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Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestalten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestalten

Details im PARLIS OF_618-2_2023
20.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestalten

Details im PARLIS OM_3714_2023
14.07.2023

Stellungnahme des Magistrats

Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestalten

Details im PARLIS ST_1534_2023
26.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestalten

Details im PARLIS ST_192_2024
10.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Sichere Querung der Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße für zu Fuß Gehende ermöglichen

Details im PARLIS OF_968-2_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3714 entstanden aus Vorlage: OF 618/2 vom 21.02.2023

Betreff: Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestalten
Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung der Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße folgende Punkte umzusetzen: 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das bisweilen durchaus originelle, wenn auch verbotswidrige Parken zu unterbinden (siehe Fotos); 2. die Litfaßsäule im Kreuzungsbereich ist mit einer Frankfurter Haube zu krönen, sollte dies technisch möglich sein; 3. die kleine Rasenfläche neben der Litfaßsäule ist aufzuwerten, indem dort Pflanzkübel aufgebaut werden. Es dient zur Kenntnis, dass dem Ortsbeirat eine Pflanzpatin dafür bereits bekannt ist.

Begründung:

Ziffer 1.: Siehe Fotos. Ziffer 2.: Mehr Begrünung wagen. Ziffer 3.: Dieser Bereich ist leider fast immer vermüllt. Im Zusammenspiel engagierter Anwohnender und Pflanzkübeln kann die Ecke aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1534 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 192 Antrag vom 10.06.2024, OF 968/2
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3