Verlängerung der Herbst-Dippemess
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit einer zeitlichen Verlängerung der Herbst-Dippemess zu prüfen. Dies wird vorgeschlagen, um den Schaustellern wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen und ökologische Vorteile durch weniger Standortwechsel zu erzielen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welchem Umfang eine zeitliche Verlängerung der Herbst-Dippemess möglich wäre.
Begründung
Die Herbst-Dippemess findet in der Regel über einen Zeitraum von eineinhalb Wochen statt; die diesjährige Herbst-Dippemess lief nur zehn Tage, vom 9. bis zum 18. September 2022. Die meisten Schaustellerinnen und Schausteller sind daher aus wirtschaftlichen Aspekten gezwungen, im Anschluss an die Herbst-Dippemess ein weiteres Volksfest anzufahren, vor allem, wenn diese eineinhalb Wochen auf dem Festplatz am Ratsweg eher regnerisch und kühl ausgefallen sind und die Besucherzahlen daher niedrig waren. Eine zeitliche Verlängerung der Herbst-Dippemess auf zwei Wochen oder mehr würde den Betrieb eines Stands oder Fahrgeschäfts für die Schaustellerinnen und Schausteller wesentlich lukrativer machen; nicht nur unter Berücksichtigung der aktuellen Inflations- und Teuerungsrate. Ferner ergäbe sich daraus ein ökologischer Vorteil, wenn weniger Standortwechsel mit Lkw durchgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2022OFOF 245/4Verlängerung der Dippemess im HerbstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU
- 1. November 2022Sie sind hierOMOM 3013Verlängerung der HerbstDippemessDirektanregung
- 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 560Verlängerung der Dippemess im HerbstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats