Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme zum Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße abgegeben werden kann. Dies könnte Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes haben.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2023STST 131Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschStellungnahme
- 1. Juni 2023OFOF 539/3Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. Juni 2023OMOM 4149Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschDirektanregung
- 6. Oktober 2023Sie sind hierSTST 2059Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschStellungnahme
- 7. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1753Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab