Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 fordert den Magistrat auf, den aktuellen Planungsstand für einen oberirdischen Übergang über die Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße erneut vorzustellen. Dies geschieht, da Bürgerinnen und Bürger den Wunsch nach einer solchen Querungsmöglichkeit geäußert haben und eine ähnliche Lösung am Dornbusch erfolgreich umgesetzt wurde.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
In der o. g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass keine neuen Planungen für einen oberirdischen Übergang über die Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße vorliegen und noch der Planungsstand aus 2009 Stand der Dinge ist.
Der Magistrat wird gebeten, diesen nun noch einmal dem Ortsbeirat vorzustellen.
Begründung
Eine oberirdische Querungsmöglichkeit im o. g. Bereich ist ein Wunsch, der immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern geäußert wird, und dessen Umsetzung sich mittlerweile am Dornbusch bewährt hat. Die Planungen für eine ähnliche Lösung an der Hügelstraße sollten deshalb wieder aufgegriffen und diskutiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2023STST 1085Barrierefreie Querung der Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
- 20. Juni 2023OFOF 554/9Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4228Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellenDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1988Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats