Skip to main content

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.06.2023, OF 539/3 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 131/23 Der Magistrat verlautbarte im Januar dieses Jahrs, dass Gespräche bezüglich der OM 2758 noch nicht abgeschlossen werden konnten. Nun ist es Juni und der Antrag wurde immer noch nicht beantwortet. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat mit Nachdruck, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Eschersheimer Landstraße bald möglichst umzusetzen. Eine Argumentationshilfe zur Durchsetzung dieses Anliegens stellte der Ortsbeirat bereits zur Verfügung: Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des). Quelle: Lärmkarte Hessen: https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=dedazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4149 2023 Die Vorlage OF 539/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und SPD (= Ablehnung)