Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße
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Haeberlinstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/LandgrafPhilippStraße27.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone04.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Haeberlinstraße per E-MailBegründung
auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob es statthaft ist, in einem Wohn- bzw. Villen-Gebiet einen solchen Container, der nicht in Verbindung mit Baumaßnahmen vor Ort genutzt wird, über Monate abzustellen, auch wenn er vom Amt für Straßenbau und Erschließung eine Genehmigungs-Marke trägt; - was ggf. beabsichtigt ist, um die fragwürdige Nutzung öffentlichen Raums zu beenden. Begründung: Im Umfeld finden keine Baumaßnahmen statt, die zur Füllung des Containers führen. Vielmehr werden in den Container - gemäß Beobachtung von Anwohnern - immer wieder kleinere Mengen von Bauschutt aus ganz anderen Bereichen unserer Stadt (und evtl. auch von außerhalb) eingefüllt. Wenn der Container gefüllt ist, wird er abtransportiert und nach erfolgter Leerung wieder an gleicher Stelle deponiert. Der Container ist mit dem Namen einer Baufirma gekennzeichnet, die in der Haeberlinstraße eine Niederlassung für Hessen unterhält. Der Name der Firma und deren genaue Anschrift sind dem Ortsbeirat 9 bekannt und werden dem Magistrat auf Wunsch gerne mitgeteilt. Der Abstellort erklärt sich wohl auch aus der räumlichen Nähe zur Baufirma. Nur handelt es sich weder bei der Ludwig-Tieck-Straße noch bei der Keßlerstraße oder der Haebelinstraße um Gewerbegebiete.
Inhalt
Antrag vom 08.04.2017, OF 245/9
Betreff: Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob es statthaft ist, in einem Wohn- bzw. Villen-Gebiet einen solchen Container, der nicht in Verbindung mit Baumaßnahmen vor Ort genutzt wird, über Monate abzustellen, auch wenn er vom Amt für Straßenbau und Erschließung eine Genehmigungs-Marke trägt; - was ggf. beabsichtigt ist, um die fragwürdige Nutzung öffentlichen Raums zu beenden.
Begründung: Im Umfeld finden keine Baumaßnahmen statt, die zur Füllung des Containers führen. Vielmehr werden in den Container - gemäß Beobachtung von Anwohnern - immer wieder kleinere Mengen von Bauschutt aus ganz anderen Bereichen unserer Stadt (und evtl. auch von außerhalb) eingefüllt. Wenn der Container gefüllt ist, wird er abtransportiert und nach erfolgter Leerung wieder an gleicher Stelle deponiert. Der Container ist mit dem Namen einer Baufirma gekennzeichnet, die in der Haeberlinstraße eine Niederlassung für Hessen unterhält. Der Name der Firma und deren genaue Anschrift sind dem Ortsbeirat 9 bekannt und werden dem Magistrat auf Wunsch gerne mitgeteilt. Der Abstellort erklärt sich wohl auch aus der räumlichen Nähe zur Baufirma. Nur handelt es sich weder bei der Ludwig-Tieck-Straße noch bei der Keßlerstraße oder der Haebelinstraße um Gewerbegebiete.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2017Sie sind hierOFOF 245/9Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der KeßlerstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. April 2017VV 439Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der KeßlerstraßeAnfrage
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1441Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck- Straße, nahe der Kreuzung mit der KeßlerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)