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Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.04.2023

Antrag Ortsbeirat

Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg

Details im PARLIS OF_657-2_2023
10.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg

Details im PARLIS OM_4336_2023
30.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg

Details im PARLIS ST_2265_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4336 entstanden aus Vorlage: OF 657/2 vom 15.04.2023

Betreff: Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg
Der Magistrat wird gebeten, 1. die Querung der Modalsperre an der Ecke Feldbergstraße/Grüneburgweg in Richtung Wolfsgangstraße für Schulkinder (Schulweg u. a. zur Engelbert-Humperdinck-Schule) und zu Fuß Gehende durch z. B. einen Zebrastreifen sicherer zu gestalten; 2. die Parkraumüberwachung des Grüneburgwegs, zwischen Reuterweg und Feldbergstraße, durch das Ordnungsamt und die Fahrradstaffel zu erhöhen.

Begründung:

Bei einem Treffen mit Anwohnenden des Grüneburgwegs wurde moniert, dass Grundschulkinder auf ihrem Schulweg bei der Querung der Modalsperre Ecke Feldbergstraße/Grüneburgweg unsicher sind, die rot markierten Flächen in Richtung Wolfsgangstraße zu queren. Der Bereich ist für Busse und Radfahrende reserviert, aber schützt er auch die querenden Schulkinder oder braucht es doch eine Art Zebrastreifen? Auf dem Grüneburgweg, im Abschnitt Reuterweg bis Feldbergstraße, sind neben der Parkraumbewirtschaftung auch Lieferzonen ausgewiesen, die leider auch viel zu oft illegal durch Pkw genutzt werden. Deshalb ist es dringend notwendig, illegales Parken durch eine erhöhte Bestreifung durch das Ordnungsamt und durch die Fahrradstaffel einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2265
Beratung im Ortsbeirat: 2