Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlindeKonzept berücksichtigen
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Neugestaltung Reifenberger Straße nach Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlindeKonzept berücksichtigen
Details im PARLIS OF_327-7_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlindeKonzept berücksichtigen
Details im PARLIS OM_4550_2023Stellungnahme des Magistrats
Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde Konzept berücksichtigen
Details im PARLIS ST_504_2024Antrag Ortsbeirat
Neugestaltung Reifenberger Straße nach Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlindeKonzept berücksichtigen
Details im PARLIS OF_327-7_2023Anregung Ortsbeirat
Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlindeKonzept berücksichtigen
Details im PARLIS OM_4550_2023Stellungnahme des Magistrats
Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde Konzept berücksichtigen
Details im PARLIS ST_504_2024S A C H S T A N D :
Betreff: Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde-Konzept berücksichtigen Vorgang: NR 662/23 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Planung und Sanierung der Reifenberger Straße zu integrieren und darüber zu berichten, wann die Sanierung inkl. der Neuplanung des Straßenraums sowie die Pflanzung der Bäume erfolgen kann: 1) Aufgrund des vergleichsweise breiten Straßenquerschnitts sollen - wo möglich - Baumpflanzungen vorgesehen werden, z. B. aus dem Programm zur Pflanzung von 10.000 neuen Stadtbäumen für Frankfurt bis 2030 (NR 662). Hierfür können auch teilweise Parkplätze entfallen, um den Gehweg nicht weiter einzuschränken. 2) Die Kreuzung Niddagaustraße/Reifenberger Straße soll nach den Kriterien des SiGlinde- Kreuzungsmodells des Frankfurter Radentscheides (https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine -kreuzungen/) umgebaut werden. Wenn dies nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird der Magistrat gebeten, die Gründe darzulegen und zumindest Teilelemente zu realisieren.