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Meine Nachbarschaft: Im Sachsenlager

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Idee

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und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der GoetheUniversität entlasten

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4704 entstanden aus Vorlage: OF 719/2 vom 01.09.2023 Betreff: Stralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der Goethe-Universität entlasten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. mit welchen Maßnahmen die Stralsunder Straße vom hohen Parkdruck durch den benachbarten Westend-Campus entlastet und der insbesondere in Vorlesungszeiten tagsüber oftmals chaotische ruhende Verkehr entsprechend sanktioniert werden kann; 2. ob die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Stralsunder Straße als Verbindung von Eschersheimer Landstraße und Hansaallee eine Möglichkeit sein kann, um der städtischen Verkehrsüberwachung vor Ort mehr Durchgriffsmöglichkeiten gegen den ruhenden Verkehr zu ermöglichen. Begründung: Es handelt sich um wiederholte Beschwerden der Bewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 577 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. „Fleximodel“)

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4707 entstanden aus Vorlage: OF 726/2 vom 27.08.2023 Betreff: Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. "Fleximodel") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Multifunktionsflächen im Grüneburgweg so ausgestaltet werden können , dass sie je nach saisonalem Bedarf über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Multifunktionsflächen, die nur temporär für eine bestimmte Nutzung benötigt werden, so ausgestaltet werden können, dass sie über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können (sogenanntes Fleximodell). Hierdurch wird eine maximale Nutzung des knappen Raums im Grüneburgweg erreicht. Während in Schönwetterperioden die Nutzung durch die Gastronomie Sinn macht, können hierdurch tote Flächen außerhalb dieser Phase und insbesondere in den Wintermonaten vermieden werden. Außerdem käme die erweiterte Parkfläche während der Weihnachtseinkäufe zudem den Einzelhändlern zugute, indem ihre Kunden einfacher einen Parkplatz finden können. Gerade im Winter steigt der Bedarf an Parkplätzen, wenn viele Menschen weniger Rad fahren und aufs Auto umsteigen. Ein solches Fleximodell schafft damit eine Win-win-Situation insbesondere für Gewerbetreibende, Kunden mit Auto sowie Anwohnern, die auf Parkplätze angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 572 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg: Transparenz zu Bedenken von Gewerbetreibenden und Anwohnern schaffen

13.11.2023 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4708 entstanden aus Vorlage: OF 728/2 vom 23.08.2023 Betreff: Grüneburgweg: Transparenz zu Bedenken von Gewerbetreibenden und Anwohnern schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat das Protokoll zur öffentlichen Informationsveranstaltung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs am 19. Juli 2023 zeitnah zur Verfügung zu stellen; 2. das Protokoll auf der Homepage der Stadt Frankfurt zum Grüneburgweg zu veröffentlichen (hier: https://www.radfahren-ffm.de/629-0-Fahrradfreundliche-Nebenstrassen.html). Begründung: In der recht hitzig verlaufenen öffentlichen Informationsveranstaltung am 19. Juli 2023 mit kontroversen Diskussionen hat der Referent des Dezernenten für Mobilität und Leiter der Stabstelle auf Nachfrage von Teilnehmern angekündigt, das Protokoll zur Veranstaltung den Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Bis heute hat der Ortsbeirat dieses nicht erhalten, auch nicht auf nochmalige Nachfrage eines Ortsbeiratsmitglieds am 12. August 2023 unter folgender E-Mail-Adresse der Stadt Frankfurt am Main: grueneburgweg@stadt-frankfurt.de (siehe Anlage). Zahlreiche Teilnehmer der Veranstaltung, u. a. auch betroffene Anwohner und Gewerbetreibende, haben deutliche Bedenken gegen die vorgestellte Planung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs geäußert. Für einen demokratischen Prozess ist es wichtig, dass diese Bedenken festgehalten und dokumentiert werden. Auch können sich über das Protokoll auch Personen, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, zum Verlauf und zur Diskussion in der Veranstaltung informieren. Letztlich dürfte ein transparentes Vorgehen auch dazu führen, die Akzeptanz für das Vorhaben zu erhöhen. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, das Protokoll zeitnah zu erhalten, und es zeitnah auf der o. g. Homepage der Stadt zu veröffentlichen. Anlage 1 (ca. 109 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen

13.11.2023 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 entstanden aus Vorlage: OF 775/2 vom 02.11.2023 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 2. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee einen Zebrastreifen einrichten zu lassen; 3. das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" zu erneuern und näher an die Bodenschwelle zu verlagern; 4. die bestehende Bodenschwelle durch eine wirksame, farbige Kunststoff-Bodenschwelle zu ersetzen; 5. zwei Parkplätze zu entwidmen und dafür Hochbeete aufzustellen. Das Kinderhaus Vogtstraße e. V. (Hausnummer 41) würde die Pflege der Hochbeete übernehmen; 6. das bestehende Schild "Ende Tempo-30-Zone", welches aktuell gegenüber der Einrichtung platziert ist, an die Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße versetzen zu lassen; 7. an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 8. den bestehenden Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße entfernen und um ca. zehn Meter in die Vogtstraße hinein versetzen zu lassen. Der Zebrastreifen sollte auf einer Bodenschwelle angebracht werden. Außerdem soll ein Schild "Zebrastreifen" installiert werden; 9. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zwischen der Vogtstraße Nr. 43 und der Eschersheimer Landstraße eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnamigen Verein betrieben und betreut ca. 80 Kinder zwischen zehn Monaten und zehn Jahren. Die Vogtstraße wird von den Hortkindern an beiden Ecken, Vogtstraße/Hansaallee und Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße, überquert. Bei der Vogtstraße handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Zu 1. und 7.: Aktuell werden die Straßenecken der Vogtstraße häufig von Lieferfahrzeugen zugeparkt, sodass die Einsicht für Fahrzeugfahrer und überquerende Kinder weiter verschlechtert wird. Poller bzw. Fahrradständer sollen die Fünf-Meter-Zone wirksam freihalten. Zu 2.: Die Vogtstraße/Ecke Hansaallee ist direkter Schulweg für die Hortkinder der Holzhausenschule. Diese müssen die Vogtstraße von der oberen Hansaallee aus kommend überqueren, um zur Einrichtung zu gelangen. Ein Zebrastreifen soll den Kinder Sicherheit geben und auch die Autofahrer für die Situation sensibilisieren. Zu 3.: Das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" ist stark abgenutzt und soll daher erneuert werden. Auch ist es zu weit von der Einrichtung entfernt. Zu 4.: Die ursprüngliche Bodenschwelle wurde im Rahmen einer Sanierung der Kanalisation entfernt. Die im Nachgang neu installierte Bodenschwelle ist zu niedrig und unwirksam. Zu 5.: Trotz Tempo-30-Zone und Bodenschwelle wird in der Vogtstraße täglich die Geschwindigkeit überschritten. Durch zwei versetzte Hochbeete soll die Straße direkt vor der Einrichtung verjüngt werden, sodass Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern müssen. Dadurch, dass die Hochbeete versetzt angebracht werden, können weiterhin Lkw und Müllfahrzeuge passieren. Die Einrichtung würde gerne die Pflege der Hochbeete patenschaftlich übernehmen. Zu 6.: Aktuell endet die Tempo-30-Zone direkt vor der Einrichtung und ca. 15 Meter vor der Kreuzung Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße. Dies stellt eine vermeidbare Gefahr für die Kinder der Einrichtung dar. Zu 8.: Kinder der Holzhausenschule nutzen auch den Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße als direkten Schulweg. Der bestehende Zebrastreifen befindet sich unmittelbar an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße. Autofahrer sind gezwungen, auf dem Zebrastreifen zu halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Dies gefährdet massiv Passanten, die die Vogtstraße überqueren wollen, da diese entweder auf den Radweg der Eschersheimer Landstraße oder zwischen die Autos auf die Vogtstraße ausweichen müssen. Eine Versetzung des Zebrastreifens in die Vogtstraße hinein bringt Sicherheit für Passanten, Auto- und Fahrradfahrer. Wird der Zebrastreifen zusätzlich auf einer Bodenschwelle angebracht, ermöglicht dies zusätzliche Sicherheit für die Hortkinder der Holzhausenschule. Zu 9.: Um optimalen Schutz für die Kinder der Einrichtung zu bieten, sollte das letzte Stück der Vogtstraße bis zur Eschersheimer Landstraße als Spielstraße ausgewiesen und verkehrsberuhigt werden. Die Vogtstraße ist keine Durchgangsstraße im eigentlichen Sinne und sollte nur von Anliegern genutzt werden. Daher stellt eine Umwidmung zur Spielstraße keine negativen Auswirkungen auf den Berufsverkehr dar. Lagebild Vogtstraße mit den vorgeschlagenen Maßnahmen (Quelle: openstreetmap) mit eigenen Anmerkungen Blick in die Vogtstraße Blick Vogtstraße Piktogramm Blick Vogtstraße vor der Einrichtung Blick Vogtstraße, zu niedrige Bodenschwelle Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 648 Antrag vom 13.05.2024, OF 938/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5494 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten

10.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2023, OF 645/9 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4846 2023 Die Vorlage OF 645/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen." und in der Begründung die Worte "beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren

08.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 622/9 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstauen, die auch den Busverkehr betreffen und deren Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4831 2023 Die Vorlage OF 622/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD und LINKE. gegen 2 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen

02.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 775/2 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Ecke Vogtstr./Hansaallee Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen. 2. an der Ecke Vogtstr./Hansaallee einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. 3. das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" erneuern und näher an die Bodenschwelle zu verlagern. 4. die bestehende Bodenschwelle durch eine wirksame, farbige Kunststoff-Bodenschwelle zu ersetzen. 5. zwei Parkplätze zu entwidmen und dafür Hochbeete aufzustellen. Das Kinderhaus Vogtstraße e.V. (Hausnr. 41) würde die Pflege der Hochbeete übernehmen. 6. das bestehende Schild "Ende Tempo-30-Zone", welches aktuell gegenüber der Einrichtung platziert ist, an die Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße versetzen zu lassen. 7. an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen. 8. den bestehenden Zebrastreifen an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße entfernen zu lassen und um ca. 10 Meter in die Vogtstr. hineinversetzen zu lassen. Der Zebrastreifen sollte auf einer Bodenschwelle angebracht werden. Außerdem soll ein Schild "Zebrastreifen" installiert werden. 9. zu prüfen und berichten, ob es möglich ist, zwischen der Vogtstr. Nr. 43 und der Eschersheimer Landstrasse, eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnamigen Verein betrieben und betreut ca. 80 Kinder zwischen 10 Monaten und 10 Jahren. Die Vogtstraße wird von den Hortkindern an beiden Ecken, Vogtstr./Hansaallee und Vogtstr./Eschersheimer Landstr. überquert. Bei der Vogtstr. handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Zu 1. und 7.) Aktuell werden die Straßenecken der Vogtstr. häufig von Lieferfahrzeugen zugeparkt, sodass die Einsicht für Fahrzeugfahrer und überquerende Kinder weiter verschlechtert wird. Poller bzw. Fahrradständer sollen die 5-Meter-Zone wirksam freihalten. Zu 2.) Die Ecke Vogtstr./Hansaallee ist direkter Schulweg für die Hortkinder der Holzhausenschule. Diese müssen die Vogtstr. Von der oberen Hansaallee aus kommend überqueren, um zur Einrichtung zu gelangen. Ein Zebrastreifen soll den Kinder Sicherheit geben und auch die Autofahrer für die Situation sensibilisieren. Zu 3.) Das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" ist stark abgenutzt und soll daher erneuert werden. Auch ist es zu weit von der Einrichtung entfernt. Zu 4.) Die ursprüngliche Bodenschwelle wurde im Rahmen einer Sanierung der Kanalisation entfernt. Die im Nachgang neu installierte Bodenschwelle ist zu niedrig und unwirksam. Zu 5.) Trotz Tempo-30-Zone und Bodenschwelle wird in der Vogtstr. täglich die Geschwindigkeit überschritten. Durch zwei versetzte Hochbeete soll die Straße direkt vor der Einrichtung verjüngt werden, sodass Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern müssen. Dadurch dass die Hochbeete versetzt angebracht werden, können weiterhin Lkw und Müllfahrzeuge passieren. Die Einrichtung würde gerne die Pflege der Hochbeete patenschaftlich übernehmen. Zu 6.) Aktuell endet die Tempo-30-Zone direkt vor der Einrichtung und ca. 15 Meter vor der Kreuzung Vogtstr. Eschersheimer Landstraße. Dies stellt eine vermeidbare Gefahr für die Kinder der Einrichtung dar. Zu 8.) Kinder der Holzhausenschule nutzen auch den Zebrastreifen an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße als direkten Schulweg. Der bestehende Zebrastreifen befindet sich unmittelbar an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße. Autofahrer sind gezwungen auf dem Zebrastreifen zu halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Dies gefährdet massiv Passanten, die die Vogtstr. überqueren wollen, da diese entweder auf den Radweg der Eschersheimer Landstraße oder zwischen die Autos auf die Vogtstr. ausweichen müssen. Eine Versetzung des Zebrastreifens in die Vogtstr. hinein bringt Sicherheit für Passanten, Auto- und Fahrradfahrer. Wird der Zebrastreifen zusätzlich auf einer Bodenschwelle angebracht, ermöglicht dies zusätzliche Sicherheit für die Hortkinder der Holzhausenschule. Zu 9.) Um optimalen Schutz für die Kinder der Einrichtung zu bieten, sollte das letzte Stück der Vogtstr. bis zur Eschersheimer Landstraße als Spielstraße ausgewiesen und verkehrsberuhigt werden. Die Vogtstr. Ist keine Durchgangsstraße im eigentlichen Sinne und sollte nur von Anliegern genutzt werden. Daher stellt eine Umwidmung zur Spielstraße keine negativen Auswirkungen auf den Berufsverkehr dar. Lagebild Vogtstraße mit den vorgeschlagenen Maßnahmen (Quelle: openstreetmap) Blick in die Vogtstraße (Quelle dem Antragsteller bekannt) Blick Vogtstraße Piktogramm (Quelle dem Antragsteller bekannt) Blick Vogtstraße vor der Einrichtung (Quelle dem Antragsteller bekannt) Blick Vogtstraße, zu niedrige Bodenschwelle (Quelle: Antragsteller) Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.09.2023, OF 752/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 32 Auf Wusch der CDU wird über die Vorlage OF 775/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4716 2023 1. Die Vorlage OF 752/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 775/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 775/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung BFF Ziffern 4. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffern 5. und 9.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme

19.10.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme

04.10.2023 · Aktualisiert: 08.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2023, OF 355/8 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke - Dillenburger Straße - Hessestr. - Nassauer Str. - Brühlstr. - Dillgasse - Heddernheimer Landstraße - Antoninus Str. Nach einem angemessenen Zeitraum von 6 Monaten möge der Magistrat berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Fahrrad- /Rollerfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Str., der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4699 2023 Die Vorlage OF 355/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Autofahrenden" das Wort "Rollerfahrenden" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einführung einer Zwischenevaluation bei der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltungsmaßnahmen im Grüneburgweg sowie sofortige Umsetzung der lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge

24.09.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 754/2 Betreff: Einführung einer Zwischenevaluation bei der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltungsmaßnahmen im Grüneburgweg sowie sofortige Umsetzung der lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, angesichts der erheblichen Verzögerungen der Umgestaltungsmassnahmen im Grüneburgweg (Abschnitte zwei und drei sind weder endgültig beschlossen, noch umgesetzt - derzeitige Verzögerung > 1 Jahr) folgende Schritte umzusetzen: - Ortsbeirats-Präsentation mit Einladung der Bürger der geplanten Veränderungen in den Abschnitten 2 und 3 sowie des veränderten Zeitplanes im Vergleich zur öffentlichen Präsentation vom 17.09.23 und Darlegung der Gründe für die Verzögerungen - Einführung einer Zwischenevaluation der schon seit einem Jahr bestehenden Umgestaltungsmassnahmen in Abschnitt 1 - Sofortige Umsetzung der lange vorliegenden konkreten Verbesserungsvorschläge der Bürgerinitiative Grüneburgweg sowie verschiedener Anwohner Begründung: Zur Kommunikation und Präsentation des neuen Zeitplans sowie der konkreten Planung für die Abschnitte 2 und 3 Die Umgestaltungsmassnahmen der Phasen 2 und 3 und wurden dem Ortsbeirat bislang in einer kleinen, informellen Runde im Strassenbauamt bei einem Termin im Sommer 2023 präsentiert, zu dem Termin waren weder alle Fraktionen noch die Öffentlichkeit anwesend. Bei einem zweiten offiziellen Termin wurden die Gewerbetreibenden gezielt eingeladen - doch hier wurden zum einen nicht alle betroffenen Geschäfte erreicht (Rewe, eines der zentralen Geschäfte am Grüneburgweg erfuhr z.B. erst durch Initiative der Antragstellerin von den geplanten Massnahmen). Aus beiden Terminen ergaben sich viele Fragen, die entsprechenden Anträge, Fragen und Vorschläge der Anwohner, Gewerbetreibenden sowie der Initiative Grüneburgweg wurden bislang noch nicht behandelt. Auch die jetzt in der beiliegenden Email vom 20.09.23 vorgeschlagene Anpassung des Zeitplanes der wissenschaftlichen Evaluation wurde vermutlich erst auf Nachfrage der Antragstellerin überhaupt konzipiert und ebenfalls nicht öffentlich diskutiert. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses und der sehr kontroversen, in den Medien immer präsenten Berichterstattung über die Auswirkungen der Umgestaltungsmassnahmen besteht hier ein erheblicher Informationsbedarf sowohl des Ortsbeirats als auch der betroffenen Öffentlichkeit. Die jetzt vorgeschlagene Verschiebung der wissenschaftlichen Evaluation verlängert die ursprünglich für ein Jahr veranschlagte Probephase für die Betroffenen in Abschnitt 1 auf über ein weiteres Jahr - hier ergibt sich eine schleichende Verstetigung der Massnahmen, von denen viele von den Betroffenen als kontraproduktiv empfunden werden. Zur Einführung einer Zwischenevaluation Die in der Email dargestellte Argumentation bzgl Methodik Datenvergleichbarkeit hinsichtlich Erhebungszeiträumen und Jahreszeiten ist völlig nachvollziehbar und aus wissenschaftlicher Sicht eine korrekte Antwort auf die Verzögerungen bei der Umsetzung. Auch die Einsicht, die Gewöhnungsphase auf ein halbes Jahr nach Vollendung der Komplettumgestaltung zu verkürzen, ist zu begrüßen. Gleichwohl handelt es sich bei der Umgestaltung nicht um einen Versuch aus dem Forschungslabor, sondern die Massnahmen haben konkrete Auswirkungen auf das Leben der den Grüneburgweg nutzenden Menschen, denen eine einjährige Probephase kommuniziert und versprochen wurde. Eine weitere Verstetigung des als Pilot geplanten Projektes stellt für viele v.a. der betroffenen Gewerbetreibenden in Abschnitt 1 aufgrund der nachgewiesenen Umsatzeinbussen die gesamte Lebensplanung und Existenz infrage. So schlagen wir in Absprache mit der Initiative Grüneburgweg eine zusätzliche Zwischenevaluation vor, die sich konkret nur auf den schon umgestalteten ersten Abschnitt bezieht. Zur sofortigen Umsetzung der von der Bürgerinitiative Grüneburgweg sowie von Anwohnern und Betroffenen vorgeschlagenen Verbesserungsvorschläge Um die Kosten und den Zeitverlust einer Zwischenerhebung zu vermeiden, könnten endlich die den Ämtern und Dezernat schon lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge der Umgestaltungsmassnahmen einfach umgesetzt werden. Es hat sich während des Jahres Erprobungszeit für den ersten Abschnitt klar herausgestellt, dass diverse Massnahmen unerwünschte Nebeneffekte haben und dass z.B. E-Roller-Ladestationen, Fahrradbügel sowie das Parklet gegenüber dem Mitscherlichplatz zu keiner Jahreszeit genutzt wurden - selbst zu Öffnungszeiten des inzwischen wieder geschlossenen Restaurants am Grüneburgkreisel. Es liegt ein breites Spektrum konkreter Verbesserungsvorschläge nicht nur einzelner Betroffener vor, sondern in breiten Kreisen im Rahmen einer Bürgerinitiative erarbeiteten Vorschlägen vor. Es gab auch diverse Ortstermine und persönliche Gespräche mit Gremien- und Amtsvertretern sowie persönliche Vorsprachen und Emails der IG Grüneburgweg beim Verkehrsdezernat. Es wurden von den Gremien- und Amtsvertretern ausnahmslos viele der Vorschläge als inhaltlich richtig, sinnvoll und konstruktiv bewertet, aber nicht ein einziger Vorschlag auch nur im Ansatz weiter verfolgt, was insbesondere mit der Verlängerung der Testphase zu größter Frustration führt. Der Dialog mit den Betroffenen findet zwar statt, aber es herrscht Stillstand bei der Umsetzung. Die Umsetzung wurde seitens des Amtes und Dezernats immer verweigert, weil die Erprobungsphase und abschließende Befragung der gesamten Umgestaltung abgewartet werden müsse. Die Realität hat die Planung inzwischen eingeholt - nach neuem Zeitplan kann die Umfrage frühestens ein Jahr später stattfinden. Dies ist für viele Betroffene unzumutbar, die stillschweigend eingeforderte Flexibilität bei den Betroffenen von Abschnitt 1, die Pilotphase um ein Jahr zu verlängern setzt mindestens auch Flexibilität im Dezernat und bei den Ämtern voraus, die vorliegenden Verbesserungsmassnahmen und Vorschläge auch umzusetzen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 133 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 754/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 754/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 754/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, und BFF (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen

22.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 752/2 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Bodenschwelle aus Asphalt vor dem Eingang zum Kinderhaus zu erneuern und dabei darauf zu achten, dass die Höhe der Bodenschwelle wieder auf ihre ursprüngliche Höhe (50-70 mm) erhöht wird. Alternativ könnte auch eine farbige Kunststoff-Bodenschwelle mit entsprechender Höhe aufgebracht werden. 2. das Piktogramm "Spielende Kinder" neu aufzubringen und dabei näher an die Bodenschwelle zu verlagern. 3. ein Hinweisschild "Zebrastreifen" auf Höhe des Schildes "Ende Tempo-30-Zone" anzubringen, um Autofahrende auf querende Kinder aufmerksam zu machen. 4. die zwei Parkplätze hinter dem Schild "Ende Tempo-30-Zone" zu entwidmen und an dieser Stelle Hochbeete aufzustellen. Die Einrichtung würde die Pflege der Hochbeete übernehmen. 5. zu prüfen und berichten, ob es möglich ist, zwischen Ende der Tempo-30-Zone und dem Zebrastreifen, eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnahmigen Verein betrieben und betreut 76 Kinder zwischen 10 Monaten und 10 Jahren. Gerade die Hortkinder sind auf ihrem Weg von der Schule zum Kinderhaus stark durch den motorisierten Individualverkehr gefährdet. Die Einrichtung liegt zwar in einer Tempo-30-Zone, allerdings wird diese Geschwindigkeit von den wenigsten Fahrzeugführenden eingehalten. Die Straße ist ständig zugeparkt, sodass die Kinder zwischen den Fahrzeugen nicht wahrgenommen werden. Der von den Kindern genutzte Zebrastreifen vor der Eschersheimer Landstraße wird von den schnellen PKW, die in die Eschersheimer Landstraße abbiegen, kaum registriert, was oft zu gefährlichen Situationen führt. Aus diesen Gründen ist es dringend angebracht, die Verkehrssituation im gesamten Bereich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu entschärfen. Die Bodenschwelle soll die PKW mit überhöhter Geschwindigkeit zum Abbremsen animieren, um die Kinder auf ihrem Weg von und zu der Einrichtung zu schützen. Die Bodenschwelle wurde nach Bauarbeiten vor der Einrichtung erst auf Bitten der Einrichtungsleitung wieder aufgebracht. Leider entspricht die neue Schwelle nicht der erforderlichen Höhe. Durch die geringere Höhe werden die Autofahrenden nicht daran gehindert ihr Tempo zu reduzieren.Das Entwidmen der beiden Parkplätze soll es den aus Richtung der nördlichen Escherheimer Landstraße kommenden Kindern ermöglichen, ankommende Fahrzeuge rechtzeitig wahrzunehmen. Anlage: Luftaufnahme 2018 Quelle: Geoportal Frankfurt Luftaufnahme 2018 Quelle: Geoportal Frankfurt Blick Richtung Eschersheimer Landstr., Piktogramm Schulkinder Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Blick Richtung Hansaallee Bodenschwelle Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Vogtstraße Bodenschwelle Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Zu entwidmente Parkfläche vor HsNr 74, zugunsten von Hochbeeten Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 775/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 752/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 32 Auf Wusch der CDU wird über die Vorlage OF 775/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4716 2023 1. Die Vorlage OF 752/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 775/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 775/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung BFF Ziffern 4. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffern 5. und 9.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend

18.09.2023 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 712/2 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung vom 21.03.2022, E 131, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Jordanstraße 8/Ecke Kiesstraße 28; b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12; c) Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; d) Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn-Eingang; e) Leipziger Straße, Platz vor Oxfam; f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz; g) Kirchplatz/Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm; i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal; j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal; k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café; 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern; b) Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken; c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn-Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße; d) Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei; e) Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Feldbergstraße; f) Kreuzung Grüneburgweg/Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank; g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer; 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung EA 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

15.09.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen

07.09.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 568/3 Betreff: Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen Über die Sommermonate wurden in der Cronstettenstraße Poller installiert, um die Durchfahrt durch das Holzhausenviertel zwischen Eckenheimer und Eschersheimer Landstraße zu unterbinden. Dies geschah offensichtlich ohne Rücksprache der in Frankfurt tätigen Rettungsdienste. Nach dem Arbeiter-Samariter-Bund haben auch die anderen Rettungsdienste, der Malterser Hilfsdienst, das Deutsche-Rote-Kreuz sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Sperrung kritisiert (FNP, 23.08.2023). Rettungsdienste müssten die Poller erst mit einem Schlüssel aufsperren, was zu viel Zeit in Anspruch nehme. Zeit, die in einem Noteinsatz entscheidend sein kann (DRK). Des Weiteren sei es aus hygienischen Gründen notwendig, Handschuhe für das Öffnen und Schließen der Poller an- und auszuziehen (Johanniter), was noch einmal Zeit koste. Der Ortsbeirat möchte nicht dafür verantwortlich sein, dass notwendige Hilfe zu spät am Rettungsort eintrifft und fordert den Magistrat deshalb auf, die Sperre in der Cronstettenstraße zurückzubauen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (=Annahme) ÖkoLinX-ARL war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2023

04.09.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 710/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2023 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2023 * (07.-15.12.23) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 252 2023 Die Vorlage OF 710/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Grüneburgweg zugunsten seiner Nutzer umgestalten: ein paar weitere Vorschläge

01.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 729/2 Betreff: Grüneburgweg zugunsten seiner Nutzer umgestalten: ein paar weitere Vorschläge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die am 10. Juli 2023 vorgestellte Planung zum Grüneburgweg mit dem Rewe abzustimmen; 2. eine stringente, durchgängige und einfach verständliche Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer zu markieren und zu beschildern; 3. entgegen der am 10. Juli 2023 vorgestellten Planung die Lieferzonen nicht gegenüber von McPaper und der Post, sondern auf der anderen Straßenseite direkt vor McPaper/Post, DM-Markt und Bachbäcker vorzusehen; und 4. ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden mehr Liefer-/Ladezonen vorzusehen. Begründung: Der Rewe ist von enormer Bedeutung als Einkaufsmarkt für das angrenzende Wohngebiet am Grüneburgweg. Nach Auskunft von Mitarbeitern der Stadt in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 10. Juli 2023 muss der Rewe zur Belieferung und Anfahrt zukünftig aufgrund der geplanten neuen Verkehrsführung ‚rückwärts' über die Straße ‚Am Trutz' angefahren werden. Allerdings sei diese angepasste Planung (noch) nicht mit dem Rewe abgestimmt. Diese Anlieferung erscheint kompliziert und aufwendig. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat, das Gespräch mit dem Rewe zu suchen, ob die angepasste Umgestaltung des Grüneburgwegs für ihn praktisch funktioniert (Ziff. 1). Die aktuelle Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer führt immer wieder zur Verwirrung der Verkehrsteilnehmer. Der Magistrat wird gebeten, die Markierung und Ausschilderung anzupassen, um so für Klarheit zu sorgen (Ziff. 2). Außerdem wird gebeten, die Liefer-/Ladezonen an die praktischen Bedürfnisse der Geschäfte anzupassen (Ziff. 3). Dabei wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden, z.B. bei McPaper, mehr solcher Zonen vorzusehen, so dass die Lieferanten die Geschäfte im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung beliefern und sich gleichzeitig die Verkehrsteilnehmer sicher in dem Bereich auch während der Anlieferung fortbewegen können (Ziff. 4). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 LINKE.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend

31.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 712/2 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung 131 vom 21.03.2022, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Ecke Jordanstraße 8 / Kiesstraße 28 b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12 c) Ecke Leipziger Str. / Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang d) Ecke Leipziger Str. / Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn Eingang e) Leipziger Str., Platz vor Oxfam f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz g) Kirchplatz / Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern b) Ecke Homburger Straße / Robert-Mayer-Str. 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Str. d) Feldbergstraße / Freiherr-vom-Stein-Str., vor Bäckerei e) Freiherr-vom-Stein-Str. / Ecke Feldbergstr. f) Kreuzung Grüneburgweg / Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen. 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage von den Antragstellenden zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4508 2023 Die Vorlage OF 712/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Arbeitsgruppe mit Anwohnern und Gewerbetreibenden als „Experten vor Ort“ bei der Detailplanung des Grüneburgwegs involvieren

27.08.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 724/2 Betreff: Arbeitsgruppe mit Anwohnern und Gewerbetreibenden als "Experten vor Ort" bei der Detailplanung des Grüneburgwegs involvieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Gastronomie, Gewerbetreibenden und Anwohnern im bzw. am Grüneburgweg zu initiieren und diese zur Detailgestaltung von Flächen zur Begrünung, Verweilzonen sowie Multifunktionsflächen zu involvieren. Begründung: Eine Arbeitsgruppe von Händlern und Anwohnern, die direkt von der Umgestaltung des Grüneburgwegs betroffen sind, verfügt über das Wissen der Gegebenheiten vor Ort sowie praktische Erfahrungen bei den Abläufen, z.B. bei Anlieferungen von Waren. Der Ortsbeirat regt an, dass der Magistrat diese Expertise nutzt, indem er die Gründung einer solchen Arbeitsgruppe initiiert, und diese involviert bei der Detailplanung der Gestaltung von Flächen zur Begrünung, Verweilzonen sowie Multifunktionsflächen, die je nach saisonalem Bedarf über das Jahr hinweg und Jahreszeit unterschiedlich genutzt werden können. Die Einbindung der Händler und Anwohner erhöht nicht nur das Verständnis und die Akzeptanz der direkt Betroffenen. Sie führt auch zu einer effizienteren Umsetzung des Gesamtprojekts, das sich zudem noch stärker an den Bedürfnissen vor Ort orientiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 724/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 724/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 724/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. „Fleximodel“)

27.08.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 726/2 Betreff: Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. "Fleximodel") Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Multifunktionsflächen im Grüneburgweg so auszugestalten, dass sie je nach saisonalem Bedarf über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, Multifunktionsflächen, die nur temporär für eine bestimmte Nutzung benötigt werden, so auszugestalten, dass sie über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können (sog. Fleximodell). Insbesondere sollten Flächen, die während der Schönwetterperiode für die Außengastronomie genutzt werden, so ausgestaltet werden, dass diese im Herbst/Winter/Frühjahr außerhalb der Schönwetterperiode mit geringem Aufwand und unbürokratisch wieder in Parkplätze umgewandelt werden können. Hierdurch wird eine maximale Nutzung des knappen Raums im Grüneburgweg erreicht. Während in Schönwetterperioden die Nutzung durch die Gastronomie Sinn macht, können hierdurch ‚tote' Flächen außerhalb dieser Phase und insbesondere in den Wintermonaten vermieden werden. Außerdem käme die erweiterte Parkfläche während der Weihnachtseinkäufe zudem den Einzelhändlern zugute, indem ihre Kunden einfacher einen Parkplatz finden können. Gerade im Winter steigt der Bedarf an Parkplätzen, wenn viele Menschen weniger Rad fahren und aufs Auto umsteigen. Ein solches Fleximodell schafft damit eine ‚win win' Situation insbesondere für Gewerbetreibende, Kunden mit Auto sowie Anwohnern, die auf Parkplätze angewiesen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 726/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 726/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4707 2023 Die Vorlage OF 726/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor und in der Begründung nach dem Wortlaut "Der Magistrat wird gebeten" der Wortlaut "zu prüfen und zu berichten" eingefügt wird. Weiterhin wird der letzte Satz im ersten Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umgestaltung des Grüneburgwegs mit breitem Sachverstand der Industrie- und Handelskammer und „neutralem“ Zweitgutachter evaluieren

23.08.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 730/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs mit breitem Sachverstand der Industrie- und Handelskammer und "neutralem" Zweitgutachter evaluieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Evaluierung der Maßnahmen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs im Herbst 2023 einen Zweitgutachter ohne besonderen Bezug zu einem Verkehrsmittel zu beauftragen, z.B. das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme; eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK) zu den Auswirkungen der Umgestaltung des Grüneburgwegs einzuholen; und die IHK mit ihrer Sachexpertise zukünftig zu öffentlichen Informationsveranstaltungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs als Sachverständige einzuladen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass Prof. Knese, Inhaber der Stiftungsprofessur für Radverkehr an der Frankfurt University of Applied Sciences, mit der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltung des Grüneburgwegs beauftragt ist. In der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Grüneburgweg am 10. Juli 2023 äußerte die Mehrheit der anwesenden Personen mit einem Geschäft im Grüneburgweg sowie Anwohner (erneut) Zweifel, ob ein Gutachter mit einer Professur mit dem alleinigen Fokus auf dem Verkehrsmittel Fahrrad die Folgen der Umgestaltung für Anwohner, Autofahrer und Gewerbetreibende gleichermaßen berücksichtigt und bewertet. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, wird der Magistrat gebeten, als Zweitgutachter eine Person/ Institution zu beauftragen, die nicht an den Planungen des Grüneburgwegs beteiligt war. Insbesondere sollte sie eine neutrale Ausrichtung mit Blick auf das Verkehrsmittel haben, z.B. das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme in Dresden. Dadurch wird eine Evaluierung unter unterschiedlichen Blickwinkeln ermöglicht. Das ist wichtig, um zu einer ganzheitlichen Bewertung der Umgestaltung zu kommen. Dadurch wird die Akzeptanz der Bevölkerung für dieses wichtige Vorhaben erhöht, das die Interessensgruppen der Radfahrer einerseits und Personen, die aufs Auto und auf Parkplätze angewiesen sind (z.B. Familien mit Kindern, Menschen mit Bewegungseinschränkungen, Pflegedienste, Anwohner, Gewerbetreibende, Handwerker) andererseits kontrovers und emotional aufgeladen diskutieren. Des Weiteren sollte die Industrie- und Handelskammer, die bestens mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist, mit ihrer breiten Sachexpertise für eine umfassende Bewertung der Umgestaltung deutlich stärker eingebunden werden. Insbesondere sollte sie zukünftig bei öffentlichen Informationsveranstaltungen als Sachverständige zu ihren wirtschaftlichen Folgen eingeladen werden, so dass sie direkt Fragen der Teilnehmer beantworten kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 730/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 730/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 730/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Grüneburgweg: Transparenz zu Bedenken von Gewerbetreibenden und Anwohnern schaffen

23.08.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 728/2 Betreff: Grüneburgweg: Transparenz zu Bedenken von Gewerbetreibenden und Anwohnern schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat das Protokoll zur öffentlichen Informationsveranstaltung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs am 10. Juli 2023 zeitnah zur Verfügung zu stellen; und 2. das Protokoll auf der Homepage der Stadt Frankfurt zum Grüneburgweg zu veröffentlichen hier: https://www.radfahren-ffm.de/629-0-Fahrradfreundliche-Nebenstrassen.html Begründung: In der recht ‚hitzig' verlaufenden öffentlichen Informationsveranstaltung am 10. Juli 2023 mit kontroversen Diskussionen hat der Referent des Dezernenten für Mobilität und Leiter der Stabstelle auf Nachfrage von Teilnehmern angekündigt, das Protokoll zur Veranstaltung den Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Bis heute hat der Ortsbeirat dieses nicht erhalten, auch nicht auf nochmalige Nachfrage der Antragstellerin am 12. August 2023 unter folgender Email-Adresse der Stadt Frankfurt am Main: grueneburgweg@stadt-frankfurt.de (s. Anlage). Zahlreiche Teilnehmer der Veranstaltung, u.a. auch betroffene Anwohner und Gewerbetreibende, haben deutliche Bedenken gegen die vorgestellte Planung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs geäußert. Für einen demokratischen Prozess ist es wichtig, dass diese Bedenken festgehalten und dokumentiert werden. Auch können sich über das Protokoll auch Personen, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, zum Verlauf und zur Diskussion in der Veranstaltung informieren. Letztlich dürfte ein transparentes Vorgehen auch dazu führen, die Akzeptanz für das Vorhaben zu erhöhen. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, das Protokoll zeitnah zu erhalten, und es zeitnah auf der o.g. Homepage der Stadt zu veröffentlichen. Anlage 1 (ca. 109 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 728/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 728/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4708 2023 Die Vorlage OF 728/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor und in der Begründung das Datum "10. Juli 2023" in das Datum "19. Juli 2023" geändert wird. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fakten statt Ideologie zum Grüneburgweg: durch Erhebung zur Umsatzentwicklung von Gewerbetreibenden Klarheit schaffen

23.08.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 725/2 Betreff: Fakten statt Ideologie zum Grüneburgweg: durch Erhebung zur Umsatzentwicklung von Gewerbetreibenden Klarheit schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Befragung aller Gewerbetreibenden mit einem kurzen Fragebogen im Herbst 2023 zur Entwicklung ihres Umsatzes durchzuführen, der insbesondere folgende Fragenblöcke enthält: a. Umsatzeinbußen (ja/nein); b. Höhe des Umsatzes bzw. der Umsatzeinbußen in den Jahren 2021 bis Q2/2023[1], idealerweise quartalsmäßig erfasst; und c. Selbsteinschätzung der/s Gewerbetreibenden zu den Ursachen hierfür; und 2. die Ergebnisse der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat im ersten Quartal 2024 vorzustellen. Begründung: Anlässlich der Umgestaltung des Grüneburgwegs gibt es immer wieder Diskussionen, ob es hierdurch zu Umsatzrückgängen bei Gewerbetreibenden gekommen ist bzw. kommt. Der Magistrat wird gebeten, die o.g. Daten mit einem Fragebogen zu erheben. Um die Gewerbetreibenden zur Teilnahme daran zu motivieren, wird gebeten, die Fragen kurz und knapp zu halten und den Gewerbetreibenden anzubieten, die Daten beispielsweise bei einem vorher angekündigten Rundgang durch Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Stadt an drei Vormittagen/ Nachmittagen im Oktober/ November 2023 zu erfassen. Durch die Erhebung der Umsatzentwicklung der Gewerbetreibenden wird die Faktenlage eruiert. Diese Auswertung ist eine weitere wichtige Informationsquelle, um eine sinnvolle Entscheidung nach der Probephase zur permanenten Gestaltung des Grüneburgwegs zu treffen. Der Aufwand durch die Stadt scheint überschaubar. Da gerade den Geschäften für das Flair und den Charme des Grüneburgwegs eine entscheidende Bedeutung zukommt und die Gewerbetreibenden durch Steuern zur Finanzierung der Ausgaben der Stadt beitragen, erscheint der Aufwand für diese Auswertung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 725/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gesundheit der Menschen im Grüneburgweg hat oberste Priorität auch nach seiner Umgestaltung

23.08.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 727/2 Betreff: Gesundheit der Menschen im Grüneburgweg hat oberste Priorität auch nach seiner Umgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei einer etwaigen Umgestaltung des Grüneburgwegs sicherzustellen, dass es zu keinerlei Verzögerungen oder Hindernissen bei der Anfahrt zum Grüneburgweg sowie zu seinen Quer- und Seitenstraßen durch Rettungsdienste, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz kommt. Begründung: Der Arbeiter-Samariter-Bund hat im August 2023 starke Bedenken hinsichtlich der seit kurzem veränderten Verkehrsführung in der Cronstettenstr. im Nordend geäußert. Durch die dort angebrachten Poller könne es zu Verzögerungen bei lebensnotendigen Rettungseinsätzen kommen.[1] Der Magistrat wird gebeten, bei einer etwaigen Umgestaltung des Grüneburgwegs darauf zu achten, dass insbesondere Rettungsdienste, die Feuerwehr und der Katastrophenschutz den Grüneburgweg und das gesamte angrenzende (Wohn-) Gebiet ohne jegliche Verzögerung und ohne Umweg - im Vergleich zu der derzeitigen Situation - erreichen können. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Gesundheit der Menschen im und am Grüneburgweg höchste Priorität hat. Auch Verzögerungen, selbst wenn gesetzliche Hilfsfristen eingehalten sein sollten, sind nicht hinnehmbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

21.08.2023 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2023, OF 873/5 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat ggfls. in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Fahrräder zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Fahrrädern. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Fahrräder vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Meter lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai diesen Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4429 2023 Die Vorlage OF 873/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD Aktenzeichen: 32-1

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg

10.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4336 entstanden aus Vorlage: OF 657/2 vom 15.04.2023 Betreff: Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, 1. die Querung der Modalsperre an der Ecke Feldbergstraße/Grüneburgweg in Richtung Wolfsgangstraße für Schulkinder (Schulweg u. a. zur Engelbert-Humperdinck-Schule) und zu Fuß Gehende durch z. B. einen Zebrastreifen sicherer zu gestalten; 2. die Parkraumüberwachung des Grüneburgwegs, zwischen Reuterweg und Feldbergstraße, durch das Ordnungsamt und die Fahrradstaffel zu erhöhen. Begründung: Bei einem Treffen mit Anwohnenden des Grüneburgwegs wurde moniert, dass Grundschulkinder auf ihrem Schulweg bei der Querung der Modalsperre Ecke Feldbergstraße/Grüneburgweg unsicher sind, die rot markierten Flächen in Richtung Wolfsgangstraße zu queren. Der Bereich ist für Busse und Radfahrende reserviert, aber schützt er auch die querenden Schulkinder oder braucht es doch eine Art Zebrastreifen? Auf dem Grüneburgweg, im Abschnitt Reuterweg bis Feldbergstraße, sind neben der Parkraumbewirtschaftung auch Lieferzonen ausgewiesen, die leider auch viel zu oft illegal durch Pkw genutzt werden. Deshalb ist es dringend notwendig, illegales Parken durch eine erhöhte Bestreifung durch das Ordnungsamt und durch die Fahrradstaffel einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2265 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste

10.07.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4338 entstanden aus Vorlage: OF 691/2 vom 26.05.2023 Betreff: Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die zurzeit immer häufiger ausgewiesenen Lieferzonen - siehe Grüneburgweg und Kettenhofweg - auch den ambulanten Pflegediensten zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Im Zuge des Wegfalls von Parkplätzen im nördlichen Westend wird von Anwohnern immer wieder die Problematik der Parkplatzsuche der ambulanten Pflegedienste betont. Mit der Einführung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen wurden vom Magistrat spezielle Lieferzonen eingerichtet, um dem Versorgungsverkehr im Viertel mehr Raum zu geben. Der Ortsbeirat bittet daher um eine Prüfung, ob diese Lieferzonen im Bereich der fahrradfreundlichen Nebenstraßen auch durch ambulante Pflegedienste für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten genutzt werden können. Weiterhin erscheint die Einrichtung von expliziten Pflegezonen im gesamten Viertel - bspw. ein Parkplatz pro Straße - als sinnvolle Maßnahme, um dem Bedarf der pflegebedürftigen Bevölkerung entgegenzukommen. Immer wieder berichten Bürgerinnen und Bürger mit Anspruch auf eine ambulante Pflege von den Schwierigkeiten der Pflegerinnen und Pfleger, einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich ist in den kommenden Jahren mit der fortschreitenden Alterung geburtenstarker Jahrgänge von einer Zunahme der ambulanten Pflege auszugehen. Die oftmals lange Suche führt zwangsläufig zu verringerten Behandlungszeiten und großem Stress bei den Pflegerinnen und Pflegern. Die Einrichtung einer bestimmten Anzahl von Pflegezonen pro Straßenzug könnte diesem Problem Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2116 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark?

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4232 entstanden aus Vorlage: OF 563/9 vom 20.06.2023 Betreff: Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark? Vorgang: NR 659/23 GRÜNE, SPD, FDP, Volt In der o. g. Vorlage regen die Koalitionsparteien an, an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sogenannte Miyawaki-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas anzulegen. Am Rande des Sinaiparks, direkt an der Eschersheimer Landstraße, wäre ein guter Standort für ein solches Wäldchen, das die Funktion erfüllen könnte, die viel befahrene Vekehrsmagistrale gegen den Parkbereich abzuschirmen und so das Mikroklima insbesondere im Bereich der Eschersheimer Landstraße zu verbessern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dieser Stelle ein Miyawaki-Wäldchen umsetzbar wäre bzw. welche anderen Maßnahmen dort geeignet wären, um den Park besser von den Belastungen des Verkehrs auf der Eschersheimer Landstraße abzuschirmen und so sowohl die Aufenthaltsqualität im Park zu erhöhen als auch die klimatische Situation vor Ort zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1981 Antrag vom 06.01.2024, OF 655/9 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4225 entstanden aus Vorlage: OF 566/9 vom 06.07.2023 Betreff: Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahin gehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, sodass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim möglich werden. Begründung: In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren, gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2077 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4228 entstanden aus Vorlage: OF 554/9 vom 20.06.2023 Betreff: Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen Vorgang: V 582/23 OBR 9; ST 1085/23 In der o. g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass keine neuen Planungen für einen oberirdischen Übergang über die Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße vorliegen und noch der Planungsstand aus 2009 Stand der Dinge ist. Der Magistrat wird gebeten, diesen nun noch einmal dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Eine oberirdische Querungsmöglichkeit im o. g. Bereich ist ein Wunsch, der immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern geäußert wird, und dessen Umsetzung sich mittlerweile am Dornbusch bewährt hat. Die Planungen für eine ähnliche Lösung an der Hügelstraße sollten deshalb wieder aufgegriffen und diskutiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1988 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-Apotheke

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4231 entstanden aus Vorlage: OF 559/9 vom 21.06.2023 Betreff: Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-Apotheke Nach Eröffnung der Ampelanlage auf der Eschersheimer Landstraße als Verbindung der Klimsch-Anlage zum Sinaipark fällt auf, dass die Einfahrt in den Hof neben der Apotheke schwierig geworden ist. Der Magistrat wird gebeten, die Umlaufsperre/das Drängelgitter etwas nach Norden zu versetzen, damit die Lieferfahrzeuge und Pkw leichter in die Einfahrt einbiegen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2079 Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße

06.07.2023 · Aktualisiert: 23.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2023, OF 566/9 Betreff: Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahingehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch umfangreiche, systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, so dass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch Eschersheim und Ginnheim möglich werden. Begründung: In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen. Antragsteller: CDU SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4225 2023 1. Der Vorlage NR 662 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 566/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Grüneburgeweg und Feldbergstraße kombinieren

25.06.2023 · Aktualisiert: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2023, OF 702/2 Betreff: Grüneburgeweg und Feldbergstraße kombinieren Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die laufenden Planungen für den westlichen Abschnitt des Grüneburgwegs nicht besser dahingehend abgewandelt werden können, daß - entweder dieser Abschnitt für den motorisierten Verkehr (einschließlich Buslinie) reserviert, der Fahrradverkehr dafür auf die Feldbergstraße verlegt wird, welche als Fahrradstraße angelegt werden kann; - oder alternativ der motorisierte Verkehr (einschließlich Buslinie) in die Feldbergstraße verlegt, und der westliche Grüneburgweg als Fahrradstraße mit ausschließlicher Mitbenutzung durch Anlieger-PKW (ohne Durchgangsverkehr) eingerichtet werden kann. Begründung: Durch beide Planungsvarianten könnten die Parkplätze an der Südseite des wetlichen Grüneburgwegs erhalten bleiben, wodurch gravierende Nachteile für die Einwohner vermieden werden, die der Wegfall aller Parkplätze mit sich brächte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 702/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radweg auf der Eschersheimer Landstraße

21.06.2023 · Aktualisiert: 23.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2023, OF 560/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - Auskunft über den Stand der Planung des Fahrradweges entlang der Eschersheimer Landstraße zu geben. - Wie weit sind die vorbereitenden Arbeiten gediehen - Wann ist mit einer Vorstellung der Pläne im Ortsbeirat zu rechnen? Begründung: In der ST 1616/ 22 wurde als Zeitrahmen für die Erstellung eines Planes das Kalenderjahr 2023 genannt. Wie der Ortsvorsteher erfuhr, verzögert sich die Umsetzung um ein Jahr auf das Jahr 2024. Bürger wundern sich, warum seit mehr als einem Jahr nichts passiert ist. Da der Fahrradweg für ein Jahr probeweise eingerichtet werden soll, sind keine umfangreichen Bau-arbeiten erforderlich, da wahrscheinlich nur eine farbliche Abmarkierung in Frage kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 715 2023 Die Vorlage OF 560/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umlaufsperren/Drängelgitter Rosegger-Apotheke

21.06.2023 · Aktualisiert: 23.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2023, OF 559/9 Betreff: Umlaufsperren/Drängelgitter Rosegger-Apotheke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Eröffnung der Ampelanlageauf der Eschersheimer Landstraße als Verbindung Klimsch-Anlage - Sinai-Park fällt auf, dass die Einfahrt in den Hof neben der Apotheke schwierig geworden ist. Der Magistrat wird gebeten, Die Umlaufsperren/Drängelgitter etwas nach Norden zu versetzen, damit die Lieferfahrzeuge und PKW's leichter in die Einfahrt einbiegen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4231 2023 Die Vorlage OF 559/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen

20.06.2023 · Aktualisiert: 23.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2023, OF 554/9 Betreff: Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen Vorgang: V 582/23 OBR 9; ST 1085/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der o.g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass keine neue Planungen für einen oberirdischen Übergang über die Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße vorliegen und noch der Planungsstand aus 2009 Stand der Dinge ist. Der Magistrat wird gebeten, diesen nun noch einmal dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Eine oberirdische Querungsmöglichkeit im o.g. Bereich ist ein Wunsch, der immer wieder von Bürger*innen geäußert wird und dessen Umsetzung sich mittlerweile am Dornbusch bewährt hat. Die Planungen für eine ähnliche Lösung an der Hügelstraße sollten deshalb wieder aufgegriffen und diskutiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1085 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 554 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4228 2023 Die Vorlage OF 554/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark?

20.06.2023 · Aktualisiert: 23.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2023, OF 563/9 Betreff: Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark? Vorgang: NR 659/23 GRÜNE, SPD, FDP, Volt In der o.g. Vorlage regen die Koalitionsparteien an, an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sogenannte Miyawaki-Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas anzulegen. Am Rande des Sinai-Parks, direkt an der Eschersheimer Landstraße wäre ein guter Standort für ein solches Wäldchen, das die Funktion erfüllen könnte, die vielbefahrene Vekehrsmagistrale gegen den Parkbereich abzuschirmen und so das Mikroklima insbesondere im Bereich Eschersheimer Landstraße zu verbessern. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dieser Stelle ein Miyawaki-Wäldchen umsetzbar wäre bzw. welche anderen Maßnahmen dort geeignet wären, um den Park besser von den Belastungen des Verkehrs auf der Eschersheimer Landstraße anzuschirmen und so sowohl die Aufenthaltsqualität im Park zu erhöhen, als auch die klimatische Situation vor Ort zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4232 2023 Die Vorlage OF 563/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 entstanden aus Vorlage: OF 542/3 vom 13.06.2023 Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen Vorgang: OA 344/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 Meter und 0,85 Meter auf. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 Meter und maximal 1,0 Meter. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z. B. die Wagen der Müllabfuhr oder des Rettungsdienstes oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zur Anregung vom 23.03.2023, OA 344, Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg, wird hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 344 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1939 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4149 entstanden aus Vorlage: OF 539/3 vom 01.06.2023 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 131/23 Der Magistrat verlautbarte im Januar dieses Jahres, dass Gespräche bezüglich der Anregung vom 15.09.2022, OM 2758, noch nicht abgeschlossen werden konnten. Nun ist es Juni und die Anregung wurde immer noch nicht beantwortet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat mit Nachdruck gebeten, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Eschersheimer Landstraße baldmöglichst umzusetzen. Eine Argumentationshilfe zur Durchsetzung dieses Anliegens stellte der Ortsbeirat bereits zur Verfügung: Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des). Quelle: Lärmkarte Hessen: https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2059 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1753 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen

13.06.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 542/3 Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 m und 0,85 m aus. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 m und maximal 1 Meter. Fußgänger:innen mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z.B. die Wagen der Müllabfuhr oder Rettungswagen oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zum Antrag vom 04.02.2023, OF 463/3 (Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg) wird hingewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.06.2023, OF 528/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4143 2023 1. Die Vorlage OF 528/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 542/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Sinaipark

01.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 536/9 vom 20.05.2023 Betreff: Fußgängerüberweg Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, das Gehölz zwischen Rosegger-Apotheke und Fußgängerampel komplett zu beseitigen und durch ein höherwertiges Gewächs weiter im Inneren der Klimsch-Anlage zu ersetzen. Die kahle, vegetationslose Stelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Sinaipark sollte ebenfalls gärtnerisch gestaltet werden. Mittelfristig ist der Bürgersteig zwischen Klimsch-Anlage und Fußgängerampel so zu verbreitern, dass genügend Platz für Passanten, die entlang der Eschersheimer Landstraße gehen, und Personen, die auf das Grün der Fußgängerampel warten, vorhanden ist. Begründung: In der jetzigen Situation hat der Gehweg noch nicht einmal die Normbreite von 1,50 Metern, sodass der Platz gerade für ein bis zwei Passanten reicht. Sobald auf Grün wartende Personen an der Ampel stehen, ist die Fläche zum Beispiel für Personen mit Kinderwagen unpassierbar, erst recht, wenn Radfahrer vor der Ampel auf Grün warten. Der Busch neben der Apotheke wurde zwar etwas zurückgeschnitten, das Problem wurde damit aber nicht ansatzweise gelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2075 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166

01.06.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3984 entstanden aus Vorlage: OF 533/9 vom 22.05.2023 Betreff: Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166 Die Sparkassenfiliale an der Kreuzung Kurhessenstraße/ Ginnheimer Hohl wird am 30.06.2023 zum letzten Mal öffnen und anschließend Geschichte sein. Danach gibt es lediglich als letzte Bankfiliale im Stadtteil das Sparkassen SB-Terminal in der Ginnheimer Landstraße 118, welches mit Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern ausgestattet ist. Die nächste Sparkassenfiliale befindet sich dann in der Eschersheimer Landstraße 238 im Stadtteil Dornbusch. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner sind die Strecken zu beiden Alternativen eine Zumutung und zu Fuß kaum zu schaffen. Dadurch wird ihnen die wohnortnahe analoge Erledigung ihrer Bankgeschäfte durch die Schließung der Filiale erschwert und teils unmöglich gemacht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Frankfurter Sparkasse ins Gespräch zu kommen, um die Möglichkeit zu erwägen, vor Ort zeitweise einen Sparkassenbus als mobile Filiale einzusetzen, um zumindest noch eine gewisse Zeit im Stadtteil präsent zu sein, damit der Service der persönlichen Beratung und die wohnortnahe Versorgung mit Bargeld möglich bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1909 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9

01.06.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Finkenhofstraße wird Anliegerstraße

01.06.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 528/3 Betreff: Finkenhofstraße wird Anliegerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Finkenhofstraße wird im Bereich zwischen Eschersheimer Landtraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 m und 0,85 m aus. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 m und maximal 1 Meter. Fußgänger:innen mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, daß z.B. die Wagen der Müllabfuhr oder Rettungswagen oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Um diesen Durchgangsverkehr zu vermeiden und somit zur Sicherheit der Anwohnenden beizutragen, soll es künftig nur noch Anliegern (und den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen) gestattet sein, in die Finkenhofstraße einzufahren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2023, OF 542/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4143 2023 1. Die Vorlage OF 528/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 542/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

01.06.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 539/3 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 131/23 Der Magistrat verlautbarte im Januar dieses Jahrs, dass Gespräche bezüglich der OM 2758 noch nicht abgeschlossen werden konnten. Nun ist es Juni und der Antrag wurde immer noch nicht beantwortet. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat mit Nachdruck, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Eschersheimer Landstraße bald möglichst umzusetzen. Eine Argumentationshilfe zur Durchsetzung dieses Anliegens stellte der Ortsbeirat bereits zur Verfügung: Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des). Quelle: Lärmkarte Hessen: https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4149 2023 Die Vorlage OF 539/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und SPD (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste

26.05.2023 · Aktualisiert: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 691/2 Betreff: Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die zurzeit immer häufiger ausgewiesenen Lieferzonen - siehe Grüneburgweg und Kettenhofweg - auch den ambulanten Pflegediensten zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat um die Prüfung von explizit als Pflegeparkplätze ausgewiesenen Flächen, die durch die ambulanten Pflegedienste genutzt werden können. Das nördliche Westend würde sich für eine Prüfung dieser Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten anbieten. Begründung: Im Zuge des Wegfalls von Parkplätzen im nördlichen Westend wird von Anwohnern immer wieder die Problematik der Parkplatzsuche der ambulanten Pflegedienste betont. Mit der Einführung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen wurden vom Magistrat spezielle Lieferzone eingerichtet, um den Versorgungsverkehr im Viertel mehr Raum zu geben. Der Ortsbeirat bittet daher um eine Prüfung, ob diese Lieferzonen im Bereich der fahrradfreundlichen Nebenstraßen auch durch ambulante Pflegedienste für die Versorgung ihrer Patient:innen genutzt werden können. Weiterhin erscheint die Einrichtung von expliziten Pflegezonen im gesamten Viertel - bspw. ein Parkplatz pro Straße - als sinnvolle Maßnahme dem Bedarf der pflegebedürftigen Bevölkerung entgegenzukommen. Immer wieder berichten Bürger:innen mit Anspruch auf eine ambulante Pflege von den Schwierigkeiten der Pfleger:innen einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich ist in den kommenden Jahren mit der fortschreitenden Alterung geburtenstarker Jahrgänge von einer Zunahme der ambulanten Pflege auszugehen. Die oftmals lange Suche führt zwangsläufig zu verringerten Behandlungszeiten und großem Stress bei den Pfleger:innen. Die Einrichtung einer bestimmten Anzahl von Pflegezonen pro Straßenzug könnte diesem Problem Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 691/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4338 2023 Die Vorlage OF 691/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166

22.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 533/9 Betreff: Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166 Die Sparkassenfiliale Ginnheimer Hohl wird am 30.6.23 zum letzten mal öffnen und anschließend Geschichte sein. Danach gibt es lediglich als letzte Bankfiliale im Stadtteil das Sparkassen SB-Terminal Ginnheimer Landstr. 118, welches mit Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern ausgestattet ist. Die nächste Sparkassenfiliale befindet sich dann in der Eschersheimer Landstraße 238 im Dornbusch. Gerade für ältere Anwohner*innen sind die Strecken zu beiden Alternativen eine Zumutung und zu Fuß kaum zu schaffen. Dadurch wird ihnen die wohnortnahe "analoge" Erledigung ihrer Bankgeschäfte durch die Schließung der Filiale erschwert und teils unmöglich gemacht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Frankfurter Sparkasse ins Gespräch zu kommen, um die Möglichkeit zu erwägen vor Ort zeitweise einen Sparkassenbus als mobile Filiale einzusetzen, um zumindest noch eine gewisse Zeit im Stadtteil präsent zu sein, damit der Service, die persönliche Beratung und die Versorgung mit Bargeld wohnortnah möglich bleibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3984 2023 Die Vorlage OF 533/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg

21.05.2023 · Aktualisiert: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 692/2 Betreff: Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg Vorgang: V 350/22 OBR 2; ST 1545/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablauf des 30.06.2023 zu berichten, ob der Bauherr fristgemäß seine gemäß ST 1545 aus 2022 zum 30.06.2023 fälligen Zulieferungen erbracht hat und ob das Gerüst entsprechend abgebaut bzw. die Baustelle zeitnah eingerichtet wird. Begründung: In der ST lautete es: "Dem Magistrat ist bewusst, dass das besagte Gerüst bereits seit geraumer Zeit dort steht. Es wurde bis zum 30. Juni 2022 bewilligt. Bei einer erneuten Verlängerung muss der Bauherr genaue Angaben über die Länge der geplanten Maßnahme machen und eine Erklärung abgeben, welche Bauzeiten noch zu erwarten sind und welche Bautätigkeiten tatsächlich stattfinden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ohne diese Angaben wird es nicht geben." Das Interesse des Ortsbeirats am Ausgang des Verfahrens besteht, da der Unmut in der Anwohnerschaft ob des Gerüsts verständlicherweise andauert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 350 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 692/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 734 2023 Die Vorlage OF 692/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL

Partei: FDP

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