Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße
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Höllbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Instandsetzung der durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn beschädigten Straßen im Ortsbezirk 9 – verbindlichen Zeitplan vorlegen09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erfassung und Sanierungsplanung von durch den Bahnausbau beschädigten Straßen im Ortsbezirk07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Höllbergstraße per E-MailBegründung
Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z.B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam:
- Seitens der Teilnehmr wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen.
- Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 9-17 h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht.
- Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, Rewe-Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 8-16h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.
Inhalt
Antrag vom 04.02.2019, OF 586/9
Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z.B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam:
- Seitens der Teilnehmr wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen.
- Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 9-17 h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht.
- Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, Rewe-Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 8-16h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019Sie sind hierOFOF 586/9Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 14. Februar 2019OMOM 4221Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer LandstraßeDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 899Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)