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Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren10 SitzungenAngenommen
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Idee
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Zusammenfassung

Die Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Josephskirchstraße wird aufgrund zusätzlicher Kosten vorgeschlagen. Diese Kosten resultieren aus Mehrausgaben im Bereich der Verkehrssicherung und weiteren notwendigen Maßnahmen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Verkehrssicherheit und Infrastruktur.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Josephskirchstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.08.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass

a) für die Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und

Josephskirchstraße mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015,

§ 6652 (M 201/2015), ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.450 T€ freigegeben wurde,

b) sich die Gesamtkosten dieser Maßnahme auf voraussichtlich 7.841 T€ erhöhen und

c) bis zum 31.12.2022 bereits insgesamt rd. 6.904 T€ verausgabt worden sind.

  1. Die Mehrkosten belaufen sich auf 3.391 T€. Die bereits getätigten Ausgaben in Höhe von 2.454 T€ werden bewilligt; die restlichen Mittel in Höhe von 937 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  2. Die Deckung der ergänzend benötigten Mittel in Höhe von 937 T€ erfolgt aus den Projekten:

a) PD 5.006004 - Verringerung der Barrierewirkung der Berliner Straße und des Mainkai - 600 T €

b) PD 5.001048 - Baugebiet Am Eschbachtal - 300 T €

c) PD 5.002038 - Haltestelle Fischstein 37 T €

und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Magistrat zum Jahresabschluss 2022.

  1. Abschließend dient es zur Kenntnis, dass die aufgrund der Mehrausgaben um rd. 75 T € erhöhten Jahresfolgekosten sichergestellt sind.
  2. Das Dezernat XII wird beauftragt, dem Revisionsamt in Ergänzung der Bau- und Finanzierungsvorlage, nach Festlegung der Bauphasen, die Planung der Baudurchführung nachzureichen.

Begründung

A. Zielsetzung

Im Zuge der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Josephskirchstraße sind zusätzliche Kosten entstanden. Diese Kosten setzen sich vor allem aus Mehrausgaben im Rahmen der Verkehrssicherung, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Umfeld der Eschersheimer Linde, zusätzliche Sicherungsarbeiten im Baufeld, Umplanung des Bauablaufs, das Aufstellen von Großwegweisern, Vorhalten von Verkehrssicherungsmaterialien und die Stellung von Bereitstellungsflächen zusammen.

Die Mehrausgaben begründen sich im Einzelnen wie folgt:

1.1 Straßenbauarbeiten

Umplanung der Verkehrsanlage vor der Eschersheimer Linde, Einbau Edalithdecke im Wurzelbereich der Bäume:

Im Bereich der Bauphase 7 wurden erforderliche Straßenbauarbeiten im Umfeld des Naturdenkmals Linde gemäß den nachträglichen Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde vom 21.11.2017 ausgeführt. Hierdurch kam es zu einem erhöhten Aufwand, da innerhalb des 23 m Schutzbereiches von der Linde aus gesehen die Arbeiten entweder nur mit leichtem Baugerät oder mit Hand ausgeführt werden durften.

Die Überwachung der Arbeiten erfolgte durch einen vereidigten Sachverständigen.

Der Wurzelbereich der Bäume vor der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 436 wurde zum Schutz der dortigen Bäume mit einer Edalithdecke statt mit Gehwegplatten versehen.

Verkehrssicherung/mobile Großwegweiser:

Durch die geänderte Bauabwicklung sowie einzuhaltende Anforderungen an die Arbeitssicherheit mussten im Zuge der Bauarbeiten die Verkehrssicherungseinrichtungen in den Baufeldern an den neuen Bauablauf angepasst werden, wodurch Massenmehrungen für die Fußgängerleitelemente, Barken und provisorische aufgestellte Verkehrszeichen entstanden sind. Weiterhin erfolgten nachträgliche Ergänzungen zu den bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen die zu Mehrkosten führten, da die Absperrungen und Beschilderungen neu aufgestellt, ergänzt oder abgebaut werden mussten. Weiterhin wurden zur besseren Kenntlichmachung der großen und kleinen Umfahrungsstrecke größere Wegweiser aufgestellt.

Im Zuge der Haltestellenerneuerungen Am Weißen Stein und Heddernheimer Landstraße durch die VGF wurde eine Durchfahrt im Baustellenbereich entgegen der ursprünglichen Planung einer Vollsperrung für den erforderlichen Schienenersatz- und Fahrzeugverkehr notwendig und ermöglicht. Auch hier entstanden Mehrkosten für die Umplanung der Verkehrsphasen, das Anliefern, Setzen, Umsetzen und Vorhalten der Verkehrsleitelemente.

Des Weiteren wurden unter erschwerten Bedingungen die Arbeiten im Gehwegbereich während des laufenden Verkehrs ausgeführt. Zur besseren Information und zur Verbesserung der Verkehrssicherung wurden Verkehrsteilnehmer:innen sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts mittels LED-Tafeln über bestehende Einschränkungen informiert.

Asphaltbau:

Bei dem Umbau der stadtauswärtigen und stadteinwärtigen Fahrbahn hat sich gezeigt, dass infolge unvorhersehbarer zusätzlicher Leitungserneuerungen von Gas und Wasser sowie den Austausch von defekten Schiebern die Anzahl der Aufbrüche in der alten Fahrbahnfläche erheblich vergrößert werden musste. Hierdurch war die Homogenität der verbleibenden Restfahrbahndecke nicht mehr gegeben. Zudem Bestand zwischen den Asphaltschichten größtenteils kein Schichtenverbund. Infolgedessen war ein angepasster Ausbau vonnöten.

Asphalt schneiden, aufbrechen und hydraulisch gebundene Tragschichten aufgenommen:

Im Zuge der Ausführungsarbeiten wurden Mehrstärken in den Asphaltschichten vorgefunden. Vertraglich sind im Mittel 26 cm vereinbart gewesen. Die Stärke der vorhandenen Asphaltschicht betrug im Mittel 29 cm. Durch den stärkeren Asphaltaufbau entstand ein erhöhter Aufwand im schneiden und aufbrechen. Des Weiteren wurde unter der Asphaltschicht unerwartet eine hydraulische Tragschicht (HGT) vorgefunden, aufgenommen und verwertet.

Erdarbeiten:

Aufgrund von Änderungen in der Klassifizierung des Bodens, die im Zuge der baubegleitenden Bodenuntersuchung festgestellt worden sind, kam es zu Mehrmengen im Erdbau. Zudem ergaben sich Mehrmengen im Erdbau durch die zusätzliche Erneuerung der Bordsteinanlage zum VGF Gleisbereich hin.

Im Einmündungsbereich Kleinschmidtstraße/Eschersheimer Landstraße wurden im Fahrbahnbereich mehrere größere Hohlräume festgestellt. Infolgedessen fand statt einer Deckenerneuerung eine grundhafte Straßeninstandsetzung statt, sodass Mehrmengen für den Erdaushub, Schotter- und Asphalteinbau entstanden sind.

Bereitstellungsflächen:

Entsprechend den Vorgaben nach der LAGA PN 98 in Verbindung mit der Deponieverordnung ist eine Beprobung zwingend an einem Haufwerk auszuführen. Durch die Bildung eines Haufwerkes im Baufeld wären die Bauarbeiten ins Stocken geraten mit der Folge einer erheblichen Bauzeitverlängerung. Da die Einhaltung der Bauzeit oberste Priorität hatte, wurde eine Bereitstellungsfläche für den zu beprobenden Abraum zusätzlich eingerichtet.

Schutz und Sicherung von baulichen Anlagen:

Im Randbereich zu den Bebauungen wurde das vorhandene Pflaster per Hand aufgenommen, damit Beschädigungen an den Häuserfronten und Einfriedungsmauern vermieden wurden.

Beleuchtung:

Aufgrund einer Vielzahl von querenden Leitungen im Bereich der Leitungsverlegung der SRM konnte der Erdaushub nicht wie gedacht maschinell erfolgen, sondern wurde ausschließlich händisch ausgeführt. Diese Leistungen waren im Leistungsverzeichnis nicht enthalten.

Baunebenkosten

Verkehrsrechtliche Anordnung, Bonuszahlung:

Aufgrund der starken Beeinträchtigungen der Anwohner:innen durch die Umleitungsverkehre wurde die gleichzeitige Vollsperrung der Eschersheimer Landstraße sowohl in stadteinwärtiger als auch stadtauswärtiger Richtung aufgehoben. Des Weiteren wurden einzelne Bauphasen zusammengelegt. Hintergrund der Zusammenlegung war die Minimierung der Belastung für die Anwohner:innen. Infolgedessen mussten die Verkehrsphasenpläne überarbeitet, ergänzt und abgeändert werden. Damit ein Abschluss der Bauarbeiten zum November 2018 garantiert erfolgt, wurde eine Bonuszahlung mit dem Auftragnehmer vereinbart und gewährt.

Anwohnerinformationsmanagement:

Damit die Anlieger immer vollumfänglich und der Versorgungsverkehr zeitnah über die Baumaßnahme sowohl durch die Medien als auch Vorort unterrichtet werden konnten, wurde im Rahmen der Baumaßnahme zusätzlich ein Anwohnerinformationsmanagement eingerichtet.

Erschütterungsmessungen und Beweissicherung:

Im Zuge der Maßnahme wurden für die 15 Bauphasen entgegen der ursprünglichen Planung zusätzliche Erschütterungsmessgeräte aufgestellt und vorgehalten.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Die Notwendigkeit der im Abschnitt A genannten Mehraufwendungen zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße inklusive der LSA-Umbauten für die barrierefreie Zuwegung führten zu erhöhten Ausgabenansätzen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf
Baukosten
Straßenbau3.382.565,40 €
Straßenbegleitgrün- 219.874,76 €
Beleuchtung118.254,19 €
IKT- 50.713,50 €
LSA (Amt 36)- 446.279,71 €
Gas- und Wasser (NRM)80.000,00 €
Summe Baumehrkosten2.863.951,62 €
Baunebenkosten
Planung und Bauleitung Straßenbau312.166,95 €
Planung Straßenbegleitgrün- 22.000,00 €
Planung Lichtsignalanlage Amt 36-
50.000,00 € Planung Beleuchtung SRM- 5.000,00 €
Baumgutachten- 12.000,00 €
Suchschlitze/ Trassen Planung- 16.000,00 €
Asphaltuntersuchungen- 24.000,00 €
Kampfmittelsondierungen- 22.000,00 €
Bodengutachten Planung und Bau31.457,92 €
SIGE-Koordinator1.450,56 €
Beweissicherungsverfahren77.268,90 €
Entwurfsvermessung, Bauvermessung und Vermarkung40.954,50 €
Verkehrsversuch3.000,00 €
Planung Entwässerung34.102,94 €
Anwohnerinformationsmanagement102.278,50 €
Bonuszahlung75.000,00 €
Summe Baunebenmehrkosten526.680,27 €
Gesamt3.390.631,89 €
Gerundet3.391.000,00 €

Die Mehrkosten für die Baumaßnahme Eschersheimer Landstraße belaufen sich auf

3.390.631,89 €.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

bis 31.12.20226.904.010,69 €
2023936.989,31 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

- keine -

4. Mehrkosten Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben

Sachkosten

  1. Bauunterhaltungskosten
Straßenbau0 m21,30 €/m2 *)0,00 €
Grün- und Freiflächen- 219.874,81 €5,00 %- 10.993,74 €
Verkehrssignalanlagen- 446.278,71 €5,00 %- 22.313,94 €

*) Gem. Forschungsanstalt für Straßenbau- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein

Summe Sachmehrkosten | - 33.307,68 €

2. Abschreibung

StraßenbauBND*) 30 Jahre129.850,60 €
Amt 16 - IKTBND*) 20 Jahre- 2.535,68 €
BeleuchtungBND
20 Jahre5.662,71 €
Grün- und FreiflächenBND*) 15 Jahre- 16.924,98 €
VerkehrssignalanlagenBND*) 15 Jahre- 33.085,31 €
*) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Summe Abschreibungsmehrkosten82.967,34 €

c) Kapitalkosten

Kalkulatorische Verzinsung

(3.391.000/2)*1,45 %*) = 24.584,75 €

*) Zinssatz für den Haushalt 2022 lt. Rundschreiben vom 12.11.2022

Summe Kapitalmehrkosten24.584,75 €
Gesamtsumme Jahresfolgemehrkosten74.244,41 €

5. Jahreserträge:

- entfällt

6. Leistungen Dritter:

- entfällt

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

- entfällt

8. Sonstiges:

- entfällt

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Februar 2023Sie sind hier
    MM 23Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße hier: Mehrkostenvorlage
    Magistratsvortrag
  2. 16. März 2023OFOF 224/15Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am EschbachtalOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 17. März 2023OMOM 3706Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am EschbachtalDirektanregung
  4. 12. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1310Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am EschbachtalStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 16 · 13.03.2023
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltAfDFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

OBR 14
Sitzung 19 · 13.03.2023
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 23 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 18 · 14.03.2023
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 23 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

OBR 9
Sitzung 19 · 16.03.2023
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 23 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinke
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

OBR 15
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3706 2023 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 224/15 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 16 · 20.03.2023
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

OBR 1
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 23 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 GrüneSPDLinkeDie Partei
Ablehnung:
CDUFDPÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE

OBR 10
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 23 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 28.03.2023
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 30.03.2023
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

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