Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße Fußgängerüberwege zu markieren, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. Dies ist notwendig, da die bestehende bauliche Qualität der Erhöhung unzureichend ist und eine Markierung mit geringerem Aufwand denselben Zweck erfüllen kann.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße anstelle der Erhöhung der Fahrbahn Fußgängerüberwege zu markieren.
Begründung
Im Zuge der Bauarbeiten im oberen Teil der Kurhessenstraße war an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße ein provisorischer Fußgängerüberweg eingerichtet worden, der nicht nur von der in der Umgebung wohnenden Bevölkerung positiv aufgenommen wurde, sondern auch zu einer Verlangsamung der gefahrenen Geschwindigkeit von Kfz und Lkw schon vor der Erhöhung geführt hat. Wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung eingeräumt, ist die bauliche Qualität der Erhöhung mangelhaft. Ein Ersatz ist notwendig, ohne dass jedoch klar wäre, wie dieser auf Dauer zufriedenstellend ausgeführt werden könnte. Eine Entfernung der Erhöhung und eine Markierung von Fußgängerüberwegen könnte - mit deutlich geringerem Aufwand - denselben Zweck erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2020OFOF 838/9Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/KurhessenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. August 2020Sie sind hierOMOM 6462Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/KurhessenstraßeDirektanregung
- 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2033Errichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/KurhessenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats