Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen
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Bisheriger Verlauf
23.03.2023
13.06.2023
15.06.2023
22.09.2023
Anregung Ortsbeirat
Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg
Details im PARLIS OA_344_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen
Details im PARLIS OM_4143_2023Stellungnahme des Magistrats
Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen
Details im PARLIS ST_1939_202323.03.2023
Anregung Ortsbeirat
Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg
Details im PARLIS OA_344_202313.06.2023
15.06.2023
22.09.2023
Stellungnahme des Magistrats
Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen
Details im PARLIS ST_1939_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 entstanden aus Vorlage: OF 542/3 vom 13.06.2023
Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen
Vorgang: OA 344/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung:
Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 Meter und 0,85 Meter auf. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 Meter und maximal 1,0 Meter. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z. B. die Wagen der Müllabfuhr oder des Rettungsdienstes oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zur
Anregung vom 23.03.2023, OA 344
, Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg, wird hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 344
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1939 Aktenzeichen: 66-5