr belastend war. In den nachfolgenden Bauabschnitten 13 und 12 soll der Verkehr über den nördlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße gelenkt werden. Es wird befürchtet, dass in dieser Zeit anstatt wie vorgesehen über die Haeberlinstraße bzw. die Kleinschmidtstraße zu fahren, viele Autofahrer den gewohnten Weg bis zum Schwalbenschwanz weiterfahren werden, um die Eschersheimer Landstraße wieder zu erreichen. Eine vorübergehenden Einbahnstraßenregelung würde diese Möglichkeit verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1834 2017 Die Vorlage OF 283/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenWendemöglichkeit Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Betreff: Wendemöglichkeit Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, eine Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Straße "Am Weißen Stein" zur Links-Abbiegespur im Kreuzungsbereich mit der Kurhessenstraße gestaltet würde. Im Zusammenhang mit der Frage nach dieser Möglichkeit wird der Magistrat auch gebeten, insbesondere - den erforderlichen Radius für ein Wenden, - die Auswirkung auf die Taktung des U-Bahn-Verkehrs auf der A-Strecke zu prüfen. Begründung: Eine große Zahl von Autofahrern, die aus Heddernheim über die Dillenburger Straße und die Maybachbrücke kommen, suchen nach einer Möglichkeit zum Abbiegen in Richtung Frankfurter Berg. Viele von diesen wenden in verkehrsgefährdender Weise im vorderen Teil der Kurhessenstraße. Dadurch werden die Anwohner in diesem Straßenteil über die Maßen belästigt und beeinträchtigt. Gegen diese Situation, die den Verantwortlichen bekannt ist, wird seit Jahren nichts ernsthaft unternommen. Ein Hinweisschild mit dem Vorschlag des Wendens am Weißen Stein ist zu undeutlich und erzielt nahezu keine Wirkung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Antrag vom 21.09.2017, OF 351/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608 entstanden aus Vorlage: OF 274/9 vom 18.05.2017 Betreff: Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15; OM 1576/17 OBR 9; F 544/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Dauer der Sperrungen im Bauabschnitt 14 die Fahrtrichtung in der Landgraf-Wilhelm-Straße umzukehren; 2. die Herweghstraße für die Dauer der Bauarbeiten als Einbahnstraße auszuweisen (Fahrtrichtung von Am Schwalbenschwanz in Richtung Haeberlinstraße); 3. zu prüfen und berichten, ob die Dillenburger Straße (ab Rosa-Luxemburg-Straße) und die Eschersheimer Landstraße zwischen Weißem Stein und Hügelstraße für Lkw gesperrt werden können ("Anlieger frei"). Begründung: Durch die genannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsbeirat 9 eine bessere und "anwohnerschonendere" Abwicklung der Verkehrsströme in der Zeit der Baumaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Frage vom 27.04.2017, F 544 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 255/9 Betreff: Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15; OM 1576/17 OBR 9; F 544/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. den südlich der Haeberlinstraße gelegenen Teil der Landgraf-Philipp-Straße - zumindest für die Dauer der Bauarbeiten - als Einbahnstraße (Fahrtrichtung von Haeberlinstraße Richtung Am Schwalbenschwanz) auszuweisen, 2. die Herweghstraße für die Dauer der Bauarbeiten als Einbahnstraße auszuweisen (Fahrtrichtung von Am Schwalbenschwanz Richtung Haeberlinstraße), 3. zumindest Teile des umzuleitenden Verkehrs vom Weißen Stein über Kurhessenstraße und Hügelstraße/Am Schwalbenschwanz (statt über Eschersheimer Landstraße und Haeberlinstraße) zu führen, 4. einen temporären Zebrastreifen an der Einmündung Am Schwalbenschwanz/Eschersheimer Landstraße anzulegen, wo sich vor Beginn der Baumaßnahmen eine Ampel befand, 5. künftig einzurichtende Umleitungsstrecken in Abstimmung mit Anwohnern und Ortsbeirat festzulegen. Begründung: Durch die genannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsbeirat eine bessere und und "anwohnerschonendere" Abwicklung der Verkehrsströme in der Zeit der Baumaßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2017, OF 274/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Frage vom 27.04.2017, F 544 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die Vorlage OF 274/9 zifferweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1608 2017 1. Die Vorlage OF 255/9 wurde zurückgezogen. 2. 1. Den Ziffern 1. bis 3. der Vorlage OF 274/9 wird zugestimmt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 274/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. zu 1., Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, GRÜNE und 1 LINKE. Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, GRÜNE und LINKE. Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 2.: SPD, GRÜNE und 1 LINKE. gegen 3 CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsführung in der vorderen Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 273/9 Betreff: Verkehrsführung in der vorderen Kurhessenstraße Vorgang: OM 1145/17 OBR 9; ST 635/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wenn der Magistrat ausführt, dass nach Abschluss der gegenwärtigen Baumaßnahmen in der Eschersheimer Landstraße zu beobachten ist, ob die Probleme weiterhin bestehen, muss man davon ausgehen, dass der Magistrat Anhaltspunkte besitzt, dass dies der Fall sein könnte. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Auskunft gebeten, welche denkbare(n) Entwicklung(en) er für möglich hält. Begründung: Vor Ort sind keine zukünftigen Entwicklungen erkennbar, die zu entlastenden Änderungen führen könnten. Andererseits wird der Magistrat wohl nicht Änderungen in Aussicht stellen, wenn kein sachlicher Anlass dazu besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1145 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 455 2017 Die Vorlage OF 273/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenVoll- und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 entstanden aus Vorlage: OF 253/9 vom 25.04.2017 Betreff: Voll- und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. unverzüglich einer breiten Öffentlichkeit mitgeteilt wird, zu welcher Zeit welche Abschnitte der Eschersheimer Landstraße zwischen der Hügelstraße und dem Platz am Weißen Stein im Zuge des Rückbaus für welchen Zeitraum ganz oder teilweise gesperrt werden; 2. mitgeteilt wird, welche Umleitungswege für welchen Zeitraum eingerichtet werden; 3. unverzüglich die fehlerhafte Darstellung, die Eschersheimer Landstraße sei bis Ende 2018 vollständig gesperrt, korrigiert wird; 4. unverzüglich erläutert wird, wie sich die Sperrung im BA 14 (stadteinwärts zwischen Haeberlinstraße und der Straße Am Schwalbenschwanz vom 24.04. bis 01.09.2017) mit der Sperrung der U-Bahn-Gleise vom 01. bis 31.07.2017 und dem dadurch erforderlichen Schienenersatzverkehr mit Hilfe von Gelenkbussen vereinbaren lässt. Begründung: Am 24.04.2017 und damit erst zwei Wochen nach Beginn der Baumaßnahmen zum "Rückbau" der Eschersheimer Landstraße fanden die Anwohner und Gewerbetreibenden eine "Allgemeine Anwohnerinformation zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße" in ihren Briefkästen vor, der eine zeitliche und grafische Übersicht über die insgesamt 15 Bauabschnitte zu entnehmen war. Abgesehen von der zeitlich suboptimalen Steuerung des Informationsflusses - die o. g. Information erfolgte erst, nachdem sich die ersten Gewerbetreibenden selbst beim Amt für Straßenbau und Erschließung nach den Konsequenzen der Maßnahmen für ihre Betriebe erkundigt hatten - ist es angesichts der überörtlichen Auswirkungen nicht ausreichend, nur die Anwohner zu informieren. Der Adressatenkreis für diese Information ist dringend und deutlich zu erweitern. Ferner ist es für die Information des erweiterten Adressatenkreises dringend erforderlich, die Umleitungswege für die einzelnen Bauabschnitte darzulegen, damit sich sowohl die Anwohner als auch die Nutzer der betroffenen Straßen entsprechend vorbereiten können. Entgegen der Presseverlautbarungen kommt es zu keinem Zeitpunkt zu einer Vollsperrung der Eschersheimer Landstraße und schon gar nicht für einen so langen Zeitraum. Vielmehr bleiben insbesondere die Gewerbebetriebe im Bereich der Baustelle zu jeder Zeit, wenngleich zeitweise unter Schwierigkeiten, erreichbar. Das muss auch für die überörtlichen Verkehrsteilnehmer erkennbar werden und bleiben, da nicht wenige der betroffenen Gewerbebetriebe ein überörtliches Einzugsgebiet haben und zu einem wesentlichen Teil von diesen Kunden abhängen. Die bisher erkennbare Umwegung des gesperrten Bereichs durch die Landgraf-Philipp-Straße ist im unteren Bereich vor der Straße Am Schwalbenschwanz für Gelenkbusse nicht passierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.05.2017, OF 255/9 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1198 Aktenzeichen: 32 1
Voll-und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2017, OF 253/9 Betreff: Voll-und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich einer breiten Öffentlichkeit mitzuteilen, zu welcher Zeit welche Abschnitte der Eschersheimer Landstraße zwischen der Hügelstraße und dem Platz am Weißen Stein im Zuge des Rückbaus für welchen Zeitraum ganz oder teilweise gesperrt werden, 2. welche Umleitungswege für welchen Zeitraum eingerichtet werden, 3. unverzüglich die fehlerhafte Darstellung, die Eschersheimer Landstraße werde bis Ende 2018 vollständig gesperrt, zu korrigieren, 4. unverzüglich zu erläutern, wie sich die Sperrung im BA 14 (stadteinwärts zwischen Haeberlinstraße und der Straße Am Schwalbenschwanz vom 24.04 - 01.09.2017) mit der Sperrung de U-Bahn-Gleise vom 01. - 31.07.2017 und dem dadurch erforderlichen Schienenersatzverkehr mit Hilfe von Gelenkbussen vereinbaren lässt. Begründung: Am 24.04.2017 und damit erst 2 Wochen nach Beginn der Baumaßnahmen zum "Rückbau" der Eschersheimer Landstraße fanden die Anwohner und Gewerbetreibenden eine "Allgemeine Anwohnerinformation zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße" in ihren Briefkästen vor, der eine zeitliche und graphische Übersicht über die insgesamt 15 Bauabschnitte zu entnehmen war. Abgesehen von der zeitlich suboptimalen Steuerung des Informationsflusses - die o.g. Information erfolgte erst, nachdem sich die ersten Gewerbetreibenden selbst beim Amt für Straßenbau und Erschließung nach den Konsequenzen der Maßnahmen für ihre Betriebe erkundigt hatten - ist es angesichts der überörtlichen Auswirkungen nicht ausreichend, nur die Anwohner zu informieren. Der Adressatenkreis für diese Information ist dringend und deutlich zu erweitern. Ferner ist es für die Information des erweiterten Adressatenkreises dringend die erforderlich, die Umleitungswege für die einzelnen Bauabschnitte darzulegen, damit sich sowohl die Anwohner als auch die Nutzer der betroffenen Straßen entsprechend vorbereiten können. Entgegen der Presseverlautbarungen kommt es zu keinem Zeitpunkt zu einer Vollsperrung der EL und schon gar nicht für einen so langen Zeitraum. Vielmehr bleiben insbesondere die Gewerbebetriebe im Bereich der Baustelle zu jeder Zeit, wenngleich zeitweise unter Schwierigkeiten, erreichbar. Das muss auch für die überörtlichen Verkehrsteilnehmer erkennbar werden und bleiben, da nicht wenige der betroffenen Gewerbebetriebe ein überörtliches Einzugsgebiet haben und zu einem wesentlichen Teil von diesen Kunden abhängen. Die bisher erkennbare Umwegung des gesperrten Bereichs durch die Landgraf-Philipp-Straße ist im unteren Bereich vor der Straße Am Schwalbenschwanz für Gelenkbusse nicht passierbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1576 2017 Die Vorlage OF 253/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenLinksabbiegen am Weißen Stein neu regeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2017, OF 244/9 Betreff: Linksabbiegen am Weißen Stein neu regeln Vorgang: OM 1145/17 OBR 9; ST 635/17 Linksabbieger aus Richtung Heddernheim zum Frankfurter Berg müssen im Augenblick über den Lindenring in die Kurhessenstraße einbiegen, um von dort aus auf die östliche Seite des Platzes zu gelangen. Vielen Autofahrern ist dieser Umweg zu weit, und sie drehen kurz hinter der Ampel in der Kurhessenstraße, worüber sich die dortigen Anwohner immer wieder beklagen. Gegen die in der OM 1145 (2017) vorgeschlagene Lösung spricht die zu erwartende Belastung der Anwohner von Lindenring und Landgraf-Philipp-Straße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich folgende alternative Verkehrsführung umsetzen ließe: Der stadteinwärts führende Verkehr auf der Maybachstraße erhält am nordwestlichen Ende des Platzes die Möglichkeit, links in Richtung Frankfurter Berg abzubiegen, und wird dann nördlich des Platzes weitergeleitet. Die Linksabbieger erhalten im selben Augenblick Grün wie der querende Verkehr an der Kreuzung Kurhessenstraße / Eschersheimer Landstraße. Auf diese Weise müssen die Ampelphasen nicht geändert werden. Das letzte Teilstück der Eschersheimer Landstraße zwischen Busschleife und Kreuzung Kurhessenstraße wird für den Zweirichtungsverkehr freigegeben, so dass der stadteinwärts führende Verkehr aus Richtung Frankfurter Berg die Kreuzung sowohl in Richtung Kurhessenstraße als auch in Richtung Innenstadt passieren kann. Anlage Anlage 1 (ca. 240 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1145 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 244/9 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU und 1 BFF (= Annahme); 1 BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenContainer zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2017, OF 245/9 Betreff: Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob es statthaft ist, in einem Wohn- bzw. Villen-Gebiet einen solchen Container, der nicht in Verbindung mit Baumaßnahmen vor Ort genutzt wird, über Monate abzustellen, auch wenn er vom Amt für Straßenbau und Erschließung eine Genehmigungs-Marke trägt; - was ggf. beabsichtigt ist, um die fragwürdige Nutzung öffentlichen Raums zu beenden. Begründung: Im Umfeld finden keine Baumaßnahmen statt, die zur Füllung des Containers führen. Vielmehr werden in den Container - gemäß Beobachtung von Anwohnern - immer wieder kleinere Mengen von Bauschutt aus ganz anderen Bereichen unserer Stadt (und evtl. auch von außerhalb) eingefüllt. Wenn der Container gefüllt ist, wird er abtransportiert und nach erfolgter Leerung wieder an gleicher Stelle deponiert. Der Container ist mit dem Namen einer Baufirma gekennzeichnet, die in der Haeberlinstraße eine Niederlassung für Hessen unterhält. Der Name der Firma und deren genaue Anschrift sind dem Ortsbeirat 9 bekannt und werden dem Magistrat auf Wunsch gerne mitgeteilt. Der Abstellort erklärt sich wohl auch aus der räumlichen Nähe zur Baufirma. Nur handelt es sich weder bei der Ludwig-Tieck-Straße noch bei der Keßlerstraße oder der Haebelinstraße um Gewerbegebiete. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 439 2017 Die Vorlage OF 245/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "bzw. Villen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesen(Ungenormtes) Straßenschild vor dem Haus Am Weißen Stein 7 mit grafischer Darstellung einer angestrebten Verkehrsbeziehung
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 231/9 Betreff: (Ungenormtes) Straßenschild vor dem Haus Am Weißen Stein 7 mit grafischer Darstellung einer angestrebten Verkehrsbeziehung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - sich um die Verdeutlichung des Schildes zum Zweck einer besseren Beachtung zu bemühen; - das könnte z. B. durch eine Vergrößerung, durch farbliche Differenzierung, durch namentliche Anzeige der betroffenen Straßen, durch Beleuchtung geschehen; - eine weiteres, ebenfalls deutlich sichtbares, nach rechts zum Frankfurter Berg und den anderen betroffenen Verkehrsbeziehungen an der Einmündung Eschersheimer Landstraße/Lindenring zu installieren; - und noch ein entsprechendes, ebenfalls deutlich sichtbares Schild vor der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße anzubringen. Begründung: Das vorhandene Schild ist offensichtlich nicht geeignet, den Autofahrern die für die Weiterfahrt zum Frankfurter Berg und einigen anderen Bereichen zu wählende Verkehrsbeziehung ausreichend zu verdeutlichen. Durch das massenweise Wenden von Autofahrern mit ihren PKW zwecks Änderung der Fahrt in Richtung eines anderen Bereichs des Stadtteils, zum Frankfurter Berg und weiter werden die Bewohner des vorderen Teils der Kurhessenstraße, auch durch dabei erzeugte Schäden, in ihrer Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Das vorhandene Schild so zu verbessern, dass es mehr Aufmerksamkeit erzeugt, würde eine Maßnahme unter weiter denkbaren bilden, um dem unerwünschten Wendeverkehr Einhalt zu gebieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 231/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenFolgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Haltestelle „Kurhessenstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2017, OF 251/9 Betreff: Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Haltestelle "Kurhessenstraße" Vorgang: V 238/16 OBR 9; ST 368/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die an dieser Haltestelle verkehrenden Busse der Linie 39 nehmen als Fahrgäste nicht nur Bürger mit Wochen- und Monatskarten auf, sondern auch Einzelzahler. Wenn nun ein oder mehrere Einzelzahler zusteigen, dauert der/die Fahrscheinkauf/käufe nachweislich wesentlich länger als 16 Sekunden. Einer der Antragsteller ist schon einige Male mit Bussen der Linie 39 gefahren und kann deshalb von seinen Erfahrungen mit dem Aufenthalt berichten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die angegebene Verweildauer von nur 16 Sekunden zu erläutern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 238 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 251/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung ÖPNV Einrichtung eines Quartierbusses für Alt-Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2017, OF 221/9 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung ÖPNV Einrichtung eines Quartierbusses für Alt-Ginnheim Vorgang: OM 2053/03 OBR 9; ST 892/03; V 1140/04 OBR 9;ST 552/04;OM 3019/04 OBR 9; ST 1287/04; OM 4231/10 OBR 9; ST 390/11; ST 955/11; OM 743/11 OBR 9; ST 830/12; EA 3/13 OBR 9; ST 903/13; OM 2874/14 OBR 9; ST 620/14 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushalt 2017 werden Mittel zur Einrichtung einer Buslinie eingestellt, die Eschersheim mit Alt-Ginnheimverbindet und vom Weißen Stein durch die Kurhessenstraße bis zum Markus-Krankenhaus führt. Dieses Projekt könnte durch die Verlängerung der bestehenden Buslinie 69 über deren gegenwärtigen Endpunkt hinaus verwirklicht werden. Begründung: Schon lange bemühen sich Ortsbeirat, Magistrat und Stadtverwaltung um die Einrichtung dieses "verkehrlich durchaus sinnvollen Busses" (ST 903 [2013]). Bisher scheiterte dieses Vorhaben daran, daß ausreichende Mittel nicht zur Verfügung standen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2003, OM 2053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2003, ST 892 Auskunftsersuchen vom 19.02.2004, V 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2004, ST 552 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2004, OM 3019 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2004, ST 1287 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4231 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2011, ST 390 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 955 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 743 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 830 Etatanregung vom 17.01.2013, EA 3 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 903 Anregung an den Magistrat vom 13.02.2014, OM 2874 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 116 2017 Die Vorlage OF 221/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
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