Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und MatthiasClaudiusStraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Entwidmung einer Verkehrsfläche in der Haeberlinstraße

Details im PARLIS OM_3565_2023
05.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Entwidmung einer Verkehrsfläche in der Haeberlinstraße

Details im PARLIS ST_1180_2023
25.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und MatthiasClaudiusStraße

Details im PARLIS OF_572-9_2023
14.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und MatthiasClaudiusStraße

Details im PARLIS OM_4416_2023
17.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und MatthiasClaudiusStraße

Details im PARLIS ST_1208_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4416 entstanden aus Vorlage: OF 572/9 vom 25.08.2023

Betreff: Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße Vorgang: OM 3565/23 OBR 9; ST 1180/23 Der Magistrat wird gebeten, die Teileinziehung im Straßenabschnitt Haeberlinstraße zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße entsprechend der Stellungnahme vom 05.06.2023, ST 1180, umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3565
Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1180 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1208
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0