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Vorlagen
Stralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der GoetheUniversität entlasten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4704 entstanden aus Vorlage: OF 719/2 vom 01.09.2023 Betreff: Stralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der Goethe-Universität entlasten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. mit welchen Maßnahmen die Stralsunder Straße vom hohen Parkdruck durch den benachbarten Westend-Campus entlastet und der insbesondere in Vorlesungszeiten tagsüber oftmals chaotische ruhende Verkehr entsprechend sanktioniert werden kann; 2. ob die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Stralsunder Straße als Verbindung von Eschersheimer Landstraße und Hansaallee eine Möglichkeit sein kann, um der städtischen Verkehrsüberwachung vor Ort mehr Durchgriffsmöglichkeiten gegen den ruhenden Verkehr zu ermöglichen. Begründung: Es handelt sich um wiederholte Beschwerden der Bewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 577 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 entstanden aus Vorlage: OF 775/2 vom 02.11.2023 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 2. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee einen Zebrastreifen einrichten zu lassen; 3. das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" zu erneuern und näher an die Bodenschwelle zu verlagern; 4. die bestehende Bodenschwelle durch eine wirksame, farbige Kunststoff-Bodenschwelle zu ersetzen; 5. zwei Parkplätze zu entwidmen und dafür Hochbeete aufzustellen. Das Kinderhaus Vogtstraße e. V. (Hausnummer 41) würde die Pflege der Hochbeete übernehmen; 6. das bestehende Schild "Ende Tempo-30-Zone", welches aktuell gegenüber der Einrichtung platziert ist, an die Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße versetzen zu lassen; 7. an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 8. den bestehenden Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße entfernen und um ca. zehn Meter in die Vogtstraße hinein versetzen zu lassen. Der Zebrastreifen sollte auf einer Bodenschwelle angebracht werden. Außerdem soll ein Schild "Zebrastreifen" installiert werden; 9. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zwischen der Vogtstraße Nr. 43 und der Eschersheimer Landstraße eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnamigen Verein betrieben und betreut ca. 80 Kinder zwischen zehn Monaten und zehn Jahren. Die Vogtstraße wird von den Hortkindern an beiden Ecken, Vogtstraße/Hansaallee und Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße, überquert. Bei der Vogtstraße handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Zu 1. und 7.: Aktuell werden die Straßenecken der Vogtstraße häufig von Lieferfahrzeugen zugeparkt, sodass die Einsicht für Fahrzeugfahrer und überquerende Kinder weiter verschlechtert wird. Poller bzw. Fahrradständer sollen die Fünf-Meter-Zone wirksam freihalten. Zu 2.: Die Vogtstraße/Ecke Hansaallee ist direkter Schulweg für die Hortkinder der Holzhausenschule. Diese müssen die Vogtstraße von der oberen Hansaallee aus kommend überqueren, um zur Einrichtung zu gelangen. Ein Zebrastreifen soll den Kinder Sicherheit geben und auch die Autofahrer für die Situation sensibilisieren. Zu 3.: Das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" ist stark abgenutzt und soll daher erneuert werden. Auch ist es zu weit von der Einrichtung entfernt. Zu 4.: Die ursprüngliche Bodenschwelle wurde im Rahmen einer Sanierung der Kanalisation entfernt. Die im Nachgang neu installierte Bodenschwelle ist zu niedrig und unwirksam. Zu 5.: Trotz Tempo-30-Zone und Bodenschwelle wird in der Vogtstraße täglich die Geschwindigkeit überschritten. Durch zwei versetzte Hochbeete soll die Straße direkt vor der Einrichtung verjüngt werden, sodass Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern müssen. Dadurch, dass die Hochbeete versetzt angebracht werden, können weiterhin Lkw und Müllfahrzeuge passieren. Die Einrichtung würde gerne die Pflege der Hochbeete patenschaftlich übernehmen. Zu 6.: Aktuell endet die Tempo-30-Zone direkt vor der Einrichtung und ca. 15 Meter vor der Kreuzung Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße. Dies stellt eine vermeidbare Gefahr für die Kinder der Einrichtung dar. Zu 8.: Kinder der Holzhausenschule nutzen auch den Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße als direkten Schulweg. Der bestehende Zebrastreifen befindet sich unmittelbar an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße. Autofahrer sind gezwungen, auf dem Zebrastreifen zu halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Dies gefährdet massiv Passanten, die die Vogtstraße überqueren wollen, da diese entweder auf den Radweg der Eschersheimer Landstraße oder zwischen die Autos auf die Vogtstraße ausweichen müssen. Eine Versetzung des Zebrastreifens in die Vogtstraße hinein bringt Sicherheit für Passanten, Auto- und Fahrradfahrer. Wird der Zebrastreifen zusätzlich auf einer Bodenschwelle angebracht, ermöglicht dies zusätzliche Sicherheit für die Hortkinder der Holzhausenschule. Zu 9.: Um optimalen Schutz für die Kinder der Einrichtung zu bieten, sollte das letzte Stück der Vogtstraße bis zur Eschersheimer Landstraße als Spielstraße ausgewiesen und verkehrsberuhigt werden. Die Vogtstraße ist keine Durchgangsstraße im eigentlichen Sinne und sollte nur von Anliegern genutzt werden. Daher stellt eine Umwidmung zur Spielstraße keine negativen Auswirkungen auf den Berufsverkehr dar. Lagebild Vogtstraße mit den vorgeschlagenen Maßnahmen (Quelle: openstreetmap) mit eigenen Anmerkungen Blick in die Vogtstraße Blick Vogtstraße Piktogramm Blick Vogtstraße vor der Einrichtung Blick Vogtstraße, zu niedrige Bodenschwelle Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 648 Antrag vom 13.05.2024, OF 938/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5494 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2023, OF 645/9 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4846 2023 Die Vorlage OF 645/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen." und in der Begründung die Worte "beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 622/9 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstauen, die auch den Busverkehr betreffen und deren Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4831 2023 Die Vorlage OF 622/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD und LINKE. gegen 2 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 775/2 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Ecke Vogtstr./Hansaallee Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen. 2. an der Ecke Vogtstr./Hansaallee einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. 3. das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" erneuern und näher an die Bodenschwelle zu verlagern. 4. die bestehende Bodenschwelle durch eine wirksame, farbige Kunststoff-Bodenschwelle zu ersetzen. 5. zwei Parkplätze zu entwidmen und dafür Hochbeete aufzustellen. Das Kinderhaus Vogtstraße e.V. (Hausnr. 41) würde die Pflege der Hochbeete übernehmen. 6. das bestehende Schild "Ende Tempo-30-Zone", welches aktuell gegenüber der Einrichtung platziert ist, an die Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße versetzen zu lassen. 7. an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen. 8. den bestehenden Zebrastreifen an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße entfernen zu lassen und um ca. 10 Meter in die Vogtstr. hineinversetzen zu lassen. Der Zebrastreifen sollte auf einer Bodenschwelle angebracht werden. Außerdem soll ein Schild "Zebrastreifen" installiert werden. 9. zu prüfen und berichten, ob es möglich ist, zwischen der Vogtstr. Nr. 43 und der Eschersheimer Landstrasse, eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnamigen Verein betrieben und betreut ca. 80 Kinder zwischen 10 Monaten und 10 Jahren. Die Vogtstraße wird von den Hortkindern an beiden Ecken, Vogtstr./Hansaallee und Vogtstr./Eschersheimer Landstr. überquert. Bei der Vogtstr. handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Zu 1. und 7.) Aktuell werden die Straßenecken der Vogtstr. häufig von Lieferfahrzeugen zugeparkt, sodass die Einsicht für Fahrzeugfahrer und überquerende Kinder weiter verschlechtert wird. Poller bzw. Fahrradständer sollen die 5-Meter-Zone wirksam freihalten. Zu 2.) Die Ecke Vogtstr./Hansaallee ist direkter Schulweg für die Hortkinder der Holzhausenschule. Diese müssen die Vogtstr. Von der oberen Hansaallee aus kommend überqueren, um zur Einrichtung zu gelangen. Ein Zebrastreifen soll den Kinder Sicherheit geben und auch die Autofahrer für die Situation sensibilisieren. Zu 3.) Das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" ist stark abgenutzt und soll daher erneuert werden. Auch ist es zu weit von der Einrichtung entfernt. Zu 4.) Die ursprüngliche Bodenschwelle wurde im Rahmen einer Sanierung der Kanalisation entfernt. Die im Nachgang neu installierte Bodenschwelle ist zu niedrig und unwirksam. Zu 5.) Trotz Tempo-30-Zone und Bodenschwelle wird in der Vogtstr. täglich die Geschwindigkeit überschritten. Durch zwei versetzte Hochbeete soll die Straße direkt vor der Einrichtung verjüngt werden, sodass Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern müssen. Dadurch dass die Hochbeete versetzt angebracht werden, können weiterhin Lkw und Müllfahrzeuge passieren. Die Einrichtung würde gerne die Pflege der Hochbeete patenschaftlich übernehmen. Zu 6.) Aktuell endet die Tempo-30-Zone direkt vor der Einrichtung und ca. 15 Meter vor der Kreuzung Vogtstr. Eschersheimer Landstraße. Dies stellt eine vermeidbare Gefahr für die Kinder der Einrichtung dar. Zu 8.) Kinder der Holzhausenschule nutzen auch den Zebrastreifen an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße als direkten Schulweg. Der bestehende Zebrastreifen befindet sich unmittelbar an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße. Autofahrer sind gezwungen auf dem Zebrastreifen zu halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Dies gefährdet massiv Passanten, die die Vogtstr. überqueren wollen, da diese entweder auf den Radweg der Eschersheimer Landstraße oder zwischen die Autos auf die Vogtstr. ausweichen müssen. Eine Versetzung des Zebrastreifens in die Vogtstr. hinein bringt Sicherheit für Passanten, Auto- und Fahrradfahrer. Wird der Zebrastreifen zusätzlich auf einer Bodenschwelle angebracht, ermöglicht dies zusätzliche Sicherheit für die Hortkinder der Holzhausenschule. Zu 9.) Um optimalen Schutz für die Kinder der Einrichtung zu bieten, sollte das letzte Stück der Vogtstr. bis zur Eschersheimer Landstraße als Spielstraße ausgewiesen und verkehrsberuhigt werden. Die Vogtstr. Ist keine Durchgangsstraße im eigentlichen Sinne und sollte nur von Anliegern genutzt werden. Daher stellt eine Umwidmung zur Spielstraße keine negativen Auswirkungen auf den Berufsverkehr dar. Lagebild Vogtstraße mit den vorgeschlagenen Maßnahmen (Quelle: openstreetmap) Blick in die Vogtstraße (Quelle dem Antragsteller bekannt) Blick Vogtstraße Piktogramm (Quelle dem Antragsteller bekannt) Blick Vogtstraße vor der Einrichtung (Quelle dem Antragsteller bekannt) Blick Vogtstraße, zu niedrige Bodenschwelle (Quelle: Antragsteller) Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.09.2023, OF 752/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 32 Auf Wusch der CDU wird über die Vorlage OF 775/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4716 2023 1. Die Vorlage OF 752/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 775/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 775/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung BFF Ziffern 4. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffern 5. und 9.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2023, OF 355/8 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke - Dillenburger Straße - Hessestr. - Nassauer Str. - Brühlstr. - Dillgasse - Heddernheimer Landstraße - Antoninus Str. Nach einem angemessenen Zeitraum von 6 Monaten möge der Magistrat berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Fahrrad- /Rollerfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Str., der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4699 2023 Die Vorlage OF 355/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Autofahrenden" das Wort "Rollerfahrenden" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenKinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 752/2 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Bodenschwelle aus Asphalt vor dem Eingang zum Kinderhaus zu erneuern und dabei darauf zu achten, dass die Höhe der Bodenschwelle wieder auf ihre ursprüngliche Höhe (50-70 mm) erhöht wird. Alternativ könnte auch eine farbige Kunststoff-Bodenschwelle mit entsprechender Höhe aufgebracht werden. 2. das Piktogramm "Spielende Kinder" neu aufzubringen und dabei näher an die Bodenschwelle zu verlagern. 3. ein Hinweisschild "Zebrastreifen" auf Höhe des Schildes "Ende Tempo-30-Zone" anzubringen, um Autofahrende auf querende Kinder aufmerksam zu machen. 4. die zwei Parkplätze hinter dem Schild "Ende Tempo-30-Zone" zu entwidmen und an dieser Stelle Hochbeete aufzustellen. Die Einrichtung würde die Pflege der Hochbeete übernehmen. 5. zu prüfen und berichten, ob es möglich ist, zwischen Ende der Tempo-30-Zone und dem Zebrastreifen, eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnahmigen Verein betrieben und betreut 76 Kinder zwischen 10 Monaten und 10 Jahren. Gerade die Hortkinder sind auf ihrem Weg von der Schule zum Kinderhaus stark durch den motorisierten Individualverkehr gefährdet. Die Einrichtung liegt zwar in einer Tempo-30-Zone, allerdings wird diese Geschwindigkeit von den wenigsten Fahrzeugführenden eingehalten. Die Straße ist ständig zugeparkt, sodass die Kinder zwischen den Fahrzeugen nicht wahrgenommen werden. Der von den Kindern genutzte Zebrastreifen vor der Eschersheimer Landstraße wird von den schnellen PKW, die in die Eschersheimer Landstraße abbiegen, kaum registriert, was oft zu gefährlichen Situationen führt. Aus diesen Gründen ist es dringend angebracht, die Verkehrssituation im gesamten Bereich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu entschärfen. Die Bodenschwelle soll die PKW mit überhöhter Geschwindigkeit zum Abbremsen animieren, um die Kinder auf ihrem Weg von und zu der Einrichtung zu schützen. Die Bodenschwelle wurde nach Bauarbeiten vor der Einrichtung erst auf Bitten der Einrichtungsleitung wieder aufgebracht. Leider entspricht die neue Schwelle nicht der erforderlichen Höhe. Durch die geringere Höhe werden die Autofahrenden nicht daran gehindert ihr Tempo zu reduzieren.Das Entwidmen der beiden Parkplätze soll es den aus Richtung der nördlichen Escherheimer Landstraße kommenden Kindern ermöglichen, ankommende Fahrzeuge rechtzeitig wahrzunehmen. Anlage: Luftaufnahme 2018 Quelle: Geoportal Frankfurt Luftaufnahme 2018 Quelle: Geoportal Frankfurt Blick Richtung Eschersheimer Landstr., Piktogramm Schulkinder Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Blick Richtung Hansaallee Bodenschwelle Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Vogtstraße Bodenschwelle Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Zu entwidmente Parkfläche vor HsNr 74, zugunsten von Hochbeeten Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 775/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 752/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 32 Auf Wusch der CDU wird über die Vorlage OF 775/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4716 2023 1. Die Vorlage OF 752/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 775/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 775/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung BFF Ziffern 4. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffern 5. und 9.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÄnderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4415 entstanden aus Vorlage: OF 571/9 vom 30.08.2023 Betreff: Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a. Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen der Verkehrsführung vorzunehmen: 1. Änderung der Fahrtrichtung in der Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Gottfried-Keller-Straße; 2. Änderung der Fahrtrichtung in der Gottfried-Keller-Straße; 3. durchgehende Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße zwischen Hügelstraße und Am Schwalbenschwanz. Begründung: Die Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Chamissostraße dient derzeit sowohl den Anliegern der Gottfried-Keller-Straße sowie der Fontanestraße bis zur Chamissostraße zur Erschließung, wird aber auch vom Durchgangsverkehr genutzt. Insbesondere der hintere Teil der Fontanestraße ist jedoch sehr eng und für den Durchgangsverkehr zum nördlichen Bereich des Wohnquartiers ungeeignet. Diesem Umstand wurde insoweit Rechnung getragen, als dass am Anfang der Fontanestraße ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen und Busse eingerichtet wurde. Dieses hat sich jedoch als wirkungslos erwiesen. Die Straße wird immer wieder auch vom Schwerlastverkehr genutzt, um Staus auf der nur noch einspurigen Hügelstraße zu umfahren. Die Fahrzeuge fahren sich fest und stellen außerdem eine Gefahr für die vielen in diesem Bereich wohnenden Kinder dar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, den genannten Straßenbereich von diesem Durchgangsverkehr frei zu halten. Die Chamissostraße wiederum ist deutlich breiter und daher in der Lage, einen Zweirichtungsverkehr aufzunehmen. Ein solcher trägt auch dazu bei, die Geschwindigkeit innerhalb des gewünschten Limits von 30 km/h zu halten. Die Maßnahmen erfordern nur einen geringen finanziellen Aufwand. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 48 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1546 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und MatthiasClaudiusStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4416 entstanden aus Vorlage: OF 572/9 vom 25.08.2023 Betreff: Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße Vorgang: OM 3565/23 OBR 9; ST 1180/23 Der Magistrat wird gebeten, die Teileinziehung im Straßenabschnitt Haeberlinstraße zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße entsprechend der Stellungnahme vom 05.06.2023, ST 1180, umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3565 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1180 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 568/3 Betreff: Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen Über die Sommermonate wurden in der Cronstettenstraße Poller installiert, um die Durchfahrt durch das Holzhausenviertel zwischen Eckenheimer und Eschersheimer Landstraße zu unterbinden. Dies geschah offensichtlich ohne Rücksprache der in Frankfurt tätigen Rettungsdienste. Nach dem Arbeiter-Samariter-Bund haben auch die anderen Rettungsdienste, der Malterser Hilfsdienst, das Deutsche-Rote-Kreuz sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Sperrung kritisiert (FNP, 23.08.2023). Rettungsdienste müssten die Poller erst mit einem Schlüssel aufsperren, was zu viel Zeit in Anspruch nehme. Zeit, die in einem Noteinsatz entscheidend sein kann (DRK). Des Weiteren sei es aus hygienischen Gründen notwendig, Handschuhe für das Öffnen und Schließen der Poller an- und auszuziehen (Johanniter), was noch einmal Zeit koste. Der Ortsbeirat möchte nicht dafür verantwortlich sein, dass notwendige Hilfe zu spät am Rettungsort eintrifft und fordert den Magistrat deshalb auf, die Sperre in der Cronstettenstraße zurückzubauen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (=Annahme) ÖkoLinX-ARL war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Partei: FDP
Weiter lesenHaeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und MatthiasClaudiusStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 572/9 Betreff: Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße Vorgang: OM 3565/23 OBR 9; ST 1180/23 Bezugnehmend auf ST 1180 möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Teileinziehung im Straßenabschnitt Haeberlinstraße zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße entsprechend der o.g. Stellungnahme umzusetzen. Begründung: Bei Bedarf mündlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3565 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1180 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4416 2023 Die Vorlage OF 572/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2023, OF 566/9 Betreff: Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahingehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch umfangreiche, systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, so dass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch Eschersheim und Ginnheim möglich werden. Begründung: In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen. Antragsteller: CDU SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4225 2023 1. Der Vorlage NR 662 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 566/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, fraktionslos
Weiter lesenNeue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4225 entstanden aus Vorlage: OF 566/9 vom 06.07.2023 Betreff: Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahin gehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, sodass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim möglich werden. Begründung: In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren, gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2077 Aktenzeichen: 66-0
Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4228 entstanden aus Vorlage: OF 554/9 vom 20.06.2023 Betreff: Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen Vorgang: V 582/23 OBR 9; ST 1085/23 In der o. g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass keine neuen Planungen für einen oberirdischen Übergang über die Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße vorliegen und noch der Planungsstand aus 2009 Stand der Dinge ist. Der Magistrat wird gebeten, diesen nun noch einmal dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Eine oberirdische Querungsmöglichkeit im o. g. Bereich ist ein Wunsch, der immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern geäußert wird, und dessen Umsetzung sich mittlerweile am Dornbusch bewährt hat. Die Planungen für eine ähnliche Lösung an der Hügelstraße sollten deshalb wieder aufgegriffen und diskutiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1988 Aktenzeichen: 66-0
Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-Apotheke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4231 entstanden aus Vorlage: OF 559/9 vom 21.06.2023 Betreff: Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-Apotheke Nach Eröffnung der Ampelanlage auf der Eschersheimer Landstraße als Verbindung der Klimsch-Anlage zum Sinaipark fällt auf, dass die Einfahrt in den Hof neben der Apotheke schwierig geworden ist. Der Magistrat wird gebeten, die Umlaufsperre/das Drängelgitter etwas nach Norden zu versetzen, damit die Lieferfahrzeuge und Pkw leichter in die Einfahrt einbiegen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2079 Aktenzeichen: 66-5
Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4232 entstanden aus Vorlage: OF 563/9 vom 20.06.2023 Betreff: Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark? Vorgang: NR 659/23 GRÜNE, SPD, FDP, Volt In der o. g. Vorlage regen die Koalitionsparteien an, an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sogenannte Miyawaki-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas anzulegen. Am Rande des Sinaiparks, direkt an der Eschersheimer Landstraße, wäre ein guter Standort für ein solches Wäldchen, das die Funktion erfüllen könnte, die viel befahrene Vekehrsmagistrale gegen den Parkbereich abzuschirmen und so das Mikroklima insbesondere im Bereich der Eschersheimer Landstraße zu verbessern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dieser Stelle ein Miyawaki-Wäldchen umsetzbar wäre bzw. welche anderen Maßnahmen dort geeignet wären, um den Park besser von den Belastungen des Verkehrs auf der Eschersheimer Landstraße abzuschirmen und so sowohl die Aufenthaltsqualität im Park zu erhöhen als auch die klimatische Situation vor Ort zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1981 Antrag vom 06.01.2024, OF 655/9 Aktenzeichen: 67-0
Umlaufsperren/Drängelgitter Rosegger-Apotheke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2023, OF 559/9 Betreff: Umlaufsperren/Drängelgitter Rosegger-Apotheke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Eröffnung der Ampelanlageauf der Eschersheimer Landstraße als Verbindung Klimsch-Anlage - Sinai-Park fällt auf, dass die Einfahrt in den Hof neben der Apotheke schwierig geworden ist. Der Magistrat wird gebeten, Die Umlaufsperren/Drängelgitter etwas nach Norden zu versetzen, damit die Lieferfahrzeuge und PKW's leichter in die Einfahrt einbiegen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4231 2023 Die Vorlage OF 559/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenRadweg auf der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2023, OF 560/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - Auskunft über den Stand der Planung des Fahrradweges entlang der Eschersheimer Landstraße zu geben. - Wie weit sind die vorbereitenden Arbeiten gediehen - Wann ist mit einer Vorstellung der Pläne im Ortsbeirat zu rechnen? Begründung: In der ST 1616/ 22 wurde als Zeitrahmen für die Erstellung eines Planes das Kalenderjahr 2023 genannt. Wie der Ortsvorsteher erfuhr, verzögert sich die Umsetzung um ein Jahr auf das Jahr 2024. Bürger wundern sich, warum seit mehr als einem Jahr nichts passiert ist. Da der Fahrradweg für ein Jahr probeweise eingerichtet werden soll, sind keine umfangreichen Bau-arbeiten erforderlich, da wahrscheinlich nur eine farbliche Abmarkierung in Frage kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 715 2023 Die Vorlage OF 560/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenMiyawaki-Wäldchen am Sinaipark?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2023, OF 563/9 Betreff: Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark? Vorgang: NR 659/23 GRÜNE, SPD, FDP, Volt In der o.g. Vorlage regen die Koalitionsparteien an, an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sogenannte Miyawaki-Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas anzulegen. Am Rande des Sinai-Parks, direkt an der Eschersheimer Landstraße wäre ein guter Standort für ein solches Wäldchen, das die Funktion erfüllen könnte, die vielbefahrene Vekehrsmagistrale gegen den Parkbereich abzuschirmen und so das Mikroklima insbesondere im Bereich Eschersheimer Landstraße zu verbessern. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dieser Stelle ein Miyawaki-Wäldchen umsetzbar wäre bzw. welche anderen Maßnahmen dort geeignet wären, um den Park besser von den Belastungen des Verkehrs auf der Eschersheimer Landstraße anzuschirmen und so sowohl die Aufenthaltsqualität im Park zu erhöhen, als auch die klimatische Situation vor Ort zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4232 2023 Die Vorlage OF 563/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenQuerung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2023, OF 554/9 Betreff: Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen Vorgang: V 582/23 OBR 9; ST 1085/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der o.g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass keine neue Planungen für einen oberirdischen Übergang über die Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße vorliegen und noch der Planungsstand aus 2009 Stand der Dinge ist. Der Magistrat wird gebeten, diesen nun noch einmal dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Eine oberirdische Querungsmöglichkeit im o.g. Bereich ist ein Wunsch, der immer wieder von Bürger*innen geäußert wird und dessen Umsetzung sich mittlerweile am Dornbusch bewährt hat. Die Planungen für eine ähnliche Lösung an der Hügelstraße sollten deshalb wieder aufgegriffen und diskutiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1085 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 554 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4228 2023 Die Vorlage OF 554/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFinkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 entstanden aus Vorlage: OF 542/3 vom 13.06.2023 Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen Vorgang: OA 344/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 Meter und 0,85 Meter auf. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 Meter und maximal 1,0 Meter. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z. B. die Wagen der Müllabfuhr oder des Rettungsdienstes oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zur Anregung vom 23.03.2023, OA 344, Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg, wird hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 344 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1939 Aktenzeichen: 66-5
Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4149 entstanden aus Vorlage: OF 539/3 vom 01.06.2023 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 131/23 Der Magistrat verlautbarte im Januar dieses Jahres, dass Gespräche bezüglich der Anregung vom 15.09.2022, OM 2758, noch nicht abgeschlossen werden konnten. Nun ist es Juni und die Anregung wurde immer noch nicht beantwortet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat mit Nachdruck gebeten, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Eschersheimer Landstraße baldmöglichst umzusetzen. Eine Argumentationshilfe zur Durchsetzung dieses Anliegens stellte der Ortsbeirat bereits zur Verfügung: Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des). Quelle: Lärmkarte Hessen: https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2059 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1753 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 542/3 Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 m und 0,85 m aus. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 m und maximal 1 Meter. Fußgänger:innen mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z.B. die Wagen der Müllabfuhr oder Rettungswagen oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zum Antrag vom 04.02.2023, OF 463/3 (Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg) wird hingewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.06.2023, OF 528/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4143 2023 1. Die Vorlage OF 528/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 542/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 539/3 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 131/23 Der Magistrat verlautbarte im Januar dieses Jahrs, dass Gespräche bezüglich der OM 2758 noch nicht abgeschlossen werden konnten. Nun ist es Juni und der Antrag wurde immer noch nicht beantwortet. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat mit Nachdruck, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Eschersheimer Landstraße bald möglichst umzusetzen. Eine Argumentationshilfe zur Durchsetzung dieses Anliegens stellte der Ortsbeirat bereits zur Verfügung: Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des). Quelle: Lärmkarte Hessen: https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4149 2023 Die Vorlage OF 539/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und SPD (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3984 entstanden aus Vorlage: OF 533/9 vom 22.05.2023 Betreff: Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166 Die Sparkassenfiliale an der Kreuzung Kurhessenstraße/ Ginnheimer Hohl wird am 30.06.2023 zum letzten Mal öffnen und anschließend Geschichte sein. Danach gibt es lediglich als letzte Bankfiliale im Stadtteil das Sparkassen SB-Terminal in der Ginnheimer Landstraße 118, welches mit Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern ausgestattet ist. Die nächste Sparkassenfiliale befindet sich dann in der Eschersheimer Landstraße 238 im Stadtteil Dornbusch. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner sind die Strecken zu beiden Alternativen eine Zumutung und zu Fuß kaum zu schaffen. Dadurch wird ihnen die wohnortnahe analoge Erledigung ihrer Bankgeschäfte durch die Schließung der Filiale erschwert und teils unmöglich gemacht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Frankfurter Sparkasse ins Gespräch zu kommen, um die Möglichkeit zu erwägen, vor Ort zeitweise einen Sparkassenbus als mobile Filiale einzusetzen, um zumindest noch eine gewisse Zeit im Stadtteil präsent zu sein, damit der Service der persönlichen Beratung und die wohnortnahe Versorgung mit Bargeld möglich bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1909 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerüberweg Sinaipark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 536/9 vom 20.05.2023 Betreff: Fußgängerüberweg Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, das Gehölz zwischen Rosegger-Apotheke und Fußgängerampel komplett zu beseitigen und durch ein höherwertiges Gewächs weiter im Inneren der Klimsch-Anlage zu ersetzen. Die kahle, vegetationslose Stelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Sinaipark sollte ebenfalls gärtnerisch gestaltet werden. Mittelfristig ist der Bürgersteig zwischen Klimsch-Anlage und Fußgängerampel so zu verbreitern, dass genügend Platz für Passanten, die entlang der Eschersheimer Landstraße gehen, und Personen, die auf das Grün der Fußgängerampel warten, vorhanden ist. Begründung: In der jetzigen Situation hat der Gehweg noch nicht einmal die Normbreite von 1,50 Metern, sodass der Platz gerade für ein bis zwei Passanten reicht. Sobald auf Grün wartende Personen an der Ampel stehen, ist die Fläche zum Beispiel für Personen mit Kinderwagen unpassierbar, erst recht, wenn Radfahrer vor der Ampel auf Grün warten. Der Busch neben der Apotheke wurde zwar etwas zurückgeschnitten, das Problem wurde damit aber nicht ansatzweise gelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2075 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0
Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 533/9 Betreff: Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166 Die Sparkassenfiliale Ginnheimer Hohl wird am 30.6.23 zum letzten mal öffnen und anschließend Geschichte sein. Danach gibt es lediglich als letzte Bankfiliale im Stadtteil das Sparkassen SB-Terminal Ginnheimer Landstr. 118, welches mit Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern ausgestattet ist. Die nächste Sparkassenfiliale befindet sich dann in der Eschersheimer Landstraße 238 im Dornbusch. Gerade für ältere Anwohner*innen sind die Strecken zu beiden Alternativen eine Zumutung und zu Fuß kaum zu schaffen. Dadurch wird ihnen die wohnortnahe "analoge" Erledigung ihrer Bankgeschäfte durch die Schließung der Filiale erschwert und teils unmöglich gemacht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Frankfurter Sparkasse ins Gespräch zu kommen, um die Möglichkeit zu erwägen vor Ort zeitweise einen Sparkassenbus als mobile Filiale einzusetzen, um zumindest noch eine gewisse Zeit im Stadtteil präsent zu sein, damit der Service, die persönliche Beratung und die Versorgung mit Bargeld wohnortnah möglich bleibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3984 2023 Die Vorlage OF 533/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenAktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 692/2 Betreff: Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg Vorgang: V 350/22 OBR 2; ST 1545/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablauf des 30.06.2023 zu berichten, ob der Bauherr fristgemäß seine gemäß ST 1545 aus 2022 zum 30.06.2023 fälligen Zulieferungen erbracht hat und ob das Gerüst entsprechend abgebaut bzw. die Baustelle zeitnah eingerichtet wird. Begründung: In der ST lautete es: "Dem Magistrat ist bewusst, dass das besagte Gerüst bereits seit geraumer Zeit dort steht. Es wurde bis zum 30. Juni 2022 bewilligt. Bei einer erneuten Verlängerung muss der Bauherr genaue Angaben über die Länge der geplanten Maßnahme machen und eine Erklärung abgeben, welche Bauzeiten noch zu erwarten sind und welche Bautätigkeiten tatsächlich stattfinden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ohne diese Angaben wird es nicht geben." Das Interesse des Ortsbeirats am Ausgang des Verfahrens besteht, da der Unmut in der Anwohnerschaft ob des Gerüsts verständlicherweise andauert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 350 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 692/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 734 2023 Die Vorlage OF 692/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Partei: FDP
Weiter lesenFußgängerüberweg Sinaipark
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 536/9 Betreff: Fußgängerüberweg Sinaipark Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadt bzw. das Grünflächenamt wird aufgefordert, das Gehölz zwischen Rosegger-Apotheke und Fußgängerampel komplett zu beseitigen und durch ein höherwertiges Gewächs weiter im Inneren der Klimsch-Anlage zu ersetzen. Die kahle, vegetationslose Stelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Sinaipark sollt ebenfalls gärtnerisch gestaltet werden. Mittelfristig ist der Bürgersteig zwischen Klimsch-Anlage und Fußgängerampel so zu verbreitern, dass genügend Platz für Passanten, die entlang der Eschersheimer Landstraße gehen, und Personen, die auf das Grün der Fußgängerampel warten, vorhanden ist. Begründung: In der jetzigen Situation hat der Gehweg noch nicht einmal die Normbreite von 1,50 Meter, der Platz reicht gerade für ein bis zwei Passanten. Sobald auf Grün wartende Personen an der Ampel stehen ist die Fläche zum Beispiel für Kinderwagen unpassierbar, erst recht, wenn Radfahrer vor der Ampel auf Grün warten. Der Busch neben der Apotheke wurde zwar etwas zurückgeschnitten, das Problem wurde damit aber nicht ansatzweise gelöst. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3985 2023 Die Vorlage OF 536/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWeitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 544/9 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte "Wiesen für Insekten" auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Also Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße "Am steinernen Stock" an der Kreuzung zu Bertramswiese und Kühhornshofweg 2. Eine Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg 3. Ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Str., Mierendorffstr. und Fritz-Tarnow-Str. 4. Ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße 6. Ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße / am Lindenbaum 7. Die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg / Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3990 2023 Die Vorlage OF 544/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHinweisschilder vor neuer Ampelanlage Klimsch-Anlage - Sinaipark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3864 entstanden aus Vorlage: OF 505/9 vom 16.04.2023 Betreff: Hinweisschilder vor neuer Ampelanlage Klimsch-Anlage - Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, die Autofahrer mit reflektierenden Baken auf die Verschwenkung der Fahrbahnen in Höhe des neuen Überganges Klimsch-Anlage- Sinaipark auf beiden Seiten der Eschersheimer Landstraße hinzuweisen. Begründung: Die Verschwenkung der Fahrbahnen wird von den meisten Kfz-Lenkern nicht oder zu spät gesehen. Es kommt regelmäßig fast zu Unfällen und ein Absperrgitter wurde bereits kaputtgefahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1713 Aktenzeichen: 66-7
Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 275/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Da die Straße auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte ist, ist sie in einem ansprechenden Zustand zu versetzen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Straßenarbeiten für die Erweiterung des Stromnetztes ist mit einer zusätzlichen Verschlechterung zu rechnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2023 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMarbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 503/9 Betreff: Marbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Einsatzfahrten der Feuerwehr täglich/monatlich/jährlich über den Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße sowie über die Straße Am Dornbusch geführt wurden, 2. ob es eine Häufung der Einsatzfahrten zu bestimmten Tageszeiten gibt. Die Zahlen mögen für die genannten Straßenabschnitte getrennt ermittelt werden. Begründung: Bei der Beschlussfassung über den Bau einer Ringstraßenbahn über die o.g. Straßenabschnitte ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesen um eine bedeutende Wegstrecke für die Einsatz-fahrzeuge der Feuerwehr der Brandwache am oberen Marbachweg handelt. Nach den bisher vorgelegten Planungsideen gibt es für die Einsatzfahrzeuge keine Überholmöglichkeiten, wenn sich eine Straßenbahn auf der Strecke befindet, hinter der sich - geplant - der MIV ein-zuordnen hat. Entgegenkommende Straßenbahnen, die ein Überholen vollständig unmöglich machen, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Daraus resultiert in der Konsequenz ein Risiko, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ihr Ziel nur mit Verzögerung erreichen. Um eine Entscheidung über den Bau der Ringstraßenbahn selbst und/oder die Art und Weise des Baus treffen zu können, muss das Risiko eingeschätzt werden können. Dies ist nur bei besserer Kenntnis der Anzahl der Einsatzfahrten möglich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 503/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenBordsteinkante absenken, Behindertenparkplatz an der Eschersheimer Landstraße 240
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 504/9 Betreff: Bordsteinkante absenken, Behindertenparkplatz an der Eschersheimer Landstraße 240 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht barrierefreie Bordsteinkante am Behinderte*innenparkplatz Eschersheimer Landstraße 240 dahingehend zu verändern, dass auch Rollstuhlfahrer*innen ohne Einschränkungen den Parkplatz nutzen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 504/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenHinweisschilder vor neuer Ampelanlage Klimsch-Anlage - Sinaipark
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 505/9 Betreff: Hinweisschilder vor neuer Ampelanlage Klimsch-Anlage - Sinaipark Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Autofahrer mit Hinweistafeln auf die Verschwenkung der Fahrbahnen in Höhe des neuen Überganges Klimschanlage - Sinaipark auf beiden Seiten der Eschersheimer Landstraße hinzuweisen. Begründung: Die Verschwenkung der Fahrbahnen wird von den meisten KfZ-Lenkern nicht oder zu spät gesehen. Es kommt regelmäßig fast zu Unfällen und ein Absperrgitter wurde bereits kaputtgefahren. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 505/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNEN, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3864 2023 Die Vorlage OF 505/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors das Wort "Hinweistafeln" durch die Worte "reflektierende Baken" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenEinrichtung eines Behindertenparkplatzes bei der Rossegger-Apotheke
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 506/9 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes bei der Rossegger-Apotheke Bedingt durch die Umgestaltung der Fahrbahnen in Höhe des neuen Überganges Klimschanlage - Sinaipark können gehbehinderte Menschen nicht mehr an der Apotheke halten. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den ersten Parkplatzes (mit dem Verkehrszeichen 286) auf der westlichen Seite der Eschersheimer Landstraße in Richtung Süden (etwa bei Hausnummer 381) in einen Behindertenparkplatz umzuwandeln. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 506/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenBehindertenparkplätze bei Integrativem Kindergarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 507/9 Betreff: Behindertenparkplätze bei Integrativem Kindergarten In der Eschersheimer Landstraße 393 befindet sich ein Integrativer Kindergarten, zum Holen und Bringen der Kinder wird dringend eine Möglichkeit benötigt, wo die Kinder ein- und aussteigen können. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zwei Parkplätze auf dem bestehenden Parkstreifen in Behindertenparkplätze umzuwandeln. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 507/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenSchulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 entstanden aus Vorlage: OF 474/3 vom 10.02.2023 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 2541/22 OBR 3; ST 2644/22 Die Anregung vom 07.07.2022, OM 2541, wurde mit der Stellungnahme ST 2644 nur unzureichend beantwortet. Es ist zu beobachten, dass die Haltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule ausschließlich als Busparkplatz, aber nicht als Haltestelle für Busse in einer engen Wohnstraße genutzt wird. Die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die durch die Sichtbehinderung entsteht, wurde in der Stellungnahme nicht thematisiert. Des Weiteren wurden keine Lösungen für die Schülerinnen und Schüler der Phorms-Schule angeboten, die auch auf eine Bushaltestelle für ihren Schulbus angewiesen sind, da sich der Ein- und Ausstieg an der öffentlichen Haltestelle als gefährlich und verkehrsbehindernd herausgestellt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Bushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule auf die ersten sechs Parkplätze auf der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fürstenbergerstraße zur gemeinsamen Nutzung von zwei städtischen Schulen und von drei Privatschulen (Private Kant-Schule, Phorms-Schule und Internationale Schule) zu verlegen; 2. ein Halteverbot für sog. "Elterntaxis" in der Hammanstraße und Fürstenbergerstraße von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr, von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr durchzusetzen. Dies soll vor allem der Reduktion des Rangierverkehrs dienen sowie die sichere Zufahrt der Rettungsdienste und Müllwagen ermöglichen. Begründung: Ab dem 06.04.2022 wurde auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung dieser Schulbushaltestelle, die die Private Kant-Schule andient, erfolgte ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, den Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt, Schulwegsicherung oder dem Radfahrbüro. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt nicht etwa eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Trotz Bushaltestelle findet noch immer Rangierbetrieb der drei weiteren Busse im Besitz der Privaten Kant-Schule statt. Darüber hinaus wurde den Mobilitätsbedürfnissen aller anderen Schulen in der Gegend nicht Rechnung getragen. Die Bushaltestelle ist zwar als solche markiert und sollte auch von anderen (Schul-) Bussen angedient werden können, was aber dadurch verhindert wird, dass die "Haltestelle" schlicht ein Schulbusparkplatz für den Schulbus der Privaten Kant-Schule ist. Schulen wie die Phorms Frankfurt City bzw. die Internationale Schule, die bisher 30 bis 40 Kinder auf einem viel zu engen Gehweg vor der Holzhausenstraße 66 aufnehmen und dabei den öffentlichen Busverkehr der Linie 36 verdrängen, benötigen keine Haltestelle für mittelgroße, sondern für große Busse. Das Verfahren, einen privaten Busparkplatz im öffentlichen Raum an derart neuralgischer Position ohne Rücksprache zur Verfügung zu stellen, ist enorm fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3706 entstanden aus Vorlage: OF 224/15 vom 16.03.2023 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal Vorgang: M 23/23 In der Vorlage M 23 wird unter Ziffer 3. b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße abgezogen werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes Am Eschbachtal (/Harheimer Weg) auswirkt; - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet ergeben; - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1310 Aktenzeichen: 66-0
Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 224/15 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal In der M 23 wird unter Punkt 3. "Die zur Deckung benötigten Mittel ..." in Buchstabe b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000,00 € zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße .... abgezogen werden sollen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes "Am Eschbachtal(/ Harheimer Weg)" auswirkt. - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet sich ergeben. - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße auch der Installation eines akustischen-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3706 2023 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 224/15 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 474/9 vom 26.02.2023 Betreff: Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen Vorgang: OM 1264/21 OBR 9; ST 2470/22; M 174/22 In der Sitzung des Ortsbeirates am 16.02.2023 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk 9 entgegengenommen werden können. Der Magistrat wird deshalb gebeten, entlang der A-Linie an der Eschersheimer Landstraße einen weiteren Standort für eine öffentliche Toilettenanlage zu prüfen. Dieser könnte am Umstiegspunkt an der Station "Hügelstraße" sinnvoll platziert werden. Begründung: In den derzeitigen Planungen des Toilettenkonzepts ist der Ortsbezirk 9 bisher noch ein fast weißes Blatt. Das Ziel des Toilettenkonzepts, im Radius von etwa 600 Metern je eine öffentliche Toilette erreichbar zu machen, wird hier in keiner Weise erreicht. Insbesondere an der sehr stark frequentierten A-Linie entlang der Eschersheimer Landstraße ist aber ein Bedarf an öffentlichen Toiletten gegeben und wurde gegenüber dem Ortsbeirat auch schon mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert. Daher wird der Magistrat gebeten, diese Versorgungslücke zwischen dem Alleenring und der Station "Am Weißen Stein" zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2470 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Antrag vom 21.05.2023, OF 546/9 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3991 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zusätzliche Mülleimer für den Stadtteil Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3691 entstanden aus Vorlage: OF 476/9 vom 26.02.2023 Betreff: Zusätzliche Mülleimer für den Stadtteil Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Carl-Goerdeler-Straße (im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Mierendorffstraße) sowie auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich der Hausnummern 252 und 322 zusätzliche, größere und krähensichere Mülleimer aufzustellen und diese häufiger zu leeren . Begründung: Durch die Ansiedlung verschiedener gastronomischer Betriebe, die einen hohen Anteil an Take-away-Verkäufen haben, kommt es im genannten Bereich zu einem Mehraufkommen von Müll (z. B. Verpackungen und Essensreste). Dessen Entsorgung sowie des Mülls rund um den Wochenmarkt in der Carl-Goerdeler-Straße soll durch weitere Mülleimer in diesem Bereich gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1066 Antrag vom 08.02.2024, OF 669/9
Verpackungsmüll im Umfeld des Hauses Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 477/9 Betreff: Verpackungsmüll im Umfeld des Hauses Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadt wird gebeten um das Haus Dornbusch und an der Eschersheimer Landstraße zwischen der Kreuzung Am Dornbusch und der Fritz Tarnow Straße zusätzliche und vor allem größere Abfallbehälter aufzustellen und diese auch häufiger zu leeren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 477/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenZusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 474/9 Betreff: Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen Vorgang: OM 1264/21 OBR 9; ST 2470/22; M 174/22 In der Sitzung des OBR am 16.2.22 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im OBR 9 entgegengenommen werden können. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der A-Linie an der Eschersheimer Landstraße einen weiteren Standort für eine öffentliche Toilettenanlage zu prüfen. Dieser könnte am Umstiegspunkt an der Station Hügelstraße sinnvoll platziert werden. Begründung: In den derzeitigen Planungen des Toilettenkonzepts ist der OB 9 bisher noch ein fast weißes Blatt. Das Ziel des Toilettenkonzepts im Radius von etwa 600m je eine öffentliche Toilette erreichbar zu machen, wird hier in keiner Weise erreicht. Insbesondere an der sehr stark frequentierten A-Linie entlang der Eschersheimer Landstraße ist aber ein Bedarf an öffentlichen Toiletten gegeben und wurde gegenüber dem Ortsbeirat auch schon mehrfach von Bürger*innen eingefordert. Wir bitten den Magistrat deshalb, diese Versorgungslücke zwischen dem Alleenring und der Station Am Weißen Stein zu schließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2470 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 474/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3689 2023 Die Vorlage OF 474/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZusätzliche Mülleimer für den Stadtteil Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 476/9 Betreff: Zusätzliche Mülleimer für den Stadtteil Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich Carl-Goerdeler-Straße (im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Mierendorffstraße) sowie auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Hausnummer 252 und 322 zusätzliche Mülleimer aufzustellen. Begründung: Durch die Ansiedlung verschiedener gastronomischer Betriebe, die einen hohen Anteil an Take-Away-Verkäufen haben, kommt es im genannten Bereich zu einem Mehraufkommen von Müll (z.B. Verpackungen und Essensreste). Deren Entsorgung, sowie des Mülls rund um den Wochenmarkt in der Carl-Goerdeler-Str., soll durch weitere Mülleimer in diesem Bereich gewährleistet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 476/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3691 2023 Die Vorlage OF 476/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem Wort "zusätzliche" den folgenden Wortlaut erhält: "größere und krähensichere Mülleimer aufzustellen und diese häufiger zu leeren." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3564 entstanden aus Vorlage: OF 452/9 vom 30.01.2023 Betreff: Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse Die beiden neuen Brücken für Fußgänger in Höhe der Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße und Am Grünen Graben über die Bahntrasse der S 6 im Ortsbezirk benötigen dringend aus optischen und sicherheitstechnischen Gründen zusätzliche Anbauten. Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Fußgängerbrücken jeweils an den nördlichen Seiten optische Sichtschutzvorrichtungen für die direkten Anwohner zu errichten. Der Sichtschutz soll aber nicht zur Beschattung oder ähnlichen Beeinträchtigungen führen. Zusätzlich bedarf es ebenfalls auf der nördlichen Seite der Brücke Höhe Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße sowie nordwestlich am Birkenholzweg aus Sicherheitsgründen einer Absperrung, damit das direkt angrenzende Wohngebäude nicht erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1177
Entwidmung einer Verkehrsfläche in der Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3565 entstanden aus Vorlage: OF 454/9 vom 30.01.2023 Betreff: Entwidmung einer Verkehrsfläche in der Haeberlinstraße Wegen des Baues einer Wohnanlage an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße ist seit Monaten die Durchfahrt durch die Haeberlinstraße in Höhe der Hausnummern 30 ff. für den Autoverkehr gesperrt. Anwohner und Durchgangsverkehr nutzen in dieser langen Phase andere Straßen und Routen. Der Magistrat wird daher gebeten, den Straßenabschnitt der Haeberlinstraße zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße oder Landgraf-Philipp-Straße zu einer sicher abgetrennten Spielfläche mit entsprechenden Angeboten wie beispielsweise mobiler Halfpipe oder Tischtennisplatte etc. umzuwidmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1180 Antrag vom 25.08.2023, OF 572/9 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4416 Aktenzeichen: 66-0
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