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Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15; OM 1576/17 OBR 9; F 544/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. den südlich der Haeberlinstraße gelegenen Teil der Landgraf-Philipp-Straße - zumindest für die Dauer der Bauarbeiten - als Einbahnstraße (Fahrtrichtung von Haeberlinstraße Richtung Am Schwalbenschwanz) auszuweisen, 2. die Herweghstraße für die Dauer der Bauarbeiten als Einbahnstraße auszuweisen (Fahrtrichtung von Am Schwalbenschwanz Richtung Haeberlinstraße), 3. zumindest Teile des umzuleitenden Verkehrs vom Weißen Stein über Kurhessenstraße und Hügelstraße/Am Schwalbenschwanz (statt über Eschersheimer Landstraße und Haeberlinstraße) zu führen, 4. einen temporären Zebrastreifen an der Einmündung Am Schwalbenschwanz/Eschersheimer Landstraße anzulegen, wo sich vor Beginn der Baumaßnahmen eine Ampel befand, 5. künftig einzurichtende Umleitungsstrecken in Abstimmung mit Anwohnern und Ortsbeirat festzulegen. Begründung: Durch die genannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsbeirat eine bessere und und "anwohnerschonendere" Abwicklung der Verkehrsströme in der Zeit der Baumaßnahmen.

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