Neue Bäume für die Greifstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zur Pflanzung neuer Bäume entlang der Greifstraße zu prüfen und alternative Begrünungsmaßnahmen zu ergreifen, falls dies nicht möglich ist. Dies geschieht im Rahmen des Ziels der Stadt, bis 2030 10.000 neue Stadtbäume zu pflanzen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- zu prüfen und berichten, ob die Baumreihe entlang der Greifstraße - derzeit je eine Linde (Tilia species), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Silberlinde (Tilia tomentosa) - um bis zu drei weitere Bäume ergänzt werden kann;
- zu prüfen und berichten, wie die derzeitige Situation des ruhenden Verkehrs so verändert werden kann, dass Baumpflanzungen ermöglicht werden, die Wurzelbereiche nicht durch parkende Pkw geschädigt werden und gleichwohl nicht alle Parkplätze auf der nordöstlichen Seite der Greifstraße entfallen müssen (z. B. Längsparken oder befestigte Parkbuchten zwischen den Bäumen);
- bei positiver Prüfung die Baumpflanzungen umzusetzen. Sollten Baumpflanzungen nicht möglich sein, sollen alternative Begrünungsmaßnahmen vorgenommen werden. Es dient zur Kenntnis, dass es bereits interessierte Anwohnende gibt, die Baumpatenschaften übernehmen möchten;
- zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen um den Götterbaum (Ailanthus altissima) zwischen Greifstraße 6/Ecke Rohmerstraße 12 entsiegelt und begrünt werden kann;
- bei positiver Prüfung ein Begrünungskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei soll insbesondere eine weitere Baumpflanzung geprüft werden und die Funktion als Fußweg erhalten bleiben.
Begründung
Zu Ziffer 1. bis Ziffer 3.: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden. Die Stadt hat sich das Ziel gesetzt, 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 zu pflanzen (NR 662). Dabei sollen auch umfangreiche Trassenuntersuchungen (Ziffer 3. der Vorlage NR 662) durchgeführt werden. Der dicht bebaute Teil Zentralbockenheim eignet sich hierfür gut. Der besagte Abschnitt der Greifstraße ist derzeit nicht versiegelt - wohl aber durch parkende Pkw verdichtet -, sodass eine Untersuchung der Standorte und die Umsetzung der Pflanzungen weniger aufwendig erscheinen als andernorts im Straßenraum. Zu Ziffer 4. und Ziffer 5.: Die Teilfläche ist öffentlicher Raum. Der sich dort befindliche Götterbaum ist mit seinem Alter von 113 Jahren für diese Baumart schon recht alt (100 bis 150 Jahre). Insofern wäre eine Neupflanzung eines zweiten Baumes in seiner Nähe, noch bevor der Götterbaum sein Lebensende erreicht, eine sinnvolle Maßnahme.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 21. Februar 2023OFOF 618/2Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2023OMOM 3714Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestaltenDirektanregung
- 14. Juli 2023STST 1534Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestaltenStellungnahme
- 27. September 2023OFOF 797/2Neue Bäume für die GreifstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Januar 2024STST 192Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestaltenStellungnahme
- 19. Februar 2024Sie sind hierOMOM 5127Neue Bäume für die GreifstraßeDirektanregung
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 1173Neue Bäume für die GreifstraßeStellungnahme
- 10. Juni 2024OFOF 968/2Sichere Querung der Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße für zu Fuß Gehende ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats