Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße
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Ginnheimer Hohl — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
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- Installation von zwei Sitzbänken im Ortsbezirk 9 in Ginnheim20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichern13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Auskunftsersuchen vom 14.02.2019, V 1153 entstanden aus Vorlage: OF 595/9 vom 30.01.2019
Betreff: Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Geschwindigkeitsbegrenzung in südwestlicher Fahrtrichtung der Hügelstraße im Bereich zwischen der Einmündung Kurhessenstraße und der Platenstraße gilt. Durch die aktuelle Beschilderung und die Regelungen der StVO kann die aktuelle Situation unterschiedlich interpretiert werden.
Begründung: Für Fahrzeuge, welche aus dem nordöstlichen Teil der Hügelstraße kommend über die Einmündung zur Kurhessenstraße hinaus weiterfahren, gilt gemäß der Beschilderung in Ermangelung eines entsprechenden Aufhebungsschildes Tempo 30, was beispielsweise in modernen Fahrzeugen mit Verkehrszeichenerkennung auch nach der Einmündung der Kurhessenstraße so angezeigt wird. Für die übrigen Fahrzeuge, die aus der Raimundstraße, der Ginnheimer Hohl oder der Kurhessenstraße in südwestlicher Fahrtrichtung auf die Hügelstraße auffahren, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht. Im Fall der Ginnheimer Hohl und der Kurhessenstraße wird die Tempo-30-Zone vor bzw. an der Ampel für die rechts auf die Hügelstraße abbiegenden Fahrzeuge aufgehoben. Für die aus der Raimundstraße in Fahrtrichtung Südwesten auf die Hügelstraße auffahrenden Fahrzeuge gibt es auf der Raimundstraße keine Beschränkung auf Tempo 30. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2019OFOF 595/9Zulässige Geschwindigkeit auf der HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Februar 2019Sie sind hierVV 1153Zulässige Geschwindigkeit auf der HügelstraßeAnfrage
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 905Zulässige Geschwindigkeit auf der HügelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen