Barrierefreie Querung der Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Alle untersuchten Varianten und eine nach ämterübergreifender Abstimmung in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) favorisierte Lösung zur Einrichtung ebenerdiger Fußgängerüberwege und zur barrierefreien Anbindung der Stadtbahnstation am Knotenpunkt Hügelstraße sind dem Ortsbeirat 9 in der Bürgerfragestunde am 02. Juli 2009 erläutert worden. Dabei wurde deutlich, dass eine beschlusskonforme Lösung im Sinne des § 9705 vom 14. Juli 2005 mit Beibehaltung von jeweils zwei durchgängigen Fahrstreifen in der Eschersheimer Landstraße, Verbindungen zwischen den Haltestellen und der B-Ebene über Treppen sowie barrierefreien Rampen von den Überwegen zu den Bahnsteigen innerhalb der verfügbaren Flächen nicht entwickelt werden kann. Die favorisierte, weitgehend beschlusskonforme Lösung sah daher vor, die Treppen zwischen den Stationen und der B-Ebene aufzugeben. Dies ist vom Ortbeirat abgelehnt worden. Ungeachtet dessen wäre die damals seitens der Ämter favorisierte Lösung mit Beibehaltung der Treppenabgänge aus heutiger Sicht auch aufgrund aktueller Qualitätsanforderungen an die Radverkehrsführung nicht mehr verfolgungsfähig. Da der gesamte "Lösungsraum" betrachtet wurde, ohne, dass ein konsensfähiges und realisierbares Ergebnis erzielt werden konnte, wurde die Maßnahme nicht weiterverfolgt. Offensichtlich scheinen die damaligen Planungen aber nicht mehr allen Ortsbeiratsmitgliedern bekannt zu sein. Daher ist der Magistrat gerne bereit diese Planungen erneut im Ortsbeirat vorzustellen. Eine aktuellere Planung liegt nicht vor. Eine Neuauflage, die nur mit erheblichen Abstrichen gegenüber den Vorgaben aus dem oben genannten Beschluss überhaupt sinnvoll wäre, kann der Magistrat aufgrund zahlreicher konkurrierender Maßnahmen derzeit noch nicht in Aussicht stellen.