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Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.

Details im PARLIS OF_571-9_2023
14.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.

Details im PARLIS OM_4415_2023
08.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.

Details im PARLIS ST_48_2024
26.08.2024

Stellungnahme des Magistrats

Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.

Details im PARLIS ST_1546_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4415 entstanden aus Vorlage: OF 571/9 vom 30.08.2023

Betreff: Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.
Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen der Verkehrsführung vorzunehmen: 1. Änderung der Fahrtrichtung in der Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Gottfried-Keller-Straße; 2. Änderung der Fahrtrichtung in der Gottfried-Keller-Straße; 3. durchgehende Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße zwischen Hügelstraße und Am Schwalbenschwanz.

Begründung:

Die Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Chamissostraße dient derzeit sowohl den Anliegern der Gottfried-Keller-Straße sowie der Fontanestraße bis zur Chamissostraße zur Erschließung, wird aber auch vom Durchgangsverkehr genutzt. Insbesondere der hintere Teil der Fontanestraße ist jedoch sehr eng und für den Durchgangsverkehr zum nördlichen Bereich des Wohnquartiers ungeeignet. Diesem Umstand wurde insoweit Rechnung getragen, als dass am Anfang der Fontanestraße ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen und Busse eingerichtet wurde. Dieses hat sich jedoch als wirkungslos erwiesen. Die Straße wird immer wieder auch vom Schwerlastverkehr genutzt, um Staus auf der nur noch einspurigen Hügelstraße zu umfahren. Die Fahrzeuge fahren sich fest und stellen außerdem eine Gefahr für die vielen in diesem Bereich wohnenden Kinder dar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, den genannten Straßenbereich von diesem Durchgangsverkehr frei zu halten. Die Chamissostraße wiederum ist deutlich breiter und daher in der Lage, einen Zweirichtungsverkehr aufzunehmen. Ein solcher trägt auch dazu bei, die Geschwindigkeit innerhalb des gewünschten Limits von 30 km/h zu halten. Die Maßnahmen erfordern nur einen geringen finanziellen Aufwand. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 48 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1546
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1