Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Umwidmung der Finkenhofstraße zur Anliegerstraße zu prüfen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten, da die derzeitige Situation durch schmale Gehwege und hohe Verkehrsbelastung gefährlich ist.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Finkenhofstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Nächtliche Ruhestörung und Vermüllung im Oeder Weg24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsverlagerung in die Finkenhofstraße: Alternativen prüfen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Umgestaltung Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Finkenhofstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden.
Begründung
Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 Meter und 0,85 Meter auf. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 Meter und maximal 1,0 Meter. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z. B. die Wagen der Müllabfuhr oder des Rettungsdienstes oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zur Anregung vom 23.03.2023, OA 344, Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg, wird hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2023OFOF 463/3Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 23. März 2023OAOA 344Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder WegAnregung
- 1. Juni 2023OFOF 528/3Finkenhofstraße wird AnliegerstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. Juni 2023OFOF 542/3Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4143Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmenDirektanregung
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1939Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats