Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Überprüfung neuer Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße, um die Begrünung zu fördern. Dies geschieht aufgrund einer früheren, nicht umgesetzten Voruntersuchung und der Notwendigkeit, die Lage unterirdischer Versorgungsleitungen zu klären.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahingehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind.
Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch umfangreiche, systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, so dass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch Eschersheim und Ginnheim möglich werden.
Begründung
In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juli 2023Sie sind hierOFOF 566/9Neue Baumstandorte an der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, fraktionslos
- 6. Juli 2023OMOM 4225Neue Baumstandorte an der Eschersheimer LandstraßeDirektanregung
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2077Neue Baumstandorte an der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)