Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße
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Ginnheimer Hohl — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
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- Installation von zwei Sitzbänken im Ortsbezirk 9 in Ginnheim20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichern13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ginnheimer Hohl per E-MailBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Geschwindigkeitsbegrenzung in südwestlicher Fahrtrichtung der Hügelstraße im Bereich zwischen der Einmündung Kurhessenstraße und der Platenstraße gilt. Durch die aktuelle Beschilderung und die Regelungen der StVO kann die aktuelle Situation unterschiedlich interpretiert werden. Begründung: Für Fahrzeuge, welche aus dem nordöstlichen Teil der Hügelstraße kommend über die Einmündung zur Kurhessenstraße hinaus weiterfahren, gilt gemäß der Beschilderung in Ermangelung eines entsprechenden Aufhebungsschildes Tempo 30, was beispielsweise in modernen Fahrzeugen mit Verkehrszeichenerkennung auch nach der Einmündung der Kurhessenstraße so angezeigt wird. Für die übrigen Fahrzeuge, die aus der Raimundstraße, der Ginnheimer Hohl oder der Kurhessenstraße in südwestlicher Fahrtrichtung auf die Hügelstraße auffahren, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht. Im Fall der Ginnheimer Hohl und der Kurhessenstraße wird die Tempo-30-Zone vor bzw. an der Ampel für die rechts auf die Hügelstraße abbiegenden Fahrzeuge aufgehoben. Für die aus der Raimundstraße in Fahrtrichtung Südwesten auf die Hügelstraße auffahrenden Fahrzeuge gibt es auf der Raimundstraße keine Beschränkung auf Tempo 30.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2019, OF 595/9
Betreff: Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Geschwindigkeitsbegrenzung in südwestlicher Fahrtrichtung der Hügelstraße im Bereich zwischen der Einmündung Kurhessenstraße und der Platenstraße gilt. Durch die aktuelle Beschilderung und die Regelungen der StVO kann die aktuelle Situation unterschiedlich interpretiert werden.
Begründung: Für Fahrzeuge, welche aus dem nordöstlichen Teil der Hügelstraße kommend über die Einmündung zur Kurhessenstraße hinaus weiterfahren, gilt gemäß der Beschilderung in Ermangelung eines entsprechenden Aufhebungsschildes Tempo 30, was beispielsweise in modernen Fahrzeugen mit Verkehrszeichenerkennung auch nach der Einmündung der Kurhessenstraße so angezeigt wird. Für die übrigen Fahrzeuge, die aus der Raimundstraße, der Ginnheimer Hohl oder der Kurhessenstraße in südwestlicher Fahrtrichtung auf die Hügelstraße auffahren, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht. Im Fall der Ginnheimer Hohl und der Kurhessenstraße wird die Tempo-30-Zone vor bzw. an der Ampel für die rechts auf die Hügelstraße abbiegenden Fahrzeuge aufgehoben. Für die aus der Raimundstraße in Fahrtrichtung Südwesten auf die Hügelstraße auffahrenden Fahrzeuge gibt es auf der Raimundstraße keine Beschränkung auf Tempo 30.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2019Sie sind hierOFOF 595/9Zulässige Geschwindigkeit auf der HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Februar 2019VV 1153Zulässige Geschwindigkeit auf der HügelstraßeAnfrage
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 905Zulässige Geschwindigkeit auf der HügelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)