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Aktuell gibt es zahlreiche Berichte von sozialen Trägern, dass dringend benötigte städtische Zuschüsse für das Jahr 2025

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die ausbleibenden städtischen Zuschüsse für soziale Träger in Frankfurt im Jahr 2025, die deren Existenz gefährden. Der Magistrat betont die Wichtigkeit der sozialen Infrastruktur und die bereits erfolgten Abschlagszahlungen sowie Unterstützung in akuten Liquiditätsengpässen.

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Frage an den Magistrat

Aktuell gibt es zahlreiche Berichte von sozialen Trägern, dass dringend benötigte städtische Zuschüsse für das Jahr 2025 nicht ausgezahlt werden. Folglich geraten etablierte soziale Träger, die seit Jahrzehnten unverzichtbare Arbeit für Integration, soziale Beratung und Unterstützung leisten, in existenzbedrohende Situationen. Es drohen nicht nur Zahlungsausfälle bei Gehältern und Mieten, sondern auch der vollständige Zusammenbruch essenzieller sozialer Strukturen in unserer Stadt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Wie stellt die Sozialdezernentin sicher, dass soziale Träger in Frankfurt nicht durch ausbleibende Zuschüsse in die Insolvenz gedrängt werden und ihre Arbeit weiterhin fortführen können?

Antwort des Magistrats

Dem Magistrat und der Sozialdezernentin im Besonderen ist der Erhalt der sozialen Infrastruktur in Frankfurt ein zentrales Anliegen. Die wichtige Arbeit der freien Träger im Jugend- und Sozialbereich wird vonseiten des Magistrats in hohem Maß gewürdigt. Die zahlreichen Angebote sind für den sozialen Zusammenhalt sowie ein friedvolles Zusammenleben aller Bürger:innen von großer Bedeutung.

Die ersten Abschlagszahlungen im Jahr 2025 sind für sämtliche Zuschussbereiche bereits erfolgt. Das zuständige Jugend- und Sozialamt steht mit den sozialen Akteur:innen in engem Austausch und bietet in Situationen akuter Liquiditätsengpässe Lösungen, in Form von Vorschusszahlungen, für betroffene Träger an.

Dem Magistrat liegen keine Informationen über eröffnete Insolvenzverfahren beim Amtsgericht vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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