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- In ihrem mündlichen Bericht im Ausschuss am Dienstag, den 18.02.2025, erklärte Frau Weber, Dezernentin für das Amt für BF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3019 In ihrem mündlichen Bericht im Ausschuss am Dienstag, den 18.02.2025, erklärte Frau Weber, Dezernentin für das Amt für Bau und Immobilien, ABI, dass die Stadt Frankfurt über 3.000 Wohnungen verfügt, von denen 177 derzeit leer stehen. Auf meine wiederholten schriftlichen Anfragen hingegen hat die Dezernentin mehrfach von lediglich 95 leer stehenden Wohnungen berichtet. Daher frage ich den Magistrat: Wie viele städtische Wohnungen stehen aktuell tatsächlich leer und aus welchen Gründen? Antwort des Magistrats: Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz, sehr geehrte Kolleg:innen! Aktuell gibt es 93 regulär frei vermietbare Wohnungen, die leer stehen, und 66 freie Dienstwohnungen an Schulen, die sogenannten Schulausverwalterwohnungen. Wenn wir über leer stehende Wohnungen gesprochen haben, so haben wir in der Vergangenheit eigentlich immer über die frei vermietbaren leer stehenden Wohnungen gesprochen, also die 95 beziehungsweise 93, weil die Dienstwohnungen der Stadt Frankfurt natürlich für die Beschäftigten der Stadt Frankfurt vorgesehen sind. Diese Zahlen geben aber nur eine Momentaufnahme wieder, da fortlaufend Wohnungen saniert und wieder vermietet werden und auch Wohnungen wieder frei werden. Die Gründe für leer stehende Wohnungen sind vielfältig. Insbesondere bauliche beziehungsweise sicherheitsrelevante Themen stehen oftmals einer Neuvermietung im Wege. Diese Themen können Maßnahmen innerhalb der Wohnung erfordern, bis hin zu einer Gesamtsanierung des Objektes. Zu beachten ist grundsätzlich, dass der Bedarf an Anpassungen oftmals erst nach einem Mieterwechsel entsteht, weshalb insbesondere langjährig genutzte Wohnungen häufig vor einer Neuvermietung einen großen Sanierungsbedarf erfordern. Da gibt es nicht nur neue Richtlinien, sondern es ist in der Regel auch so, dass die Wohnungen, wenn sie lange genutzt worden sind, einen größeren Sanierungsbedarf haben. Ich glaube, das ist nachvollziehbar. Für die Planung und Umsetzung der entsprechenden notwendigen Maßnahmen bedarf es der personellen und finanziellen Ressourcen im Amt für Bau und Immobilien. Gerade die Anzahl der technischen Objektbetreuer:innen ist im ABI nicht ausreichend, um sowohl die in Nutzung befindlichen Liegenschaften und Wohnungen laufend instand zu halten als auch die leer stehenden. Notwendigerweise erfolgt hier eine Fokussierung auf die in Nutzung befindlichen Wohnungen, weshalb eine Herrichtung von leer stehenden Flächen oftmals einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann, als wir uns dies alle wünschen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Danke schön! Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste Zusatzfrage stellt Herr Yilmaz und die zweite Zusatzfrage stellt Frau Akmadza. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Wir haben vor zwei Jahren einen Antrag gestellt. Darin haben wir gefordert, dass Sie leer stehende Wohnungen sanieren und Bedürftigen zur Verfügung stellen sollen. Sie haben nach zwei Jahren geantwortet. Sie haben in der Vorlage B 8 berichtet, dass Sie noch zwei Jahre brauchen, um diese Wohnungen zu sanieren und zur Verfügung zu stellen. Wieso geht es bei den Prestigeprojekten, die Sie betreiben, so schnell? Wieso geht es bei den dringend benötigten Wohnungen nicht? Danke! (Beifall) Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Zum einen ist das ja kein Prestigeprojekt, sondern es geht um Daseinsvorsorge, das heißt es geht darum, Wohnungen ... (Zurufe) Entschuldigung, dann habe ich das falsch verstanden. Es geht darum, für Menschen hier in der Stadt günstige Wohnungen bereitzustellen. Es braucht dafür Geld und Personal. Wir haben das entsprechend angemeldet. Da wird jetzt auch etwas passieren. Wir haben darüber hinaus aber auch mit der ABG gesprochen, die eine städtische Wohnungsbaugesellschaft ist, ob sie das übernehmen kann. Das wäre durchaus möglich. Da gab es eine sehr geringe Bereitschaft. Wir werden das aber noch weiter verfolgen und die Verhandlungen weiter führen, sodass wir möglichst zeitnah möglichst viele Wohnungen sanieren können. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Akmadza von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Anita Akmadza, CDU: (Zusatzfrage) Wir haben tatsächlich bei unserer letzten Ausschusssitzung für Planen, Wohnen und Städtebau die Idee im Kopf mitgenommen, dass wir ungefähr fünf, sechs Prozent Leerstand in Frankfurt haben. Betrifft eigentlich dieser Leerstand irgendwie Gebäude mit einem Milieu- oder Denkmalschutz? Dauern deswegen die Sanierungen so lange? Oder gibt es da vielleicht noch andere Ansätze? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Das hat in der Regel mit dem Denkmalschutz nichts zu tun. Ich möchte jetzt nicht ausschließen, dass es vielleicht die eine oder andere Liegenschaft gibt, wo es tatsächlich mit dem Denkmalschutz zu tun hat. In der Regel sind die in einem sehr schlechten Zustand. Da gibt es brandschutzrelevante Fragen wie Rettungswege, da gibt es statische Fragen, ob die Wohnungen überhaupt tragfähig sind. Dachgeschosswohnungen zum Beispiel sind ganz schwierig. Es besteht ein sehr großer Sanierungsbedarf, ein Sanierungsstau, ähnlich, wie wir ihn bei den Schulen auch haben. Es ist auch nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Die ABG hat uns gesagt, na ja, wenn sie das auf eigene Rechnung machen soll, also sanieren und dann versuchen, durch die Miete die Kosten wieder reinzubekommen, dann ist das nicht mehr darstellbar, weil der Sanierungsstau so groß ist. Insofern liegt es nicht an dem Denkmalschutz. Es liegt tatsächlich an der Massivität des Sanierungsbedarfes, und es liegt an den fehlenden Ressourcen, wie ich eben schon gesagt habe. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3019 Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren! Vor mehr als zwei Jahren haben wir einen Antrag gestellt, leer stehende städtische Wohnungen zu sanieren und wohnungssuchenden Menschen in Frankfurt zur Verfügung zu stellen. Zwei Jahre später berichtet uns der Magistrat nun, dass er weitere zwei Jahre benötigt, um diese Wohnungen bereitzustellen - zwei Jahre, in denen Menschen weiterhin auf der Straße schlafen, in Notunterkünften ausharren oder unter prekären Bedingungen leben müssen. Und was erfahren wir nun? Erst heißt es, es gäbe 95 leer stehende Wohnungen, jetzt sind es plötzlich 177. Ob einige davon Dienstwohnungen sind oder nicht, es sind städtische Wohnungen. Wie kann es sein, dass die Stadt über Jahre hinweg mit falschen Zahlen arbeitet und dass uns hier in der Stadtverordnetenversammlung bewusst Fehlinformationen präsentiert werden? Das nenne ich eine Irreführung, eine Täuschung der Öffentlichkeit und einen Skandal. Währenddessen erleben wir Jahr für Jahr Hunderte Zwangsräumungen. Menschen verlieren ihr Zuhause, Familien werden auseinandergerissen und Kinder wachsen in Notunterkünften auf - in einer Stadt, die es sich leisten könnte, ihnen eine Wohnung zu geben. Tausende Menschen leben in den Notunterkünften unter katastrophalen Bedingungen, während die Stadt einfach Wohnungen leer stehen lässt. Das ist nicht nur verantwortungslos, das ist unmenschlich! 177 leer stehende Wohnungen könnten 177 Familien eine neue Perspektive geben, 177 Mal könnte eine Zwangsräumung verhindert, eine Notunterkunft geschlossen, eine Kindheit gerettet werden. Doch anstatt zu handeln, wird jahrelang verzögert, verschleppt und mit ausweichenden Antworten gearbeitet. Wie kann es sein, dass diese Stadt Milliarden für Prestigeprojekte ausgibt, aber angeblich keine Mittel hat, um dringend benötigten Wohnraum instand zu setzen? Warum findet sie immer Gelder für Hochglanzbauten und teure Sanierungen im Luxussegment, aber nicht für diejenigen, die am dringendsten eine Wohnung brauchen? Das ist keine Politik für die Menschen in dieser Stadt. Ich frage Sie, wo bleibt die Empörung, wo bleibt der politische Wille, diese Missstände endlich zu beenden? Ich fordere den Magistrat auf: Schluss mit den Ausreden! Schluss mit dem Taktieren! Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (fortfahrend) Letzter Satz. Jede weitere . . Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Jeder Stadtverordnete hat die gleiche Redezeit, und ich muss darauf achten, dass sie von allen eingehalten wird. Frau Serke von der CDU hat das Wort. Bitte schön! Stadtverordnete Susanne Serke, CDU: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, werte Kolleginnen und Kollegen! Frankfurt leidet unter akutem Wohnraummangel und dennoch stehen städtische Wohnungen ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Moment, die Redezeit wird gestoppt. Meine Damen und Herren, es tut mir schrecklich leid, aber ich kann hier weder Kaffee noch Bier servieren lassen. Dann könnten Sie während des Trinkens nicht mehr sprechen, was von Vorteil wäre. Also ganz klar gesagt: Bitte reden Sie wenigstens leiser, sodass ich nicht von den hinteren Reihen bis nach vorne verstehe, was gesprochen wird. Das ist für mich sehr anstrengend. Bitte versuchen Sie, sich im Zaum zu halten. Stadtverordnete Susanne Serke, CDU: (fortfahrend) Frankfurt leidet unter akutem Wohnraummangel und dennoch stehen städtische Wohnungen leer. Diese Frage nach der Zahl der leer stehenden städtischen Wohnungen in Frankfurt ist nicht nur eine rein statistische Angelegenheit. Sie steht exemplarisch für fehlende Transparenz, mangelnde Verlässlichkeit und vor allen Dingen für die Versäumnisse der aktuellen Wohnungspolitik in dieser Stadt. Denn während Frau Weber mal wieder mit Zahlen und Fakten jongliert - mal nennt sie 95, mal 177 leer stehende Wohnungen, heute 93 und 66, in Summe 159, diese Mathematik erschließt sich mir nicht -, bleiben die Kernfragen unbeantwortet. Warum stehen diese Wohnungen leer und wie schnell können wir diese Potenziale nutzen, um den Wohnungsmarkt endlich zu entlasten? Mir persönlich stellt sich noch die Frage, ob Frau Weber die Zahlen beim Kniffelspiel erwürfelt. (Beifall) Der Leerstand von städtischen Wohnungen ist nur ein Teil des Problems: Wir müssen uns auch die anderen Versäumnisse der Ampel in Frankfurt ansehen. Schauen wir auf das Immobilienmanagement: Die Stadt sitzt auf einem enormen Bestand an ungenutzten Gebäuden, doch ein verbindlicher Leerstandsbericht - Fehlanzeige. Oder nehmen wir die Milieuschutzsatzungen: Sie sollen eigentlich bezahlbaren Wohnraum schützen, doch veraltete Regelungen verhindern Modernisierungen und führen dazu, dass Wohnungen leer stehen. Der Wohnungsbau ist ein Trauerspiel: Die Zahl der Baugenehmigungen bleibt weit hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück, Verfahren werden verschleppt, bürokratische Hürden lässt man bestehen und die Förderprogramme sind völlig veraltet; sie basieren auf Baukosten aus 2017, während Preise und Zinsen explodiert sind. Diese Koalition hat es bisher nicht geschafft, die grundlegenden Prozesse, die den Wohnungsbau voranbringen, zügig und effektiv umzusetzen. Diese Koalition kann planen, zurückstellen, Runde Tische einberufen - umsetzen kann sie offensichtlich nichts. (Beifall) So beheben wir den Mangel an Wohnraum jedenfalls nicht. Das schaffen wir nur, wenn wir kreativer werden und die Potenziale der bestehenden Gebäude nutzen - auch mit dem Ausbau von Dachgeschossen und deren Aufstockung. Deshalb fordern wir als CDU einen verbindlichen halbjährlichen Leerstandsbericht mit klaren Maßnahmen zur Wiedervermietung, eine sofortige Überprüfung und Anpassung der Milieuschutzsatzungen, schnellere Genehmigungsverfahren, klare Zielvorgaben für den Wohnungsbau und eine Anpassung der Förderprogramme an die aktuellen Baukosten. Für uns als CDU steht fest, dass wir pragmatische und effiziente Lösungen brauchen, um den Wohnungsmarkt in Frankfurt zu entlasten, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Danke schön! Herr Papke von der FDP hat sich noch gemeldet. Sie haben das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Sebastian Papke, FDP: Sehr geehrte Vorsteherin, liebe Kollegen! Ich finde es sehr interessant, dass sich bei dem Punkt Leerstand die beiden stärksten Kräfte, die Wohnraum in Frankfurt verhindern, melden. Herr Yilmaz, der jetzt eigenständig ist, für das BSW - er muss sich vielleicht auch mal überlegen, warum der das gemacht hat -, der gefühlt jedes Bauprojekt behindert, der immer sagt, wir dürfen hier nicht bauen und dort nicht bauen. Bei ihm ist nur der Leerstand das Thema und ich glaube nicht, dass er damit ausreichend Wohnraum schafft, vor allem nicht für die Menschen, für die er sich angeblich einsetzt. Und, liebe CDU, Sie sagen, dass wir als Koalition nicht vorangehen und keinen Wohnraum schaffen. Morgen wird die Regionalversammlung beschließen, dass wir einen neuen Stadtteil weiterentwickeln können. Ich glaube, ihr habt noch immer nicht gelernt, dass das ein super Projekt ist und dass wir damit Stadtentwicklung für die Zukunft gestalten können. Deswegen seid selbst nicht immer gegen alle Baugebiete, verhindert sie nicht, sondern steht hinter uns, steht hinter dem Dezernenten, wenn er diese Baugebiete vorantreibt. Vielen Dank! (Beifall) Leerstand in Frankfurt ist ein Problem. Jetzt kann man sagen, dass die Zahlen, die Frau Weber vorgetragen hat, gar nicht so schlimm sind. Entweder sind es fünf Komma irgendwas Prozent, und wenn man die Dienstwohnungen rausrechnet, dann sind es nur drei Prozent. Damit wäre es hessischer Durchschnitt. In Frankfurt sind die Leerstandsquoten insgesamt ein Stück weit geringer, trotzdem ist es ein großes Problem. Wir haben schon mehrfach darüber diskutiert und wir kennen städtische Liegenschaften, die öfter in der politischen Diskussion sind. Hier muss gehandelt werden! Es muss überlegt werden, wie wir diese dem Markt wieder zurückführen können. Dieses Thema haben wir hier schon diskutiert und wir sind dabei, es intern zu klären. Der ehemalige Stadtrat Jan Schneider von der CDU hat damals viele Gebäude aufgekauft und dadurch Probleme verursacht. Wir haben es vielleicht noch nicht hinbekommen, diese so weit zu lösen, dass wir die Wohnungen in den Markt zurückführen können, aber wir sind dran. Und solange wir besser sind als das, was davor war, sollte man sich vielleicht ein ganzes Stück zurückhalten. Ich schließe mit den Worten: Die Frage ist von jemandem gestellt worden, der Wohnraum verhindert, der es nicht hinkriegt, dass die Menschen in Frankfurt ausreichend adäquaten Wohnraum haben. Und die CDU soll doch bitte endlich anfangen, Baugebiete zu unterstützen, und nicht nur Reden halten. Danke! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Sitzung des Ortsbeirates 1 am 03.12.2024 berichtete die Vorsitzende der Interessensgemeinschaft Töngesgasse, dassF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3020 In der Sitzung des Ortsbeirates 1 am 03.12.2024 berichtete die Vorsitzende der Interessensgemeinschaft Töngesgasse, dass sich Anwohnende und Kund*innen des Einzelhandels positiv über die Auswirkungen der Umbaumaßnahmen seit 2022 äußerten und besonders die Steigerung der Aufenthaltsqualität durch den deutlich reduzierten MIV lobten. Die Vorsitzende bat den Ortsbeirat daher, dauerhafte Maßnahmen zur drastischen Reduzierung des MIV zu unterstützen, zum Beispiel durch eine Sackgassenlösung. Ich frage daher: Wie bewertet der Magistrat hinsichtlich der Verkehrsplanungen in der Innenstadt die Aussagen der Gewerbetreibenden der Töngesgasse vor dem Hintergrund der Behauptung, dass nur eine Parkplatzverfügbarkeit direkt vor der Ladentür deren Überleben sichern würde? Antwort des Magistrats: Veränderungen wecken mitunter Befürchtungen, die nicht immer rational erscheinen mögen, sich aber nur dann der Realität stellen müssen, wenn die Beteiligten den Mut haben, die Veränderungen mitzugehen und das Wagnis des realen Erlebens derselben einzugehen. Insofern steht es dem Magistrat nicht zu, die im Vorfeld geäußerten Befürchtungen zu kritisieren, zumal es nicht immer dieselben Personen sein mögen, die sich vorher unzufrieden und hinterher zufrieden äußern, sich gar noch mehr wünschen. Im Gegenteil ist er allen Anlieger:innen und Geschäftsinhaber:innen der Töngesgasse dankbar, dass sie den eingeschlagenen Weg mutig mitgegangen sind - es ist doch ganz schön geworden! Eine Verkehrsberuhigung kann eben zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beitragen und die Attraktivität des Standorts und das Einkaufserlebnis positiv beeinflussen. In der Sache ist der Magistrat der Ansicht, dass das Parken am Straßenrand in hochverdichteten und attraktiven Innenstadt- und Stadtteillagen grundsätzlich für funktionale Verkehre vorbehalten werden muss. Damit sind gemeint: Lieferzonen für Wirtschaft und Logistik, eingeschränkte Haltverbote zum Be- und Entladen sowie Handwerker:innen mit Handwerksparkausweis als Ausnahmegenehmigung und schwerbehinderte Menschen mit "blauem" Parkausweis. Andererseits ist für den Einzelhandel die Erreichbarkeit von hoher Bedeutung. Eine ausreichende Verfügbarkeit von Parkplätzen nahe am Laden ist zum einen insbesondere im Hinblick auf ältere und mobilitätseingeschränkte Personen von Bedeutung und zum anderen oft umso wichtiger, je stärker das Sortiment auf den mittel- und langfristigen Bedarf, beispielsweise Elektrogeräte, Möbel - ausgerichtet ist. Besucher:innen- und Kund:innenverkehre in der Innenstadt sind daher auf andere Parkmöglichkeiten, insbesondere Parkierungsanlagen in der Innenstadt, und auf andere Verkehrsmittel zu verweisen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Aktuell gibt es zahlreiche Berichte von sozialen Trägern, dass dringend benötigte städtische Zuschüsse für das Jahr 2025F20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3021 Aktuell gibt es zahlreiche Berichte von sozialen Trägern, dass dringend benötigte städtische Zuschüsse für das Jahr 2025 nicht ausgezahlt werden. Folglich geraten etablierte soziale Träger, die seit Jahrzehnten unverzichtbare Arbeit für Integration, soziale Beratung und Unterstützung leisten, in existenzbedrohende Situationen. Es drohen nicht nur Zahlungsausfälle bei Gehältern und Mieten, sondern auch der vollständige Zusammenbruch essenzieller sozialer Strukturen in unserer Stadt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie stellt die Sozialdezernentin sicher, dass soziale Träger in Frankfurt nicht durch ausbleibende Zuschüsse in die Insolvenz gedrängt werden und ihre Arbeit weiterhin fortführen können? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat und der Sozialdezernentin im Besonderen ist der Erhalt der sozialen Infrastruktur in Frankfurt ein zentrales Anliegen. Die wichtige Arbeit der freien Träger im Jugend- und Sozialbereich wird vonseiten des Magistrats in hohem Maß gewürdigt. Die zahlreichen Angebote sind für den sozialen Zusammenhalt sowie ein friedvolles Zusammenleben aller Bürger:innen von großer Bedeutung. Die ersten Abschlagszahlungen im Jahr 2025 sind für sämtliche Zuschussbereiche bereits erfolgt. Das zuständige Jugend- und Sozialamt steht mit den sozialen Akteur:innen in engem Austausch und bietet in Situationen akuter Liquiditätsengpässe Lösungen, in Form von Vorschusszahlungen, für betroffene Träger an. Dem Magistrat liegen keine Informationen über eröffnete Insolvenzverfahren beim Amtsgericht vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Auf dem Gelände der ehemaligen Christophorus-Gemeinde, Hospital-/Ecke Herbestaler Straße, wurden die Gebäude abgerissen.F20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3022 Auf dem Gelände der ehemaligen Christophorus-Gemeinde, Hospital-/ Ecke Herbestaler Straße, wurden die Gebäude abgerissen. Nach dem Abriss ist jetzt geraume Zeit nichts Sichtbares passiert. Auf diesem Gelände sollen Wohnungen entstehen, die in Frankfurt dringend gebraucht werden. Ich frage den Magistrat: Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen und der Bezugsfertigkeit der Wohnungen zu rechnen? Antwort des Magistrats: Für die Liegenschaft Hospitalstraße 42-48 wurde im Juli 2024 die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 44 Wohneinheiten genehmigt. Bauherrin ist die ABG Frankfurt Holding. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt. Informationen zum geplanten Zeitpunkt des Baubeginns und der Bezugsfertigkeit liegen dem Magistrat aktuell leider nicht vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Es gibt im Frankfurter Stadtgebiet momentan drei sogenannte „Babbel-Bänke“. Diese bequemen Bänke laden dadurch, dass sicF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3023 Es gibt im Frankfurter Stadtgebiet momentan drei sogenannte "Babbel-Bänke". Diese bequemen Bänke laden dadurch, dass sich jemand darauf setzt, zum Gespräch ein. Diese niedrigschwellige Idee zur Bekämpfung der Einsamkeit sollte künftig noch stärker gefördert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Gibt es seitens der Stadt Pläne, in weiteren und, wenn ja, in welchen Stadtgebieten noch mehr solcher "Babbel-Bänke" einzurichten? Antwort des Magistrats: Ein Projekt aus dem Demokratiekonvent war der Vorschlag, sogenannte "Babbelbänke" als besonderen Kommunikationsort aufzustellen. "Babbel-Bänke" sind ein niedrigschwelliges Angebot, um soziale Interaktion und Gemeinschaftsgefühl zu stärken und so der Vereinsamung entgegenzuwirken. Als erster Ort für eine Bank wurde symbolisch im Jahr 2022 der Römerberg ausgewählt. Weitere "Babbelbänke" wurden auf Anregung von Ortsbeiräten zwischenzeitlich aufgestellt: - Elli-Lucht-Park; - Bethmannpark; - Buchrainplatz. Das Gesundheitsamt hat diese Idee während der Coronapandemie im Jahr 2021 aufgegriffen und das Angebot "Babbeln für die Seele" eingeführt, eine Datenbank für Telefonfreundschaften. Außerdem bietet das Frankfurter Gesundheitsamt im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Gesund durchs Jahr" regelmäßige Treffen an der "Babbel-Bank" im Bethmannpark an. Hierfür wird eine vorhandene, übliche Parkbank genutzt und zur "Babbel-Bank" umfunktioniert. Diese Treffen finden an festgelegten Terminen statt. Am 14. Mai 2025 macht die Babbel-Bank wieder Station im Bethmannpark, diesmal mit musikalischer Begleitung der Kammeroper Frankfurt. Das Gesundheitsamt betreut das Angebot durch Mitarbeitende, um mit den Menschen und ihren Themen in Kontakt zu kommen. Derzeit gibt keine Pläne, weitere "Babbelbänke" im Stadtgebiet aufzustellen, Anregungen aus den Ortsbeiräten werden aber weiterhin gerne umgesetzt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadt Frankfurt strebt eine korporative Mitgliedschaft bei Transparency International, TI, Deutschland e. V. an. ImF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3024 Die Stadt Frankfurt strebt eine korporative Mitgliedschaft bei Transparency International, TI, Deutschland e. V. an. Im Oktober 2023 fand ein erstes Aufnahmegespräch statt. Darüber hinaus wurde die Stadtverordnetenversammlung nicht über den laufenden Beitrittsprozess informiert. Wie der Hessische Rundfunk berichtet, hat TI der Stadt Frankfurt Ende 2024 ein Schreiben zukommen lassen, in dem TI Hindernisse aufzählt, die einem Beitritt Frankfurts im Wege stehen. Ich frage den Magistrat: Wann informiert der Kämmerer die Stadtverordneten hierüber, und in welchen Bereichen von Politik und Verwaltung erwartet TI "Verbesserungen hinsichtlich Antikorruptionsarbeit, Transparenz und Open Data"? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach, meine Damen und Herren! Es ist zutreffend, dass die Stadt Frankfurt am Main eine korporative Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e. V., TI, anstrebt und einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Mit der angestrebten Mitgliedschaft in TI bekennt sich die Stadt Frankfurt am Main erneut klar gegen Korruption. Das hat der Magistrat unter anderem im letzten Antikorruptionsbericht dargelegt - Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 328 - und damit im Übrigen der Stadtverordnetenversammlung berichtet. Das werden wir in Zukunft auch fortsetzen. Darüber hinaus steht der zuständige Dezernent Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff regelmäßig auch in den zuständigen Ausschüssen Rede und Antwort. Deren Sitzungen sind öffentlich, werden allerdings in PARLIS nicht im Wortlaut protokolliert. Das Beitrittsverfahren zu TI ist noch nicht abgeschlossen. TI hat in dem Verfahren von Anfang an deutlich gemacht, dass eine Kommune nicht einfach beitreten kann. TI versteht den Beitritt vielmehr als Prozess, in dem im intensiven Austausch Strukturen betrachtet und unter anderem auch die Korruptionsbekämpfung nach außen stärker sichtbar gemacht wird. Der Magistrat, insbesondere das Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz, steht in einem engen und guten Austausch mit TI. Aus Sicht des Magistrats bedeutet ein konstruktiver Dialog und eine anspruchsvolle Partnerschaft auch, offen miteinander zu kommunizieren, ohne diesen Austausch oder gar einzelne Schreiben unmittelbar öffentlich zu machen. Wir haben mit TI Vertraulichkeit auf Gegenseitigkeit vereinbart. Das bitten wir zu respektieren. Zu den Herausforderungen im Beitrittsverfahren zählt, dass wir als erste Kommune in Hessen eine TI-Mitgliedschaft anstreben. Wir unterliegen den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung, die sich von anderen Kommunalverfassungen im bundesweiten Vergleich in einigen grundlegenden Punkten, wie zum Beispiel der dezentralen Verantwortung der Dezernate, unterscheidet. Nicht nur die Stadt Frankfurt am Main beschreitet damit im Rahmen des Beitrittsverfahrens Neuland, sondern auch die bei TI ehrenamtlich für das Verfahren Verantwortlichen. Nach der Vorgeschichte mit der Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters wegen Vorteilsannahme wird die Aufnahme der Stadt Frankfurt am Main durch TI größere Aufmerksamkeit erregen. Auch deshalb wird der mit der Aufnahme erwartete Vorbildcharakter der Stadt Frankfurt am Main besonders sorgfältig geprüft. Der damit verbundene Zeitaufwand gibt uns aber bereits jetzt die Gelegenheit, unsere Strukturen und Prozesse weiter zu schärfen. Damit knüpfen wir an bisherige Initiativen an: Die Stadt Frankfurt am Main war bereits vor 22 Jahren eine der Vorreiterinnen im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention, als sie das eigenständig agierende und nicht in eine Ämterhierarchie eingegliederte Antikorruptionsreferat gegründet hat. Dieses Referat wurde zudem bereits ein halbes Jahr vor Inkrafttreten des bundesweiten Hinweisgeberschutzgesetzes um eine interne Meldestelle erweitert. Damit konnte Frankfurt im Gegensatz zu vielen anderen deutschen Großstädten schon am Tag des Inkrafttretens am 2. Juli 2023 den gesetzlichen Pflichten vollumfänglich nachkommen. Dabei wird in der Stadt Frankfurt am Main auch anonymen Hinweisen nachgegangen. Auch weitere Punkte sind bereits umgesetzt, beispielweise die Inkraftsetzung einer neuen Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung mit unter anderem einem Transparenzregister, die Implementierung einer Informationsfreiheitssatzung oder auch der Ausbau beziehungsweise die Sicherstellung der internen Schulungsquote durch eine weitere Referentin im Antikorruptionsreferat. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung und werden zu gegebener Zeit durch den Magistrat berichtet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die FAZ berichtete am 18.02.2025 in dem Artikel „Wollen Drogenszene nicht länger akzeptieren“ über eine Stellungnahme deF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3025 Die FAZ berichtete am 18.02.2025 in dem Artikel "Wollen Drogenszene nicht länger akzeptieren" über eine Stellungnahme der Eigentümerinitiative Bahnhofsviertel, welche eine 2023 gegründete Initiative von bisher 20 Immobilien-Eigentümern im Bahnhofsviertel ist. Diese erwarte, dass gegen die Drogenszene endlich größer und pragmatischer gedacht und restriktiver gehandelt werde. Ein "Weiter so" sei nicht länger tolerierbar. OB Josef hatte im Oktober angekündigt, dass auswärtige Konsumenten, wenn möglich, an den Hilfseinrichtungen abzuweisen seien. Das lehne jedoch die für Drogenpolitik zuständige Dezernentin Voitl ab. Ich frage den Magistrat: Mit welchen konkreten Maßnahmen gegen die Drogenszene ist noch in diesem Jahr zu rechnen? Antwort des Magistrats: Einer sogenannten Drogenszene gehören mehrere Personengruppen an. Dies sind auf der einen Seite drogenkranke Menschen, auf der anderen Seite Personen, die mit illegalen Substanzen handeln und sie verbreiten. Diese Differenzierung ist wichtig, da für verschiedene Personengruppen verschiedene Instanzen zuständig sind und sich unterschiedliche Maßnahmen im Umgang ergeben. Die Stadt Frankfurt ist mit dem Drogenreferat für die Versorgung von drogenabhängigen Menschen zuständig. In Frankfurt findet unabhängig von ihrer Herkunft eine Notversorgung zur Schadensminimierung und Überlebenshilfe statt. Um drogenkonsumierende Menschen in ihre Herkunftskommunen überführen zu können, bedarf es dort entsprechender Hilfsstrukturen. Die Kommunen wurden von Seiten des Magistrats am 20. Februar dazu aufgefordert, diese Strukturen zu schaffen. Dies würde zu einer Entlastung der Szene beitragen. Für die Menschen, die mit Drogen dealen, als zweite Personengruppe einer Drogenszene, ist ausschließlich die Polizei zuständig. Die Stadtpolizei wird weiterhin mit erhöhter Präsenz im Rahmen von "OSSIP-Streifen" im Bahnhofsgebiet patrouillieren und in enger Zusammenarbeit mit der Landespolizei gezielte Einsatzmaßnahmen durchführen. Ein zentrales Ziel ist es, den öffentlichen Konsum illegaler Drogen zu unterbinden und provisorische Aufenthaltsorte von Drogenkonsumenten in der Nähe von Hilfseinrichtungen aufzulösen. Darüber hinaus wird gemeinsam mit der Landespolizei geprüft, wie Aufenthaltsverbote gemäß § 31 Absatz 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, HSOG, für Drogendealer verhängt werden können und wie diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Abschließend ist auch in diesem Jahr die Umsetzung von Haftbefehlen zur Erzwingungshaft ein fester Bestandteil der Aufgaben der Stadtpolizei. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadt Wiesbaden hat kürzlich versucht, das Auszahlungslimit der sogenannten Bezahlkarte von 50 Euro pro Monat zu erhF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3026 Die Stadt Wiesbaden hat kürzlich versucht, das Auszahlungslimit der sogenannten Bezahlkarte von 50 Euro pro Monat zu erhöhen. Die Landesregierung hat dies untersagt. Initiativen in Frankfurt ermöglichen Menschen mit Bezahlkarte den Kauf und anschließenden Verkauf von Gutscheinen gegen Bargeld, um das Auszahlungslimit zu umgehen. Ich frage den Magistrat: Wie steht der Magistrat zur Einführung der Bezahlkarte, und welche Möglichkeiten sieht er, um Menschen mit Bezahlkarte ein Leben in Würde zu ermöglichen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat der Stadt Frankfurt ist an die Weisung der hessischen Landesregierung, die Bezahlkarte einzuführen, gebunden. Nach aktuellem Stand wird die Bezahlkarte am 01.04.2025 in Frankfurt eingeführt. Einige technische Voraussetzungen sind weiterhin nicht gegeben, sodass die Nutzung der Bezahlkarte einen erheblichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung mit sich bringt. Zum Beispiel können derzeit mit der Bezahlkarte keine Überweisungen getätigt werden - an Sportvereine, Telefonanbieter et cetera. So lange dies technisch nicht möglich ist, sind die Menschen darauf angewiesen, dass das Jugend- und Sozialamt jegliche Überweisungen für sie vornimmt. Um in Frankfurt den Menschen mit Bezahlkarte ein Leben in Würde zu ermöglichen, ist es notwendig ihnen möglichst viel Selbstbestimmung im Alltag zu gewähren. Außerdem muss die Nutzung der Bezahlkarte den Verwaltungsaufwand verringern. Aus diesen Gründen prüft das Jugend- und Sozialamt derzeit, welche Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene konkret bestehen, um den Einsatz der Bezahlkarte sowohl im Sinne der geflüchteten Menschen als auch im Sinne der Verwaltung zu gestalten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Auch im vergangenen Jahr begeisterte das „Holidays“-Festival des Vereins „Jazz Montez“ am Rande des Hafenparks an sechsF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3027 Auch im vergangenen Jahr begeisterte das "Holidays"-Festival des Vereins "Jazz Montez" am Rande des Hafenparks an sechs aufeinanderfolgenden Wochenenden ein großes Publikum. Das Besondere an diesem Format: Zum einen wird gleichsam eine Bühne für junge Nachwuchsmusiker:innen aus Frankfurt bis hin zu nationalen und internationalen Größen geboten. Zum anderen ist der Eintritt kostenfrei und ermöglicht so allen interessierten Menschen eine Teilhabe an der Musik. Ein Sommerangebot, das den Geist von Hilmar Hoffmanns Diktum "Kultur für alle!" atmet. Ich frage den Magistrat: Wird "Holidays" auch im Jahr 2025 von der Stadt gefördert werden, um möglichst vielen Menschen diesen niedrigschwelligen Zugang zum Kulturgut Jazz erneut zu ermöglichen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Förster! Holidays wurde im vergangenen Jahr aus städtischen Mitteln gefördert. Eine Förderung für 2025 wird derzeit geprüft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Kaweh Mansoori, SPD, hat einen GeseF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3028 Der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Kaweh Mansoori, SPD, hat einen Gesetzesentwurf gegen spekulativen Leerstand vorgelegt, der bereits im Kabinett beschlossen wurde. Das Leerstandsgesetz soll noch in diesem Jahr eine Rechtsgrundlage für die Kommunen schaffen, um spekulativen Immobilienleerstand eindämmen zu können. Alleine in Frankfurt sollen derzeit etwa 12.500 Wohnungen leer stehen. Ich frage den Magistrat: Wie wird die Stadt dieses neue Gesetz nach seinem Inkrafttreten ganz konkret als Instrument zur Bekämpfung von Leerstand nutzen, und wie hoch schätzt der Magistrat die tatsächliche Zahl der von spekulativem Leerstand betroffenen Wohnungen im Stadtgebiet ein? Antwort des Magistrats: Der Gesetzesentwurf "Gesetz gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum (Leerstandsgesetz)" sieht vor, dass die hessischen Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten das Gesetz in eigenen Satzungen konkretisieren. Innerhalb des Magistrats ist die Umsetzung von Satzung und Gesetz dem Amt für Wohnungswesen zugewiesen. Das Amt für Wohnungswesen hat bereits in der Vergangenheit auf Basis von Vorgängergesetzen erfolgreich Leerstände der Wiedernutzung zugeführt. Die Struktur des behördlichen Verfahrens wird davon abhängen, in welcher Form und mit welchem Inhalt das Gesetz letztendlich verabschiedet wird und wie die Stadt Frankfurt selbst ihre städtische Satzung ausgestaltet. Die Stadtverordneten werden über eine entsprechende Vorlage des Magistrats entscheiden. Die Gesamtheit des spekulativen Leerstands im Sinne des Gesetzesentwurfs a priori zu bestimmen, ist ohne weitere Kenntnis und Prüfung des konkreten Einzelfalls nicht möglich. Im Gesetzesentwurf wird Leerstand von über sechs Monaten als genehmigungspflichtig angesehen. Über diesen Zeitraum hinaus soll Leerstand nur genehmigt werden, wenn "schutzwürdige private Interessen" oder "vorrangige öffentliche Interessen" geltend gemacht werden können. Welche schutzwürdigen oder vorrangigen Interessen hierbei zu berücksichtigen sind, ist im Entwurf nicht abschließend aufgeführt. Das heißt, es könnten weitere, im Gesetzesentwurf nicht explizit genannte Interessen zum Tragen kommen. Zum spekulativen Leerstand würden also nur leerstehende Wohnungen zählen, für die kein schutzwürdiges oder vorrangiges Interesse anerkannt würde. Die aktuellste und belastbarste Übersicht zum Wohnungsleerstand in Frankfurt am Main bietet die Gebäude- und Wohnungszählung, GWZ, die im Rahmen des Zensus erhoben wird. Dabei handelt es sich um eine Vollerfassung mit dem Stichtag 15.05.2022. Zu diesem Zeitpunkt standen 12.983[1] Wohnungen in Frankfurt am Main leer. Das entspricht 3,2 Prozent aller Wohnungen, inklusive Wohnheime. Über die Leerstandsquote hinaus ist in der GWZ die Dauer und der Grund des Leerstands abgefragt worden. Der Übersicht kann entnommen werden, dass zum Stichtag 6.686 Wohnungen beziehungsweise 51,9 Prozent der leer stehenden Wohnungen eine Leerstandsdauer von mehr als sechs Monaten aufwiesen. Damit wären sie potenziell in den Regelungsbereich des Leerstandsgesetzes gefallen. Das heißt, für diese Leerstände hätte, unter Berufung auf ein schutzwürdiges oder vorrangiges Interesse, eine Genehmigung beantragt werden müssen. Würde sich im Genehmigungsverfahren - oder außerhalb - herausstellen, dass ein Leerstand nicht genehmigungsfähig ist, berechtigt der Gesetzesentwurf die Kommune, ein Wohnnutzungsgebot auszusprechen. Die in der GWZ genannten Gründe für den Leerstand decken sich nicht mit den im Gesetzesentwurf genannten Gründen. Auch ist keine kombinierte Betrachtung von Dauer des Leerstands und Grund des Leerstands verfügbar. Aus diesem Grund ist keine qualifizierte Beurteilung des Leerstands nach der GWZ vor dem Hintergrund der im Gesetzesentwurf genannten vorrangigen oder schutzwürdigen Interessen möglich. Der sogenannte marktaktive Leerstand umfasst alle Wohnungen, die kurzfristig für eine Vermietung zur Verfügung stehen. Der GWZ nach umfasste dieser marktaktive Leerstand zum Stichtag 7.652 Wohnungen beziehungsweise 59,3 Prozent aller leerstehenden Wohnungen. Der marktaktive Leerstand betrug damit 1,9 Prozent aller Wohnungen in Frankfurt am Main. Die Daten geben keinen Rückschluss darüber, ob diese Wohnungen auch tatsächlich auf dem Markt angeboten wurden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im November 2023 wurde in Eckenheim das MainWäldchen, der erste Frankfurter Tiny Forest - Mini-Wäldchen -, angelegt. ZieF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3029 Im November 2023 wurde in Eckenheim das MainWäldchen, der erste Frankfurter Tiny Forest - Mini-Wäldchen -, angelegt. Ziel ist es, weitere Flächen mit Tiny Forests im Stadtgebiet zu erschließen. Ich frage den Magistrat: Wie sind die Erfahrungen mit dem Eckenheimer Projekt, und wie ist der Sachstand zu weiteren Tiny-Forest-Planungen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat begrüßt das Anlegen von Tiny Forests im Frankfurter Stadtgebiet. Es gestaltet sich insbesondere wegen der vorhandenen Leitungen im Untergrund schwierig, geeignete Flächen hierfür zu finden. Daher ist es erfreulich, dass in Eckenheim der erste Frankfurter Tiny Forest angelegt werden konnte. Nach Einschätzung des Magistrats zeigt er glücklicherweise eine gute Entwicklung. Er steht weiterhin unter der Beaufsichtigung der Initiative Mainwäldchen, die auf circa 100 Quadratmetern ein entsprechendes Wäldchen unter Einbeziehungen benachbarter Akteure und mit Unterstützung des Grünflächenamtes angelegt hat. Die Fläche wird in den kommenden Jahren beobachtet und die Entwicklung der Vegetation dokumentiert. Die gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Anlage und Entwicklung weiterer solcher Flächen berücksichtigt. Im Europagarten ist ein neuer Standort für einen Tiny Forest vorgesehen. Dieser wird im Zuge der Neugestaltung des Europagartens in den kommenden Jahren umgesetzt. Ebenso ist in Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bertramswiese ein Tiny Forest im nordwestlichen Teil der Grünanlage geplant. Die Suche nach weiteren geeigneten Standorten wird aktuell fortgesetzt. Dies erfolgt auch unter Einbeziehung der zur Verfügung stehenden Daten aus dem Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt. Für weitere Standortvorschläge ist die Stadt offen. Natürlich haben Tiny Forests, die mit Entsiegelungsprojekten einhergehen, einen besonderen ökologischen Wert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Schlimme Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Frankfurt ist noch immer mehr als die Hälfte der Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei. Damit können sehr vieleF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3030 In Frankfurt ist noch immer mehr als die Hälfte der Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei. Damit können sehr viele Menschen den ÖPNV nicht, nur sehr eingeschränkt oder nur mit hohem Aufwand nutzen. Auf die Aufforderung, eine Prioritätenliste mit Zeitplan für die weiteren Umbauten vorzulegen, hat der Magistrat bisher nur unkonkret geantwortet. Dies ist nicht die richtige Einstellung gegenüber einer Aufgabe, die nicht nur aus rechtlichen Gründen längst erfüllt sein müsste. Es geht darum, gerade bewegungseingeschränkten Menschen Mobilität zu ermöglichen und dafür die Barrierefreiheit nicht lustlos, sondern energisch voranzutreiben. Ich frage den Magistrat: Welche Straßenbahnhaltestellen werden in welcher Reihenfolge 2025 bis 2027 umgebaut? Antwort des Magistrats: Mit dem Nahverkehrsplan 2025+, der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, liegt die Einordnung der Haltestellen in unterschiedlicher Priorität vor. Die Priorität ergibt sich aus der Anzahl der Fahrgäste, den Umsteigemöglichkeiten, der aktuellen Einstiegssituation und durch Einrichtungen in der Umgebung. Sie ist im Kartenband auf Seite 145 des Nahverkehrsplans 2025+ dargestellt. Ende 2024 waren 55 Prozent und damit mehr als die Hälfte der Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut. Ende 2027 sollen 60 Prozent barrierefrei umgebaut sein. Diesbezüglich befinden sich aktuell 22 Haltestellen in der Planung. Folgende Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind in den Jahren 2025 bis 2027 vorgesehen: 2025 Straßenbahnhaltestellen: Stresemannallee/Mörfelder Landstraße Stresemannallee/Gartenstraße Stadtbahnstationen: Niddapark Römerstadt 2026 Straßenbahnhaltestellen: Bockenheimer Warte Stadtbahnstationen: Niddapark Römerstadt 2027 Straßenbahnhaltestellen: Karmeliterkloster Rebstöcker Straße Brücken-/Textorstraße Galluswarte Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Schulen wie das Heinrich-von-Gagern-Gymnasium haben zur letzten Bundestagswahl sowie zur letzten Europawahl beschlossen,F20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3031 Schulen wie das Heinrich-von-Gagern-Gymnasium haben zur letzten Bundestagswahl sowie zur letzten Europawahl beschlossen, Vertreter der AfD zu einer Podiumsdiskussion einzuladen. Die Spitzenkandidatin der AfD bezeichnet zuletzt Adolf Hitler als einen linken Kommunisten. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Einladung angesichts der jüdischen Vergangenheit der Schule, und sieht der Magistrat Grund zur Besorgnis, dass Schülerinnen und Schüler mit falschem geschichtlichen Wissen konfrontiert werden? Antwort des Magistrats: Wenn Schulen zu einer Podiumsdiskussion einladen, handelt es sich um eine schulische Veranstaltung. Für alle schulischen Veranstaltungen trägt die jeweilige Schulleitung die Verantwortung. Der Schulträger muss nicht informiert oder um Erlaubnis gefragt werden. Die Schulleitungen sind nach § 23 (1) der Dienstordnung für Lehrkräfte, LDO verpflichtet, deren vorgesetzte Behörde, in diesem Fall das Staatliche Schulamt, über besondere Vorkommnisse in der Schule zu informieren. Auch ohne formal zuständig zu sein, bewertet der Magistrat diese Frage wie folgt: Das Argument der einladenden Schulen lautet oft, dass Schüler:innen sich ihre eigene Meinung bilden sollen und gemäß der demokratischen Spielregeln alle politischen Kräfte eingeladen und angehört werden müssen. Das sind ernstzunehmende und grundsätzlich nachvollziehbare Gründe. Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen in unserem Land und auch in Frankfurt stellt sich jedoch die Frage, ob es wirklich im Dienst der Demokratie ist, den politischen Kräften an unseren Schulen eine Bühne zu bieten, die aktiv an der Abschaffung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung arbeiten, also an der Abschaffung des Systems, das ihnen nach wie vor großzügig Raum lässt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Omar Shehata Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Wohngebiet südlich der Adolf-Miersch-Straße ist durch Veranstaltungen im Waldstadion regelmäßig starken Lärm- und VeF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3032 Das Wohngebiet südlich der Adolf-Miersch-Straße ist durch Veranstaltungen im Waldstadion regelmäßig starken Lärm- und Verkehrsbelastungen ausgesetzt. In Teilen Niederrads kommt es nach Berichten von Bürgern vor und nach Veranstaltungen oftmals zum Verkehrskollaps. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Zufahrtsbeschränkungen in das Wohngebiet sieht das Verkehrskonzept bei welchen Veranstaltungen vor, und wie werden Verstöße kontrolliert und geahndet? Antwort des Magistrats: Jeweils 4 Stunden vor Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungen mit mehr als 25000 erwarteten Besuchen) werden folgende Zufahrtmöglichkeiten nach Niederrad-Süd gesperrt: - Gerauer Straße/Adolf-Miersch-Straße; - Heinrich-Seeliger-Straße/Adolf-Miersch-Straße; - Schwarzwaldstraße/Herzogstraße; - Flughafenstraße/Reichsforststraße; - Waldfriedstraße; - Flughafenstraße/Mörfelder Landstraße. Die Sperrungen werden mittels Halb-/Vollschranken und Verkehrszeichen umgesetzt. Alle übrigen legalen Zufahrtmöglichkeiten sind mittels Einbahnstraßen ausgeschlossen. Zusätzlich wurde 2009 der Bewohnerparkbereich Niederrad-Süd eingerichtet. Die Reservierungszeiten für Bewohner in den Regelungsbereichen Nr. 34 und 36 gelten Montag bis Freitag von 07:00 bis 10:00 Uhr und 16:00 bis 22:00 Uhr sowie Samstag von 10:00 bis 20:00 Uhr. Sofern innerhalb dieser Zeiten Veranstaltungen durchgeführt werden oder dessen Anreiseverkehr in diesen Zeitraum fällt, führt die Städtische Verkehrspolizei Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch. Personelle Kapazitäten hierfür werden regelhaft eingeplant. Die Zeiten wurden hierbei bereits so angepasst, dass sie für die meisten Veranstaltungen greifen. Die Städtische Verkehrspolizei konzentriert sich somit auf ihre Kernaufgabe, der Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Bei Großveranstaltungen werden hierbei insbesondere Fußstreifen zur Parkraumkontrolle eingesetzt und Parkverstöße im Rahmen der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Sanktionshöhen, die im Bewohnerbereich ab zehn Euro liegen, entsprechend angezeigt. Erforderlichenfalls werden auch Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 06.02.2025 hat die Carl-Schurz-Schule vor dem Hintergrund der Bundestagswahl zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. VF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3033 Am 06.02.2025 hat die Carl-Schurz-Schule vor dem Hintergrund der Bundestagswahl zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Viele Schüler*innen protestierten im Vorfeld des Podiums gegen die Einladung und Teilnahme der AfD. Vonseiten der Schule war zu vernehmen, dass es eine Weisung gebe, dass entweder alle aktuell im Bundestag vertretenen Parteien einzuladen seien oder eine solche Wahl-Informationsveranstaltung nicht stattfinden könne. Ich frage den Magistrat: Gibt es eine entsprechende Weisung des Landesschulamts oder des Stadtschulamts, und wie lautet diese wortgetreu? Antwort des Magistrats: Wenn Schulen zu einer Podiumsdiskussion einladen, handelt es sich um eine schulische Veranstaltung. Für alle schulischen Veranstaltungen trägt die jeweilige Schulleitung die Verantwortung. Der Schulträger muss nicht informiert oder um Erlaubnis gefragt werden. Die Schulleitungen sind nach § 23 (1) der Dienstordnung für Lehrkräfte, LDO, verpflichtet, deren vorgesetzte Behörde, in diesem Fall das Staatliche Schulamt, über besondere Vorkommnisse in der Schule zu informieren. Auf Nachfrage teilte uns das Staatliche Schulamt mit, dass es keine Weisung für die Schule gab. Es fand im Vorfeld ein telefonischer Austausch zwischen dem Schulleiter und dem für die Schule zuständigen Dezernenten statt. Auch in diesem Telefonat wurde keine Weisung ausgesprochen. Auch vonseiten des Stadtschulamtes gab es keine Weisung, siehe oben. Auch ohne formal zuständig zu sein, hat der Magistrat jedoch eine Haltung in dieser Frage. Das Argument der einladenden Schulen lautet oft, dass Schüler:innen sich ihre eigene Meinung bilden sollen und gemäß der demokratischen Spielregeln alle politischen Kräfte eingeladen und angehört werden müssen. Das sind ernstzunehmende und grundsätzlich nachvollziehbare Gründe. Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen in unserem Land und auch in Frankfurt stellt sich jedoch die Frage, ob es wirklich im Dienste der Demokratie ist, den politischen Kräften an unseren Schulen eine Bühne zu bieten, die aktiv an der Abschaffung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung arbeiten, also an der Abschaffung des Systems, das ihnen nach wie vor großzügig Raum lässt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Auf seiner Internetseite veröffentlichte der Deutsche Städtetag am 17.02.2025 die Ergebnisse einer von ihm durchgeführteF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3034 Auf seiner Internetseite veröffentlichte der Deutsche Städtetag am 17.02.2025 die Ergebnisse einer von ihm durchgeführten Blitzumfrage unter Deutschlands Städten. Demnach würden zum Beispiel mit Blick auf die kommenden fünf Jahre nur noch zwei Prozent der Städte der Aussage zustimmen, dass ihre Haushaltslage für diese Jahre als "eher gut oder ausgeglichen" zu bewerten sei. Stattdessen schätzten 46 Prozent ihre künftige Haushaltslage als "eher schlecht" und 49 Prozent sogar als "sehr schlecht" ein. Ich frage den Magistrat: Wie hatte sich die Stadt Frankfurt bei dieser Frage nach der künftigen Haushaltslage positioniert, und wie begründet der Magistrat seine Einschätzung? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Csapo, meine Damen und Herren! Zur Bewertung der durchschnittlichen finanziellen Haushaltssituation wurden die Jahresabschlüsse der vergangenen fünf Jahre herangezogen. Hiernach waren sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt ausgeglichen. Die Einschätzung der Haushalts- beziehungsweise Finanzsituation bezogen auf das Jahr 2025 basiert auf den Planwerten des Doppelhaushaltes 2024/2025, der in der Planung unter Berücksichtigung des Finanzplanungserlasses 2024 zwar ausgeglichen ist, nicht aber die prognostizierten Entwicklungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich abdeckt. Allein hieraus resultieren rund 126 Millionen Euro überplanmäßige Belastungen, die zu der Einschätzung "eher schlecht" führten. Ein Haushaltssicherungskonzept war für den Doppelhaushalt 2024/2025 nicht aufzustellen. Die haushaltsbelastenden Entwicklungen des Kommunalen Finanzausgleichs aus 2025 setzen sich in der Haushaltsplanung 2026 bis 2029 fort. Darüber hinaus ist neben einem deutlichen Anstieg der Transferleistungen mit einem allgemeinen Kostensteigerungsindex sowie Tarifsteigerungen zu rechnen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Herbst letzten Jahres stand die Registrierung der Stadt Frankfurt auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes in AuF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3035 Im Herbst letzten Jahres stand die Registrierung der Stadt Frankfurt auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes in Aussicht, um nach EWKFondsG und EWKFondsV bereitgestellte Mittel beantragen zu können. Das Umweltamt sollte die zukünftige Organisation gebündelt übernehmen. Ich frage den Magistrat: Ist die Übertragung aufs Umweltamt nebst Registrierung beim Umweltbundesamt fristgerecht erfolgt, und gibt es schon neue Aussagen zur Höhe der erzielbaren Einnahmen? Antwort des Magistrats: Die Registrierung auf der Plattform DIVID wurde mittlerweile durch das Umweltamt abgeschlossen. Aktuell werden die Daten der Organisationseinheiten zusammengetragen, die im Stadtgebiet Leistungen im Sinne des Einwegkunststoffgesetzes erbringen, damit diese gesammelt auf der Plattform erfasst werden können. Die Möglichkeit, erbrachte Leistungen für das Jahr 2024 auf der Plattform zu melden, verzögert sich derzeit jedoch aus technischen Gründen. Das Umweltbundesamt, das die Plattform betreibt, hat die Frist für anspruchsberechtigte Kommunen daher zuletzt bis zum 15.06.2025 verlängert. Angaben zur Höhe der erzielbaren Einnahmen können noch nicht gemacht werden, da sich bislang nur ein Bruchteil der hierzu verpflichteten Firmen bei DIVID registriert hat. Auch zur Gesamtzahl der anspruchsberechtigten Stellen liegen noch keine Informationen vor. Die endgültige Festsetzung der Auszahlungsansprüche wird nach aktuellem Zeitplan erst zum 30.09.2025 erfolgen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Frankfurt bekommt ein neues Bad. Wie schön! Weniger schön: Mit dem neuen Bad wird die Stadt um ein schlechtes "Main/MeinF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3036 Frankfurt bekommt ein neues Bad. Wie schön! Weniger schön: Mit dem neuen Bad wird die Stadt um ein schlechtes "Main/Mein"-Wortspiel reicher. Die Bäderbetriebe informieren über den Zuwachs auf einer mit Werbung beklebten Straßenbahn. Ich frage den Magistrat: Wann öffnet Main Bad Bornheim nun denn endlich die Pforten? Antwort des Magistrats: Voraussichtlich wird das neue Schwimmbad im März 2025 an die BäderBetriebe Frankfurt übergeben. Geplant ist das neue Schwimmbad im Mai 2025 zu eröffnen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Falko Görres Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Land Hessen hat Anfang Februar dieses Jahres eine Waffen- und Messerverbotszone für den gesamten öffentlichen PersonF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3037 Das Land Hessen hat Anfang Februar dieses Jahres eine Waffen- und Messerverbotszone für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr eingeführt. Eine Maßnahme, die grundsätzlich zu begrüßen ist, jedoch fallen bereits allgemein gebräuchliche Taschenmesser unter diese Verordnung. Unverständlich ist zudem, dass diese Verbotszone nicht auch in Taxis zur individuellen Beförderung gelten soll. Ich frage den Magistrat: Welche belastbaren Zahlen liegen dem Magistrat darüber vor, wie viele Messerattacken es in Frankfurt in den letzten Jahren im ÖPNV und in Taxis gab, und wie bewertet der Magistrat diese Verordnung, insbesondere auch auf deren Kontrollierbarkeit hin? Antwort des Magistrats: Da der reguläre Streifendienst der Stadtpolizei in der Regel zu Fuß oder mittels Dienstwagen erfolgt, sind derzeit keine Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der Waffenverbotszone in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen. Im Fall von akuten Gefahrensituationen oder konkreten Hinweisen schreitet die Stadtpolizei jedoch ein. Eisenbahnen und S-Bahnen sind dagegen Verkehrsmittel mit eigenem Gleiskörper, die zur Deutschen Bahn AG gehören, weshalb hier keine Zuständigkeit der Stadtpolizei gegeben ist. Den städtischen Verkehrsgesellschaften VGF, traffiQ und In-der-City-Bus GmbH liegen keine nennenswerten Zahlen zu Messerattacken in Frankfurt vor. Auf Nachfrage bei der Landespolizei teilte diese folgende bundeseinheitliche Zahlen mit: 2020 2021 2022 2023 ÖPNV 16 35 38 31 Taxi 1 2 1 1 Es handelt sich hier um Straftaten gegen die Personen, bei denen ein Messer eingesetzt oder damit gedroht wurde. Eine weitere Unterteilung der Zahlen nach Hessen beziehungsweise Frankfurt ist nicht möglich. Die Zahlen für 2024 sind noch nicht veröffentlicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadt Frankfurt hat mit der Verleihung des Max-Beckmann-Preises an die Lehmbau-Pionierin Anna Heringer eine BauweiseF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3038 Die Stadt Frankfurt hat mit der Verleihung des Max-Beckmann-Preises an die Lehmbau-Pionierin Anna Heringer eine Bauweise ausgezeichnet, "die das Potenzial hat, das Bauen zu revolutionieren". Während dieser klimafr eundliche Baustoff bisher in Deutschland nur in einer Nische Verwendung findet, betonte Oberbürgermeister Josef bei der Preisverleihung klar: "Wir brauchen unkonventionelle Ideen." Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Lehmbauweise auch bei städtischen Bauvorhaben zu nutzen, und plant er, entsprechende Pilotprojekte zu initiieren? Antwort des Magistrats: Der Magistrat steht dem Einsatz von Lehm im städtischen Hochbau offen gegenüber. Derzeit werden zwei Pilotprojekte in Lehmbauweise durchgeführt. Dabei kommt der Baustoff Lehm in unterschiedlichen Bauprodukten zum Einsatz. Die Planungen sind bereits fortgeschritten, die Bau- und Finanzierungsvorlagen gehen voraussichtlich beide im Laufe dieses Jahrs in den Geschäftsgang. Die Erfahrungen aus diesen "Pilotprojekten" werden bei weiteren zukünftigen Planungsprojekten einfließen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Momsen Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Notübernachtung für obdachlose Menschen in der U-Bahn-Station „Eschenheimer Tor ist“ gerade im Winter ein wichtigesF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3039 Die Notübernachtung für obdachlose Menschen in der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor ist" gerade im Winter ein wichtiges Angebot der Stadt Frankfurt. In der Antwort auf die Frage Nr. 3000 wird in Bezug auf die Sicherheit im Bereich der Notübernachtung erläutert, dass der Ordnungsdienst der VGF vor Ort darauf achtet, dass die Benutzungsordnung für unterirdische Verkehrsbauwerke eingehalten wird. Es muss sichergestellt sein, dass alle Beteiligten im Falle eines Brandes ausreichend geschützt sind. Ich frage den Magistrat: Wie wird sichergestellt, dass die Flucht- und Rettungswege in der Notübernachtung jederzeit erreichbar sind, auch unter Berücksichtigung möglicher Beeinträchtigungen der Nutzer durch Alkohol, Drogen oder gesundheitliche Probleme? Antwort des Magistrats: Das Personal des Frankfurter Vereins, der das Angebot der Notübernachtung betreut sowie der betraute Sicherheitsdienst achten während der Übernachtungszeit darauf, dass die Nutzer:innen in den für die Übernachtung gekennzeichneten Bereichen bleiben. Der Ordnungsdienst der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, VGF, ist ergänzend zu den Kernzeiten vor Ort. Situativ wird bei Konflikten von Seiten des Frankfurter Vereins wie vonseiten der VGF die Polizei hinzugezogen. Es ist damit sichergestellt, dass die Flucht- und Rettungswege im Zuständigkeitsbereich der Notübernachtung frei und zugänglich sind. Bei einer Entfluchtung stehen alle vorhandenen Zu- und Ausgänge als Fluchtweg zur Verfügung. Der Ordnungsdienst der VGF und die Mitarbeitenden des Frankfurter Vereins sowie des Sicherheitsdienstes unterstützten dabei Menschen, die sich nicht selbst retten können, beispielsweise ältere Menschen, Menschen mit Behinderung. Die Hausordnung regelt, dass der Konsum von Suchtmitteln in der Einrichtung nicht gestattet ist, es herrscht weiter ein Rauchverbot im Gebäude. Personen, die in stark intoxikiertem Zustand in der Übernachtungsstätte Eschenheimer Tor ankommen, und nicht mehr steuerungsfähig sind, werden einer medizinischen Versorgung zugeführt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - 2021 berechnete das Regierungspräsidium Darmstadt die Hochwassergefahren für den Regierungsbezirk neu und passte die zugF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3040 2021 berechnete das Regierungspräsidium Darmstadt die Hochwassergefahren für den Regierungsbezirk neu und passte die zugehörigen Gefahrenkarten an. Die Bürger:innen-Informationen der Stadt Frankfurt - Flyer, Hochwassergefahrenkarte - blieben jedoch unverändert. Daher frage ich: Hat der Magistrat inzwischen dafür gesorgt, dass die Bürger:innen-Infos und die Hochwassergefahrenkarte für Frankfurt am Main regelmäig auf den neuesten Stand gebracht und die Maßnahmenplanungen entsprechend angepasst wurden? Antwort des Magistrats: Generell muss zunächst unterschieden werden zwischen der Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt am Main - veröffentlicht im Jahr 2021 -, die die flächenhaften Auswirkungen von Starkregenereignissen auf dem Stadtgebiet darstellen, und der Hochwasserrisikomanagementplanung des Landes Hessen - veröffentlicht im Jahr 2015 -, die die gewässerbezogenen Hochwassergefahren an den Risikogewässern aufzeigen. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass die Frage auf das Hochwasserrisikomanagement, HWRM, beziehungsweise die Hochwassergefahrenkarten des Landes Hessen abzielt. In Hessen sind für die Erstellung und Überarbeitung von HWRM-Plänen die Regierungspräsidien als obere Wasserbehörden zuständig. Aktualisierte Hochwassergefahrenkarten sind frühestens im Jahr 2027 zu erwarten. Eine hydraulische Neuberechnung der Gewässer Liederbach und Sulzbach durch das Land Hessen ist trotzdem erfolgt. Die Gefahrenbereiche sind mittlerweile auch als Überschwemmungsgebiete nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz neu festgesetzt worden und über die Viewer des Landes öffentlich einsehbar. Da die Aktualisierung der HWRM-Pläne erst noch geplant ist, kommt es derzeit zu einer Abweichung zwischen den festgesetzten Überschwemmungsgebieten und den Gefahrenkarten an Liederbach und Sulzbach. Die Bürger:innen-Information der Stadt sowohl Flyer als auch Internetauftritt enthält sehr viele allgemeine Informationen zu Vorsorge und Verhalten im Fall eines Hochwassers. Diese Informationen sind weiterhin aktuell. Dennoch aktualisiert die Stadt ihre freiwilligen Informationsangebote an die Bevölkerung in regelmäßigen Abständen. Da die Stadtteile lokal sehr unterschiedlich vom Thema Hochwasser betroffen sind, steht der Magistrat mit Infoveranstaltungen im persönlichen Austausch mit Ortsbeiräten, Bürger:innen und Hauseigentümer:innen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Magistrat mietet regelmäßig Objekte an oder erwirbt diese, doch bleiben einige dieser nach Abschluss des Miet- oderF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3041 Der Magistrat mietet regelmäßig Objekte an oder erwirbt diese, doch bleiben einige dieser nach Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages für längere Zeit ungenutzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie viele ungenutzte Objekte hält die Stadt Frankfurt aktuell, und welche Kosten fallen für diesen Leerstand jährlich an? Antwort des Magistrats: Von den in den letzten Jahren vom Amt für Bau und Immobilien erworbenen beziehungsweise angemieteten Objekten in laufender Betreuung befinden sich 13 Liegenschaften im Leerstand. In den Kalenderjahren 2022 bis 2024 wurden hierfür circa 18,7 Millionen Euro aufgewendet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Trotz der Maßnahmen des Magistrats und der Regierung in Berlin sind die Energiepreise nach wie vor auf einem hohen NiveaF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3042 Trotz der Maßnahmen des Magistrats und der Regierung in Berlin sind die Energiepreise nach wie vor auf einem hohen Niveau. Viele Menschen und auch Gewerbetreibende können sich die Preise nicht leisten und geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Ihnen drohen dann auch noch Energiesperren. Ich frage den Magistrat: Wie viele Haushalte, Gewerbetreibende und sonstige Verbraucher*innen in Frankfurt waren 2024 von Sperrandrohungen und Versorgungssperren, unterteilt in Strom-, Gas- und/oder Wassersperren, betroffen? Antwort des Magistrats: Die Mainova AG versorgt über eine Million Menschen in Frankfurt und dem gesamten Bundesgebiet mit Strom, Wärme, Gas und Wasser. Grundsätzlich ist eine Versorgungseinstellung für Mainova immer Ultima Ratio, die es zu vermeiden gilt. Bevor es zu einer Sperrung kommt, wird die Kundin oder der Kunde mehrfach informiert. Zunächst wird ein Kunde an die Zahlung erinnert. Erst dann erfolgt eine Sperrandrohung. Erfolgt weiterhin keine Kommunikation seitens des Kunden, erfolgt eine Sperrankündigung. Bleibt auch hier die Kommunikation seitens des Kunden aus, erfolgt die Liefersperre. Nur ein Bruchteil der Sperrandrohungen führt tatsächlich zu einer Liefersperre. Der Prozess läuft dabei gemäß der gesetzlichen Grundversorgungsverordnung, GVV, ab. Während des gesamten Prozesses kann der Kunde eine Liefersperre abwenden. Neben Hinweise auf Beratungsangebote bietet die Mainova ServiceDienste GmbH, eine Tochtergesellschaft der Mainova AG, den Kundinnen und Kunden seit Ende 2022 kostenlose und zinsfreie Ratenpläne zur Abwendung der Liefersperre an. Die Mainova ServiceDienste GmbH versendet im Namen der Mainova AG die Sperrankündigungen und setzt die Energiesperren für das gesamte Netzgebiet der NRM um. Die Sperrankündigungen und durchgeführten Energiesperren werden in einer gemeinsamen Statistik für Haushalte und Gewerbe erfasst. Ein systemseitiges Berichtswesen, getrennt nach Sparten, ist nicht implementiert. Insgesamt belief sich die Gesamtzahl der Sperrankündigungen im Jahr 2024 auf 22.558. Daraus resultierten im Jahr 2024 4.530 tatsächlich durchgeführte Sperren. Jahr Anzahl Sperrankündigungen Anzahl Energiesperren 2024 22.558 4.530 Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 13.02.2025 berichtete die FNP darüber, dass derzeit nicht klar sei, wie die 418. Bernemer Kerb stattfinden kann. GrunF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3043 Am 13.02.2025 berichtete die FNP darüber, dass derzeit nicht klar sei, wie die 418. Bernemer Kerb stattfinden kann. Grund sind die gestiegenen Kosten für die Sicherheit. Die Bernemer Kerwe Gesellschaft sorgt sich, dass die Kosten für das Sicherheitskonzept weiter stark ansteigen, schon jetzt aber sei der Posten für die Security einer der größten. Außerdem sei unklar, ob das Sicherheitskonzept aus dem Vorjahr wieder umgesetzt werden dürfe und ob es diesmal Auflagen für den Festumzug gebe. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, damit die Bernemer Kerb wie gewohnt stattfinden kann und nicht aufgrund hoher und teurer Sicherheitsanforderungen kleiner ausfallen muss? Antwort des Magistrats: Der Magistrat ist sich der Bedeutung der traditionellen Feste und Veranstaltungen, wie der "Bernemer Kerb", bewusst. Sie tragen zur kulturellen Identität der Stadt bei, stärken den Tourismus und fördern das Gemeinschaftsgefühl. Gleichzeitig leisten sie einen bedeutenden Beitrag zum Stadtmarketing, indem sie Frankfurt am Main als lebendige, vielfältige und attraktive Metropole positionieren. Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage und damit einhergehenden gestiegenen Sicherheitsanforderungen erhöhen sich die Sicherheitsauflagen bei Volksfesten und Veranstaltungen weiter und es wird für die Veranstalter immer schwieriger, die Feste finanziell und logistisch zu stemmen. Die ehrenamtlichen Veranstalter und Vereine sind von dieser Entwicklung besonders stark betroffen. Derzeit liegt dem Dezernat IV, Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, der Antrag für die Veranstaltung "Bernemer Kerb" 2025 vor. Es wird geprüft, inwieweit der Antrag von der Stadt Frankfurt unterstützt werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 24.03.2025, A 343
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadt Frankfurt möchte Mitglied bei Transparency International werden, sie erfüllt jedoch die Voraussetzungen noch nF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3044 Die Stadt Frankfurt möchte Mitglied bei Transparency International werden, sie erfüllt jedoch die Voraussetzungen noch nicht und wird aktuell nicht aufgenommen. Der Prozess läuft weiterhin. Ich frage den Magistrat: An welchen konkreten Schwachstellen muss die Stadt noch nacharbeiten, um die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft zu erfüllen, beziehungsweise wann erfährt die Öffentlichkeit davon? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Huber, meine Damen und Herren! Es ist zutreffend, dass die Stadt Frankfurt am Main eine korporative Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e. V., TI, anstrebt und einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Mit der angestrebten Mitgliedschaft in TI bekennt sich die Stadt Frankfurt am Main erneut klar gegen Korruption. Das hat der Magistrat unter anderem im letzten Antikorruptionsbericht dargelegt - Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 328 - und damit im Übrigen der Stadtverordnetenversammlung berichtet. Das werden wir in Zukunft auch fortsetzen. Darüber hinaus steht der zuständige Dezernent Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff regelmäßig auch in den zuständigen Ausschüssen Rede und Antwort. Deren Sitzungen sind öffentlich, werden allerdings in PARLIS nicht im Wortlaut protokolliert. Das Beitrittsverfahren zu TI ist noch nicht abgeschlossen. TI hat in dem Verfahren von Anfang an deutlich gemacht, dass eine Kommune nicht einfach beitreten kann. TI versteht den Beitritt vielmehr als Prozess, in dem im intensiven Austausch Strukturen betrachtet und unter anderem auch die Korruptionsbekämpfung nach außen stärker sichtbar gemacht wird. Der Magistrat, insbesondere das Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz, steht in einem engen und guten Austausch mit TI. Aus Sicht des Magistrats bedeutet ein konstruktiver Dialog und eine anspruchsvolle Partnerschaft auch, offen miteinander zu kommunizieren, ohne diesen Austausch oder gar einzelne Schreiben unmittelbar öffentlich zu machen. Wir haben mit TI Vertraulichkeit auf Gegenseitigkeit vereinbart. Das bitten wir zu respektieren. Zu den Herausforderungen im Beitrittsverfahren zählt, dass wir als erste Kommune in Hessen eine TI-Mitgliedschaft anstreben. Wir unterliegen den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung, die sich von anderen Kommunalverfassungen im bundesweiten Vergleich in einigen grundlegenden Punkten, wie zum Beispiel der dezentralen Verantwortung der Dezernate, unterscheidet. Nicht nur die Stadt Frankfurt am Main beschreitet damit im Rahmen des Beitrittsverfahrens Neuland, sondern auch die bei TI ehrenamtlich für das Verfahren Verantwortlichen. Nach der Vorgeschichte mit der Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters wegen Vorteilsannahme wird die Aufnahme der Stadt Frankfurt am Main durch TI größere Aufmerksamkeit erregen. Auch deshalb wird der mit der Aufnahme erwartete Vorbildcharakter der Stadt Frankfurt am Main besonders sorgfältig geprüft. Der damit verbundene Zeitaufwand gibt uns aber bereits jetzt die Gelegenheit, unsere Strukturen und Prozesse weiter zu schärfen. Damit knüpfen wir an bisherige Initiativen an: Die Stadt Frankfurt am Main war bereits vor 22 Jahren eine der Vorreiterinnen im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention, als sie das eigenständig agierende und nicht in eine Ämterhierarchie eingegliederte Antikorruptionsreferat gegründet hat. Dieses Referat wurde zudem bereits ein halbes Jahr vor Inkrafttreten des bundesweiten Hinweisgeberschutzgesetzes um eine interne Meldestelle erweitert. Damit konnte Frankfurt im Gegensatz zu vielen anderen deutschen Großstädten schon am Tag des Inkrafttretens am 2. Juli 2023 den gesetzlichen Pflichten vollumfänglich nachkommen. Dabei wird in der Stadt Frankfurt am Main auch anonymen Hinweisen nachgegangen. Auch weitere Punkte sind bereits umgesetzt, beispielweise die Inkraftsetzung einer neuen Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung mit unter anderem einem Transparenzregister, die Implementierung einer Informationsfreiheitssatzung oder auch der Ausbau beziehungsweise die Sicherstellung der internen Schulungsquote durch eine weitere Referentin im Antikorruptionsreferat. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung und werden zu gegebener Zeit durch den Magistrat berichtet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Menschen ohne festen Wohnsitz können durch eine Postadresse den Kontakt zur Gesellschaft aufrechterhalten. Eine MeldeadrF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3045 Menschen ohne festen Wohnsitz können durch eine Postadresse den Kontakt zur Gesellschaft aufrechterhalten. Eine Meldeadresse, zum Beispiel bei karitativen Einrichtungen, ermöglicht es ihnen, weiterhin soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen und mit Behörden wie Krankenkassen, dem Bürgeramt und anderen Stellen zu korrespondieren. Ich frage den Magistrat: Welche karitativen Einrichtungen stellen Postadressen für wohnungslose Menschen zur Verfügung, und wo sind diese Informationen erhältlich? Antwort des Magistrats: Menschen, die als obdachlos gelten, haben keine Meldeadresse. Stattdessen wird diese Personengruppe im Einwohnermeldeamt offiziell als "ofW - ohne festen Wohnsitz" geführt. Deshalb haben obdachlose Menschen die Möglichkeit, ihre Post an öffentliche Einrichtungen adressieren zu lassen - so können die Menschen eine postalische Erreichbarkeit sicherzustellen. Das ist beispielsweise notwendig, für die Kommunikation mit Behörden, zur Aufnahme einer Beschäftigung oder um ein Konto einzurichten zu können. Um eine Postadresse einzurichten, müssen die Menschen sich persönlich in einer Einrichtung vorstellen. Somit ist gewährleistet, dass auch weitere Unterstützung bei Bedarf angeboten werden kann. Einrichtungen, die die Möglichkeit einer Postadresse für obdachlose Menschen anbieten, sind Teil der sozialen Infrastruktur, also dem Hilfesystem in Frankfurt. Zu diesen Einrichtungen gehört das Jugend- und Sozialamt als zuständige Behörde, sowie die Beratungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe von freien Trägern. Auf der Seite von Frankfurt-hilft.de, https://www.frankfurt-hilft.de/anlaufstellen/, sind Angebote gelistet, die die Möglichkeit einer postalischen Erreichbarkeit anbieten. Welche Einrichtung im Einzelfall am besten geeignet ist, hängt davon ab, ob freie Kapazitäten vorhanden sind oder gegebenenfalls entsprechende Sprachkompetenzen vorgehalten werden. Telefonisch kann hierüber Auskunft erteilt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadtverordneten haben im Mai 2023 beschlossen, dass städtische Grundstücke und Gebäude grundsätzlich im KonzeptverfF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3046 Die Stadtverordneten haben im Mai 2023 beschlossen, dass städtische Grundstücke und Gebäude grundsätzlich im Konzeptverfahren zu vergeben sind, NR 660/23. Der Magistrat wurde beauftragt, hierfür binnen drei Monaten einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Im Jahr 2025 soll eine Konzeptvergabe des Georgshofs erst nach Beschluss der sich immer noch in Abstimmung befindlichen Richtlinien erfolgen können, F rage Nr. 2999. Gleichzeitig wurde für den Paradieshof bereits ein Pilotprojekt zur Konzeptvergabe vor Beschluss der Richtlinien angekündigt. Ich frage den Magistrat: Kann, wenn für den Georgshof sogar ein konkretes Nutzungskonzept als Bio-Bauernhof mit Bildungsangeboten vorliegt, nicht ebenfalls eine Pilotprojekt-Konzeptvergabe durchgeführt werden? Antwort des Magistrats: Ein Pilotprojekt für den Georgshof ist derzeit nicht vorgesehen. Vielmehr soll eine "reguläre" Konzeptvergabe erfolgen. Der Magistratsvortrag für die künftige Vorgehensweise bei Konzeptvergaben befindet sich in der finalen Abstimmung. Der Georgshof ist jedoch aktuell nicht unbewirtschaftet, sondern wird von unterschiedlichen Akteuren - insbesondere Frankfurter Polo Club 1902 e. V. und dem Betreiber des "Niddabeach" - genutzt, wobei insbesondere die Interessen und Bedürfnisse des Stadtteils und die Besonderheiten der Liegenschaft berücksichtigt werden. Die vertragliche Vereinbarung einer Zwischennutzung mit den derzeitigen Nutzern bis zur regulären Konzeptvergabe wird derzeit erarbeitet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mehmet Agatay Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Kindernet Frankfurt wurde im vergangenen Jahr grundlegend modifiziert und neu aufgesetzt. Leider gibt es auch mit deF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3047 Das Kindernet Frankfurt wurde im vergangenen Jahr grundlegend modifiziert und neu aufgesetzt. Leider gibt es auch mit dem neuen System keinerlei Rückmeldungen an die Eltern über den aktuellen Stand und keine Transparenz bezüglich des Vorgehens. Die Bildungsdezernentin berichtete im Bildungsausschuss am 17.02.2025, es gebe ein Punktesystem, anhand dessen die Vormerkungen nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien sowie zusätzlichen städtischen Kriterien priorisiert werden. Daher frage ich den Magistrat: Welche konkreten Kriterien finden im Rahmen des Punktesystems zur Priorisierung von Betreuungswünschen Berücksichtigung, und wie viele Punkte werden pro Kriterium vergeben, um die Vormerkungen für Betreuungseinrichtungen zu gewichten? Antwort des Magistrats: Die Platzvermittlung erfolgt nach den Umständen des Einzelfalls anhand bestimmter gesetzlich festgelegter Aufnahmekriterien, § 24 Absatz 1 SGB VIII. Entscheidend sind die Folgenden: - Sind die Erziehungsberechtigten berufstätig oder befinden Sie sich in einer Ausbildung/einem Studium? - Ist die/der Erziehungsberechtigte alleinerziehend? - Erhält die Familie Leistungen/Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches, SGB II? - Besteht ein besonderer Förderbedarf des Kindes - Sprach-, Gesundheits- und Entwicklungsförderung? Die Kriterien sind gesetzlich bindend und handlungsleitend - für alle Kindertageseinrichtungen, die vom Stadtschulamt finanziell gefördert werden. Darüber hinaus können Einrichtungen, je nach Träger, weitere Kriterien für die Belegung ihrer Plätze festlegen. Diese Kriterien sind in Kindernetfrankfurt bereits seit 2015 grundlegend für die Platzvergabe durch die jeweilige Einrichtung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Bislang wurde für Schüler*innen mit dem Hessenpass mobil das vergünstigte Deutschlandticket übernommen, Frage Nr. 1937/2F20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3048 Bislang wurde für Schüler*innen mit dem Hessenpass mobil das vergünstigte Deutschlandticket übernommen, Frage Nr. 1937/23. Doch mit der Erhöhung des Deutschlandtickets hat sich auch der Preis des vergünstigten Deutschlandtickets erhöht. Ich frage den Magistrat: Welche Auswirkungen hat die Erhöhung des Preises auf die Erstattungsansprüche von Schüler*innen in Frankfurt? Antwort des Magistrats: Sofern Schüler*innen einen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten nach § 161 HSchG haben, so wird gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit die günstigste Beförderungsart zum Besuch der Schule erstattet. Dies ist derzeit das Schülerticket Hessen. Hiervon gibt es aktuell drei verschiedene Arten: - Schülerticket Hessen 1x Zahlung = 379 Euro - Schülerticket Hessen 12x Zahlung = 32,20 Euro/Monat = 386,40 Euro - Schülerticket Hessen mit Frankfurt Pass 12x Zahlung = 12,90 Euro x 12 = 154,80 Euro Eine Erstattung des Deutschlandtickets erfolgt daher nicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der NR 337/22 die öffentliche Nutzung der neuen Kunstrasenplätze auf der BertramF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3049 Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der NR 337/22 die öffentliche Nutzung der neuen Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese zur Auflage für deren Realisierung gemacht. Der Beschluss sieht vor, dass die Plätze in den Zeiten, in denen sie nicht durch Vereine genutzt werden, auch anderen Gruppen zur Verfügung stehen sollen. Die Bauarbeiten auf der Bertramswiese haben bereits begonnen, jedoch ist bislang nicht bekannt, wie das Konzept für die öffentliche Nutzung konkret aussehen soll. Ich frage den Magistrat: Welches Konzept hat der Magistrat zur Umsetzung der beschlossenen öffentlichen Nutzung der Kunstrasenplätze entwickelt, und wie wird die praktische Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit außerhalb der Vereinsnutzung sichergestellt? Antwort des Magistrats: Für die zukünftige Nutzung der beiden Spielfelder, ein Groß- und ein Kleinspielfeld, sind mit den beiden Vereinen TuS Makkabi und Kickers 16 noch Absprachen zu treffen. Es gilt zu klären, in welchem Umfang Zeiten für den Trainings- und Spielbetrieb notwendig sind. Beide Vereine haben in den letzten Monaten einen Mitgliederzuwachs zu verzeichnen. Die Zeiten, an denen die Plätze nicht durch die Vereine genutzt werden, werden dann der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Durch die Reduzierung der bisherigen Sportflächen werden der Öffentlichkeit zukünftig circa 15.000 Quadratmeter mehr an Grünfläche zur Verfügung stehen. Das entspricht einem Anteil von circa 70 Prozent der Gesamtfläche. Die neuen Teilbereiche Soccer Courts, Calisthenicsanlagen und Boule stehen ohnehin der Öffentlichkeit zur Verfügung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Natascha Kauder Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Januar wurde bekannt, dass das Klinikreferat der Stadt Frankfurt im Bereich des Dezernats VI offiziell verfügt wurdeF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3050 Im Januar wurde bekannt, dass das Klinikreferat der Stadt Frankfurt im Bereich des Dezernats VI offiziell verfügt wurde und zwei vakante Stellen ausgeschrieben werden sollen. Krankenhausentwicklung ist grundsätzlich Landessache und wurde zuletzt durch die Krankenhausreform auf Bundeseben e zusätzlich beeinflusst. Bis zu drei Mitarbeiter im Klinikreferat sollen künftig diese nichtkommunale Aufgabe begleiten. Ich frage den Magistrat: Was genau soll die Aufgabe des Klinikreferats sein, und welche Aufgaben sollen die bis zu drei Mitarbeiter konkret für Frankfurt und die hier ansässigen Kliniken übernehmen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schwander, meine Damen und Herren! Die Krankenhausreform ist die größte Änderung im Gesundheitssektor seit Jahren. Die bundesweit umzusetzende Reform und ihre damit verbundenen Transformationen erfordern eine kontinuierliche fachliche Begleitung zur Sicherstellung der Patient:innenversorgung in Frankfurt am Main, verbunden mit dem Ziel, den Krankenhausträger:innen Perspektiven für die zukünftige Weiterentwicklung ihrer Standorte zu geben. Die Krankenhausplanung in Hessen fällt ausschließlich in die Planungshoheit des Landes. Gleichwohl ist diese nicht losgelöst von regionalen Begebenheiten. Mit der Gründung des Klinikreferates haben wir zum ersten Mal eine Verwaltungseinheit etabliert, die alle Frankfurter Krankenhäuser grundsätzlich, aber auch im Rahmen der bundesweit umzusetzenden Krankenhausreform betrachtet. Diesen Transformationsprozess der Krankenhäuser im Rahmen der Reform gilt es sowohl von gesundheitspolitischer als auch fachlicher Seite auf kommunaler Ebene aktiv zu begleiten. Mit der Einführung der Frankfurter Krankenhauskonferenz schaffen wir auf kommunaler Ebene einen Rahmen, in dem wir mit allen 14 Frankfurter Kliniken gemeinsam zusammenkommen. Wir verfolgen gemeinsam das Ziel, eine flächendeckende und gute Gesundheitsversorgung für die Bürger:innen sicherzustellen und ein zuverlässiges Netz zu spannen. Anregungen und Impulse aus dieser Runde können an das Land herangetragen werden, vor allem mit dem Blick auf den Nachbesserungsbedarf an der Krankenhausreform des Bundes. Das Land Hessen agiert auf der Grundlage von sechs "Versorgungsgebieten" - die Stadt Frankfurt am Main ist Teil des Versorgungsgebiets "Frankfurt und Offenbach", dazu gehören der Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Stadt- und Landkreis Offenbach und Frankfurt am Main. Dieses Versorgungsgebiet umfasst aktuell 43 Klinikstandorte und ist in sich sehr inhomogen. Mit 14 Krankenhäusern allein in Frankfurt am Main findet ein erheblicher Teil der Versorgung des gesamten Gebiets auf dem Stadtgebiet von Frankfurt am Main statt. Allein diese Konzentration rechtfertigt ein besonderes Augenmerk, auch durch die Kommune. Zudem haben die Kommunen auch in der stationären Versorgung grundsätzlich einen sogenannten "Sicherstellungsauftrag": Sie müssen einspringen, falls die Versorgung nicht bedarfsgerecht gewährleistet ist. Die Planungshoheit liegt also beim Land, die Durchführung aber nicht. Ziel des Klinikreferats ist es, die entsprechenden Aufgaben zu unterstützen, mit Transparenz und Offenheit der Kliniken untereinander eine neue Kultur der Zusammenarbeit zu etablieren und gemeinsam zu partizipieren. Eine möglichst abgestimmte Einbettung in die Strukturen vor Ort soll gemeinschaftlich vorangetrieben werden. Gemeinsame Chancen und Herausforderungen vor Ort müssen identifiziert werden und regionale Ansätze müssen Berücksichtigung finden, da jedes Versorgungsgebiet und auch jede Region innerhalb der Versorgungsgebiete andere Antworten benötigt. Das bedeutet in einen Kommunikationsprozess mit allen beteiligten Krankenhäusern und politisch Verantwortlichen einzutreten und die Veränderungen mit dem Willen aller Akteur:innen konstruktiv und mit Sachverstand derjenigen, die seit Jahren im System arbeiten, auf den Weg zu bringen. Als fachliche Grundlage wird es hier unabdingbar, unter anderem gemeinsam Daten auszutauschen und gemeinsam Strategien zu entwickeln. Im Ausblick sollen zukünftige Ausrichtungen der Krankenhäuser und mögliche Zusammenarbeiten auf den Weg gebracht werden - immer zum Wohl der stationären gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Dazu muss im Dialog zwischen Kliniken und Politik das bestehende Vertrauen zwischen den Akteur:innen ausgebaut werden, um den Prozess der Transformation regional aktiv mitgestalten zu können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Asbest in Gebäuden, insbesondere aus den 1960er- und 1970er-Jahren, stellt bei Renovierungsarbeiten eine erhebliche gesuF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3051 Asbest in Gebäuden, insbesondere aus den 1960er- und 1970er-Jahren, stellt bei Renovierungsarbeiten eine erhebliche gesundheitliche Gefahr dar. Viele neue Eigentümer*innen sind sich dieser versteckten Gefahr - beispielsweise in Bodenbelägen oder hinter Fliesen - unter Umständen noch gar nicht bewusst und könnten durch unsachgemäße Renovierungen sich und andere gefährden. Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat bekannt, um wie viele astbestbelastete Gebäude es sich in Frankfurt handeln könnte, und sieht er eine Möglichkeit, Immobilienkäufer*innen gezielt über diese Gesundheitsgefahren zu informieren, zum Beispiel über eine Aufklärung zu möglichen Asbestbelastungen bei der Bewertung von Immobilien? Antwort des Magistrats: Zahlen über asbestbelasteten Gebäude in Frankfurt liegen dem Magistrat nicht vor. Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert umfangreich unter den Aspekten Arbeitsschutz und Baustellensicherheit zur Asbestsanierung, https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz/baustellens icherheit/sanierung. Die grundsätzliche Verantwortung für den Umgang mit Asbest liegt beim Gebäudeeigentümer beziehungsweise dem Bauherrn. Die Bauaufsicht trägt im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit dazu bei, dass Arbeiten mit Asbest fachgerecht und gesundheitlich unbedenklich durchgeführt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Roshan Moniri Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Lviv ist die Partnerstadt von Frankfurt am Main. Die Stadt Frankfurt hat eine Hilfslieferung nach Lviv geschickt, nachdeF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3052 Lviv ist die Partnerstadt von Frankfurt am Main. Die Stadt Frankfurt hat eine Hilfslieferung nach Lviv geschickt, nachdem eine Delegation aus Frankfurt sich ein Bild vor Ort machen durfte. Ich frage den Magistrat: Was wurde konkret versendet, und was wurde aus Lviv angefragt? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Akmadza, meine Damen und Herren! Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.05.2024 der Partnerschaft Lviv zugestimmt. Am 13.05.2024 haben Oberbürgermeister Mike Josef, Stadträtin Eileen O'Sullivan und Lvivs Bürgermeister Andrij Sadovyy die kommunale Partnerschaft zwischen Frankfurt am Main und Lviv feierlich besiegelt. Zur Vertragsunterzeichnung war Lvivs Bürgermeister in Begleitung einer Delegation in Frankfurt am Main. Anfrage aus Lviv: Vom 29.09.2024 bis 01.10.2024 reisten Oberbürgermeister Mike Josef und Stadträtin Eileen O'Sullivan mit einer 27-köpfigen Delegation aus Stadtpolitik und zivilgesellschaftlichen Vertreter:innen über Krakau nach Lviv. Während der Reise besuchte die Gruppe unter anderem das Gesundheitszentrum "UNBROKEN" in Lviv. Es handelt es sich um ein Rehabilitationszentrum für Opfer der Kämpfe. Anfangs kamen vor allem verletzte Zivilistinnen und Zivilisten in das Krankenhaus, inzwischen sind es in erster Linie Soldatinnen und Soldaten. Kriegsversehrte werden meist mit multiplen Verletzungen eingeliefert: Hirnverletzungen, Brandwunden, Verlust der Sehkraft, fehlende Gliedmaßen. Dazu kommen die psychischen Folgen des Erlebten . Der Oberbürgermeister von Lviv hat bei Frankfurt am Main um finanzielle Unterstützung für den Bau des chirurgischen Zentrums "UNBROKEN" gebeten. Der Magistrat sagte bei dem Besuch finanzielle Unterstützung für "UNBROKEN" zu und prüft aktuell, wie eine gemeinsame Unterstützung aussehen kann. Hilfslieferungen in die Ukraine: Die Hilfsbereitschaft der Zivilgesellschaft in Frankfurt für die Ukraine ist groß, wie folgende Hilfslieferungen zeigen: - Der in Frankfurt am Main ansässige Regionalverband der "Johanniter-Unfall-Hilfe e. V." leistet seit Beginn des Krieges humanitäre Hilfe für die Ukraine. 2024 wurden Hilfsgüter von über einer halben Million Euro übergeben, hierunter sind im Dezember auch 200 medizinische Nachttische für das "First Lviv Territorial Medical Union St. Pantaleon" im Rahmen der kommunalen Partnerschaft mit Lviv. 2023 wurden Hilfsgüter im Wert von rund einer Million Euro in die Ukraine gebracht. - Bürger:innen und die Stadt Frankfurt am Main haben im Mai 2024 auf Initiative des europäischen Städtenetzwerks EUROCITIES die "Krywyj Rih" Medizinfachschule in der Region Dnipropetrovsk mit 2.000 Euro unterstützt. - Im April 2024 spendete die Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem städtischen Busunternehmen ICB vier Gelenkbusse an Kiew. Ein weiterer soll folgen. In einem Brief hatte Kiews Bürgermeister Vitali Klitschko die Stadt Frankfurt am Main um Unterstützung durch Sachspenden gebeten. In Kiew werden die Busse insbesondere beim Ausfall der Stromversorgung für den Transport benötigt. - Ende 2022 hat die Stadt Frankfurt am Main mit rund 22.500 Euro seine Partnerstadt Krakau mit Sachmittelspendenankäufen für ukrainische Geflüchtete in Krakau unterstützt im Rahmen eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. - Konkrete Hilfsgüter im Gegenwert von circa 100.000 Euro wurden im Jahr 2022 durch die Frankfurter Feuerwehr nach Krakau transportiert, um von dort weiter an die ukrainische Grenze zu gelangen. - Mehr als 15.000 Euro an Spenden wurden beim Benefizkonzert am 13.03.2022 in der Paulskirche für das Żeromski-Fachkrankenhaus gesammelt. Die gesammelten finanziellen Mittel wurden für den Einkauf von Medikamenten verwendet. Die Medikamente wurden durch Krakau gekauft, gelagert, buchhalterisch erfasst, sortiert, weiterverladen und an bekannte Endabnehmer, vor allem Krankenhäuser, in der Ukraine transportiert. Der Transport erfolgte mit Lkws, die von der Stadt Krakau organisiert wurden. Zur Koordination der verschiedenen Frankfurter Initiativen für die Ukraine hat Stadträtin O'Sullivan zu einem Arbeitskreis eingeladen, der den Austausch unter den Akteuren der Zivilgesellschaft in Frankfurt fördern wird und neue Projektideen für die Partnerstadt Lviv entwickeln soll. Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4690 vom 02.05.2024 neu eingerichtete, für zwei Jahre befristete Stelle für die Betreuung der Partnerschaft mit Lviv wurde nun im Referat für Internationale Angelegenheiten zum 15.01.2025 besetzt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Antwort des Dezernats auf die Frage Nr. 2938 in der Sitzung vom 30.01.2025, die sich auf die Festlegung von MindeF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3053 In der Antwort des Dezernats auf die Frage Nr. 2938 in der Sitzung vom 30.01.2025, die sich auf die Festlegung von Mindestpreisen für das Mietwagengewerbe bezog, antwortete der Magistrat, dass Mindestbeförderungsentgelte festzulegen seien, wenn dies dem Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen diene. Um die Auswirkungen auf ebenjene Verkehrsinteressen festzustellen, sei die Beauftragung eines entsprechenden Gutachtens notwendig. Ich frage den Magistrat: Wann wird ein solches Gutachten in Auftrag gegeben, und wie soll darin konkret der Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen ermittelt werden? Antwort des Magistrats: Sobald die technischen und personellen Voraussetzungen dazu gegeben sind, wird das Ordnungsamt ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben. Zur Fragestellung, ob zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen Mindestentgelte für Mietwagen festgelegt werden können, sind als erster Prüfungsschritt aktuelle und belastbare Zahlen zur Fahrgastverlagerung von Taxen- auf den Mietwagenverkehr bzw. App-basierten Aufträgen und zur Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes zu ermitteln. Dies erfolgt auf Basis eines Funktionsfähigkeitsgutachtens. Bei der Untersuchung von Funktionsfähigkeit stehen gemäß § 13 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz, PeBfG, insbesondere die folgenden Aspekte im Mittelpunkt: - Die Nachfragesituation im Taxi- und Mietwagengewerbe; - Die Angebotssituation im Taxi- und Mietwagengewerbe; - Die Entwicklung der Erlös-, Betriebskosten - und Gewinnsituation im Taxen- und Mietwagengewerbe unter Einbeziehung der Einsatzzeit; - Anzahl und Ursachen für Geschäftsaufgaben. Bei der Untersuchung werden erfahrungsgemäß folgende Methoden zu Grunde gelegt: - Erhebung der betriebswirtschaftlichen Daten; - Erhebung der regionawirtschaftlichen Daten; - Ortsbegehungen und Gespräche mit Vertretern des Gewerbes. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Christoph Rosenbaum Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Zuge der Schad- und Brandschutzsanierung sind in der Liegenschaft der Julius-Leber-Schule in der Seilerstraße 32 SchaF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3054 Im Zuge der Schad- und Brandschutzsanierung sind in der Liegenschaft der Julius-Leber-Schule in der Seilerstraße 32 Schad- und Giftstoffe ausfindig gemacht worden. Daher frage ich den Magistrat: Welche Giftstoffe sind ausfindig gemacht worden, und wie gedenkt der Magistrat, die Schülerschaft und das Lehrerkollegium vor den Schad- und Giftstoffen zu schützen? Antwort des Magistrats: Die Schadstoffsanierung wird unter fachtechnischer Aufsicht eines spezialisierten und sehr erfahrenen Ingenieurbüros begleitet. Alle Arbeiten erfolgen gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften, einschließlich der notwendigen Abschottung der betroffenen Arbeitsbereiche. Der Abtransport von Schadstoffen erfolgt unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen; die Dokumentation der Maßnahmen entspricht den Anforderungen der Fachbehörden. Ferner ist auch das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main in das Vorhaben eingebunden. Folgende Gefahrenstoffe wurden ausfindig gemacht: - Asbest; - polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, PAK; - künstliche Mineralfasern, KMF; - Schwermetalle, Blei; - Polychlorierte Biphenyle, PCB. Die Wege der Schüler:innen, Lehrerschaft und anderen Nutzenden der Schule und der ausführenden Firmen werden sich nicht kreuzen. Das wir dadurch sichergestellt, dass die Arbeiten erst ab 14:00 Uhr - also nach dem Unterricht - beginnen, Geschosse, in denen unterrichtet wird, vom Arbeitsbereich abgetrennt sind und die Handwerker ein Gerüst als Baustellenzugang nutzen. Zudem werden die entsprechenden Räume im Unterdruck saniert. Gemäß der Technischen Regeln für Gefahrenstoffe, TRGS, 519 werden dafür innerhalb dieser abgeschlossenen Schutzzone Unterdruckhaltegeräte installiert, um ein Übergreifen der Schadstoffe auf andere Räumlichkeiten zu verhindern und gleichzeitig ihr professionelles Absaugen zu ermöglichen. Der Unterdruck innerhalb der Schutzzone wird kontinuierlich durch Sensoren überwacht, um sicherzustellen, dass dieser während der gesamten Sanierungsdauer aufrechterhalten bleibt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Neugestaltung der brachliegenden Fläche rund um den Wasserturm im Gallusviertel scheint laut Presseberichten näherzuF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3055 Die Neugestaltung der brachliegenden Fläche rund um den Wasserturm im Gallusviertel scheint laut Presseberichten näher zurücken. Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Gestaltung der Fläche als Grünfläche, und wann kann mit dem Beginn der Arbeiten gerechnet werden? Antwort des Magistrats: Erfreulicherweise wird im Gallusviertel in diesem Jahr eine neue parkähnliche Grünanlage entstehen. Vor Kurzem haben die beteiligten Ämter der Stadt Frankfurt und der Investor letzte Abstimmungen vorgenommen. Die Ausschreibung der Leistungen durch den Investor wird in Kürze erfolgen, sodass von einem Baubeginn im Frühsommer 2025 ausgegangen werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ulrich Baier Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Industriepark Fechenheim mit 42,8 Hektar Nutzfläche für funktionelle Büro-, Labor-, Produktions-, Lager- und FreifläF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3056 Der Industriepark Fechenheim mit 42,8 Hektar Nutzfläche für funktionelle Büro-, Labor-, Produktions-, Lager- und Freiflächen ist für den Frankfurter Osten ein wichtiger Standort für rund 1.200 Arbeitsplätze. Wie den Medien zu entnehmen war, ist der Verkauf des Industrieparks im Eigentum des Spezialchemieunternehmens Clariant an die Lugman Group vorerst gescheitert. Damit bleibt die Zukunftsperspektive für die ansässigen Unternehmen und die Arbeitsplätze weiter offen. Ich frage den Magistrat, wie und mit welcher Strategie er zukünftige Verkaufsverhandlungen im Interesse des Wirtschafts- und Industriestandortes unterstützen wird. Antwort des Magistrats: Der Magistrat steht in einem engen Austausch mit dem Verkäufer, der Clariant AG, um die Sicherung der dortigen Unternehmen und den damit verbundenen Arbeitsplätzen verbindlich zu gewährleisten. Dazu wird der Magistrat wie auch bei den vorherigen Bietern Gespräche mit den priorisierten Bietern führen. Planungsrechtlich hat der Magistrat im November 2023 die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen NO 23d Nr. 1 Ä, NO 24a Nr. 1 Ä, NO 23b Nr. 1 Ä, NO 24c Nr. 1 Ä und NO 44c Nr. 1 Ä beschlossen, um die aktuellen Nutzungen zusichern. Darüber hinaus wird der Magistrat darauf hinwirken, dass die insbesondere im Ostteil ansässigen Betriebe des Industrieparks von einem neuen Eigentümer über das Jahr 2031 hinaus eine vertraglich zugesicherte Entwicklungsperspektive erhalten, damit anstehende Investitionen durch die Unternehmen getätigt werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die vorgesehene Parallelstraße neben der neuen U-5-Trasse nördlich der derzeitigen Endhaltestelle Preungesheim endet gemF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3057 Die vorgesehene Parallelstraße neben der neuen U-5-Trasse nördlich der derzeitigen Endhaltestelle Preungesheim endet gemäß den Vorplanungen voraussichtlich an der Homburger Landstraße 283. Die etwaige Anbindung einiger wichtiger Liegenschaften nur von Süden über die Parallelstraße birgt Schwierigkeiten und Risiken. Auch mit Blick auf den hier bisher noch nicht berücksichtigten Schulbau an der Homburger Landstraße 285-287 ist es sinnvoll, die Parallelstraße von Norden kommend zum Beispiel über die neue U- 5-Trasse zu erschließen. Ich frage den Magistrat, ob er sämtliche Erschließungsmöglichkeiten der künftigen Parallelstraße ganzheitlich mit dem Ziel der Realisierbarkeit prüfen und öffentlich vorstellen lassen wird. Antwort des Magistrats: Die geplante Erschließung der Liegenschaften an der Homburger Landstraße 279-285 stellt eine für alle Verkehrsteilnehmenden ausgewogene und stadtintern abgestimmte Planungsvariante dar. Die Erschließung der genannten Liegenschaften ist durch eine Sackgasse mit Wendehammer und geplanter Fahrbahnbreite von 5,50 Metern richtlinienkonform und entspricht einer innerörtlichen Stadtstraße mit Erschließungsfunktion. Die Erschließung ist damit gesichert. Die Fahrbahnbreite ermöglicht beispielsweise den Begegnungsverkehr zwischen einem Lkw und einem Pkw. Gemäß Richtlinien ist hier eine Verkehrsstärke von bis zu 400 Kraftfahrzeugen pro Stunde zugelassen. Das liegt deutlich unterhalb dem Verkehrsaufkommen der Parallelstraße neben der neuen U-5-Trasse. Für den Fuß- und Radverkehr aus und in Richtung Norden ist die Sackgasse durchlässig gestaltet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Lateral Towers in der Neuen Börsenstraße 1 in Hausen werden ab dem nächsten Schuljahr das Neue Gymnasium und das StaF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3058 Die Lateral Towers in der Neuen Börsenstraße 1 in Hausen werden ab dem nächsten Schuljahr das Neue Gymnasium und das Stadtgymnasium beheimaten. Der Presse war jüngst zu entnehmen, dass dort nun auch eine zweigeschos sige Sporthalle mit sechs Feldern und Tribüne bis Ende 2027 gebaut werden soll. Die M 186/23 besagt: "Der Vermieter verpflichtet sich die Sporthalle zu bauen [...]. Die Halle wird dann im Open Book Verfahren realisiert und zur Kostenmiete an die Stadt Frankfurt vermietet." Daher frage ich den Magistrat: Wie stellt der Magistrat den Sportunterricht für die rund 3.200 Schüler der zwei Schulen ab deren Start am Standort sicher, und welche Finanzmittel muss die Stadt monatlich für die Anmietung der geplanten Sporthalle bereitstellen? Antwort des Magistrats: Am neuen Schulstandort wird in die bestehende Tiefgarage eine gestapelte Drei-Feldhalle, also insgesamt sechs Felder, nach Abbruch des Parkdecks eingebaut, die untere Ebene inklusive Tribüne und insofern auch für Vereine wettkampftauglich. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 zur Vorlage M 186/23 wurde eine Kostenmiete nach Open-Book-Verfahren vereinbart. Bau- und Leistungsbeschreibung sowie die Einholung der Angebote wurden eng mit dem Amt für Bau und Immobilien abgestimmt, die städtischen Planer sind in alle Projektschritte eingebunden. Dies führt zu einer ab Übergabe der fertig errichteten Sporthalle zu entrichtenden Miete von 281.150,00 Euro/Monat zuzüglich Nebenkosten. Die Mietdauer ist an den Hauptmietvertrag zur Schulnutzung gebunden, die Sporthalle ist auch in das von den Stadtverordneten gewünschte Ankaufsrecht einbezogen worden. Die Übergabe der Sporthalle wird schnellstmöglich erfolgen, derzeit geplant ist die Fertigstellung in 2027/2028. Interimslösungen für den Sportunterricht sind durch Anmietungen sichergestellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am Nobelring soll dem Vernehmen nach für den Tennissport eine Traglufthalle über den bestehenden sieben Tennisfeldern geF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3059 Am Nobelring soll dem Vernehmen nach für den Tennissport eine Traglufthalle über den bestehenden sieben Tennisfeldern gebaut werden. Ich frage ich den Magistrat: Wie und in welcher Höhe wird die Errichtung und Bewirtschaftung der Anlage vonseiten der Stadt mitfinanziert, und steht diese ggf. auch einer allgemeinen Nutzung durch Frankfurter Tennisvereine zur Verfügung? Antwort des Magistrats: Die Baumaßnahme ist von dem Verein Tennisfreunde Lerchesberg geplant. Am 30.10.2024 hat der Verein zur Finanzierung der Maßnahme beim Sportamt einen Zuschussantrag für eine Traglufthalle über drei Spielfelder gestellt. Für die Bearbeitung und Bescheiderteilung fehlen derzeit noch die Angebote und die Finanzierungsnachweise. Im letzten Jahr lag der Jugendanteil bei 35 Prozent. Eine Förderung von 50 Prozent der Gesamtkosten wäre damit möglich, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Verein möchte Tennisflächen in einer Traglufthalle im Herbst/Winter sowohl für seine Mitglieder als auch für andere Vereine zur Verfügung stellen. Zeiten, die der Verein nicht benötigt, können angemietet werden. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer baurechtlichen Prüfung und Genehmigung. Die UNB hat unter Auflagen - bezüglich zeitlicher Begrenzung und Verbesserung der Eingrünung - ihre Zustimmung in Aussicht gestellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Forschungsprojekt Forever Pollution hat den Industriepark Höchst als Standort identifiziert, bei dem eine BelastungF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3060 Das Forschungsprojekt Forever Pollution hat den Industriepark Höchst als Standort identifiziert, bei dem eine Belastung der Umwelt mit PFAS vermutet wird, da die Firma Daikin Refrigerants PFAS herstellt und die Böden, das Grundwasser und die Luft im Umkreis von PFAS-Produktionsstätten häufig mit diesen sogenannten "Ewigkeitschemikalien" kontaminiert sind. Außerdem gibt es weitere Orte in Frankfurt, wo PFAS nachgewiesen wurde oder eine erhöhte Konzentration vermutet wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Sind dem Umweltamt Frankfurt die PFAS-Belastungswerte in Frankfurt, insbesondere in und um den Industriepark Höchst herum, bekannt, und was wird zur genaueren Einschätzung des Problems unternommen? Antwort des Magistrats: Hintergrundinformationen: Per- und polyfluorierte Verbindungen, PFAS, sind eine überall auffindbare Stoffgruppe von großer Umweltrelevanz. Aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften werden sie in der Umwelt praktisch nicht abgebaut. PFAS weisen eine hohe Mobilität auf und können sich an Partikel in der Luft binden und dort über lange Strecken transportiert werden oder an Bodenpartikel binden. Andere PFAS sind sehr mobil in Wasser und Boden; sie lösen sich gut im Wasser, werden im Boden kaum zurückgehalten und erreichen daher schnell das Grundwasser. Über Abwässer aus industriellen und kommunalen Kläranlagen, über Abschwemmung von kontaminierten Bodenbestandteilen und über die Luft werden sie auch in die Oberflächengewässer eingetragen. Grundsätzlich sind PFAS in geringen Konzentrationen überall in Böden nachweisbar. Menschen nehmen PFAS durch Lebensmittel und über die Luft auf, wobei die Nahrung für die meisten Menschen die wesentliche Quelle zu sein scheint. Situation in Frankfurt am Main: Ein bekannter PFAS-Schadensfall, der auf den Einsatz von PFAS-haltigen Löschschäumen zurückzuführen ist, liegt im Bereich des Frankfurter Flughafens. Die in diesem Zusammenhang festgestellten Grundwasserbelastungen unterliegen einer Grundwassersanierungsanordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt mit Fraport als sanierungsverantwortlicher Grundstückseigentümerin. Mögliche Beeinträchtigungen der Trinkwassergewinnungsanlagen im Stadtwald gibt es aufgrund betrieblicher Maßnahmen durch Hessenwasser nicht. Darüber hinaus wird das Trinkwasser in Frankfurt am Main vom Wasserversorger - Mainova AG und Hessenwasser GmbH als Vorlieferant - regelmäßig überprüft, um die einwandfreie Trinkwasserqualität sicherzustellen. Durch den Einsatz von PFAS-haltigen Löschschäumen oder die unsachgemäße Entsorgung von Industrieabfällen in der Vergangenheit ist nicht auszuschließen, dass es noch weitere belastete Flächen im Stadtgebiet gibt. Das Umweltamt hat dazu im Rahmen des Etatantrags E 134 aus 2023 Hessenwasser beauftragt zusätzliche chemische Analysen bezüglich PFAS an deren Messstellen durchzuführen. Sobald die Ergebnisse der Analyse vorliegen, wird der Magistrat den Stadtverordneten berichten. Industriepark Höchst: Der Industriepark Höchst liegt in Bezug auf die Belange Grundwasserschutz, Altlasten und Boden sowie Immissionsschutz im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt. Dem Umweltamt liegen keine Informationen oder Kenntnisse zu PFAS-Belastungswerten oder möglichen Maßnahmen in und um den Industriepark Höchst vor. Der Magistrat hat daher das Regierungspräsidium Darmstadt schriftlich hierzu angefragt, eine Antwort liegt noch nicht vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Schlimme Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Viele Städte beklagen in ihren Zentren hohe Leerstandsquoten bei Verkaufsflächen. Auch in Frankfurts Fußgängerzonen, EinF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3061 Viele Städte beklagen in ihren Zentren hohe Leerstandsquoten bei Verkaufsflächen. Auch in Frankfurts Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen und Shoppingcentern gibt es diese Beobachtungen. Doch insbesondere die Einkaufsstraßen in den Stadtteilen und Quartieren sind wichtige Anlaufpunkte für die Menschen vor Ort. Ich frage den Magistrat: Wie hoch ist die Leerstandsquote jeweils in den einzelnen Einkaufsstraßen Frankfurts, und welches Konzept verfolgt der Magistrat, um die Leerstände nachhaltig zu füllen? Antwort des Magistrats: Die Wirtschaftsförderung Frankfurt erfasst im Auftrag des Magistrates proaktiv mögliche Leerstände in den Frankfurter Einkaufsstraßen. Dabei werden Ladenflächen identifiziert, die augenscheinlich ungenutzt erscheinen. In etwa einem Drittel der Fälle ergibt sich jedoch in Gesprächen mit den Immobilieneigentümern, dass diese Flächen nicht tatsächlich vakant sind. Gründe hierfür sind laufende Mietverträge, bereits abgeschlossene Anschlussvermietungen oder geplante Sanierungs-/Umbauarbeiten. Um Leerstände gezielt zu reduzieren, arbeitet die Wirtschaftsförderung eng mit Immobilieneigentümern und potenziellen Mietern zusammen. Seit vergangenem Jahr wird dabei eine digitale Plattform genutzt, die die Vermittlung zwischen verfügbaren Flächen und interessierten Einzelhändlern oder Gastronomen effizienter gestaltet. Für die Frankfurter Highstreet-Lagen - darunter die Zeil, die Große Bockenheimer Straße, Goethestraße und der Roßmarkt - veröffentlichen internationale Maklerhäuser regelmäßig Marktanalysen, die auch eine "Verfügbarkeitsquote" umfassen. Diese wurde zum Ende des ersten Halbjahres 2024 mit 15,9 Prozent beziffert - zum Vergleich: Berlin 18,8 Prozent, Düsseldorf 17,2 Prozent, Hamburg 15,4 Prozent, Köln 20,8 Prozent, München 12,0 Prozent, Stuttgart 15,1 Prozent. Diese Quote berücksichtigt neben derzeit ungenutzten Flächen auch solche, für die bereits ein Nachmieter gesucht wird oder deren Mietverträge in den kommenden 18 Monaten auslaufen. Ebenso einbezogen werden Flächen, die sich aktuell im Umbau befinden. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben die Möglichkeit, Leerstände sowie Flächengesuche jederzeit über die Plattform der Wirtschaftsförderung unter leerstandsmanagement.frankfurt-business.net zu melden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Parkplatz vor dem Restaurant Oberschweinstiege besteht aus einem alten Teil mit Kopfsteinpfaster und einem neueren TF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3062 Der Parkplatz vor dem Restaurant Oberschweinstiege besteht aus einem alten Teil mit Kopfsteinpfaster und einem neueren Teil. Bei dem neueren Teil besteht die Befürchtung, dass der dort befindliche alte Baumbestand durch die parkenden und fahrenden Pkw erheblichen Schaden nehmen könnte. Dieser Teil wurde inzwischen gesperrt. Ich frage den Magistrat: Warum wurde der neuere Teil des Parkplatzes gesperrt, und was unternimmt der Magistrat, um dort vorhandenen alten Baumbestand zu schützen? Antwort des Magistrats: Die neuen Parkplätze waren bereits immer befestigt und wurden früher als Biergartenfläche genutzt. Allerdings wird seit dem Jahr 2013 auch auf diesem Flächenanteil geparkt, was bisher keine Anfahrtsschäden an den vorhandenen Bäumen verursacht hat. Trotz der entstehenden Bodenverdichtungen sind die Bäume noch vital. Jedoch fand mit dem Umweltamt in der letzten Woche ein Termin statt. Der neuere Parkplatzteil war nach Auskunft bisher nicht genehmigt und ist auch nicht genehmigungsfähig, da er sich in der Landschaftsschutzzone befindet. Daher wurde der Parkplatz vom Umweltamt gesperrt. Das Umweltamt hat zur Auflage gemacht, den Waldboden wiederherzustellen. Die dafür erforderlichen Maßnahmen wurden in der Auflage definiert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In einigen anderen Städten wird das Projekt „Nette Toilette“ vorbildlich umgesetzt und erfreut sich bei den Bürgern großF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3063 In einigen anderen Städten wird das Projekt "Nette Toilette" vorbildlich umgesetzt und erfreut sich bei den Bürgern großer Beliebtheit. Das Prinzip, im Rahmen dessen gastronomische Einrichtungen ihre Toiletten für die Allgemeinheit öffnen und dafür von der Stadt eine finanzielle Zuwendung erhalten, ist auch ein Bestandteil unseres Toilettenkonzepts. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie viele "Nette Toiletten" gibt es bereits in Frankfurt, und sind weitere geplant? Antwort des Magistrats: Der Magistrat befürwortet das Konzept "Nette Toilette". Nach Ansicht des Magistrats kann dies zu einer signifikanten Verbesserung der Versorgung mit öffentlich nutzbaren Toiletten im Stadtgebiet beitragen. Eine entsprechende Lizenz der Initiatoren wurde seitens des Magistrats bereits erworben. Derzeit sind noch einige organisatorische und juristische Themen in Klärung, der Magistrat rechnet jedoch mit einer baldigen Einführung und breiten Streuung. Gerne berichten wir über den Fortgang und die Annahme des Konzeptes durch die Gewerbetreibenden in Frankfurt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 1. Januar 2025 ist die Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen der Stadt Frankfurt am Main - InfoF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3064 Am 1. Januar 2025 ist die Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen der Stadt Frankfurt am Main - Informationsfreiheitssatzung - in Kraft getreten. Mit den Etatanträgen E 253/24 und E 163/23 wurde bereits die Schaffung einer Sachbearbeitungsstelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt beantragt und die Schaffung einer Ombudsstelle beschlossen, die als Clearingstelle zur Klärung von Problemfällen bei Informationsfreiheitsanfragen und als Anlaufstelle und Vermittlerin für Bürger*innen und Verwaltung bei unklarer Rechtslage dienen soll. Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Stand bei der Besetzung der genannten Stellen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann, meine Damen und Herren! Mit dem Magistratsvortrag M 24 vom 10.02.2023 hatte der Magistrat und anschließend die Stadtverordnetenversammlung, § 3123 vom 30.03.2023, neben der Satzung selbst Folgendes beschlossen: Das Dezernat V - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten - wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Das Dezernat I - Oberbürgermeister, Internationale Angelegenheiten - wird beauftragt, einen zentralen Zugang für Anfragen aufgrund dieser Satzung einzurichten und eingehende Anfragen an die zuständigen Ämter und Betriebe weiterzuleiten. Alle Dezernate werden beauftragt, in ihren Zuständigkeitsbereichen die Bearbeitung und Beantwortung eingehender Anfragen aufgrund dieser Satzung durch die zuständigen Ämter und Betriebe sicherzustellen." Die verwaltungsinterne Beordnung der mit den Etat-Anträgen E 253 vom 06.06.2024 und E 163 vom 16.06.2023 verbundenen Stellen befindet sich aktuell noch in Klärung innerhalb des Magistrats. Die durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der genannten Etat-Anträge beschlossenen Budgets wurden der Produktgruppe 35.03 - Städtische Kommunikation - zugeordnet. Im Rahmen von Abstimmungen zwischen den Dezernaten I und V sowie Dezernat IV - hier in Zuständigkeit für das Referat Datenschutz und Informationssicherheit - sowie Dezernat VI - hier in Zuständigkeit für das Personal- und Organisationsamt - wurden mehrere Vorschläge zur organisatorischen Beordnung der Stellen beraten. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Zurzeit werden Anfragen nach der aktuell geltenden Satzung durch das Hauptamt - Dezernat I - entsprechend der oben zitierten Beschlusslage an die inhaltlich zuständigen Ämter und Betriebe weitergeleitet und dort bearbeitet und beantwortet. Die Beauskunftung der Bürger:innen ist damit sichergestellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die FNP berichtete am 08.02.2025 darüber, dass ab März 100 Parkplätze des Hessen-Centers direkt neben der A66-Abfahrt unF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3065 Die FNP berichtete am 08.02.2025 darüber, dass ab März 100 Parkplätze des Hessen-Centers direkt neben der A66-Abfahrt und der U-Bahn-Station zunächst vorübergehend zu Umsteigeparkplätzen werden. Dieses Pilotprojekt solle Vorläufer für einen großen Park-and-Ride-Ausbau in Frankfurt sein. Eine Untersuchung habe ergeben, dass alle 13 Park-and-Ride-Standorte in der Stadt voll ausgelastet oder sogar überlastet seien. Ich frage den Magistrat: An welchen Orten im Stadtgebiet kann mit einem Ausbau von Park-and-Ride-Stellplätzen in den nächsten beiden Jahren gerechnet werden? Antwort des Magistrats: Der Ausbau der Park-and-Ride-Kapazitäten in Frankfurt am Main wurde untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen in den nächsten Monaten veröffentlicht werden. Beim Bau von Infrastrukturmaßnahmen bestehen komplexe Rahmenbedingungen, unter anderem durch Genehmigungsprozesse und eine Vielzahl zu beteiligender Akteure, die den Zeitplan der Maßnahmen beeinflussen. Als erste kurzfristige Maßnahme wird deshalb zunächst ab Anfang März eine Park-and-Ride-Kooperation mit dem Hessencenter getestet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Masterplan Tourismus 2030 aus 2021 enthält zehn Handlungsfelder mit insgesamt 100 Maßnahmen und HandlungsempfehlungeF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3066 Der Masterplan Tourismus 2030 aus 2021 enthält zehn Handlungsfelder mit insgesamt 100 Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung wird jährlich durch ein transparentes Monitoring überprüft und alle drei Jahre ist eine Gesamtevaluation vorgesehen, um bei Bedarf eine Nachjustierung der Leitziele oder der Maßnahmenplanung beziehungsweise -priorisierung entsprechend der Marktentwicklung vornehmen zu können. Ich frage den Magistrat: Wie wird der aktuelle Umsetzungsstand bewertet, und welche Nachjustierungen wurden vorgenommen? Antwort des Magistrats: Der Masterplan Tourismus 2030 wurde von der Tourismus+Congress Gmbh Frankfurt am Main, TCF, in Auftrag gegeben, um den bedeutenden Wirtschafts- und Imagefaktor Tourismus für die Stadt nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln. Der Masterplan ist das Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsverfahrens der relevanten Akteure. Es wurden zwei Leitziele erstellt. - Privatmotivierte Reisen, Leisure-Tourismus: Frankfurt am Main gehört zu den TOP 10 der angesagtesten Kunst- und Kulturmetropolen in Europa. - MICE-Tourismus, Tagungs- und Kongressmarkt: Bezogen auf die wichtigsten Zukunftstökonomien ist Frankfurt am Main die führende MICE-Destination Deutschlands. Zu den TOP 10 MICE-Destinationen in Europa schließt die Stadt auf und baut die internationale Wahrnehmung umfassend aus. Die Erreichung der beiden Leitziele steht im Fokus und behält ihre Gültigkeit bis 2030. Bei der Aufstellung des jährlichen Aktionsplans richtet die TCF alle ihre Maßnahmen und Projekte an den Handlungsempfehlungen des Masterplans aus. Die TCF führt im Hinblick auf die Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen, die in deren Verantwortungsbereich liegen, eine jährliche Evaluierung durch. Für 2025 ist von der TCF eine Halbzeitbilanz mit den beteiligten Akteuren beabsichtigt, um eine Zwischenevaluierung der Handlungsempfehlungen in den bestehenden Handlungsfeldern durchzuführen. Dabei soll ausgewertet werden, ob bei einzelnen Handlungsempfehlungen oder Anpassungen notwendig und sinnvoll sind. Im Jahr 2024 hat der Tourismusstandort Frankfurt am Main im Übrigen ein Rekordergebnis bei den Gäste- und Übernachtungszahlen erzielt und damit sein erfolgreichstes Jahr in der Tourismusbranche erreicht. Dies zeigt, dass wir uns mit dem Masterplan Tourismus und den darin gesetzten Zielen und Maßnahmen auf einem richtigen Weg befinden, um den Tourismusstandort auch zukünftig zu stärken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Frankfurt gibt es den Frankfurter Weg. Da von der Bevölkerung schon mehrfach gefordert wurde, im Gedenken an den frF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3067 In Frankfurt gibt es den Frankfurter Weg. Da von der Bevölkerung schon mehrfach gefordert wurde, im Gedenken an den früheren Oberbürgermeister Peter Feldmann Feldwege in Peter Feldweg umzubenennen, frage ich den Magistrat: Wie viele Meter Feldweg gibt es auf der Gemarkung der Stadt Frankfurt am Main? Antwort des Magistrats: Die Länge der Feldwege beträgt in Frankfurt 578.514 Meter, inklusive Waldwege 991.001 Meter. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Obwohl laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine kommunale Verpackungssteuer - wie sie die Stadt Tübingen bereits iF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3068 Obwohl laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine kommunale Verpackungssteuer - wie sie die Stadt Tübingen bereits im Jahr 2022 eingeführt hat - rechtlich möglich ist, plant Frankfurt derzeit keine Einführung dieses Instruments zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Stadtgebiet. Laut Stadtkämmerer Bergerhoff, GRÜNE, sei keine spürbare Lenkungswirkung zu erwarten, zudem sei der Verwaltungsaufwand zu hoch. "Wir setzen auf andere Wege" , so sein Statement. Ich frage den Magistrat: Wie sehen diese "anderen Wege" der Stadt Frankfurt zur Vermeidung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck in der Gastronomie sowie der Reduzierung der Vermüllung des öffentlichen Raums ganz konkret aus, und welche Erfolge sind zu verzeichnen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Leineweber, meine Damen und Herren! Aus abfallrechtlicher Perspektive existieren mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung, EWKVerbotsV, und dem Einwegkunststofffondsgesetz, EWKFondsG, bereits zwei Regelungen, die eine ähnliche Zielrichtung verfolgen wie die Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke, Einweggeschirr und -besteck. Diese Regelungen und eine Einwegverpackungssteuer könnten zwar auch parallel bestehen. Letztlich bliebe es aber bei der Einführung einer kommunalen Steuer den abgabepflichtigen Unternehmen überlassen, wie sie die dadurch entstehenden Mehrkosten an ihre Kundschaft weitergeben. Meist wird dies durch Umlegung auf die Preise für die Produkte geschehen - unabhängig davon, ob das konkrete Produkt in Einweg- oder Mehrwegverpackungen angeboten wird. Eine gezielte Verteuerung von Einwegverpackungen, die auch eine spürbare Lenkungswirkung entfaltet, wäre daher wohl nur zu erzielen, wenn rechtlich vorgeschrieben würde, dass Produkte in Einwegverpackungen teurer zu verkaufen sind als solche in Mehrwegverpackungen. Eine solche Regelung müsste nach Einschätzung des Magistrats bundeseinheitlich über das Verpackungsgesetz geregelt werden. Die Stadt Frankfurt am Main fördert bereits seit einiger Zeit die Verwendung von Mehrwegverpackungen, zum Beispiel Einsatz von Mehrweggeschirr in der Gastronomie. Informationen hierzu finden sich beispielsweise auf den Seiten https://www.mainbecher.de/ und https://www.mainmehrweg.de/. Das System setzt darauf, dass die Nutzung von Mehrweggeschirr dadurch erleichtert wird, dass dieses an möglichst vielen Ausgabestellen auch wieder zurückgegeben werden kann. Die Nutzenden sind dadurch nicht an bestimmte Gaststätten gebunden. Seit dem Start der Kooperation wurden in Frankfurt am Main über 225.000 Einwegverpackungen gespart. "Abfälle vermeiden, anfallende Abfälle wiederverwerten, mit Ressourcen sorgsam umgehen und Maßnahmen, die dies ermöglichen, fördern" hat sich das Frankfurter Zero Waste Lab zum Ziel gemacht, als es im November 2022 mit der Arbeit begann. Seitdem haben die Frankfurter Bürger:innen 43 Ideen eingereicht, von denen sieben erfolgreich realisiert wurden und zwei weitere in der Umsetzung sind. Im Jahr 2024 wurden drei Projekte realisiert. In Niederrad öffnete die Teilerei ihre Pforten, ein Ladenlokal, in dem nichts verkauft, aber alles geteilt wird. Ziel der Teilerei ist es, den Second-Hand-Gedanken zu stärken, Abfälle zu vermeiden und Menschen zusammenzubringen. Auch die Abfalljagd, eine App, die spielerisch dazu motiviert, herumliegenden Abfall aufzusammeln und korrekt zu entsorgen, ist im vergangenen Jahr gestartet. Das von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, FES, gemeinsam mit dem Umweltamt koordinierte Lab ist eine Denkfabrik, die Elemente der Beteiligung von Bürger:innen sowie ehrenamtlichem Engagement einbezieht. Ziel ist es, Wege aus der Ressourcenverschwendung aufzuzeigen und die Stadt Frankfurt am Main auf ihrem Weg zur Zero Waste City zu unterstützen. Die Agenda ist ambitioniert: Gemeinsam mit anderen europäischen Städten macht sich Frankfurt am Main auf den Weg, Abfall zu vermeiden und anfallende Abfälle wiederzuverwenden oder zu recyceln. Weitere Informationen zum Zero Waste Lab finden sich unter zerowaste-lab.de. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich.