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Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4221 entstanden aus Vorlage: OF 586/9 vom 04.02.2019

Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche, den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z. B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam:

  1. Seitens der Teilnehmer wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen. Lediglich für den Abschnitt zwischen Höllbergstraße und Kleinschmidtstraße wird die Stadt gebeten, die vor den Bauarbeiten bestehende Parkregelung, eingeschränktes Halteverbot, wieder einzuführen.
  2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Verkehrszusatzzeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht.
  3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, REWE -Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Zusatzverkehrszeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Februar 2019OFOF 586/9Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 14. Februar 2019Sie sind hier
    OMOM 4221Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße
    Direktanregung
  3. 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 899Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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