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Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.06.2018

Anregung Ortsbeirat

Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims

Details im PARLIS OM_3378_2018
14.06.2018

Antrag Ortsbeirat

Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims

Details im PARLIS OF_491-9_2018
14.06.2018

Anregung Ortsbeirat

Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims

Details im PARLIS OM_3377_2018
01.10.2018

Stellungnahme des Magistrats

Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims

Details im PARLIS ST_1924_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3378 entstanden aus Vorlage: OF 491/9 vom 14.06.2018

Betreff: Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims
Vorgang: OM 3377/18 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu den in der Anregung OM 3377 gestellten Fragen darzulegen, wie das zu erwartende steigende Verkehrsaufkommen im weiteren Verlauf vor dem Hintergrund einer zur morgendlichen Hauptverkehrszeit bereits jetzt angespannten Verkehrssituation rund um den Platz Am Weißen Stein gesteuert werden soll.

Begründung:

Bereits jetzt staut sich der Verkehr am Platz Am Weißen Stein in den Morgenstunden ohne Ausweichmöglichkeit bis zurück in die Zehnmorgenstraße. Bisher fließt der Verkehr nördlich über die Maybachbrücke/Dillenburger Straße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße ab, wobei sich dieser Verkehrsstrom nochmals teilt und südwestlich über die Kurhessenstraße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße weiterfließt. Die Kurhessenstraße ist bis an ihre Einmündung in die Hügelstraße eine Tempo-30-Zone und nicht geeignet, größere Verkehrsmengen aufzunehmen. An ihrem südlichen Ende staut sich der morgendliche Berufsverkehr bereits jetzt manchmal bis zur Kreuzung Am Schwalbenschwanz zurück. Die Eschersheimer Landstraße wird gerade vollständig auf eine Fahrspur zurückgebaut, was schon jetzt zu einer - beabsichtigten - Kapazitätsreduzierung führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3377
Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1924 Aktenzeichen: 61 1