Abstände von Schulen zu Wettbüros/Spielhallen hinsichtlich des Jugendschutzes
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat einen Antrag zur Überprüfung der Abstände von Wettbüros zu Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen gestellt, um den Jugendschutz zu gewährleisten. Die Eltern der Kinder, die die nahegelegenen Schulen und Kitas besuchen, haben Bedenken geäußert. Der Antrag wurde abgelehnt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Im Februar 2020 eröffnete in der Kurhessenstraße 164 ein Ladenlokal eines Wett-Anbieters. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag, den entsprechenden, landesspezifischen Gesetzen und Verordnungen des Landes Hessen und den Richtlinien der Stadt Frankfurt diese Situation - insbesondere in Hinblick auf den Jugendschutz -zu beurteilen ist und bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Gibt es vorgeschriebene Mindestabstände von derartigen Wettbüros zu Schulen?
- Gibt es entsprechende Mindestabstände bezüglich Kinderbetreuungseinrichtungen?
- Fall es Mindestabstände gibt, wie groß sind diese?
- Werden diese Abstände im vorliegenden Fall eingehalten?
- Falls nein, weshalb durfte das Ladenlokal an dieser Stelle eröffnet werden?
- Sind im Bebauungsplan NW 62d Nr. 1 Wettbüros bzw. Spielhallen erwähnt? Wenn ja, in welche Form?
- Welche Maßnahmen für Suchtprävention (in diesem Fall Spielsucht) zum den Schutz von Kindern und Jugendlichen im betroffenen Bereich hält der Magistrat vor Ort für sinnvoll?
Begründung
Nach der Einrichtung des Wettbüros haben sich Eltern, deren Kinder die Diesterwegschule und die nahe gelegenen Kitas besuchen, kritisch zur Position des Ladengeschäfts geäußert und nachgefragt, ob und warum der Betrieb an dieser Stelle statthaft sei. Der Magistrat wird deshalb gebeten, durch die entsprechenden Informationen Klarheit zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. März 2020 brachte BFF im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.05.2020 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und SPD, gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)