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Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
71 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren9 Sitzungen
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, die Planungen zur Verlagerung der Dippemess in den Rebstockpark in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Dies geschieht, um wichtige Fragen zur Umweltverträglichkeit und den Auswirkungen auf die Anwohner zu klären.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 eine Verlagerung der Dippemess in den Rebstockpark zum bisherigen Kenntnisstand der Planungen ablehnt.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt,

  1. die Planungen zur Verlagerung der Dippemess ins Landschaftsschutzgebiet Rebstock in einer öffentlichen Sitzung dem Ortsbeirat und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen.
  2. Diese Vorstellung soll folgende Informationen enthalten:

a) Welche Fläche ist konkret von der Verlagerung betroffen, direkt durch die Stände und Fahrgeschäfte der Dippemess, aber auch indirekt zur Bereitstellung von Parkraum?

b) Wie soll die Verkehrsanbindung gewährleistet werden?

c) Wie soll die notwendige Erschließung der Fläche für Strom- und Wasser erfolgen?

d) Welche durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien geschützten Arten sind im Landschaftsschutzgebiet Rebstock und auf dem anschließenden geschützten ehemaligen Rangierbahnhof vorhanden?

e) Welche potenziellen Auswirkungen hat der Betrieb der Dippemess auf die brütenden Vögel im Park (im Frühjahr)?

f) Wie wird das Grün (vor allem Bäume) auf dem Gelände geschützt?

g) Wie soll gewährleistet werden, dass diese Arten nicht geschädigt werden?

h) Welchen Nutzen haben die Menschen im Ortsbezirk von einer Verlagerung?

i) Wie hoch ist die zu erwartende Lärmbelastung durch die Dippemess während des Tagesbetriebs und nachts, nach der Schließung durch weiterhin laufende Aggregate?

j) Wie hoch ist die Lichtbelastung durch die Dippemess im Tagesbetrieb und nachts durch die aus Sicherheitsgründen angeschaltete Beleuchtung?

k) Wie hoch ist die zulässige Traglast pro Quadratmeter der im Landschaftsschutzgebiet Rebstock vorhandenen Rasengittersteine?

l) Wie groß ist die Traglast auf den Aufstellflächen unter den Standfüßen eines Riesenrades oder einer Achterbahn bei der Dippemess pro Quadratmeter?

m) Falls die nötige Traglast die zulässige Traglast der vorhandenen Rasengittersteine übersteigt, wie soll die für dieses Gewicht notwendige Tragkraft des Bodens gewährleistet werden? Sind im Zuge der Verlagerung Versiegelungen der Flächen geplant? Und falls ja, in welchem Umfang?

n) Wie viel für ein Landschaftsschutzgebiet, in Zeiten des Klimawandels notwendiges Wasser kann pro Quadratmeter durch die Rasengitter versickern?

o) Wie viel Wasser kann pro Quadratmeter während einer laufenden Dippemess im Rebstock versickern?

p) Wie sieht das von der Messe und den Schaustellenden erarbeitete Nutzungskonzept aus, bzw. wann wird es vorliegen und dem Ortsbeirat vorgestellt?

q) Ist im Zuge der Verlagerung eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Dippemess geplant, d. h. mehr/weniger Stände und/oder Fahrgeschäfte?

r) Wer verdient konkret an der Vermietung der Flächen und hat der Ortsbezirk etwas von diesen Einnahmen?

s) Wie sieht der weitere Entscheidungsfindungsprozess aus?

t) Inwiefern werden weitere relevante Stakeholder, wie der Ortsbeirat, die Anwohnenden sowie Naturschutzverbände, in den Entscheidungsprozess einbezogen?

u) Wann und anhand welcher Kriterien erfolgt eine Sozialverträglichkeitsprüfung des Vorhabens? Wie fließen diese Ergebnisse in die Entscheidungsfindung ein?

Begründung

Es wurde im Ortsbeirat 4 eine Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Europäischen Schule auf den Festplatz am Ratsweg vorgestellt. Nach Presseberichten, und in einer Zoomkonferenz für den Ortsbeirat 2, an dem aus Termingründen nicht alle Ortsbeiratsmitglieder teilnehmen konnten, wurde, obwohl der Ortsbeirat beschlossen hatte, dass die Vorstellung in öffentlicher Sitzung stattfinden soll, dann erklärt, dass die Dippemess vom Festplatz am Ratsweg in das Landschaftsschutzgebiet Rebstock verlagert werden soll. Bevor ein solcher Beschluss gefasst wird, müssen gerade in einem Landschaftsschutzgebiet wichtige Fragen beantwortet werden, um die Auswirkungen einer solchen Verlagerung auf die Fauna und Flora im Landschaftsschutzgebiet sowie für die Bevölkerung abschätzen zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2023OFOF 572/2Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der DippemessOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 19. Januar 2023OFOF 582/2Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der DippemessOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
  3. 23. Januar 2023Sie sind hier
    OMOM 3434Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess
    Direktanregung
  4. 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 979Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der DippemessStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 22 · 10.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 23 · 18.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 24 · 16.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 26 · 04.12.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 27 · 22.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 28 · 19.02.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 29 · 11.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 30 · 22.04.2024
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

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