Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2699 entstanden aus Vorlage: OF 404/9 vom 15.01.2018
Betreff: Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße
- Der Magistrat wird gebeten, auf den Rasenflächen im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße eine geeignete Fläche für Wildblumen zu finden und dann zu bepflanzen.
- Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Bäume in dem Bereich zu pflanzen. Begründung: In dem Kreuzungsbereich befinden sich bereits viele schöne große Bäume. Auch die hier wachsenden Frühblüher und erfreuen viele Passanten. Eine weitere Bepflanzung ist möglich und würde den Standort weiter aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2018OFOF 404/9Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/KurhessenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Januar 2018Sie sind hierOMOM 2699Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/KurhessenstraßeDirektanregung
- 4. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 870Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/KurhessenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats