Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 905
Betreff: Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße Auf der Hügelstraße zwischen Theodor-Storm-Straße und der Kurhessenstraße (südwestliche Fahrtrichtung) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Ab Höhe der Kurhessenstraße gilt die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. In der Gegenrichtung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit ab der Haus-Nummer 251 30 km/h und ab der Ricarda-Huch-Straße 50 km/h. Die Beschilderung in der Hügelstraße wurde zwischenzeitlich neu geordnet, beziehungsweise ergänzt, so dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich eindeutig zu erkennen ist. In der Kurhessenstraße wird nach der Einmündung der Hügelstraße das vorhandene Verkehrszeichen (VZ) 274.1-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Beginn der Tempo-30 Zone) durch ein VZ 274.1-40 StVO (Beginn und Ende der Tempo-30 Zone, beidseitig bedruckt) ersetzt und zur besseren Sichtbarkeit beidseitig aufgestellt. In der Ginnheimer Hohl ist diese Beschilderung bereits so vorhanden. Die Tempo-30-Zone wird dort vor der Einmündung Hügelstraße wieder aufgehoben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2019OFOF 595/9Zulässige Geschwindigkeit auf der HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Februar 2019VV 1153Zulässige Geschwindigkeit auf der HügelstraßeAnfrage
- 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 905Zulässige Geschwindigkeit auf der HügelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab