Barrierefreie Querung der Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die barrierefreie Querung der Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße untersucht und eine Lösung favorisiert, die jedoch vom Ortsbeirat abgelehnt wurde. Aktuell gibt es keine neuen Planungen, und der Magistrat ist bereit, die alten Planungen erneut vorzustellen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Alle untersuchten Varianten und eine nach ämterübergreifender Abstimmung in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) favorisierte Lösung zur Einrichtung ebenerdiger Fußgängerüberwege und zur barrierefreien Anbindung der Stadtbahnstation am Knotenpunkt Hügelstraße sind dem Ortsbeirat 9 in der Bürgerfragestunde am 02. Juli 2009 erläutert worden.
Dabei wurde deutlich, dass eine beschlusskonforme Lösung im Sinne des § 9705 vom 14. Juli 2005 mit Beibehaltung von jeweils zwei durchgängigen Fahrstreifen in der Eschersheimer Landstraße, Verbindungen zwischen den Haltestellen und der B-Ebene über Treppen sowie barrierefreien Rampen von den Überwegen zu den Bahnsteigen innerhalb der verfügbaren Flächen nicht entwickelt werden kann.
Die favorisierte, weitgehend beschlusskonforme Lösung sah daher vor, die Treppen zwischen den Stationen und der B-Ebene aufzugeben. Dies ist vom Ortbeirat abgelehnt worden. Ungeachtet dessen wäre die damals seitens der Ämter favorisierte Lösung mit Beibehaltung der Treppenabgänge aus heutiger Sicht auch aufgrund aktueller Qualitätsanforderungen an die Radverkehrsführung nicht mehr verfolgungsfähig. Da der gesamte "Lösungsraum" betrachtet wurde, ohne, dass ein konsensfähiges und realisierbares Ergebnis erzielt werden konnte, wurde die Maßnahme nicht weiterverfolgt. Offensichtlich scheinen die damaligen Planungen aber nicht mehr allen Ortsbeiratsmitgliedern bekannt zu sein. Daher ist der Magistrat gerne bereit diese Planungen erneut im Ortsbeirat vorzustellen.
Eine aktuellere Planung liegt nicht vor. Eine Neuauflage, die nur mit erheblichen Abstrichen gegenüber den Vorgaben aus dem oben genannten Beschluss überhaupt sinnvoll wäre, kann der Magistrat aufgrund zahlreicher konkurrierender Maßnahmen derzeit noch nicht in Aussicht stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2023Sie sind hierSTST 1085Barrierefreie Querung der Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
- 20. Juni 2023OFOF 554/9Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juli 2023OMOM 4228Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellenDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1988Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab