Keine Schließung der Unterführung Hügelstraße!
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2008, OM 2195 entstanden aus Vorlage: OF 608/9 vom 20.02.2008
Betreff: Keine Schließung der Unterführung Hügelstraße! Vorgang: B 860/07, B 515/07, B 90/07 Bei der Prüfung und Planung zur Einrichtung von ebenerdigen Fußgängerquerungen über die Eschersheimer Landstraße nördlich und südlich der Kreuzung Hügelstraße hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass die derzeitigen Platzverhältnisse nicht ausreichend sind, solche Überwege einzurichten. Auch der Wunsch, zusätzlich zu den Überwegen von dort aus behindertengerechte Zugänge zu den Bahnsteigen zu schaffen, ist nur bei Schließung der Zugänge zur Fußgängerunterführung möglich. Der Ortbeirat sieht jedoch die Notwendigkeit, die Fußgängerunterführung und die Zugänge zu den U-Bahn-Stationen zu erhalten, und fordert deshalb den Magistrat auf, die Planungen für die neuen Fußgängerquerungen aufzugeben, wenn diese nur bei der Schließung der Zugänge zu den Bahnsteigen möglich wären.
Begründung: Weitere Querungen über die Eschersheimer Landstraße sind zwar wünschenswert, tragen aber aus Sicht des Ortsbeirats nicht zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger bei. Unfälle zwischen U-Bahn und Fußgängern sind immer möglich, gerade weil es Übergänge gibt. Besonders an der Kreuzung Hügelstraße müssen von den U-Bahn-Stationen bis zu den Haltestellen der kreuzenden Buslinien bis zu sechs Fahrbahnen/Gleise überquert werden! Es würden damit unverantwortliche Situationen entstehen, wenn Personen beim Aussteigen aus der U-Bahn den gewünschten Bus kommen sehen. Sie würden dann, statt der gefahrlosen Benutzung der Unterführung, ohne die roten Ampeln zu beachten und bei fließendem Verkehr, bis zu sechs Fahrbahnen queren, um, vielfach ohne Rücksicht auf die Fußgängerampeln, den Bus zu erreichen. Dies betrifft insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden eine große Zahl von Schulkindern, die beim Umsteigen die Unterführung frequentieren. Eine steigende Anzahl von Verkehrsunfällen mit Personenschäden ist dann mit hoher Sicherheit zu erwarten. Außerdem wird mit der Schließung der Unterführung Hügelstraße eine Einzelhandelsexistenz vernichtet, wenn dem dort befindlichen Blumenladen das Umsteigepublikum entzogen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2008OFOF 608/9Keine Schließung der Unterführung Hügelstraße !Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 17. April 2008Sie sind hierOMOM 2195Keine Schließung der Unterführung Hügelstraße!Direktanregung
- 10. Juni 2008STST 968Keine Schließung der Unterführung Hügelstraße!Stellungnahme
- 24. August 2009OFOF 990/9Schließung der Unterführung HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 3. September 2009OMOM 3558Schließung der Unterführung HügelstraßeDirektanregung
- 21. Oktober 2009STST 1490Schließung der Unterführung HügelstraßeStellungnahme
- 2. August 2010Antwort des Magistrats · nach 128 WochenBB 493Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Hügelstraße barrierefrei und ökologisch umbauenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats