10.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert das Pflanzen von 10.000 neuen Stadtbäumen bis zum Jahr 2030, um die Luftqualität zu verbessern und ein angenehmes Stadtklima zu schaffen. Dies ist angesichts der Klimakrise und der dadurch zunehmenden Temperaturen von großer Bedeutung. Das Programm zielt darauf ab, nicht nur den Baumbestand zu erweitern, sondern auch geeignete Standorte zu identifizieren und eine langfristige Pflege und Förderung der Pflanzen sicherzustellen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
- Der Magistrat wird beauftragt, die bereits laufenden und sehr erfolgreichen Baumpflanzungen im Stadtgebiet so fortzusetzen und auszuweiten, dass bis 2030 möglichst 10.000 Bäume im Straßenraum, auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Grünflächen gepflanzt werden können, um zur Beschattung und Abkühlung des Stadtklimas insbesondere in heißen Sommern und in von Überhitzung betroffenen Stadtteilen beitragen zu können.
- Der Magistrat wird beauftragt, hierfür systematisch und schrittweise das gesamte Stadtgebiet dahingehend zu überprüfen, wo Baumpflanzungen möglich sind. Es sind nachhaltige Baumstandorte zu schaffen, so dass neu gepflanzte Bäume ausreichend Wurzelraum und Feuchtigkeit zur Entwicklung haben.
- Der Magistrat wird gebeten, auch umfangreiche, systematische Trassenuntersuchungen durchzuführen, so dass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum möglich werden.
- Als mögliche Standorte für die zu pflanzenden Stadtbäume bieten sich insbesondere folgende Standorttypen an:
a. Schaffung und Bepflanzung von zusätzlichen Baumstandorten auf neu geplanten bzw. in Umplanung begriffenen Straßen, Plätzen und Grünanlagen. Quartiersgaragen sollen so angelegt werden, dass großkronige Bäume integriert werden können, alternativ kann eine Begrünung mit Sträuchern erfolgen.
b. Schaffung und Bepflanzung von zusätzlichen Baumstandorten entlang von bestehenden Straßen, auf bestehenden Plätzen und in bestehenden Grünflächen. Hierfür sollen prioritär diejenigen bestehenden Straßen und Plätze auf mögliche zusätzliche Baumstandorte hin überprüft werden, welche bislang noch über keine oder nur sehr wenige Stadtbäume verfügen und welche laut Klimaplanatlas in Gebieten mit moderater oder starker Überwärmung liegen.
c. Bei den wie bisher auch weiter regelmäßig vorzunehmenden Ersatzpflanzungen für kranke oder abgestorbene Bäume sollten die bereits bestehenden Baumstandorte nach Möglichkeit und Notwendigkeit so erweitert/vergrößert werden, dass, unterstützt durch eine dem Standort angemessene Auswahl des neu zu pflanzenden Baumes, eine größere Wahrscheinlichkeit erreicht wird, dass die Bäume eine lange Lebenszeit erreichen.
- Der Magistrat wird beauftragt, auch weiterhin ausschließlich standortgerechte, klimafeste und ökologisch vorteilhafte Baumarten zu pflanzen. Hierzu soll die bereits 2003 eingeführte und kontinuierlich aktualisierte sog. "Frankfurter Baumliste" weiter genutzt und fortgeschrieben werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, neben den bereits bestehenden Spendenaufrufen eine weitere attraktive und öffentlichkeitswirksame Spendenmöglichkeit einzurichten, damit sich Bürger*innen und Unternehmen bei Interesse freiwillig an der Finanzierung der Pflanzung von zusätzlichen Bäumen entlang von Straßen, auf Plätzen und in Grünanlagen beteiligen können. Hierbei könnten die Erfahrungen anderer Städten hilfreich sein, die in den vergangenen Jahren Möglichkeiten eingeführt haben, um zusätzliche private Mittel zur Pflanzung von Stadtbäumen einwerben zu können. Hierbei ist zu prüfen, ob sich das bereits grundsätzlich beschlossene Spendenportal für Klimaschutz- und -Anpassungsmaßnahmen als Spendenmöglichkeit für Stadtbäume eignen würde (§ 1650 vom 12.05.2022, Punkt 10). Auf diesem könnten zudem standortspezifische Spendenbuttons für Stadtwaldbäume, Bäume in Grünanlagen, in Parks, etc. eingerichtet werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, jährlich nach dem Ende der Pflanzsaison einen kennzahlenbasierten Kurzbericht vorzulegen, in welchem darüber informiert wird, wie viele Stadtbäume im Straßenraum, auf Plätzen und in Grünanlagen als Neupflanzung an zusätzlichen Standorten oder als Ersatzpflanzung auf bestehenden Baumstandorten gepflanzt werden konnten.
Begründung
Die Stadt Frankfurt setzt sich seit vielen Jahren sehr erfolgreich für den Schutz der Bäume entlang von Straßen, auf Plätzen und in Parks ein. Frankfurt führte als eine der ersten Städte in Deutschland bereits 1982 ein Baumkataster ein, um seinen Baumbestand entlang von Straßen, auf Plätzen und in Parks erfassen, pflegen und die Verkehrssicherheit sicherstellen zu können. Die Anzahl der im Baumkataster erfassten Stadtbäume ist seither stetig gestiegen. Der European Arboricultural Council (EAC) zeichnete die Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2014 mit dem Preis "European City of the Trees 2014" aus. Die Vereinigung von Baumfachleuten aus ganz Europa würdigte mit diesem Preis Frankfurts Vorreiterrolle bei der Pflege seiner Stadtbäume und die große Bedeutung von Bäumen für eine zukunftsfähige, lebenswerte Stadt. Bäume im Straßenraum, auf Plätzen und in Grünflächen (sog. "Stadtbäume") sind entscheidend für eine lebenswerte und klimaangepasste Stadt. Sie verbessern die Luftqualität, sie tragen durch Verschattung und Abkühlung zu einem angenehmen Stadtklima bei, sie erhöhen die Aufenthalts- und Lebensqualität für die Menschen, sie dienen als Lebensraum für Tiere und sie binden klimaschädliche CO2-Emissionen. Daher ist es ein breit getragener Wunsch in der Frankfurter Stadtgesellschaft, die Anzahl der Bäume in der Stadt weiter zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der immer häufiger und stärker auftretenden und nicht mehr abwendbaren Folgen der globalen Klimakrise wird es immer wichtiger, möglichst viele Bäume im Stadtgebiet zu pflanzen, um ein erträgliches Stadtklima zu sichern. Da sich im Zuge der fortschreitenden Klimakrise die Temperaturen und Niederschlagsmuster verändern werden, ist es wichtig, schon heute nur noch diejenigen Baumarten zu pflanzen, die unter den in der Zukunft erwarteten klimatischen Bedingungen überleben können. Hierfür hat die Stadt Frankfurt bereits 2003 eine Liste von Baumarten eingeführt, die kontinuierlich überarbeitet und fortgeführt wird (sog. "Frankfurter Baumliste 2022"). Das Baumpflanzprogramm kann auf die große Expertise, die langjährige Erfahrung und die vielfältigen Erkenntnisse bei der Pflanzung von Stadtbäumen in Frankfurt aufbauen, welche u.a. im Bericht "Mehr Bäume für Frankfurt" des Magistrats beschrieben werden (siehe B 479 vom 9.12.2022). Insbesondere die Herstellung zusätzlicher Baumstandorte stellt in den dicht bebauten und hochgradig versiegelten Bestandsquartieren jedoch eine große technische Herausforderung dar. Dies liegt daran, dass an vielen Stellen Strom-, Gas-, Telekommunikations-, Wasser- und Abwasserleitungen, U-Bahn-Tunnels und Tiefgaragen nur sehr wenig - leider häufig zu wenig - Raum im Boden für den Wurzelballen der Bäume freilassen. Die "Empfehlungen für Baumpflanzungen" der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) und das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGS) bieten hilfreiche Ansatzpunkte, wie auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen zusätzliche Bäume gepflanzt werden können. Bei der Einführung einer attraktiven Möglichkeit für private Spenden zur ergänzenden Finanzierung von Stadtbaumpflanzungen könnte sich Frankfurt an den Erfahrungen und Ansätzen in anderen Städten orientieren. Interessante Ansätze wurden beispielsweise in Berlin ("Stadtbaumkampagne"), Hamburg ("Mein Baum, meine Stadt"), Leipzig ("Baumstarke Stadt"), Braunschweig ("Baumspendenprogramm"), Siegen ("800 Bäume für Siegen") oder Wolfsburg ("Baumspendenportal") eingeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2022BB 479Mehr Bäume für FrankfurtMagistratsbericht
- 11. Mai 2023Sie sind hierNRNR 66210.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 27. Juni 2025BB 25110.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzenMagistratsbericht
- 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 184 WochenBB 20710.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Kenntnis); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (NR 662 = Prüfung und Berichterstattung, NR 676 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 662 = Annahme im Rahmen NR 676, NR 676 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD und GRÜNE gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) Ziffer 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung) b) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung farbechte/LINKE und fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (NR 662 und NR 676 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu 1.: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und BFF gegen LINKE. (= ziffernweise Abstimmung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und BFF gegen LINKE., dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 662 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 676, NR 676 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis); SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und Volt gegen SPD, FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD, BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der NR 676) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)