Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck- Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1441
Betreff: Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck- Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße Rechtsgrundlage für die Genehmigungspraxis ist die "Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren" - An dem Schuttcontainer muss eine gültige Sondernutzungsplakette angebracht sein. Diese wird auf schriftlichen Antrag ggf. genehmigt. Die Erlaubnis zum Aufstellen von Bauschuttcontainern im öffentlichen Straßenraum wird nur zeitlich begrenzt und mit einem unmittelbaren Bezug zu einer Bautätigkeit bei einer angrenzenden Liegenschaft gestattet. Die dauerhafte Aufstellung ist untersagt. Mit Bauschutt oder anderen Abfällen gefüllte oder teilgefüllte Container, soweit sie für die Baumaßnahme nicht mehr erforderlich sind, müssen unmittelbar abtransportiert werden - Bei Bekanntwerden einer nicht genehmigten Aufstellung werden neben der Beseitigungsverfügung durch das Amt für Straßenbau und Erschließung Bußgelder durch das Ordnungsamt festgesetzt (in der Regel 70.- €). Bei einer festgestellten unerlaubten Nutzung werden seitens des Amtes für Straßenbau und Erschließung zusätzlich Gebühren in Höhe von 10.- € pro genutztem Tag (unerlaubte Sondernutzung), zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 115.- € erhoben. Der Magistrat ist bemüht, im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Verwaltungsbehörden, die Kontrolle von Bauschuttcontainern weiter zu forcieren. Der vom Ortsbeirat dargestellte Fall wird aktuell überprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2017OFOF 245/9Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der KeßlerstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. April 2017VV 439Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der KeßlerstraßeAnfrage
- 14. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1441Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck- Straße, nahe der Kreuzung mit der KeßlerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab