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Vorlagen
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2023, OA 358 entstanden aus Vorlage: OF 469/11 vom 02.06.2023 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Vorgang: V 572/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 159 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass folgender Punkt verändert wird: Unter Punkt 2.2 b): Anstatt: Nach derzeitigem Raumprogramm sollen 44 Gartenparzellen für den Bau von Sportplätzen der Europaschule weichen. Neu: Die Planung wird insoweit verändert, dass keine Gartenparzellen für den Bau der Europaschule weichen müssen. Begründung: Der Planungsdezernent hat den Bau der Schule ohne den Wegfall von Gartenparzellen angekündigt. Vergleiche auch Auskunftsersuchen V 572. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2071 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 159 = Kenntnis, OA 358 = Annahme) 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 358 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU, LINKE. und dFfm (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3620, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 67-1
Parken auf dem Gehweg in der Freiligrathstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2023, OF 307/4 Betreff: Parken auf dem Gehweg in der Freiligrathstraße Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Gehweg in de Freiligrathstrasse, ungerade Nummern, zw. Wittelsbacher Allee und Brüder-Grimm-Straße, mit dem Verkehrszeichen 315 anzuordnen. Begründung: Der Gehweg verfügt dort über ausreichend Breite, sodaß selbst bei der Anordnung des Parken auf dem Gehweg dort genug Platz verbleibt, dass 2-3 Fußgänger nebeneinander laufen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 307/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und dFfm (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenTiefgaragenausfahrt sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2023, OF 309/4 Betreff: Tiefgaragenausfahrt sichern Der Magistrat wird gebeten, die Tiefgaragenausfahrt in der Freiligrathstraße 39 so zu sichern, dass eine Ausfahrt aus der Tiefgarage in die vorgeschriebene Fahrtrichtung möglich ist und nicht durch zu nahes Parken an der Ausfahrt behindert wird. (Foto privat) Begründung: Ein Bürger berichtete, dass auf der Straße parkende Autos so nah an der Ausfahrt der Tiefgarage parken, dass die Ausfahrt in die vorgeschriebene Fahrtrichtung schwer möglich ist. Das Aufstellen eines Pollers könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4089 2023 Die Vorlage OF 309/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach der Zahl "39", die Worte "durch das Anbringen eines Pollers" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerüberweg in der Scheidswaldstraße wieder begehbar machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2023, OF 308/4 Betreff: Fußgängerüberweg in der Scheidswaldstraße wieder begehbar machen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen den Gully-Abfluss zu säubern, damit die durch eine sich auf den gesamten Fußgängerüberweg erstreckende Pfütze verhinderte Straßenquerung über den Zebrastreifen vor der Einmündung der Scheidswaldstraße in die Wittelsbacherallee (siehe Bild) für Fußgänger wieder uneingeschränkt möglich ist. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Scheidswaldstraße wird aufgrund eines verstopften Gully-Abflusses bei Regen überschwemmt, sodass die sichere Querung der Straße für Fußgänger stark eingeschränkt ist. Foto: privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4088 2023 Die Vorlage OF 308/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenKeinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3941 entstanden aus Vorlage: OF 812/1 vom 13.04.2023 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Vorgang: OM 2443/22 OBR 2; ST 2189/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten; 2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen; 3. den Ortsbeirat 1 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren; 4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen; 5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende in den Ortsbezirken 1 und 2 durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern. Begründung: Da Anwohnende des Europaviertels von den gleichen Einschränkungen und negativen Auswirkungen bei der Verlegung des Festplatzes betroffen wären, schließt sich der Ortsbeirat 1 der Anregung OM 2443 des Ortsbeirates 2 an. Bei derart invasiven Projekten sind benachbarte Ortsbezirke, die ebenfalls maßgeblich betroffen wären, angemessen zu beteiligen. Eine Großveranstaltung im März dieses Jahres war für Nutzende des Rebstockparks ein besonderes Ärgernis. Unter Benutzung der Fußgängerwege, teilweise auch quer über die Wiesen des Parks fahrend, waren laut einem einzelnen Motorrad-Polizisten über 1.000 Pkws widerrechtlich auf einer Wiese des Parks abgestellt gewesen. Aufgrund der schlechten Rasenqualität im Europagarten und Co sind Anwohnende des Europaviertel auf den Rebstockpark angewiesen. Es dürfen nicht weitere Wiesen nachhaltig beschädigt werden. Als weiträumiges Naturschutzgebiet mit kleinem See ist der Rebstockpark Aufenthalts- und Brutplatz für diverse, teilweise seltene Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse, Blässhühner etc.) und auch Kormorane und Reiher trifft man hier an. Bei lauten Musikveranstaltungen flüchtet die Tierwelt und der Rebstockweiher ist dann wie ausgestorben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 838 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Pleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3853 entstanden aus Vorlage: OF 299/4 vom 08.04.2023 Betreff: Pleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim Am 22. Februar 2006 wurde die öffentliche Toilettenanlage am Bornheimer Uhrtürmchen, zwischen Mainkurstraße und Spessartstraße, feierlich durch die damalige Frankfurter Oberbürgermeisterin Dr. h. c. Petra Roth und weitere Magistratsvertreter feierlich eröffnet. Nachdem die alte Toilettenanlage im Untergeschoss des Kiosks, nach Aussage von Fachleuten in den Dezernaten, nicht mehr reparabel war und die Erneuerung der sogenannten Fäkalienhebeanlage nahezu unlösbare Probleme schuf, wurde deshalb die neue Toilettenanlage, bestehend aus drei Kabinen und einem Pissoir, ebenerdig errichtet. Zudem wurde ein Imbiss bzw. eine Wurstbraterei in die öffentliche Toilettenanlage integriert. Den Planerinnen und Planern war nichts zu teuer; den Bornheimerinnen und Bornheimern sowie den Marktbesuchern und Marktbeschickern sollte nur das Beste geboten werden. Die automatischen Toilettentüren wurden sogar aus den USA importiert. Doch die letzten 17 Jahre waren nur von Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet. All die zahlreichen Defekte und die damit zusammenhängenden Schließungen, einmal sogar annähernd zwei Jahre, gehören zur Schadensbilanz. Nicht eingeschlossen den Ärger der Bornheimerinnen und Bornheimer sowie der zahlreichen Marktbesucherinnen und Marktbesucher sowie Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker. Hier muss endlich eine mutige und radikale Lösung geschaffen werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. diese öffentliche Toilettenanlage abzubauen; 2. eine öffentliche Toilettenanlage, die dem Begriff einer funktionierenden öffentlichen Toilettenanlage gerecht wird, schnellstmöglich an gleicher Stelle zu errichten; 3. die Nutzung der Toilettenanlage für alle Personengruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2179 Beratung im Ortsbeirat: 4
Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltun-gen am Rebstock zulassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2023, OF 812/1 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltun-gen am Rebstock zulassen Vorgang: OM 2443/22 OBR 2; ST 2189/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten; 2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen; 3. den Ortsbeirat 1 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren; 4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen; 5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende im Ortsbezirk 1 und 2 durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern. Begründung: Da Anwohnende des Europaviertels von den gleichen Einschränkungen und negativen Auswirkungen bei der Verlegung des Festplatzes betroffen wären, schließt sich der Ortsbeirat 1 dem Antrag OM 2443 des Ortsbeirates 2 an. Bei derart invasiven Projekten sind benachbarte Ortsbezirke, die ebenfalls maßgeblich betroffen wären, angemessen zu beteiligen. Eine Großveranstaltung im März dieses Jahres war für Nutzende des Rebstockparks ein besonderes Ärgernis. Unter Benutzung der Fußgängerwege, teilweise auch quer über die Wiesen des Parks fahrend, waren laut eines einzelnen Motorrad-Polizisten über 1.000 PKWs widerrechtlich auf einer Wiese des Parks abgestellt gewesen. Aufgrund der schlechten Rasenqualität im Europagarten & Co sind Anwohnende des Europaviertels auf den Rebstockpark angewiesen. Es dürfen nicht weitere Wiesen nachhaltig beschädigt werden. Als weiträumiges Naturschutzgebiet mit kleinem See ist der Rebstockpark Aufenthalts- und Brutplatz für diverse, teilweise seltene Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse, Blässhühner etc.) und auch Kormorane und Reiher trifft man hier an. Bei lauten Musikveranstaltungen flüchtet die Tierwelt und der Rebstock Weiher ist dann wie ausgestorben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2189 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 22 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 812/1 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3941 2023 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird nicht zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 812/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. GRÜNE, CDU und 2 SPD gegen LINKE. und Die Partei (= nicht Befassung); 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 2. GRÜNE, CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenPleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 299/4 Betreff: Pleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim Am 22. Februar 2006 wurde die öffentliche Toilettenanlage am Bornheimer Uhrtürmchen, zwischen Mainkur- und Spessartstraße, feierlich durch die damalige Frankfurter Oberbürger-meisterin Dr. h.c. mult. Petra Roth und weitere Magistratsvertreter feierlich eröffnet. Nachdem die alte Toilettenanlage im Untergeschoß des Kiosks, nach Aussage von Fachleuten in den Dezernaten, nicht mehr reparabel war und die Erneuerung der sogenannten Fäkalien-hebeanlage nahezu unlösbare Probleme schuf. Deshalb wurde die neue Toilettenanlage, bestehend aus drei Kabinen und einem Pissoir ebenerdig errichtet. Zudem wurde ein Imbiss bzw. eine Wurstbraterei in die öffentliche Toilettenanlage integriert. Den Planerinnen und Planern war nichts zu teuer, den Bornheimerinnen und Bornheimern sowie den Marktbesuchern und Marktbeschickern sollte nur das Beste geboten werden. Die automatischen Toilettentüren wurden sogar aus der USA importiert. Doch die letzten 17 Jahren waren nur von Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet. All die zahlreichen Defekte und die damit zusammenhängenden Schließungen, einmal sogar annähernd zwei Jahre gehören zur Schadensbilanz. Nicht eingeschlossen den Ärger der Bornheimerinnen und Bornheimer sowie der zahlreichen Marktbesucher und Marktbeschicker. Hier muss endlich eine mutige und radikale Lösung geschaffen werden. Deshalb bitte ich den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt: 1. Diese öffentliche Toilettenanlage abzubauen. 2. Eine öffentliche Toilettenanlage, die dem Begriff einer funktionierenden öffentlichen Toilettenanlage gerecht wird, schnellstmöglich an gleicher Stelle zu errichten. 3. Bei der Ausschreibung primär die deutsche Bauwirtschaft und das Handwerk zu berücksichtigen. Denn auch die deutsche Bauwirtschaft schafft das sicherlich. 4. Die dann neu errichtete öffentliche Toilettenanlage soll unbedingt mit Personal vor Ort besetzt werden. Dies garantiert öffentliche Sicherheit und Sauberkeit. 5. Eine Räumlichkeit für das Toilettenpersonal in den Neubau zu integrieren. 6. Ferner sollte diese Räumlichkeit auch von der Marktaufsicht, sowie anderen Institutionen (Vereinsring Bornheim etc.) als Infopoint oder ähnliches genutzt werden können. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion ergänzt der Antragsteller vor der Abstimmung die Vorlage um Ziffer 7. "Die Nutzung der Toilettenanlage für alle Personengruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen". Der Antragsteller streicht ersatzlos die Ziffer 3. Über die Vorlage OF 299/4 wird auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3853 2023 1. Den Ziffern 1., 2. und 7. (neu) der Vorlage OF 299/4 wird zugestimmt. 2. Die Ziffern 4. bis 6. der Vorlage OF 299/4 werden abgelehnt. Abstimmung: Ziffern 1., 2. und 7. (neu): Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF gegen CDU, dFfm und ÖkoLinX-ARL gegen (= Annahme) Ziffer 6.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen (= Annahme); bei Abwesenheit dFfm
Partei: dFfm
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 vom 08.10.2012
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 399/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 vom 08.10.2012 Vorgang: EA 4/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012 werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Bei der Fortschreibung ist eine Volleinhausung der BAB A 661 in dem Abschnitt zwischen der Seckbacher Galerie und dem Ratsweg sowie des gesamten Dreiecks Erlenbruch bis zum Tunnelmund zu untersuchen. Zusätzlich sind von der Stadt Frankfurt und der hessischen Landesregierung die erforderlichen Planungs- und Investitionsmittel für eine Volleinhausung beim Bund einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die am 8. Oktober 2012 veröffentlichte Potenzialstudie betrachtete nur den Abschnitt zwischen Seckbacher Galerie und dem Dreieck Erlenbruch. Notwendig ist aber eine darüberhinausgehende Volleinhausung bis zum Ratsweg. Mitgeltende Unterlagen: Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012 Anlage 1 (ca. 2,3 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 4 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 4 2023 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion Am Bornheimer Hang
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2023, OF 430/11 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion Am Bornheimer Hang Vorgang: OM 1984/17 OBR 11, ST 2298/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Stadtteil Riederwald bei Großveranstaltungen zu schützen. Die verantwortlichen Veranstalter müssen dazu angehalten werden, Ordnungspersonal zu stellen, das Veranstaltungsbesucher davon abhält, im Stadtteil zu parken. Beim Länderspiel der U21 am 24.02. 20213 wurde der Riederwald von Autos überschwemmt. Besucher haben in den Grünanlagen, auf den Fußwegen und an den Absenkungen geparkt. Foto: Stefan Helming Begründung: Zuletzt mit Stellungnahme 2298 vom 20.11.2017 hat der Magistrat mitgeteilt, dass Verträge mit Dritten zur Nutzung des Stadions am Bornheimer Hang folgende Regelung enthalten: "Der Mieter ist eigenständig für die Organisation und Sicherheit bei den Spielen verantwortlich und stellt auf eigene Kosten das hierfür erforderliche Ordnungspersonal. Hierzu gehören auch die Kosten des aufgrund städtischer Verfügung durch Ordnungskräfte zu sichernden Stadtteils Riederwald." Diese Regelung ist entweder weggefallen oder wird ignoriert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3818 2023 Die Vorlage OF 430/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGelblicht an den Überweg Wittelsbacherallee/Saalburgallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 280/4 Betreff: Gelblicht an den Überweg Wittelsbacherallee/Saalburgallee Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob an dem Überweg Wittelsbacher - / Saalburgallee ein gelbes Warnlicht angebracht werden kann. Begründung: Regelmäßig kommt es hier zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee Höhe Hausnummer 151 korrekterweise bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 4 am 14.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 280/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 280/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4081 2023 Die Vorlage OF 280/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgende zwei Sätze ergänzt wird: "In Stoßzeiten kann es zu Situationen kommen, in denen die letzten Autos die Kreuzung passieren, wenn die Fußgängerinnen und Fußgänger bereits Grün haben. Mit dem Warnlicht sollen vom Festplatz kommende Linksabbiegerinnen und Linksabbieger auf kreuzende Fußgängerinnen und Fußgänger aufmerksam gemacht werden." Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenParkplätze in der Gagernstraße ausweisen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2023, OF 267/4 Betreff: Parkplätze in der Gagernstraße ausweisen Der Magistrat wird gebeten, Parkplätze in der Gagernstraße auf dem rechten Fußweg vom Parlamentsplatz in Richtung Bornheimer Landwehr offiziell auszuweisen. Dabei soll die möglichst effiziente Nutzung des Parkraums ein maßgebliches Kriterium sein. Begründung: Auf dem genannten Fußweg ist Parken nicht erlaubt, obwohl eine andersfarbige Bepflasterung darauf hinweist. Das Parken auf der rechten Seite behindert Fußgänger (auch mit Kinderwagen oder Rollatoren) nicht, zumal die Fußwegbreite bei Ausweisung von Parkplätzen auf dem Gehweg nicht weniger als die für ein Wohngebiet großzügige Breite von 2,50 m bemisst. Da insbesondere ab etwa 19 h die Parkmöglichkeiten begrenzt, und somit das Anwohnerparken eingeschränkt ist, sollte bei einer Neuordnung das Kriterium der möglichst effizienten Nutzung des Parkraums - gegebenenfalls durch Anordnung des Schrägparkens - maßgeblich sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 4 am 14.02.2023, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 267/4 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, dFfm und BFF (= Annahme); SPD, LINKE. und Volt (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenÖffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3434 entstanden aus Vorlage: OF 582/2 vom 19.01.2023 Betreff: Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 eine Verlagerung der Dippemess in den Rebstockpark zum bisherigen Kenntnisstand der Planungen ablehnt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. die Planungen zur Verlagerung der Dippemess ins Landschaftsschutzgebiet Rebstock in einer öffentlichen Sitzung dem Ortsbeirat und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. 2. Diese Vorstellung soll folgende Informationen enthalten: a) Welche Fläche ist konkret von der Verlagerung betroffen, direkt durch die Stände und Fahrgeschäfte der Dippemess, aber auch indirekt zur Bereitstellung von Parkraum? b) Wie soll die Verkehrsanbindung gewährleistet werden? c) Wie soll die notwendige Erschließung der Fläche für Strom- und Wasser erfolgen? d) Welche durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien geschützten Arten sind im Landschaftsschutzgebiet Rebstock und auf dem anschließenden geschützten ehemaligen Rangierbahnhof vorhanden? e) Welche potenziellen Auswirkungen hat der Betrieb der Dippemess auf die brütenden Vögel im Park (im Frühjahr)? f) Wie wird das Grün (vor allem Bäume) auf dem Gelände geschützt? g) Wie soll gewährleistet werden, dass diese Arten nicht geschädigt werden? h) Welchen Nutzen haben die Menschen im Ortsbezirk von einer Verlagerung? i) Wie hoch ist die zu erwartende Lärmbelastung durch die Dippemess während des Tagesbetriebs und nachts, nach der Schließung durch weiterhin laufende Aggregate? j) Wie hoch ist die Lichtbelastung durch die Dippemess im Tagesbetrieb und nachts durch die aus Sicherheitsgründen angeschaltete Beleuchtung? k) Wie hoch ist die zulässige Traglast pro Quadratmeter der im Landschaftsschutzgebiet Rebstock vorhandenen Rasengittersteine? l) Wie groß ist die Traglast auf den Aufstellflächen unter den Standfüßen eines Riesenrades oder einer Achterbahn bei der Dippemess pro Quadratmeter? m) Falls die nötige Traglast die zulässige Traglast der vorhandenen Rasengittersteine übersteigt, wie soll die für dieses Gewicht notwendige Tragkraft des Bodens gewährleistet werden? Sind im Zuge der Verlagerung Versiegelungen der Flächen geplant? Und falls ja, in welchem Umfang? n) Wie viel für ein Landschaftsschutzgebiet, in Zeiten des Klimawandels notwendiges Wasser kann pro Quadratmeter durch die Rasengitter versickern? o) Wie viel Wasser kann pro Quadratmeter während einer laufenden Dippemess im Rebstock versickern? p) Wie sieht das von der Messe und den Schaustellenden erarbeitete Nutzungskonzept aus, bzw. wann wird es vorliegen und dem Ortsbeirat vorgestellt? q) Ist im Zuge der Verlagerung eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Dippemess geplant, d. h. mehr/weniger Stände und/oder Fahrgeschäfte? r) Wer verdient konkret an der Vermietung der Flächen und hat der Ortsbezirk etwas von diesen Einnahmen? s) Wie sieht der weitere Entscheidungsfindungsprozess aus? t) Inwiefern werden weitere relevante Stakeholder, wie der Ortsbeirat, die Anwohnenden sowie Naturschutzverbände, in den Entscheidungsprozess einbezogen? u) Wann und anhand welcher Kriterien erfolgt eine Sozialverträglichkeitsprüfung des Vorhabens? Wie fließen diese Ergebnisse in die Entscheidungsfindung ein? Begründung: Es wurde im Ortsbeirat 4 eine Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Europäischen Schule auf den Festplatz am Ratsweg vorgestellt. Nach Presseberichten, und in einer Zoomkonferenz für den Ortsbeirat 2, an dem aus Termingründen nicht alle Ortsbeiratsmitglieder teilnehmen konnten, wurde, obwohl der Ortsbeirat beschlossen hatte, dass die Vorstellung in öffentlicher Sitzung stattfinden soll, dann erklärt, dass die Dippemess vom Festplatz am Ratsweg in das Landschaftsschutzgebiet Rebstock verlagert werden soll. Bevor ein solcher Beschluss gefasst wird, müssen gerade in einem Landschaftsschutzgebiet wichtige Fragen beantwortet werden, um die Auswirkungen einer solchen Verlagerung auf die Fauna und Flora im Landschaftsschutzgebiet sowie für die Bevölkerung abschätzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 979 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 582/2 Betreff: Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess Der Ortsbeirat möge beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der OBR 2 eine Verlagerung der Dippemess in den Rebstockpark zum bisherigen Kenntnisstand der Planungen ablehnt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat beauftragt: 1. die Planungen zur Verlagerung der Dippemess ins Landschaftsschutzgebiet Rebstock in einer öffentlichen Sitzung dem Ortsbeirat und interessierten Bürger*innen vorzustellen. 2. Diese Vorstellung soll folgende Informationen enthalten: a) Welche Fläche ist konkret von der Verlagerung betroffen, direkt durch die Stände und Fahrgeschäfte der Dippemess, aber auch indirekt zur Bereitstellung von Parkraum? b) Wie soll die Verkehrsanbindung gewährleistet werden? c) Wie soll die notwendige Erschließung der Fläche für Strom- und Wasser erfolgen? d) Welche durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien geschützten Arten sind im Landschaftsschutzgebiet Rebstock und auf dem anschließenden geschützten ehemaligen Rangierbahnhof vorhanden? e) Welche potenziellen Auswirkungen hat der Betrieb der Dippemess auf die brütenden Vögel im Park (im Frühjahr)? f) Wie wird das Grün (vor allem Bäume) auf dem Gelände geschützt? g) Wie soll gewährleistet werden, dass diese Arten nicht geschädigt werden? h) Welchen Nutzen haben die Menschen im Ortsbezirk von einer Verlagerung? i) Wie hoch ist die zu erwartende Lärmbelastung durch die Dippemess während des Tagesbetriebs und nachts, nach der Schließung durch weiterhin laufende Aggregate? j) Wie hoch ist die Lichtbelastung durch die Dippemess im Tagesbetrieb und nachts durch die aus Sicherheitsgründen angeschaltete Beleuchtung? k) Wie hoch ist die zulässige Traglast pro Quadratmeter, der im Landschaftsschutzgebiet Rebstock vorhandenen Rasengittersteine? l) Wie groß ist die Traglast auf der Aufstellflächen unter den Standfüßen eines Riesenrades oder einer Achterbahn bei der Dippemess pro Quadratmeter? m) Falls die nötige Traglast die zulässige Traglast der vorhandenen Rasengittersteine übersteigt, wie soll die für dieses Gewicht notwendige Tragkraft des Bodens gewährleistet werden? Sind im Zuge der Verlagerung Versiegelungen der Flächen geplant? Und falls ja, in welchem Umfang? n) Wieviel für ein Landschaftsschutzgebiet, in Zeiten des Klimawandels notwendiges Wasser, kann pro Quadratmeter, durch die Rasengitter Versickern? o) Wieviel Wasser kann pro Quadratmeter während einer laufenden Dippemess im Rebstock versickern? p) Wie sie das von Messe und Schaustellenden erarbeitete Nutzungskonzept aus, bzw. wann wird es vorliegen und dem Ortsbeirat vorgestellt? q) Ist im Zuge der Verlagerung eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Dippemess geplant, d.h. mehr/weniger Stände und/oder Fahrgeschäfte? r) Wer verdient konkret an der Vermietung der Flächen und hat der Ortsbezirk etwas von diesen Einnahmen? s) Wie sieht der weitere Entscheidungsfindungsprozess aus? t) Inwiefern werden weitere relevante Stakeholder, wie der Ortsbeirat, die Anwohnenden sowie Naturschutzverbände, in den Entscheidungsprozess einbezogen? u) Wann und anhand welcher Kriterien erfolgt eine Sozialverträglichkeitsprüfung des Vorhabens? Wie fließen diese Ergebnisse in die Entscheidungsfindung ein? Begründung: Es wurde im Ortsbeirat 4 eine Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg vorgestellt. Nach Presseberichten, und in einer Zoomkonferenz für den Ortsbeirat 2, an dem aus Termingründen nicht alle Ortsbeiratsmitglieder teilnehmen konnten, wurde, obwohl der Ortsbeirat beschlossen hatte, dass die Vorstellung in öffentlicher Sitzung stattfinden soll, dann erklärt, dass die Dippemess vom Festplatz am Ratsweg in das Landschaftsschutzgebiet Rebstock verlagert werden soll. Bevor ein solcher Beschluss gefasst wird, müssen gerade in einem Landschaftsschutzgebiet wichtige Fragen beantwortet werden, um die Auswirkungen einer solchen Verlagerung auf die Fauna und Flora im Landschaftsschutzgebiet sowie für die Bevölkerung abschätzen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2023, OF 572/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3434 2023 1. Die Vorlage OF 572/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 582/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 582/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenPlanung für Kleingärten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3374 entstanden aus Vorlage: OF 259/4 vom 30.12.2022 Betreff: Planung für Kleingärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei dem aktuell in Vorbereitung befindlichen Kleingartenkonzept auch die gegenwärtig zur Erstellung des Autobahndreiecks Am Erlenbruch und des Riederwaldtunnels benötigten Flächen für zukünftige Kleingartenanlagen bzw. Kleingartenflächen berücksichtigt und eingeplant werden können. Begründung: Angesichts der Diskussionen zur Ansiedlung der Europäischen Schule am Ratsweg rückte der Bedarf an Kleingartenflächen nahe den Stadtteilen Bornheim, Ostend und Riederwald in den Fokus. Der Ortsbeirat möchte sich angesichts der knappen Flächen daher frühzeitig um eine Berücksichtigung weiterer Flächen bemühen, die für Kleingartenanlagen in der Zukunft eingeplant werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 933
Instandsetzung des Fahrbahnbelags auf der Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3373 entstanden aus Vorlage: OF 258/4 vom 28.12.2022 Betreff: Instandsetzung des Fahrbahnbelags auf der Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, die schadhaften Stellen auf der Fahrbahn der Wittelsbacherallee ab Saalburgallee in Richtung Habsburgerallee zu beheben. Begründung: Der Fahrbahnbelag weist an mehreren Stellen (unmittelbar nach der Einmündung von der Saalburgallee auf dem Fußgängerüberweg, jeweils auf Höhe der Bornheimer Landwehr, der Einmündung in die Freiligrathstraße, der Straßenbahnhaltestelle "Freiligrathstraße", der Linnéstraße und auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Habsburgerallee/Wittelsbacherallee") Löcher bzw. Risse auf. Bei nicht zeitnah erfolgender Sanierung wird dies zu größeren Schäden auf der Fahrbahn führen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1167 Beratung im Ortsbeirat: 4
Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2023, OF 572/2 Betreff: Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftrag 1.die Planungen zur Verlagerung der Dippemess ins Landschaftsschutzgebiet Rabstock in einer öffentlichen Sitzung dem Ortsbeirat und interessierten Bürger:innen vorzustellen. 2. Diese Vorstellung soll folgende Informationen enthalten: a) An welche Stelle des Landschaftsschutzgebiets Rebstock soll die Dippemess verlagert werden? b) Wie soll die Verkehrsanbindung gewährleistet werden? c) Welche durch die Fauna Flora Habitat geschützten Arten sind im Landschaftsschutzgebiet Rebstock und auf dem anschließenden geschützten ehemaligen Rangierbahnhofs vorhanden? d) Wie soll gewährleistet werden, dass diese Arten nicht geschädigt werden? e) Wie hoch ist die zu erwartende Lärmbelastung durch die Dippemess während des Tagesbetriebs und nachts, nach der Schließung durch die notwendigen laufenden Agregate? f) Wie hoch ist die Lichtbelastung durch die Dippemess im Tagesbetrieb und nachts durch die aus Sicherheitsgründen angeschaltete Beleuchtung? g) Wie hoch ist die zulässige Tragkraft pro Quadratmeter, der im Landschaftsschutzgebiet Rebstock vorhandenen Rasengitter? h) Wie groß ist das Gewicht, das auf dem Boden lastet, eines Riesenrades oder einer Achterbahn, pro Quadratmeter? i) Wie soll die, für dieses Gewicht notwendige Tragkraft des Bodens gewährleistet werden? j) Wieviel für ein Landschaftsschutzgebiet, in Zeiten des Klimawandels notwendiges Wasser, kann pro Quadratmeter, durch die Rasengitter Versickern? k) . Wieviel Wasser kann pro Quadratmeter während einer laufenden Dippemess versickern? Begründung: Es wurde im Ortsbeirat 4 eine Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg vorgestellt. Nach Presseberichten, und in einer Zoomkonferenz für den Ortsbeirat 2, an dem aus Termingründen nicht alle Ortsbeiratsmitglieder teilnehmen konnten, wurde, obwohl der Ortsbeirat beschlossen hatte, das die Vorstellung in öffentlicher Sitzung stattfinden soll, dann erklärt, dass die Dippemess vom Festplatz am Ratsweg in das Landschaftsschutzgebiet Rebstock verlagert werden soll. Bevor ein solcher Beschluss gefasst wird, müssen gerade in einem Landschaftsschutzgebiet wichtige Fragen beantwortet werden, um die Auswirkungen einer solchen Verlagerung auf die Fauna und Flora im Landschaftsschutzgebiet sowie für die Bevölkerung abschätzen zu können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2023, OF 582/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3434 2023 1. Die Vorlage OF 572/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 582/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 582/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
Weiter lesenEissporthalle: Nutzung von Außenring/Außenfläche sowie Bedarf an Parkplätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 260/4 Betreff: Eissporthalle: Nutzung von Außenring/Außenfläche sowie Bedarf an Parkplätzen Der Ortbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie stark der Außenring der Eissporthalle inkl. Außenfläche in den vergangenen Jahren genutzt wurde, wie angesichts tendenziell wärmerer Winter die winterliche Betriebsperiode sich verändert und welche Entwicklung die Energiekosten/Betriebskosten der Außenanlage nehmen. Darüber hinaus wäre es für den Ortsbeirat von Interesse, welcher realistischer Bedarf an Parkplätzen für die Eissporthalle zu normalen Betriebszeiten wie auch für Zeiten der Ligaspiele der Löwen Frankfurt besteht. Begründung: Angesichts der Diskussionen zur Ansiedlung der Europäischen Schule am Ratsweg rückte der Bedarf an Parklätzen für die Eissporthalle wie auch die Nutzung des Außenrings sowie der Außenfläche der Eissporthalle in den Fokus. Für die Entscheidungsfindung und Planung erscheinen realistische Zahlen und aktualisierte Entwicklungsdaten hilfreich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 579 2023 Die Vorlage OF 260/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenPlanung für Kleingärten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 259/4 Betreff: Planung für Kleingärten Der Ortbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob bei dem aktuell in Vorbereitung befindlichen Kleingarten-Konzept auch die gegenwärtig zur Erstellung des Autobahndreiecks Erlenbruchs und des Riederwald-Tunnels benötigten Flächen für zukünftige Kleingartenanlagen bzw. -flächen berücksichtigt und eingeplant werden können. Begründung: Angesichts der Diskussionen zur Ansiedlung der Europäischen Schule am Ratsweg rückte der Bedarf an Kleingartenflächen nahe den Stadtteilen Bornheim, Ostend und Riederwald in den Fokus. Der Ortsbeirat möchte sich angesichts der knappen Flächen daher frühzeitig für eine Berücksichtigung weiterer Flächen bemühen, die für Kleingartenanlagen in der Zukunft eingeplant werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2023, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3374 2023 Die Vorlage OF 259/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenInstandsetzung des Fahrbahnbelags auf der Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2022, OF 258/4 Betreff: Instandsetzung des Fahrbahnbelags auf der Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, die schadhaften Stellen auf der Fahrbahn der Wittelsbacherallee ab Saalburgallee in Richtung Habsburgerallee zu beheben. Begründung: Der Fahrbahnbelag weist an mehreren Stellen (unmittelbar nach der Einmündung von der Saalburgallee auf dem Fußgängerüberweg, jeweils auf Höhe der Bornheimer Landwehr, der Einmündung in die Freiligrathstraße, der Straßenbahnhaltestelle Freiligrathstraße, der Linnéstraße und auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle Habsburger-/Wittelsbacherallee) Löcher bzw. Risse auf. Bei nicht zeitnah erfolgender Sanierung wird dies zu größeren Schäden auf der Fahrbahn führen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3373 2023 Die Vorlage OF 258/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2022, OF 363/11 Betreff: Fragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zeitnah zu beantworten: Neubau der europäischen Schule: 1. Wann ist mit Untersuchungsergebnissen zum Verkehrskonzept rund um die geplante europäische Schule am Ratsweg zu rechnen? 2. Wann werden Untersuchungsergebnisse zur zusätzlichen Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr vorliegen? 3.Über welche Routen soll die Belieferung der Großbaustelle mit Baumaterial erfolgen? 4.Wie ist der Stand der Prüfung, ob eine Verlagerung des Festplatzbetriebes auf das Rebstockgelände überhaupt möglich ist? 5. Gibt es Alternativuntersuchungen, die den Schulneubau ohne Verlust der Kleingärten zu ermöglichen versuchen? 6.Welches Parkkonzept gibt es für die Besucher*innen von Schwimmbad, Eissporthalle, FSV Stadion und Ostpark? 7. Hält es der Magistrat für vertretbar, Flächen des Grüngürtels für eine Schulgeldpflichtige Bildungseinrichtung zu überbauen? 8. Hält es der Magistrat für vertretbar Kleingartenflächen zu bebauen, wenn im Ortsbezirk keine Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden können? 9. Wie wird die angekündigte Öffnung der Schule zum Stadtteil konkret aussehen und wird diese vor Erteilung der Baugenehmigung verbindlich vereinbart? Bau der nordmainischen S-Bahn: 1. Werden durch den Bau der nordmainischen S-Bahn Kleingartenflächen zwischen Ostbahnhof und der Stadtgrenze wegfallen? 2. Falls ja, wann werden die Gartenpächter informiert? 3. Über welche Routen soll die Belieferung dieser Großbaustelle erfolgen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 572 2023 Die Vorlage OF 363/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenParkende Fahrzeuge an der Einmündung Mainkurstraße/Ecke Freiligrathstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 entstanden aus Vorlage: OF 251/4 vom 13.11.2022 Betreff: Parkende Fahrzeuge an der Einmündung Mainkurstraße/Ecke Freiligrathstraße Vorgang: OM 6880/20 OBR 4; ST 1857/21; OM 522/21 OBR 4; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4, ST 1600/22 Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die in den Stellungnahmen des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857, und vom 04.02.2022, ST 327, erwähnte "bestandsnahe kurzfristige Lösung für bessere Fahrradparkmöglichkeiten verbunden mit einer Verbesserung der Fußverkehrsbeziehungen" rasch umgesetzt wird. Begründung: Anwohnende beklagen sich immer noch (zu Recht, siehe Fotos), dass die zugeparkten Straßenecken für sämtliche Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung darstellen, da diese die Sicht behindern. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6880 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 771
Einmündung Mainkurstraße/Ringelstraße verkehrssicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3204 entstanden aus Vorlage: OF 252/4 vom 14.11.2022 Betreff: Einmündung Mainkurstraße/Ringelstraße verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 5633/20 OBR 4; ST 771/20 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die gefährliche Ecke an der Mainkurstraße von Westen kommend auf die Ringelstraße verkehrssicher zu gestalten. Begründung: An der Einmündung der Mainkurstraße in die Ringelstraße kommt es wiederholt zu Gefahrensituationen zwischen Pkw- und Radverkehr. Eine Maßnahme, diese zu entschärfen, ist, auf der linken Ecke bei der Einmündung der Mainkurstraße in die Ringelstraße in Fahrtrichtung zumindest eine Sperrfläche zu markieren. In der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 771, hatte dieser bereits zugesagt, der Anregung des Ortsbeirats zu entsprechen und im Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ecke Ringelstraße eine Sperrfläche zu markieren und eine Absicherung durch Poller vorzunehmen. Der Stellungnahme zufolge sollten die Arbeiten im Sommer 2020 umgesetzt werden. Bis dato ist dies nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5633 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 771 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 772 Antrag vom 30.03.2025, OF 499/4 Antrag vom 04.05.2025, OF 514/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7041
Neubau der Europäischen Schule auf dem Festplatz- und Kleingartengelände am Ratsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 357/11 Betreff: Neubau der Europäischen Schule auf dem Festplatz- und Kleingartengelände am Ratsweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Sind dem Magistrat die hohen Schadstoffbelastungen auf der Straße am Erlenbruch bekannt? Stimmt der Magistrat zu, dass es während der langjährigen Bauphase des Riederwaldtunnels und der nordmainischen S Bahn zu zusätzlichen Schadstoffbelastungen und Verkehrsstaus kommen wird? Wie kann der Magistrat vor diesem Hintergrund einer zusätzlichen täglichen Belastung durch über 1000 Elterntaxis, Schulbusse usw in diesem Bereich zustimmen? 2. Wieso werden die Planungen für den Schulneubau weiterverfolgt, bevor geklärt ist, ob eine Verlagerung des Festplatzbetriebes auf das Rebstockgelände überhaupt möglich ist? 3. Wieso werden Vorverträge über den Neubau geschlossen, bevor allen Ortsbeiräten, Fraktionen im Römer und der interessierten Öffentlichkeit, die Pläne (Machbarkeitsstudie) für den Neubau öffentlich vorgestellt wurden? 4. Wieso werden die Pläne für den Neubau der Schule weiterverfolgt, bevor geklärt ist, wo Besucher*innen der Eissporthalle, des Schwimmbads und des FSV Stadions zukünftig parken können? 5. Hält es der Magistrat für vertretbar, Flächen des Grüngürtels für eine Schulgeldpflichtige Bildungseinrichtung zu überbauen? 6. Hält es der Magistrat für vertretbar Kleingartenflächen zu bebauen, wenn keine Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden können? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 357/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 357/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenParken in der Bornheimer Landwehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 253/4 Betreff: Parken in der Bornheimer Landwehr Der Magistrat wird gebeten die Parkanordnung in der Wittelsbacherallee 117 / Bornheimer Landwehr (gegenüber Hs.Nr.59) so abzuändern, dass das Schrägparken dort ausdrücklich erlaubt ist. Begründung: An angegebener Stelle ist der Gehsteig ausreichend breit, um das Schrägparken zu gestatten. Dort kam es immer wieder zur Erteilung von Strafmandaten, obwohl das Längsparken nur vor dieser Stelle angeordnet ist, worauf das Schild ausdrücklich hinweist. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 253/4 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenEinmündung Mainkurstraße/Ringelstraße verkehrssicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2022, OF 252/4 Betreff: Einmündung Mainkurstraße/Ringelstraße verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 5633/20 OBR 4; ST 771/20 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die gefährliche Ecke an der Mainkurstraße von Westen kommend auf die Ringelstraße verkehrssicher zu gestalten. Begründung: An der Einmündung der Mainkurstraße in die Ringelstraße kommt es wiederholt zu Gefahrensituationen zwischen PKW- und Radverkehr. Eine Maßnahme, diese zu entschärfen, ist, auf der linken Ecke bei der Einmündung der Mainkurstraße in die Ringelstraße in Fahrtrichtung zumindest eine Sperrfläche zu markieren. In der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020 (ST 771) hatte der Magistrat bereits zugesagt, der Anregung des Ortsbeirats 4 zu entsprechen und im Kreuzungsbereich Mainkurstraße / Ringelstraße eine Sperrfläche zu markieren und eine Absicherung durch Poller vorzunehmen. Der Stellungnahme zufolge sollten die Arbeiten im Sommer 2020 umgesetzt werden. Bis dato ist dies nicht erfolgt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5633 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 771 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3204 2022 Die Vorlage OF 252/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenParkende Fahrzeuge an der Einmündung Mainkurstraße/Ecke Freiligrathstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Betreff: Parkende Fahrzeuge an der Einmündung Mainkurstraße/Ecke Freiligrathstraße Vorgang: OM 6880/20 OBR 4; ST 1857/21; OM 522/21 OBR 4; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4, ST 1600/22 Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass die in den Stellungnahmen des Magistrats ST 1857/21 und ST 327/22 erwähnte "bestandsnahe kurzfristige Lösung für bessere Fahrradparkmöglichkeiten verbunden mit einer Verbesserung der Fußverkehrsbeziehungen" rasch umgesetzt wird. Begründung: Anwohnende beklagen sich immer noch (zu Recht, siehe Fotos), dass die zugeparkten Straßenecken für sämtliche Verkehrsteilnehmende eine Gefährdung darstellen, da diese die Sicht behindern. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6880 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2022, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3203 2022 Die Vorlage OF 251/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMachbarkeitsstudie zum Neubau der europäischen Schule der Öffentlichkeit präsentieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2022, OF 344/11 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Neubau der europäischen Schule der Öffentlichkeit präsentieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bezüglich des Neubaus der europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg und den angrenzenden Kleingärten, dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit in der nächsten Sitzung am 5.12.2022 zu präsentieren. Falls dies am 5.12.2022 nicht möglich ist, soll dies im Rahmen einer Sondersitzung noch vor der nächsten Sitzung des Ortsbeirats erfolgen. Begründung: Bei einem Großbauprojekt mit gravierenden Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile muss schnellst möglichst und transparent informiert werden. Dies immer, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3096 2022 Die Vorlage OF 344/11 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bezüglich des Neubaus der Europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg und den angrenzenden Kleingärten dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates 11 am 05.12.2022, spätestens in der Sitzung am 16.01.2023, zu präsentieren. Falls dies nicht möglich ist, soll der Magistrat im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung die Öffentlichkeit bis spätestens Ende Januar 2023 informieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenMachbarkeitsstudie zum Neubau der Europäischen Schule der Öffentlichkeit präsentieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3096 entstanden aus Vorlage: OF 344/11 vom 07.11.2022 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Neubau der Europäischen Schule der Öffentlichkeit präsentieren Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bezüglich des Neubaus der Europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg und den angrenzenden Kleingärten dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates 11 am 05.12.2022, spätestens in der Sitzung am 16.01.2023, zu präsentieren. Falls dies nicht möglich ist, soll der Magistrat im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung die Öffentlichkeit bis spätestens Ende Januar 2023 informieren. Begründung: Bei einem Großbauprojekt mit gravierenden Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile muss schnellstmöglichst und transparent informiert werden, dies imme,r bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2169 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
Verlängerung der HerbstDippemess
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3013 entstanden aus Vorlage: OF 245/4 vom 17.10.2022 Betreff: Verlängerung der Herbst-Dippemess Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welchem Umfang eine zeitliche Verlängerung der Herbst-Dippemess möglich wäre. Begründung: Die Herbst-Dippemess findet in der Regel über einen Zeitraum von eineinhalb Wochen statt; die diesjährige Herbst-Dippemess lief nur zehn Tage, vom 9. bis zum 18. September 2022. Die meisten Schaustellerinnen und Schausteller sind daher aus wirtschaftlichen Aspekten gezwungen, im Anschluss an die Herbst-Dippemess ein weiteres Volksfest anzufahren, vor allem, wenn diese eineinhalb Wochen auf dem Festplatz am Ratsweg eher regnerisch und kühl ausgefallen sind und die Besucherzahlen daher niedrig waren. Eine zeitliche Verlängerung der Herbst-Dippemess auf zwei Wochen oder mehr würde den Betrieb eines Stands oder Fahrgeschäfts für die Schaustellerinnen und Schausteller wesentlich lukrativer machen; nicht nur unter Berücksichtigung der aktuellen Inflations- und Teuerungsrate. Ferner ergäbe sich daraus ein ökologischer Vorteil, wenn weniger Standortwechsel mit Lkw durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 560
Verlängerung der Dippemess im Herbst
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 245/4 Betreff: Verlängerung der Dippemess im Herbst Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welchem Umfang eine zeitliche Verlängerung der Herbst-Dippemess möglich wäre. Begründung: Die Dippemess im Herbst findet in der Regel über einen Zeitraum von eineinhalb Wochen statt; die diesjährige lief nur zehn Tage vom 9. bis 18. September 2022. Die meisten Schausteller*innen sind daher aus wirtschaftlichen Aspekten gezwungen, im Anschluss an die Herbst-Dippemess ein weiteres Volksfest anzufahren, vor allem, wenn diese anderthalb Wochen auf dem Festplatz am Ratsweg eher regnerisch und kühl ausgefallen sind und die Besucher*innenzahlen daher niedrig waren. Eine zeitliche Verlängerung der Herbst-Dippemess auf zwei Wochen oder mehr würde den Betrieb eines Stands oder Fahrgeschäfts für die Schausteller*innen wesentlich lukrativer machen, nicht nur unter Berücksichtigung der aktuellen Inflations- und Teuerungsrate. Ferner ergäbe sich daraus ein ökologischer Vorteil, wenn weniger Standortwechsel mit Lkw durchgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3013 2022 Die Vorlage OF 245/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU
Weiter lesenBedarf an Fahrradbügeln an der Haltestelle „Eissporthalle“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2835 entstanden aus Vorlage: OF 230/4 vom 20.09.2022 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln an der Haltestelle "Eissporthalle" Der Magistrat wird gebeten, an der U-Bahn-Haltestelle "Eissporthalle" Saaburgallee/Ecke Kettelerallee Fahrradbügel anzubringen, um dem Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu entsprechen. Ein möglicher Standort wäre nahe des Fahrradweges (siehe Bild, im Bereich des Rollers). Foto: Privat Begründung: Der Ortsbeirat wurde von einem Bürger darauf hingewiesen, dass es im Bereich der U-Bahn-Haltestelle keinerlei Möglichkeiten gibt, ein Fahrrad sicher anzuschließen. Fahrradabstellmöglichkeiten in der Nähe von Haltestellen sind aus Sicht des Ortsbeirates jedoch absolut notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 141
Einbahnstraße beschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2834 entstanden aus Vorlage: OF 229/4 vom 20.09.2022 Betreff: Einbahnstraße beschildern Der Magistrat wird gebeten, die Gagernstraße im Bereich von Saalburgallee bis Maximillianstraß e deutlich als Einbahnstraße zu beschildern. Begründung: Gegenüber der Hausnummer 53 befindet sich eine Ausfahrt. Ausfahrenden Fahrzeugführern wird die Einbahnstraße nicht angezeigt. Hierdurch kam es durch falsches Rechtsabbiegen schon häufig zu gefährlichen Situationen mit dem regulären Verkehr in der Gagernstraße (siehe beigefügte Bilder) Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 266
Neue Fahrbahnteiler auf der Kreuzung Saalburgallee/Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2836 entstanden aus Vorlage: OF 231/4 vom 20.09.2022 Betreff: Neue Fahrbahnteiler auf der Kreuzung Saalburgallee/Wittelsbacherallee Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; ST 1625/12; ST 532/12; OM 5064/19 OBR 4; ST 2093/19 Der Magistrat wird gebeten, auf der Saalburgallee in Richtung Bornheim-Mitte, in Höhe der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee, die durchgezogene Linie der rechten der drei Fahrspuren linkerhand mit Fahrbahnteilern zu versehen (siehe beigefügte Bilder mit nachträglichen Markierungen). Begründung: Die Fahrbahnteiler sollen verhindern, dass Kraftfahrzeuge verkehrswidrig direkt die Kreuzung Saalburgallee/Wittelsbacherallee überqueren. Dieses Problem wurde bereits in den Vorlagen OM 1279 und OM 5064 thematisiert. Ein im November 2019 beantragter und im Jahr 2020 stattgefundener Ortstermin konnte hierzu bisher keine Lösung bringen. Nach wie vor kommt es an der Kreuzung regelmäßig zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee in Höhe der Hausnummer 151 bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Kraftfahrzeuge, die von der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee kommen, haben gleichzeitig Grün. Kraftfahrzeuge, die nun verkehrswidrig direkt in die Kreuzung fahren, tun dies mit meist überhöhter Geschwindigkeit. Für die kreuzenden Fußgängerinnen und Fußgänger ergibt sich dadurch eine lebensgefährliche Situation. Fahrbahnteiler bis zum Ende der durchgezogenen Linie könnten regelwidrige Querungen durch Kraftfahrzeuge an dieser Stelle verhindern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1279 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1625 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 532 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5064 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2093 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 145
Ein Hochbeet für eine Ecke Eberhardtstraße/Andreaestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2837 entstanden aus Vorlage: OF 233/4 vom 20.09.2022 Betreff: Ein Hochbeet für eine Ecke Eberhardtstraße/Andreaestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Nähe der südöstlichen Ecke der Kreuzung Eberhardtstraße/Andreaestraße ein Hochbeet aufgestellt werden kann. Begründung: Mehr Grün im Straßenraum ist gewünscht. Hochbeete sind ein Mittel zum Zweck, sofern die Pflege gesichert ist. In diesem Fall hat eine Anwohnerin die Patenschaft zugesichert. Für die Aufstellung eignet sich hier eine Fläche, auf der jahrelang ein Glascontainer stand, der dann aus technischen Gründen versetzt und schließlich ganz abgeräumt wurde. Das anhängende Bild zeigt eine zwischenzeitliche Situation. Der Blick geht von Norden die Andreaestraße entlang in Richtung Postamt. Die Eberhardstraße liegt quer. Auf der markierten Stelle links stand lange der erwähnte Glascontainer, und sie scheint für ein Hochbeet geeignet. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 147
Saalburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 234/4 vom 11.09.2022 Betreff: Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, anlässlich der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle "Bornheim-Mitte" die Grundsanierung der Straße (insbesondere die Entfernung des Großpflasters und die Einrichtung eines sicheren Radwegs) anzugehen. Begründung: Im Ortsbeirat ist die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle "Bornheim-Mitte" vorgestellt und begrüßt worden. Es ist mehr als wünschenswert, dass in diesem Zusammenhang die gesamte Straße in den Blick genommen wird. Die Saalburgstraße zwischen Ringelstraße und Burgstraße/Im Prüfling ist im Ortsbezirk ein verkehrspolitischer Knotenpunkt - zugleich ist er für viele Bornheimerinnen und Bornheimer ein Wohn- und Lebensort. Die Verkehrsführung sollte das in den Blick nehmen. Der Ortsbeirat fordert, dass die gesamte Straße in die Planungen aufgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 149
Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt in BornheimMitte auf die Fahrbahn aufbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2839 entstanden aus Vorlage: OF 235/4 vom 08.09.2022 Betreff: Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt in Bornheim-Mitte auf die Fahrbahn aufbringen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Umgestaltung der Haltestelle "Bornheim-Mitte" und weiterer Straßenabschnitte der Saalburgallee, ab Ringelstraße bis Heidestraße, ein Belag aus Flüsterbeton, respektive Flüsterasphalt, auf die Fahrbahn aufgetragen werden kann. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner sind von hohem Verkehrslärm an diesem zentralen Verkehrsknotenpunkt in Bornheim-Mitte betroffen. Zu einer Reduzierung des von Pkws und Bussen verursachten Lärmpegels kann die Aufbringung von Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt einen Beitrag leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 849 Beratung im Ortsbeirat: 4
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