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Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.02.2019

Antrag Ortsbeirat

Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS OF_586-9_2019
14.02.2019

Anregung Ortsbeirat

Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS OM_4221_2019
13.05.2019

Stellungnahme des Magistrats

Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS ST_899_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4221 entstanden aus Vorlage: OF 586/9 vom 04.02.2019

Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße
Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche, den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z. B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam: 1. Seitens der Teilnehmer wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen. Lediglich für den Abschnitt zwischen Höllbergstraße und Kleinschmidtstraße wird die Stadt gebeten, die vor den Bauarbeiten bestehende Parkregelung, eingeschränktes Halteverbot, wieder einzuführen. 2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Verkehrszusatzzeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. 3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, REWE -Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Zusatzverkehrszeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 899 Aktenzeichen: 32 1