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Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Vorlage M 201 / 2015 wird abgelehnt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, eine überarbeitete Planung vorzulegen, die deutlich kostengünstiger ist als die bisherige Bau- und Finanzierungsvorlage, die mindestens 4,450 T€ Investitionskosten vorsieht. Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße werden nur die Längsparkstreifen entlang der Bordsteinkante markiert und als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen, ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert und eine punktuelle Lösung zur Verbesserung der Sicherheit an der Querung am Lindenbaum realisiert. Auf weitere gestalterische Maßnahmen wird verzichtet. Begründung: Im Rahmen der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße sollen nur vordringliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität durchgeführt werden. Dazu zählen die Markierung von Längsparkstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer sowie die Verbesserung der Querung Am Lindenbaum. Die im Rahmen der Umgestaltung durch die Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots hinzukommenden legalen Stellplätze werden von den anliegenden Geschäftsleuten und deren Kunden begrüßt. Diese Stellplätze sollten zumindest überwiegend als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden, um zu vermeiden, dass sie von Pendlern als Park & Ride-Plätze genutzt werden. Auf weitere gestalterische Maßnahmen sollte aufgrund der Haushaltslage derzeit verzichtet werden.