Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Eschersheimer Landstraße, um die Lärmbelastung zu reduzieren und die Sicherheit der Anwohner zu erhöhen. Dies basiert auf einer Empfehlung des Umweltbundesamtes und der Lärmkarte Hessen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Magistrat verlautbarte im Januar dieses Jahrs, dass Gespräche bezüglich der OM 2758 noch nicht abgeschlossen werden konnten. Nun ist es Juni und der Antrag wurde immer noch nicht beantwortet.
Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat mit Nachdruck, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Eschersheimer Landstraße bald möglichst umzusetzen. Eine Argumentationshilfe zur Durchsetzung dieses Anliegens stellte der Ortsbeirat bereits zur Verfügung: Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden.
Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des).
Quelle: Lärmkarte Hessen: https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de
Begründung
Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 131/23 Der Magistrat verlautbarte im Januar dieses Jahrs, dass Gespräche bezüglich der OM 2758 noch nicht abgeschlossen werden konnten. Nun ist es Juni und der Antrag wurde immer noch nicht beantwortet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2023STST 131Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschStellungnahme
- 1. Juni 2023Sie sind hierOFOF 539/3Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. Juni 2023OMOM 4149Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschDirektanregung
- 6. Oktober 2023STST 2059Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschStellungnahme
- 7. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1753Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und SPD (= Ablehnung)