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Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OFCDUSPD
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z.B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam:

  1. Seitens der Teilnehmr wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen.
  2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 9-17 h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht.
  3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, Rewe-Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 8-16h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.

Inhalt

Antrag vom 04.02.2019, OF 586/9

Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z.B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam:

  1. Seitens der Teilnehmr wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen.
  2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 9-17 h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht.
  3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, Rewe-Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 8-16h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Februar 2019Sie sind hier
    OFOF 586/9Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 14. Februar 2019OMOM 4221Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer LandstraßeDirektanregung
  3. 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 899Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 29 · 14.02.2019
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4221 2019 Die Vorlage OF 586/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors um den Satz "Lediglich für den Abschnitt zwischen Höllbergstraße und Kleinschmidtstraße wird der Magistrat gebeten, die vor den Bauarbeiten bestehende Parkregelung - Eingeschränktes Halteverbot -, wieder einzuführen." erweitert wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPLinke
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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