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Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
72 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Teileinziehung der Verkehrsfläche in der Haeberlinstraße zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße umzusetzen. Dies geschieht auf Grundlage einer Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023. Das erwartete Ergebnis ist die Umsetzung der Teileinziehung zur Verbesserung der Verkehrssituation.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Haeberlinstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Teileinziehung im Straßenabschnitt Haeberlinstraße zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße entsprechend der Stellungnahme vom 05.06.2023, ST 1180, umzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2023OFOF 454/9Entwidmung einer Verkehrsfläche in der HaeberlinstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. Februar 2023OMOM 3565Entwidmung einer Verkehrsfläche in der HaeberlinstraßeDirektanregung
  3. 5. Juni 2023STST 1180Entwidmung einer Verkehrsfläche in der HaeberlinstraßeStellungnahme
  4. 25. August 2023OFOF 572/9Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und MatthiasClaudiusStraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 14. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4416Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und MatthiasClaudiusStraße
    Direktanregung
  6. 17. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 1208Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und MatthiasClaudiusStraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 9
Sitzung 26 · 25.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 27 · 22.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 28 · 14.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 29 · 25.04.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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