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Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

Details im PARLIS OF_873-5_2023
15.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

Details im PARLIS OM_4429_2023
26.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

Details im PARLIS ST_208_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023

Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen
Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen.

Begründung:

Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1