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- Frankfurt plant die Vernichtung von Miniwäldern im Sekundentakt. Jüngste Beispiele sind Multifunktionshalle und Oberrad.F20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3069 Frankfurt plant die Vernichtung von Miniwäldern im Sekundentakt. Jüngste Beispiele sind Multifunktionshalle und Oberrad. Die FNP berichtete: https://www.fnp.de/frankfurt/neubau-erhitzt-die-gemueter-kita-93536753.html. Frühere Beispiele sind Bonames Ost, Rebstockwald, Im Geeren. Weitere sind auf www.anlage4.de/stadtgruen.pdf zu finden. Besonders grausam war die Vernichtung des uralten Baumbestandes in der Ad lerflychstraße, wo nie gebaut wurde. In Oberrad kann das auch passieren, mit gerodeten Grundstücken lässt sich besser spekulieren. Doch damit wird die Abkehr von der Schwammstadt nur noch mehr manifestiert. Ich frage den Magistrat: Gibt es eine Möglichkeit, die Vernichtung des Miniwaldes speziell in Oberrad zu verhindern? Antwort des Magistrats: Der in der erwähnten Berichterstattung der FNP genannte Neubau einer Kita in der Mathildenstraße wurde mit Bescheid vom 05.02.2025 von der Bauaufsicht genehmigt. Im Baugenehmigungsverfahren wurde die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt, Abteilung Naturschutz und Biodiversität gehört. Dort wurde im Zuge des Bauvorhabens im Januar 2025 ein Baumfällantrag gestellt. In diesem Zusammenhang hat das Umweltamt die Fällgenehmigung für zehn Nadelbäume und fünf Laubbäume erteilt, die vermutlich in Kürze gefällt werden. Da auf dem Grundstück ein Baurecht aufgrund des § 34 Baugesetzbuch, BauGB, besteht, kann die Baumfällung nicht versagt werden. Möglichkeiten zur Umplanung beziehungsweise zur Reduzierung der Baumfällungen wurden im Vorfeld geprüft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Bundeskabinett hat eine neue Integrationskursverordnung beschlossen. Unter anderem soll das Kursangebot reduziert weF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3070 Das Bundeskabinett hat eine neue Integrationskursverordnung beschlossen. Unter anderem soll das Kursangebot reduziert werden. Spezielle Kurse für Frauen sollen entfallen. Ein Integrationskurs umfasst in der Regel 700 Unterrichtseinheiten. Frauen mit kleinen Kindern und besonderen Herausforderungen brauchen aber mehr Zeit. Durch die neue Verordnung droht Frauen auch in Frankfurt ein erschwerter Zugang zu Bildung und Teilhabe, Integration und zum Arbeitsmarkt. Daher frage ich den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die negativen Folgen der Verordnung in Zusammenarbeit mit den relevanten Trägern in Frankfurt abzufedern? Antwort des Magistrats: Der Magistrat teilt die in der Anfrage dargestellten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der neuen Integrationskursverordnung, die am 10.10.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Einschränkungen, insbesondere der Wegfall spezieller Kurse für Frauen sowie die zeitliche Begrenzung betreffen auch Frankfurt am Main in erheblichem Maße. Besonders Frauen mit kleinen Kindern und erhöhtem Förderbedarf stehen künftig vor zusätzlichen Hürden beim Zugang zu Bildung, Integration und dem Arbeitsmarkt. Der Magistrat sieht sich jedoch nicht in der Lage, diese Kürzungen durch kommunale Mittel auszugleichen. Im Jahr 2024 waren in Frankfurt rund 3.280 Teilnehmende in Integrationskursen. Konkrete Zahlen zu Frauen beziehungsweise Teilnehmenden mit Kindern in Integrationskursen liegen nicht vor. Der Frankfurter Integrationskursträger infrau e. V. berichtet von erheblichen Einschränkungen, insbesondere für Frauen mit nicht ausreichendem Bildungsstand und Zuwanderungsgeschichte. Die betroffenen Integrationskursträger haben sich an die Dezernate II, VIII und X gewandt, um mit den zuständigen Ämtern pragmatische Lösungen zu entwickeln und Drittmittel einzuwerben. Inwieweit diese Maßnahmen die massiven Nachteile für betroffene Zielgruppen ausgleichen können, bleibt jedoch fraglich. Das Jugend- und Sozialamt und das AmkA - Ihr Amt für Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten weiterhin für den Erhalt passgenauer Integrationsangebote einsetzen. Die strukturell passende Antwort auf den bestehenden und wachsenden Bedarf einer Einwanderungsgesellschaft besteht darin, das reguläre Kinderbetreuungsangebot so auszubauen, dass Kursteilnahmen möglich werden, insbesondere im Ganztagsbereich. Im Rahmen von Mitteln des Europäischen Sozialfonds - "Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung" - besteht noch bis Ende 2026 die Möglichkeit, Förderungen für integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung zu beantragen; diese umfasst eine zum Regelsystem der Kindertagesbetreuung subsidiäre Kinderbeaufsichtigung. Eine solche integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung bieten in Frankfurt derzeit zwei Träger an. Neben den Integrationskursen existieren in Frankfurt auch weitere Angebote verschiedener Träger und Vereine. So bietet beispielsweise die GFFB mit dem Projekt "Kaleidoskop" berufliche Perspektiven für geflüchtete und zugewanderte Frauen, aber auch Vereine wie Zan e. V. mit dem Projekt "DADA - Aufbruch!" und infrau e. V. bieten wertvolle und unterstützenswerte Projekte und Angebote für Frauen an. Unabhängig von den bundesweiten Kürzungen finanziert das Jugend- und Sozialamt bereits Maßnahmen zur Sprachförderung für junge Menschen mit Fluchtgeschichte. Einige dieser Programme sind gezielt auf Mädchen und junge Frauen - auch junge Mütter - ausgerichtet. Folgende Maßnahmen werden umgesetzt: Vorkurs für junge Geflüchtete zur Vorbereitung auf den Hauptschul- und Berufsvor-bereitungs-lehrgang ASB Lehrerkooperative gGmbH Kasseler Str. 1a 60486 Frankfurt Sprachförderung/DaZ und Unterricht mit fachspezifischem Deutschunterricht zur Vorbereitung auf die Teilnahme am Hauptschul- und Berufsvorbereitungskurs des Trägers. Junge Flüchtlinge mit Wohnsitz in Frankfurt ohne Schulabschluss zwischen 16 und 24 Jahren. Deutsch Sprachniveau A1 move on 2 AWO Perspektiven Bildung gGmbH Kruppstr. 105 60388 Frankfurt Aufbau von Sprachkompetenz (Zielsprachniveau B1), Förderung ausbildungsrelevanter Allgemeinbildung, Herstellung von Ausbildungsfähigkeit, 16 UE/Woche Deutsch Junge Geflüchtete ohne verwertbaren Bildungsabschluss mit eher geringem Bildungsstand und Interesse an einer Ausbildung Alter: 16 bis 27 Jahre Sprachniveau mindestens A1 move on Alpha AWO Perspektiven Bildung gGmbH Kruppstr. 105 60388 Frankfurt Alphabetisierung (Erwerb schriftsprachlicher Kompetenz und elementarer Sprachkenntnisse) mit sozialpädagogischer Begleitung Junge Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund ohne verwertbaren Bildungsabschluss mit eher geringem Bildungsstand und Alphabetisierungsbedarf Alter: 16 bis 27 Jahre Projekt Soziale Berufe - Berufliche Orientierung und Wiedereinstieg in sozialpädago-gische Berufe für junge Frauen in besonderen Lebenslagen Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e.V. Rechneigrabenstr. 10 60311 Frankfurt Qualifizierung zum Einstieg in sozialpädagogische Berufe. Die Lerninhalte orientieren sich an der Qualifizierung zu Sozialassistent:innen. Zusätzlich Sprachförderung (DaZ). Organisation der Kinderbetreuung Junge Frauen bis 30 Jahre, auch mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrung. (Alleinerziehende) Mütter stehen im Fokus. Culture Connect FaPrik gemeinnützige Ausbildungs- und Handels GmbH Kurmainzer Straße 6 65929 Frankfurt Flankierendes Angebot zu I-Kursen o.ä. zur Vermittlung von Grundbildung. Der gleichzeitige Besuch weiterer Maßnahmen (z.B. I-Kurse) sind somit möglich. Geflüchtete Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund ab 18 Jahren und Sprachniveau A1. Passgenau - Frauen in Ausbildung und Arbeit (P-FiA) Impuls Rhein-Main e. V. Alt Fechenheim 104 60386 Frankfurt am Main Modular aufgebautes Qualifizierungsprojekt; Durchführung überwiegend durch muttersprachliches Personal mit eigenem Fluchthintergrund. Themen u.a.: Sprachtraining (DaZ) Frauen mit Fluchthintergrund mit Wohnsitz im Rhein-Main-Gebiet Zukunft in Ausbildung und Beruf (ZAB) Zentrum für Weiterbildung Mainzer Landstraße 349 60326 Frankfurt Projekt für geflüchtete junge Erwachsene. Verbesserung der Sprachkenntnisse mit dem Ziel B1/B2 DaZ an drei Tagen/Woche). Projekte zum Thema "Ankommen in Frankfurt". Zusammenarbeit mit dem Institut für Traumataforschung. Junge erwachsene Geflüchtete oder Neuzugewanderte bis 26 Jahren mit Wohnsitz in Frankfurt am Main und Sprachniveau möglichst mind. A2 Integration*Arbeit AIDS-Hilfe Frankfurt e.V. - AHF Friedberger Anlage 24 60316 Frankfurt Arbeit mit verschiedenen Bausteinen 1. Sprache: Fundament und Priorität (B1 als Mindestziel) Queere Geflüchtete, die der Stadt Frankfurt zugewiesen worden sind. Sie können aufgrund ihrer guten Bleibeperspektive noch während des Asylverfahrens (AsylbLG) aufgenommen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich zahlreiche Straßen in einem stark beschädigten Zustand, der durch eine hohe AnzF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3071 Im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich zahlreiche Straßen in einem stark beschädigten Zustand, der durch eine hohe Anzahl an Schlaglöchern gekennzeichnet ist. Dies betrifft insbesondere Nebenstraßen in Wohngebieten, die auch von Radfahrenden stark frequentiert werden, wie beispielsweise im Frankfurter Westend. Die unzureichende Beleuchtung dieser Straßen stellt eine zusätzliche Gefahr für Radfahrende dar. Zudem sind an vielen Radwegen die Piktogramme abgefahren, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger unwissentlich den Radweg nutzen und sich sowie die Radfahrenden gefährden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Warum bessert der Magistrat hier nicht umgehend zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nach? Antwort des Magistrats: Sämtliche Frankfurter Straßen befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand und werden entsprechend unterhalten. Generell überwachen die Straßenbegeher:innen des ASE regelmäßig alle Frankfurter Straßen, Rad- und Gehwege. Festgestellte Schäden, wie beispielsweise Asphaltausbrüche beziehungsweise Schlaglöcher, werden in der Regel umgehend ausgebessert. Es besteht auch für Bürger:innen die Möglichkeit, Straßenschäden über die Hotlines der Baubezirke, https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/amt -fuer-strassenbau-und-erschliessung/baubezirke, zu melden. Zudem hat das ASE 2024 ein Deckensanierungsprogramm aufgelegt, das in diesem Jahr fortgesetzt wird. Ausbesserungen von Markierungen und Piktogrammen können allerdings nur außerhalb der kalten Jahreszeit aufgebracht werden. Aktuell befinden wir uns noch in der kalten Jahreszeit. Zur Beleuchtungssituation: Die Straßenbeleuchtung im Frankfurter Stadtgebiet wurde nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen und anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Normen hergestellt. Die lichttechnischen Größen werden erfüllt und durch kontinuierliche Wartung gewährleistet. Jedoch kann es im Betrieb der Straßenbeleuchtung, als auch der Gasbeleuchtung, zu Ausfällen kommen und sich dadurch die Beleuchtungsstärken reduzieren. Daher ist das mit der Betriebsführung beauftragte Unternehmen, die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH, SRM, zuständig, die Beleuchtungsanlagen in einem betriebsbereiten Zustand zu halten. Gemeldete Störungen, Zentrale Störungsannahme: https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt, Telefon: 069 213 - 88110, werden in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen beseitigt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Gelände des alten Rebstockparks ist Landschaftsschutzgebiet 2 und von der Stadt an die Messe GmbH verpachtet. NahezuF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3072 Das Gelände des alten Rebstockparks ist Landschaftsschutzgebiet 2 und von der Stadt an die Messe GmbH verpachtet. Nahezu die gesamte Parkfläche wird temporär von der Messe GmbH als Parkplatz genutzt. Dabei wurde das Messeparkhaus gebaut und ein Teilbereich hinter der Esso-Tankstelle versiegelt. Für den Naturschutz sowie die Bürger*innen dieser Stadt wären eine Entsiegelung und die Teilnutzung der Fläche beispielsweise als Spielfläche von Vorteil. Ich frage den Magistrat: Was beinhaltet der Pachtvertrag mit der Messe, und warum wurde er nie gekündigt? Antwort des Magistrats: Der Nutzungsvertrag vom 29.04.1983, zuletzt mit VI. Nachtrag vom 25.03.2019 geändert, beinhaltet die Nutzungsüberlassung bestimmter Flächen des "Rebstockgeländes", wobei diese zum Teil wiederum an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH zur Betreibung von Flüchtlingsunterkünften seit 2019 überlassen werden. Der Vertrag ist mit einer Frist von 36 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Die Messe Frankfurt nutzt die vertraglichen Flächen zwischen Autobahn A648 und der Max-Pruss-Straße als Park- und Aufstellflächen für die zur Messelogistik notwendigen und eingesetzten Lkws und Fahrzeuge. Diese können entsprechend ihrer Größe - maximale Einfahrtshöhe zwei Meter - und Achslasten - >3,5 Tonnen - nicht in das Messeparkhaus einfahren und die dortigen Parketagen nutzen. Für die Messe Frankfurt ist der Bereich des Rebstockgeländes ein Teil des gesamtheitlichen Verkehrs- und Logistikkonzeptes. Ohne die Nutzung der Fläche ist die Abwicklung der Messelogistik zu Messen mit starkem Logistikvolumen oder bei parallel stattfindenden Messeveranstaltungen derzeit kaum darstellbar. Das Rebstockgelände - alter und neuer Rebstockpark - ist gemäß der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main vom 12. Mai 2010 als Landschaftsschutzgebiet der Zone I ausgewiesen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Statt zwölf Züge pro Stunde fahren in der Hauptverkehrszeit der Linie U 4 nur noch acht. Jenseits der Stoßzeiten gilt deF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3073 Statt zwölf Züge pro Stunde fahren in der Hauptverkehrszeit der Linie U 4 nur noch acht. Jenseits der Stoßzeiten gilt der Zehn-Minuten-Takt. Die Folge sind häufig überfüllte Züge, und bei vielen Fahrgästen ruft der neue Takt Unverständnis hervor. Ich frage den Magistrat: Wann wird die U 4 voraussichtlich zur alten Taktung zurückkehren? Antwort des Magistrats: Das Fahrtenangebot bei den Straßenbahnen und U-Bahnen im Kalenderjahr 2025 orientiert sich an der Fahrgastnachfrage und den Vorgaben des Nahverkehrsplans. Es ist abhängig von der Verfügbarkeit von Straßenbahnen und Fahrpersonalen. Unter Berücksichtigung dieser Prämissen ist mit dem Stabilisierungsfahrplan für die Stadt Frankfurt am Main die Verlässlichkeit des Angebotes erhöht worden. Der Mangel an Fahrpersonal, der auch Frankfurt am Main stark betrifft, erforderte Taktausdünnungen. Er bedingte bedauerlicherweise auch eine Änderung des Taktes der U-Bahnlinie U 4. In den Hauptverkehrszeiten fährt die Linie alle 7,5 Minuten statt bisher alle fünf Minuten; in der Normalverkehrszeit alle zehn statt alle 7,5 Minuten. Der Besetzungsgrad hat sich bei den Straßenbahnen und U-Bahnen zwar erhöht. Die Beobachtungen vor Ort haben jedoch gezeigt, dass bei störungsfreiem Betrieb alle Fahrgäste befördert werden können. Eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrgäste in den etwas volleren Fahrzeugen wird angestrebt, indem mittels örtlichen Bahnsteigdurchsagen und Fahrgastbetreuer:innen an den zentralen Zu- und Umsteigeorten die Verkehrsabwicklung unterstützt wird. Alle Akteure arbeiten gemeinsam mit dem Dezernat intensiv daran, tragfähige Lösungsansätze gegen den Fachkräftemangel in der Branche zu entwickeln. So hat zum Beispiel die VGF dank eines neuen Ausbildungskonzeptes die Ausbildungs-kapazitäten erhöhen können. Neue Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung sollen dafür sorgen, die dann ausgebildeten Personen im Unternehmen zu halten. Bis diese Maßnahmen eine sichtbar positive Wirkung entfalten können, müssen die Ausbildungen allerdings zunächst abgeschlossen werden. Es wird angestrebt, das Angebot auf der Linie U 4 und auch auf allen von den Angebotskürzungen betroffenen Linien, sobald wie möglich wieder zu erweitern, sobald dazu ausreichend Fahrpersonal zur Verfügung steht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Bau der Europäischen Schule am Festplatz würde die Interessen unterschiedlicher Stakeholder berühren, unter anderemF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3074 Der Bau der Europäischen Schule am Festplatz würde die Interessen unterschiedlicher Stakeholder berühren, unter anderem die der Schausteller*innen der Dippemess, der Kleingärtner*innen und natürlich die der Europäischen Schule selbst. Um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu erzielen, ist daher ein gutes Stakeholder-Management erforderlich. Ich frage den Magistrat: In welchem Format führt der Magistrat Stakeholder-Management durch, und gab es bereits eine Zusammenkunft von Kleingärtner*innen, Schausteller*innen und der Europäischen Schule, welche vonseiten der Stadt moderiert wurde? Antwort des Magistrats: Eine im Jahr 2022 vorgestellte Machbarkeitsstudie der Wentz Planungsgesellschaft mbH & Co. KG kam zu dem Ergebnis, dass der Neubau der Europäischen Schule Frankfurt auf dem Festplatz am Ratsweg machbar ist. Vor diesem Hintergrund wurde eine Projektvereinbarung mit Land, Bund, EU, EZB und Europäischer Schule Frankfurt abgeschlossen. Auf Grundlage dieser Vereinbarung wird das Areal derzeit gutachterlich auf seine Eignung für den Neubau der Europäischen Schule Frankfurt untersucht. Zu den Nutzenden des Areals besteht seitens Magistrats regelmäßiger Kontakt, insbesondere dann, wenn die Untersuchungen selbst mit geringfügigen Beeinträchtigungen verbunden sind. So sind zum Beispiel die exakten Entnahmestellen und -zeitpunkte für die derzeit laufende Boden- und Baugrunduntersuchung mit dem Kleingartenverein, der TCF und dem Schaustellerband abgestimmt. Zur Europäischen Schule Frankfurt bestehen enge Arbeitsbeziehungen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Elisa Grote Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Seit Wochen bewegen sich die Temperaturen in unserem schönen Städtchen um den Gefrierpunkt. Das ist genau die Zeit, zu dF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3075 Seit Wochen bewegen sich die Temperaturen in unserem schönen Städtchen um den Gefrierpunkt. Das ist genau die Zeit, zu der das Frankfurter Hallensportleben seine Hochzeit hat. Doch ausgerechnet jetzt kann man in der Sporthalle Süd, wo das Hockey- und Handballherz des Südens pulsiert, seit Wochen - wieder einmal - nur kalt duschen, was nicht nur bei den einheimischen Sportler:innen Unmut hervorruft, sondern auch für die zu Gastspielen nach Frankfurt reisenden Sportler:innen eine Zumutung ist und die Sportstadt Frankfurt in einem schlechten Licht erscheinen lässt. Ich frage den Magistrat: Wann kann den Sportler:innen wieder eine warme Dusche geboten werden, und wie lange werden danach die Duschen diesmal funktionieren? Antwort des Magistrats: Aufgrund zweier undichter Warmwasserspeicher steht derzeit kein warmes Wasser zur Verfügung. Eine entsprechende Fachfirma hat den Schaden bereits aufgenommen und erstellt zurzeit ein entsprechendes Angebot zur Instandsetzung. Sobald dieses vorliegt, kann der Auftrag zur Reparatur erteilt werden. Abhängig von den Lieferfristen der Ersatzteile und Kapazitäten der Fachfirma, geht der Magistrat von einer zeitnahen Instandsetzung aus. Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die 1910 gebaute und unter Denkmalschutz stehende Schwedlerbrücke ist seit 13 Jahren aufgrund von Einsturzgefahr gesperrF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3076 Die 1910 gebaute und unter Denkmalschutz stehende Schwedlerbrücke ist seit 13 Jahren aufgrund von Einsturzgefahr gesperrt. Die geplante Sanierung wird immer wieder verschoben. Jüngst mussten in einer Notaktion die letzten Betonplatten des Gehwegs abgebaut werden, da die Statiker befürchteten, dass die Bögen das Gewicht nicht mehr tragen könnten. Der Zeitpunkt für die Sanierung der Brücke ist nach wie vor vollkommen offen. Nachdem es zuletzt hieß, dass im Herbst 2024 mit den Bauarbeiten begonnen werden könnte, steht nun ein Termin für Sommer 2025 im Raum. Ich frage den Magistrat: Welche Gründe haben die Sanierung dieser Fußgängerbrücke seit nunmehr 13 Jahren verhindert, und wie ist der tatsächliche derzeitige Sachstand? Antwort des Magistrats: Aktueller Stand: Die Bau- und Finanzierungsvorlage zur Revitalisierung der Schwedlerbrücke wurde erst im Juli 2022 beschlossen. Die ersten beiden Ausschreibungen für die Bauleistungen mussten aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden, und aktuell läuft das dritte Ausschreibungsverfahren. Sofern über das Verfahren eine geeignete Baufirma ermittelt werden kann, könnten die Bauarbeiten zum ersten Bauabschnitt im Sommer 2025 beginnen. Die Bauzeit dafür beträgt circa zweieinhalb Jahre. Die Ausschreibung des zweiten Bauabschnittes erfolgt dann zeitnah. Herausforderungen bei der Vergabe: Aufgrund der europaweiten Ausschreibung - die bei größeren Auftragssummen erforderlich ist - nimmt das Verfahren gegenüber Projekten unterhalb des EU-Schwellenwerts deutlich mehr Zeit in Anspruch. Erfahrungsgemäß müssen öffentliche Auftraggeber:innen mit bestimmten Vergaberisiken leben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Dachverband der Frankfurter Gewerbevereine spricht sich für ein kostenfreies Kurzzeitparken, der sogenannten BrötcheF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3077 Der Dachverband der Frankfurter Gewerbevereine spricht sich für ein kostenfreies Kurzzeitparken, der sogenannten Brötchentaste, in Frankfurter Einkaufsstraßen aus. Für schnelle, kurze Einkäufe, die mit dem Auto erledigt werden, entstehen dann keine Parkgebühren. Die Brötchentaste kann den Einzelhandel stärken und Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, helfen. Geeignete Straßen wären etwa die Leipziger, Berger und Schweizer Straße. In einem früheren Versuch wurden die Erwartungen leider nicht erfüllt. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Brötchentaste, und ist er bereit, gemeinsam mit dem Einzelhandel die Voraussetzungen zu erörtern und zu schaffen, um sie erfolgversprechend einzuführen? Antwort des Magistrats: Grundsätzlich lässt sich eine Brötchentaste sowohl rechtlich als auch technisch problemlos einrichten. Falls auf alten Parkscheinautomaten bereits alle Knöpfe mit Funktionen belegt sein sollten, erfordert die Einführung neuer Funktionen eine Hardware-Umrüstung. Auch das wäre lösbar. Die Stadt Frankfurt am Main könnte die "Brötchentaste" also realisieren, wenn die Stadtverordnetenversammlung dies entsprechend beschließt. In einem bereits 2005 durchgeführten längeren "Modellversuch Brötchentaste" in der Schweizer Straße und der Leipziger Straße ergab sich allerdings kein Mehrwert für den Einzelhandel. Auszug aus dem Bericht des Magistrats B 833 vom 16.12.2005: Der bisherige Modellversuch zeigt, dass weder eine Änderung des Parkverhaltens eingetreten ist, noch konnten vorhandene Potenziale der "Brötchentaste", die gerade vom Einzelhandel sehr begrüßt wurde, ausgeschöpft werden. Der Verkehrsversuch wurde dann mit der Maßgabe einer intensiven Überwachung der beiden Modellbereiche fortgesetzt. Auch während der Fortsetzung des Modellversuchs "Brötchentaste" konnte kein geändertes Parkverhalten festgestellt werden, B 355/2006. Für kurze oder lange Einkäufe mit dem Auto können Parkberechtigungen am Automaten passgenau im 15-Minuten-Takt und per App im "Start-Stopp-Modus" sogar auf die Minute genau erworben werden. In der Leipziger Straße, Berger Straße und Schweizer Straße liegt diese Gebühr bei lediglich 50 Cent je 15 Minuten. Vor diesem Hintergrund wird bezweifelt, dass eine Ersparnis von 50 Cent das Einkaufverhalten wesentlich beeinflussen würde. Es ist auch nicht notwendig, Bargeld parat zu haben, da mit dem Handyparken ein zeitgemäßes digitales System etabliert ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am „Weißen Stein“ ist ein größerer Umbau geplant, in dessen Rahmen einige Bäume gefällt werden müssen. Vor diesem HinteF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3078 Am "Weißen Stein" ist ein größerer Umbau geplant, in dessen Rahmen einige Bäume gefällt werden müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie sieht das Konzept zum Schutz der Bäume für den Umbau des "Weißen Steins" aus, und wo sind welche Ersatzpflanzungen geplant? Antwort des Magistrats: Zum Vorhaben "Umgestaltung des Platzes am Weißen Stein" gibt es bislang lediglich eine Machbarkeitsstudie. Hierzu gab es auch einen Austausch mit dem Ortsbeirat inklusive eines Ortstermins. Die vorliegende Studie sieht allgemein eine umfangreiche Ersatzpflanzung vor. Welche Bäume jedoch letztlich konkret gefällt werden müssten und in welcher Form eine entsprechend konkrete Ersatzpflanzung erfolgen wird, lässt sich zum aktuellen Planungsstand noch nicht beantworten. Nächster Schnitt ist die Beauftragung der Vorplanung. Auf Grund von Größe und Komplexität der Aufgabenbeschreibung mit Straßen-, Schienen- und Grünplanung sind die Unterlagen für eine Ausschreibung der Leistungen noch in der Erstellung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Beschäftigte haben sich bereits mehrmals mit einem öffentlichen Brief über die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsklima aF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3079 Beschäftigte haben sich bereits mehrmals mit einem öffentlichen Brief über die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsklima am MMK beschwert. Zur Lösung des Problems hat die Stadt extra eine Verwaltungsleiterin eingestellt, die für das Personal verantwortlich ist. Ich frage den Magistrat: In welcher Form überprüft die Stadt die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsklima im MMK, zum Beispiel durch Gefährdungsbeurteilungen, und stellt damit sicher, dass sich die Situation für die Beschäftigten verbessert hat? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller! Das MMK ist als städtisches Museum eines von über 60 Ämtern und Betrieben, die insgesamt die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main darstellen und repräsentieren. Die Verantwortung hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Arbeitsklima - Gefährdungsbeurteilungen sind davon umfasst - obliegt den jeweiligen Amts- und Betriebsleitungen beziehungsweise Direktorinnen und Direktoren. Dem Führungsverhalten wird das stadtweite Führungsverständnis zugrunde gelegt. Das MMK befindet sich in einem laufenden Organisationsentwicklungsprozess. Ziel ist, auf der Basis eines breitangelegten Beteiligungsformates aller im MMK Beschäftigten Entwicklungsbedarfe in Struktur und Kultur abzuleiten, eine Rollenkompetenz aufzubauen und einen Weg zu entwickeln, strukturelle Veränderungen umzusetzen und das gemeinsam Erarbeitete ins Leben zu bringen und nachzuhalten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das „Frankfurt Immigration Office - Ausländerbehörde“ stand wiederholt in der Kritik. Unter anderem wurde die schlechteF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3080 Das "Frankfurt Immigration Office - Ausländerbehörde" stand wiederholt in der Kritik. Unter anderem wurde die schlechte Erreichbarkeit, die Vielzahl von aufgelaufenen Mails oder zu lange andauernde Verfahren kritisiert. Begründet wurden diese Mängel unter anderem durch eine angespannte Personalsituation in der Behörde. Ich frage den Magistrat: Wie hat sich die Personalsituation der Ausländerbehörde in den letzten sechs Monaten entwickelt, und wie viele Mails harren aktuell der Bearbeitung? Antwort des Magistrats: Die Personalsituation des Frankfurt Immigration Office hat sich in den letzten sechs Monaten verbessert. So konnte im Rahmen der dynamischen Stellenbewirtschaftung zusätzliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewonnen werden, die die Basis eines neuen Serviceteams bilden. Darüber hinaus haben sich weitere neun Nachwuchskräfte dazu entschieden, nach Beendigung ihrer Ausbildung ihre berufliche Laufbahn beim Frankfurt Immigration Office zu starten. Schließlich konnten auch durch die diverse Ausschreibungsverfahren zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen werden. Insgesamt sind zum Februar 2025 zwölf Planstellen unbesetzt. Hiervon sind allerdings neun Stellen für Nachwuchskräfte blockiert. Somit verbleiben drei vakante Stellen in der Sachbearbeitung. Außerhalb der Sachbearbeitung sind weitere drei Stellen in der Leitungsebene vakant. Die Anzahl der Anträge und Anfragen, die das Frankfurt Immigration Office erreichen, steigt kontinuierlich. So wurden für das Kalenderjahr rund 100.000 eingehende Anträge und Anfragen registriert, die das Frankfurt Immigration Office auf elektronischem Weg erreicht haben. Die Anzahl der noch nicht bearbeiteten Anträge und Anfragen stagniert strotz steigender Eingänge derzeit bei 14.000. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um 14.000 offenen Verfahren, da sich in dieser Zahl auch Mehrfachanfragen und Erinnerungen verbergen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Viele Projekte in Frankfurt scheitern an Personalmangel im Planungsbereich. Motivierte Initiativen, die Veränderung in iF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3081 Viele Projekte in Frankfurt scheitern an Personalmangel im Planungsbereich. Motivierte Initiativen, die Veränderung in ihren Stadtteilen fordern, zum Beispiel Superblocks in Bockenheim oder entlang der Berger Straße, wenden sich über die Ortsbeiräte an die Verwaltung, nur um die unbefriedigende Antwort "Personalmangel" zurückzuerhalten. Frankfurt ist angesichts der Klimakrise nicht die einzige Stadt, die mehr Personal im Bereich der Stadtplanung braucht. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um nicht nur Personal für Planung mit Berufserfahrung anzuwerben, sondern auch zur Ausbildung des Nachwuchses in diesem Bereich beizutragen? Antwort des Magistrats: Das Personalmarketing für fachliche Berufsbilder wird dezentral von den jeweiligen Ämtern und Betrieben verantwortet. das heißt, diese entscheiden eigenverantwortlich über Maßnahmen und Budget für Werbemaßnahmen/Personalmarketing für Fachpersonal. Das Personal- und Organisationsamt, POA, steht den Ämtern und Betrieben hierbei beratend zur Seite. Im Rahmen des strategischen Personalmanagements wurde mit dem Wirkungsziel 4.2 der Bereich der MINT-Berufe - Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik - explizit in den Blick genommen, um eine Personalgewinnung der entsprechenden Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen. Hierbei wurde ein Maßnahmenpaket für die Ämter und Betriebe erarbeitet. In einem ersten Schritt wurden seitens des POA die entsprechenden Berufsbilder und Amtsbereiche festgelegt. In dem daraufhin erarbeiteten Marketing-Mix wurden für die Ämter und Betriebe insbesondere die folgenden amtsspezifischen Personalwerbungsinstrumente identifiziert: - Fahrzeugbeklebung - Außenwerbung im öffentlichen Raum - Arbeitgeberportraits/Imageanzeigen in Fachzeitschriften - Branchenspezifische Jobmessen - Hochschulmarketing: Messen - Amts-/Betriebsinterne Veranstaltungen zur Personalgewinnung - Amtsspezifischer Input à Vorstellung auf der Karriereseite - Online-Bereich MINT + Gesundheit auf Karriereseite - Externe Bannerwerbung - Social Media - Instagram - Praktika - Hessentechnikum - Pre-/Onboarding Diese Personalwerbungsinstrumente können die Ämter und Betriebe eigenständig nutzen, um gezielt Personalwerbungsmaßnahmen für MINT-Berufe umzusetzen und auf dem Arbeitsmarkt sichtbar zu sein. Eine entsprechende Toolbox mit Werbematerial steht den Ämtern und Betrieben online im städtischen Intranet zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt das POA für die Stadt Frankfurt am Main als Arbeitgeberin allgemeines Personalmarketing. In 2024 sind zwei Imagekampagnen durchgeführt worden, die stadtweit und im Umland für die Stadt Frankfurt am Main als Arbeitgeberin geworben haben. Hierunter fielen Plakataktionen im Stadtgebiet und in U-Bahnen, Beklebungen an Bussen und einer Straßenbahn. Zudem wurde auf zehn Messen und einer Vielzahl von Schulveranstaltungen auf das breite Aufgabenangebot aufmerksam gemacht. Hinzu kamen Radiospots und digitale Out-of-Home-Maßnahmen wie zum Beispiel Werbung auf Studyflix. Das Stadtplanungsamt beteiligt sich in vielfältiger Hinsicht an der Ausbildung im Bereich Stadtplanung. Ein Baustein ist seit vielen Jahren die Beteiligung an der Ausbildung des städtebaulichen Referendariats, das vom Land Hessen angeboten wird. Die Referendarinnen und Referendare sind in ihrer ca. einjährigen kommunalen Praxisphase dem Stadtplanungsamt zugeteilt und schreiben im Amt ihre Vertiefungsarbeiten. Das Referendariat bietet Absolventinnen und Absolventen eines abgeschlossenen Universitätsstudiums im Bereich Stadt- oder Raumplanung oder Landespflege/Landesarchitektur mit Vertiefung Städtebau in 24 Monaten die Möglichkeit zur Vorbereitung auf die Große Staatsprüfung und die Laufbahnbefähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst. Diese Laufbahnbefähigung ermöglicht den anschließenden Einstieg im Beamtenverhältnis als Stadtplaner:in. Des Weiteren sind im Stadtplanungsamt in unterschiedlichen Abteilungen regelmäßig Werkstudierende für den Bereich Stadtplanung beschäftigt. Die Studierenden kommen meist von der Frankfurt University of Applied Sciences und haben dort den Bachelor-Studiengang "Stadtplanung (B. Eng.)" oder den Master-Studiengang "Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (M.Eng.)" (UMSB) gewählt. Das Stadtvermessungsamt bietet regelmäßig Ausbildungsplätze zum:zur Vermessungstechniker:in an. Vom Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und von der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) wird in eigener Zuständigkeit zudem ein duales Bachelor-Studium im Bereich Bauingenieurwesen in Kooperation mit der Hochschule Darmstadt angeboten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Zum 01.01.2025 wurden die Möglichkeiten zur Kommunikation beim Jobcenter Frankfurt geändert. Kund:innen können telefonisF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3082 Zum 01.01.2025 wurden die Möglichkeiten zur Kommunikation beim Jobcenter Frankfurt geändert. Kund:innen können telefonisch nur noch ihre:n Sachbearbeiter:in erreichen. Wenn diese Person telefonisch nicht erreichbar ist, gibt es den Weg über das Onlineportal. Eine zentrale Hotline gibt es nicht mehr. Für den Fall, dass man sich über die zuständige sachbearbeitende Person beschweren möchte, zum Beispiel für den Fall, dass eingereichte Dok umente nicht beachtet/bearbeitet wurden, kann man dies nur noch bei derselben Person tun. Zuvor konnte man dies beispielsweise über die zentrale Hotline des JC machen und ggf. eine:n Teamleiter:in erreichen. Ich frage den Magistrat: Welche Wege gibt es für Kund:innen, um sich über ihre:n Sachbearbeiter:in zu beschweren? Antwort des Magistrats: Das Jobcenter bietet verschiedene Möglichkeiten und Zugangswege für Kund:innen, Kritik oder Widerspruch zu äußern. Die Kontaktmöglichkeiten zum Kundenreaktionsmanagement sowie die neutrale Ombudsstelle sind über die Homepage des Jobcenters im Bereich "Service" ersichtlich (Widerspruch und Kundenreaktionen | Jobcenter Frankfurt am Main). Darüber hinaus ist es weiterhin möglich, die Standorte des Jobcenters persönlich aufzusuchen und dort einen Gesprächstermin mit der gewünschten Ansprechperson zu vereinbaren. Im Rahmen eines Telefonates mit der sachbearbeitenden Person besteht die Möglichkeit, die Rufnummer der zuständigen Führungskraft zu erfragen beziehungsweise sich verbinden zu lassen. Auch auf digitalem Weg kann über das Portal jobcenter.digital oder die seit Januar 2025 freigeschaltete Jobcenter App (Jobcenter-App: Das Jobcenter auf Ihrem Smartphone | Bundesagentur für Arbeit) eine Nachricht an das Jobcenter gesandt werden. Generell werden eingehende Beschwerden an die entsprechenden Führungskräfte weitergeleitet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Falko Görres Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mit dem Versuch der Anmietung von Büroräumen für ihr Dezernat ist Stadträtin Sylvia Weber, SPD, kläglich gescheitert - nF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3083 Mit dem Versuch der Anmietung von Büroräumen für ihr Dezernat ist Stadträtin Sylvia Weber, SPD, kläglich gescheitert - nicht zuletzt aufgrund des Widerstands mehrerer städtischer Ämter sowie eines unkooperativen Verhaltens ihrer Magistratskollegen. Wegen des fehlgeschlagenen Mietgeschäfts für ihr Büro in der Hedderichstraße 108 sehen sich jetzt sowohl die Stadt als auch die Dezernentin persönlich mit Schadensersatzforderungen des Eigentümers konfrontiert. Trotzdem plant die Dezernentin Presseberichten zufolge weiterhin, Büroräume für ihr Dezernat anzumieten. Ich frage den Magistrat: Sind diese Berichte zutreffend und, falls ja, hat die Dezernentin jetzt die volle Rückendeckung von Ämtern und Magistrat für diese von ihr geplante Anmietung? Antwort des Magistrats: Diese Berichte sind zutreffend. Das Büro des Dezernats für Bildung, Immobilien und Neues Bauen braucht neue Büroräume, da ein Verbleib in den derzeitigen Räumlichkeiten nicht möglich ist und die derzeitige Aufteilung des Dezernatsbüros auf mehrere Standorte ungünstig ist. Eine Anmietungsvorlage, über die der Magistrat sodann zu entscheiden hat, ist in Arbeit und wird demnächst in den Geschäftsgang gehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mit der Messe Frankfurt GmbH hat die Stadt eine der erfolgreichsten Messegesellschaften der Welt. Basis dieses Erfolgs wF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3084 Mit der Messe Frankfurt GmbH hat die Stadt eine der erfolgreichsten Messegesellschaften der Welt. Basis dieses Erfolgs war das Trio Wolfgang Marzin, Detlef Braun und Uwe Behm. Uwe Behm ist nach 18 Jahren im Mai 2024 aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Mittlerweile ist ein Dreivierteljahr vergangen, währenddessen Wolfgang Marzin dessen Aufgaben zusätzlich übernommen hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wann wird diese Stelle nachbesetzt, damit die Gesellschaft weiterhin mit viel "Manpower" oder auch "Womenpower" ihre Erfolgsgeschicht e verfolgen kann? Antwort des Magistrats: Die Messe Frankfurt GmbH konnte das Jahr 2024 mit einem ausgezeichneten finanziellen Ergebnis abschließen und setzt diese positive Entwicklung auch aktuell fort. Nachdem der OB den Prozess zur Besetzung übernommen hat, befindet sich momentan die Neubesetzung in der Abstimmung mit dem Land Hessen. Aus vertraulichen Vertragsgesprächen kann nicht berichtet werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Seit 2021 gibt es in Frankfurt das Arten- und Biotopschutzkonzept. Dieses legt detailliert auf über 1.000 Seiten dar, wiF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3085 Seit 2021 gibt es in Frankfurt das Arten- und Biotopschutzkonzept. Dieses legt detailliert auf über 1.000 Seiten dar, wie Biotope, Arten, Wälder, Grünflächen und so weiter in Frankfurt weiterentwickelt sowie geschützt werden können. Es identifiziert auch konkrete Handlungsfelder. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand der Umsetzung des Konzepts, und in welchen Feldern - bitte auch auf den überörtlichen Waldbesitz eingehen - gibt es Schwierigkei ten mit der Umsetzung? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat im Rahmen des Berichts zum Arten- und Biotopschutzkonzept, ABSK, mitgeteilt, dass die konkreten Umsetzungsvorschläge und -maßnahmen aus dem Konzept in einer Beschlussvorlage den Stadtverordneten vorgelegt werden. Mit dem Etatantrag E 128 aus 2024 wurden darüber hinaus Mittel und Personal zur Umsetzung konkreter Maßnahmen aus dem ABSK zur Verfügung gestellt. Wie beantragt wird der Fokus im Rahmen des Antrags auf Streuobstwiesen gelegt. Nach der Genehmigung des Haushalts Ende 2024, laufen aktuell die Besetzungsverfahren der beiden Stellen. Zudem wurden in den letzten Jahren zahlreiche Gespräche mit Akteur:innen geführt, die für eine Umsetzung der konkreten Maßnahmen zu beteiligen sind, zum Beispiel Landwirt:innen und Landwirtschaftsverwaltung sowie weitere städtische Ämter. Die Ergebnisse der Analyse des ABSK und die darauf aufbauenden Schlussfolgerungen werden derzeit für die erwähnte Beschlussvorlage zusammengestellt. Diese soll den Stadtverordneten noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Frage Nr. 2952 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 thematisierte einen absehbaren VerlF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3086 Die Frage Nr. 2952 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 thematisierte einen absehbaren Verlust der VGF im Jahre 2024. In der Antwort führte der Verkehrsdezernent aus, dass sich der Verlust derzeit auf voraussichtlich 123 Millionen Euro beläuft. Es bestünden noch Unklarheiten hinsichtlich der "Auszahlungsmöglichkeiten von Billigkeitsleistungen" . Ich frage den Magistrat: Bestehen diese Unklarheiten weiterhin, und auf welche Höhe belaufen sich diese Billigkeitsleistungen? Antwort des Magistrats: Die finale Höhe an Billigkeitsleistungen 2024 steht nach wie vor noch nicht fest. Die Abrechnung ist ein nachgelagerter Prozess, der sich bis Ende 2025 erstreckt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Kinderbüro organisiert seit 1996 die "Weihnachtsaktion". Die Aktion, bei der bisher Weihnachtsgeschenke für bedürftiF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3087 Das Kinderbüro organisiert seit 1996 die "Weihnachtsaktion". Die Aktion, bei der bisher Weihnachtsgeschenke für bedürftige Kinder gesammelt wurden, war ein fester Bestandteil der Adventszeit in unserer Stadt und erfreute sich großer Beliebtheit. Weihnachten 2024 gab es eine grundsätzliche Änderung. Nun kann nur noch Geld per QR-Code gespendet werden, von dem die Kindereinrichtungen Geschenke kaufen und verteilen. Die individuellen Wunschkarten, auf denen Kinder ihren Namen, Alter und ihre Wünsche notierten und Bürgerinnen und Bürger diese erfüllten, entfielen. Ich frage den Magistrat: Wie hoch war das Spendenaufkommen Weihnachten 2024, und konnten genauso viele Geschenke an die Kinder verteilt werden wie in den Jahren zuvor? Antwort des Magistrats: Es wurden für die Weihnachtsaktion 2024 insgesamt Spenden in Höhe von 105.473,24 Euro gesammelt. Die Anzahl der Geschenke variiert jedes Jahr. Sie hängt davon ab, wie viele Kinder von den beteiligten Einrichtungen gemeldet werden. 2024 erhielten 4.425 Kinder ein Weihnachtsgeschenk. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadtverordnetenversammlung hat die sogenannte Schulbauoffensive beschlossen. Hierbei wurden 228 Baumaßnahmen von deF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3088 Die Stadtverordnetenversammlung hat die sogenannte Schulbauoffensive beschlossen. Hierbei wurden 228 Baumaßnahmen von der Stadt erfasst. 30 Projekte sollen im laufenden Jahr begonnen werden. Hintergrund sind die fehlenden Schulgebäude und der jahrzehntelang verschleppte Sanierungsstau der bestehenden Gebäude. Auch viele Kindertagesstätten benötigen eine Sanierung beziehungsweise es fehlt in der Stadt an Einrichtungen beziehungsweise an Kitaplätzen. Ich frage den Magistrat: Wie viele Kindertagestätten in Frankfurt sind derzeit sanierungsbedürftig, und wie viele weitere Einrichtungen mit wie vielen Kitaplätzen fehlen, um den Bedarf in der Stadt zu decken? Antwort des Magistrats: Die Gebäude von Kindertageseinrichtungen befinden sich nicht ausschließlich im Eigentum der Stadt Frankfurt, sondern unter anderem im Eigentum von Kita-Trägern; ein Großteil der Gebäude wiederum wird angemietet. Sanierungen erfolgen standortbezogen und in Verantwortung des jeweiligen Kita-Trägers, um gemäß § 45 (2) Satz 2 SGB VIII die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zu erfüllen. Die Zuständigkeiten für entsprechende Sanierungen liegen bei angemieteten Liegenschaften beim Vermieter der jeweiligen Liegenschaft. Bei trägereigenen Liegenschaften erhalten Träger eine entsprechende Förderung. Die Zuständigkeit der Sanierung von Kindertageseinrichtungen, deren Gebäude sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main befinden, liegt beim Amt für Bau- und Immobilien. Beim städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt sind laut Auskunft ein Drittel der Kindertageseinrichtungen sanierungsbedürftig. Die Versorgung lag zum Stichtag 01.11.2023 im Bereich der unter Dreijährigen bereits bei 55 Prozent, das beschlossene Versorgungsziel von 53 Prozent ist somit erreicht. In der Altersgruppe Kindergarten - Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt - lag die Versorgung mit Kitaplätzen zum Stichtag 01.11.2023 bei 99 Prozent. Zur langfristigen Sicherung der bedarfsgerechten Versorgung und Erfüllung des bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ist ein kontinuierliches Monitoring und dementsprechend eine bedarfsgerechte Steuerung des Platzangebots vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Auf die Frage Nr. 2888, welche Einigungen bezüglich der Verlagerung von SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 189F20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3089 Auf die Frage Nr. 2888, welche Einigungen bezüglich der Verlagerung von SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 1894 auf das Grundstück zwischen Gerbermühlstraße und Kaiserleipromenade mit dem Almosenkasten bereits erzielt worden seien, antwortete Oberbürgermeister Josef, dass das "Pflegamt als Aufsichtsgremium der unabhängigen, öffentlich-milden Stiftung Almosenkasten [...] in seiner Sitzung am 13.11.2024 den Auftrag zur Verhandlung über die Bereitstellung des Grundstücks erteilt [hat]." Aussagen zu weiteren Eigentümerinnen und Eigentümern wu rden nicht getätigt. Daher frage ich den Magistrat: Inwieweit werden zu Verwirklichung des oben genannten Sportplatzes noch sich nicht im Besitz des Almosenkastens befindliche Grundstücke benötigt? Antwort des Magistrats: Die in Betracht kommenden Grundstücke für die Umsetzung einer Sportanlage am Kaiserlei befinden sich im Besitz des Almosenkastens. Der Magistrat steht mit dem Almosenkasten im Austausch, welche Flächen für den Bau einer Sportanlage benötigt werden. Grundstücke auf Offenbacher Gemarkung sind derzeit in die Planungen nicht einbezogen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Bau der neuen U-5-Trasse über die teils sehr enge und viel befahrene Homburger Landstraße ist wichtig, wird vor OrtF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3090 Der Bau der neuen U-5-Trasse über die teils sehr enge und viel befahrene Homburger Landstraße ist wichtig, wird vor Ort jedoch zahlreiche Probleme verursachen. Fragen des Ortsbeirates 10 gemäß der OM 4623 sind seit Oktober 23 noch zu beantworten. Aspekte der Anlieger einschließlich der neuen Schule sowie des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sind auch nach der Sitzung des Ortsbeirates 10 vom 11.02.2025 offen. Variationsmöglichkeiten einer Trassenführung der U 5 wurden weder gezeigt noch erläutert. Ich frage den Magistrat, welche Zusatzinformationen er zum Bau der künftigen U- 5-Trasse ab der Endhaltestelle Preungesheim im Interesse der Anlieger sowie des Gewerbegebietes jetzt geben kann. Antwort des Magistrats: Allgemeines zu den Varianten: Im Rahmen der Variantenbetrachtung standen im Besonderen die Erschließung der angrenzenden Gebiete, die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit der Knotenpunkte, sowie die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer, entlang der Homburger Landstraße im Focus. Zusätzlich wurde das Thema Klimawandel und die damit verbundenen Herausforderungen - Erhalt beziehungsweise Neuanpflanzungen von Baumstandorten sowie Grüngleis, Regenwassermanagement et cetera - in die Planung integriert. Mit den genannten Zielen wurde, unter Beteiligung der Fachämter der Stadt Frankfurt, ein Gesamtkonzept für die Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg entwickelt, mit dem Ergebnis der vorliegenden Vorplanung. Diese wurde von der Koordinierungsgruppe Verkehr des Magistrates abschließend beraten und zur weiteren Planung empfohlen. Dem Ortsbeirat 10 wurden die verschiedenen Planungen, zuletzt am 11.02.2025 vorgestellt. Eine vorabgestimmte Vorplanungsvorlage für die Stadtverordnetenversammlung liegt dem ASE vor. Zum Gewerbegebiet August-Schanz-Straße: Das Gewerbegebietes August-Schanz-Straße ist heute durch einen nicht signalisierten Knotenpunkt an die Homburger-Landstraße angebunden. Die am 11.02.2025 im Ortsbeirat 10 vorgestellte Vorplanung beinhaltet einen signalisierten Knotenpunkt. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und zur besseren Erreichbarkeit des Gewerbegebietes wurden für die Verkehre aus Richtung Norden und Süden kommend, mit Fahrtziel Gewerbegebiet, eine eigene Fahrspur eingeplant. Insgesamt wird damit die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit an dem Knotenpunkt deutlich gegenüber heute verbessert. Zum Schulstandort: Die vorliegende Vorplanung wurde mit der Projektleitung des angedachten Schulstandortes im Februar 2024 abgestimmt. Sobald eine konkrete Planung des neuen Schulstandortes vorliegt, so wie ein dazugehöriges Verkehrskonzept für den Schülerbusverkehr, werden die Planungen der Verlängerung der U 5, im Besonderen der Parallelstraße, und der geplanten Schule miteinander abgeglichen und falls erforderlich angepasst. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Julius-Leber-Schule wartet seit Jahren auf eine dringend notwendige Brandschutz- und Schadstoffsanierung. Statt nurF20.02.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 20.02.2025, F 3091 Die Julius-Leber-Schule wartet seit Jahren auf eine dringend notwendige Brandschutz- und Schadstoffsanierung. Statt nur teilweise nach Fechenheim ausgelagert zu werden, bat die Schulgemeinde um eine Lösung an einem Standort. 2022 wurde die Auslagerung ins ehemalige Bürgeramt in der Langen S traße geprüft und mit der Schule abgestimmt. Laut Stadt wollte aber der Vermieter die Liegenschaft nicht an die Schule vermieten. Seitdem wartet die Schule auf weitere Informationen. Daher frage ich den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher unternommen beziehungsweise welche Standorte geprüft, um die in den Ämtern seit Langem bekannte Notwendigkeit einer Vollauslagerung der Julius-Leber-Schule zu erreichen, und worin lagen die Gründe des Scheiterns? Antwort des Magistrats: Bisher wurden folgende Standorte geprüft: - Parkplatz vor der Klingerschule als Ergänzung zur ehemaligen freien christlichen Schule (geprüft bereits im Jahr 2021) - Fläche zu klein. - Lange Straße 25-27 - kein Interesse an schulischer Nutzung Seitens der Eigentümer - Ehem. Salzmannschule Niederrad - auch mit Ergänzung durch weitere Stahlcontainern nicht ausreichend Platz - Ben-Gurion-Ring 158-162 - Prüfung noch nicht abgeschlossen Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Grundsteuerreform: sozialen Härtefallfonds für Mieter*innen auflegenNR20.02.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2025, NR 1134 Betreff: Grundsteuerreform: sozialen Härtefallfonds für Mieter*innen auflegen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Es wird ein Härtefallfonds aufgesetzt. Anspruchsberechtigt sind alle Mieter*innen, die eine mehr als zehnprozentige Steigerung der Umlage der Grundsteuer B nachweisen können. 2. Für Mieter*innen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, wie z.B. Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein oder Förderweg 1 und 2, Frankfurt-Pass, Bafög, etc. soll die Grundsteuermehrbelastung vollständig durch den Fonds rückerstattet werden. 3. Der Magistrat ist aufgefordert, diesen Fonds rechtssicher aufzusetzen und in der Satzung zu verankern. 4. Der Magistrat soll Maßnahmen treffen, den Härtefallfonds in Frankfurt bekannt zu machen. Begründung: Die Anpassung der Grundsteuer stellt für viele Frankfurter*innen eine finanzielle Mehrbelastung dar. Daher ist es notwendig, diese mit einem sozialen Ausgleichsfonds abzufedern. Die Grundsteuer ist eigentlich eine Steuer für Grundbesitzer*innen, aber diese dürfen die Erhöhung an die Mieter*innen weitergeben. In den meisten Mietverträgen ist geregelt, dass die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieterschaft umgelegt wird. Die Erhöhungen werden folglich eins zu eins weitergegeben. Da Frankfurt eine Mieter*innenquote von fast 80 Prozent hat - eine der höchsten in ganz Deutschland - ist klar, dass Grundsteuermehrbelastungen sich hier besonders drastisch auf Mieter*innen auswirken werden. Auch vermeintlich geringe Mehrbelastungen sind für Haushalte, die durch hohe Lebensmittelpreise, hohe Mieten und hohe ÖPNV-Tarife bereits mehrfachbelastet sind, oft nicht mehr zu stemmen. Der soziale Härtefallfonds soll daher dazu dienen, Mieter*innen vor diesen höheren Kosten zu schützen. Die Begrenzung der Erhöhung der Grundsteuerbelastung auf 10 Prozent entspricht den Empfehlungen des Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V. Als sozialer Härtefallfonds sollen Anspruchsberechtigte für Sozialleistungen, die Erhöhung vollständig erstattet bekommen. Der Fonds muss umgehend aufgelegt werden, da die Bescheide zur Steuererhöhung schon bei den Mieter*innen eingetroffen sind. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 230 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1134 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1134 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1134 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1134 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Volt (= Ziffern 1. bis 3. Ablehnung, Ziffer 4. Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1134 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1134 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1134 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1134 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5948, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 64-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Perspektive schaffen - Arbeitsmarktzugang für Geduldete und GestatteteNR20.02.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2025, NR 1135 Betreff: Perspektive schaffen - Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestattete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt etabliert das Modellprojekt "Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestattete" nach Wiesbadener Vorbild und macht es zu einem dauerhaften Bestandteil der kommunalen Integrationspolitik. 2. Die Stadt stellt sicher, dass ausreichend finanzielle Mittel für die langfristige Finanzierung der Beratungsstelle bereitgestellt werden. 3. Die Stadt Frankfurt setzt sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, dass entsprechende Programme und rechtliche Erleichterungen zur Arbeitsmarktintegration von Geduldeten und Gestatteten geschaffen und gefördert werden. Begründung: In Frankfurt leben hunderte Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus [1] . Viele Geflüchtete befinden sich oft seit Jahren in einer rechtlichen Grauzone: Sie können nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren, etwa, weil z.B. ein Abschiebungsverbot besteht, weil es schlicht keine sicheren Rückkehrwege gibt, weil sie bleibeberechtigte Kinder in Deutschland haben, oder weil sie trotz intensiver Bemühungen keine Reisedokumente bekommen. Diese Menschen harren oft jahrelang ohne Perspektive aus, weil ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt durch komplexe rechtliche Regelungen und strukturelle Hindernisse, wie Beschäftigungsverbote, komplizierte Passbeschaffungsmaßnahmen oder sprachliche Defizite, massiv erschwert wird. Die Integration in den Arbeitsmarkt ist jedoch ein wesentlicher Baustein für gesellschaftliche Teilhabe. Die Stadt Köln hat erfolgreich das kommunale Projekt "Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln" im Jahr 2018 gestartet und fortgeschrieben. Das Projekt betreut seit acht Jahren tausende Geduldete; mindestens 446 geduldeten Geflüchteten wurde bereits ein Aufenthaltstitel erteilt [2]. Dabei handelt es sich um ein Erfolgsprogramm, das bundesweit einzigartig ist und erste Nachahmer findet. Erst kürzlich, am 18. Dezember 2024, hat auch die Stadt Wiesbaden das Projekt "Arbeitsmarkt- und Integrationsberatung für Geduldete und Gestattete" nach Kölner Vorbild beschlossen [3] . Das Projekt kombiniert sozialpädagogische Begleitung mit aufenthaltsrechtlicher Beratung und fungiert als Vermittlungsstelle zu potenziellen Arbeitgeber*innen. Es verbindet die Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, Hessischem Flüchtlingsrat und freien Trägern, die gemeinsam Expert*innenwissen aus der Praxis nach einem lebensweltorientierten Ansatz bündeln. Eine qualifizierte Beratung zielt nicht nur auf einen geregelten Aufenthalt der Geflüchteten ab, sondern kann auch langfristige Perspektiven schaffen: Durch sozialpädagogische Unterstützung können individuelle Hemmnisse abgebaut, rechtliche Hürden überwunden und durch den Zugang zum Arbeitsmarkt ein gesicherter Aufenthaltsstatus ermöglicht werden. Frankfurt muss dem Beispiel der Landeshauptstadt Wiesbaden folgen. Der bedarfsorientierte Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine der wirksamsten Maßnahmen zur Schaffung einer sicheren Bleibeperspektive. Es muss im Interesse der Stadt liegen, diese Menschen aus dem Schwebezustand der Duldung in einen geregelten Aufenthalt zu überführen. Geduldete Geflüchtete sollen durch die Aufnahme einer Arbeit Verantwortung für ihr eigenes Leben übernehmen können. Arbeit bedeutet nicht nur ökonomische Unabhängigkeit; sie ist auch ein essenzieller Faktor für Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und sozialen Zusammenhalt. Ein kommunales Projekt zum Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestattete ist eine wichtige sozialpolitische Unterstützungsmaßnahme mit großem Nutzen für alle, zumal es auch den Arbeits- und Fachkräftemangel lindern kann. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1135 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 3. der Vorlage NR 1135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1135 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 3. der Vorlage NR 1135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1135 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 3. der Vorlage NR 1135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 5949, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 80-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzenOAOB 920.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 946/9 vom 04.02.2025 Betreff: Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen Vorgang: F 1313/23 Vor dem Hintergrund jüngster großflächiger Streusalzanwendung im Ortsbezirk 9 möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. nach dem Beispiel der Stadt Wiesbaden den Einsatz von Streusalz vollständig für private Grundstücke in der Straßenreinigungssatzung auszuschließen; 2. dazu eine entsprechende breit angelegte Informationskampagne nach Wiesbadener Vorbild durchzuführen; 3. ein Pilotprojekt für einen vollständig salzfreien Winterdienst durch die FES durchzuführen, bei dem u. A. - der Einsatz von Granulat statt Feuchtsalz getestet wird; - die tatsächlichen Mehrkosten und der logistische Aufwand dokumentiert werden; - die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz erfasst werden. Begründung: Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in Beantwortung der Frage F 1313 selbst einräumt, ist die Entscheidung "vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem Ortsbezirk 9. Die Stadt Wiesbaden geht seit 1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton- oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) zeigt, dass auch das nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19 wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten, schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Wiesbaden belegen bereits, dass - ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern Rechtssicherheit schafft; - auch städtische Liegenschaften und Aufgaben erfolgreich auf alternative Streumittel umgestellt werden können; - eine gute Kommunikationsstrategie (wie die Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") bei der Umsetzung eines Verbots hilft; - vor einem solchen Hintergrund Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden können. Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel folgen können. Dieses Bild aus dem Januar 2025 zeigt keinen Schnee, sondern privat gestreutes Salz (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.01.2023, F 1313 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 178 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5857, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025 Aktenzeichen: 79-3
OAOB 9Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellenOAOB 820.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 534 entstanden aus Vorlage: OF 524/8 vom 03.02.2025 Betreff: Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgeordert, die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit der Zuggemeinschaft Klaa Paris e. V. und vergleichbaren Veranstaltern von größeren Brauchtumsfesten die Möglichkeit zu geben, die anfallenden Kosten für Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen (Terrorsperren, zusätzliches Sicherheitspersonal usw.), direkt zu verrechnen, ohne in Vorlage treten zu müssen. Zukünftig sollen die Originalr echnungen der beauftragten Unternehmen von den Veranstaltern zur Zahlung an die Stadt Frankfurt weitergegeben werden können. Begründung: Durch die schrecklichen Terrortaten von Magdeburg und Aschaffenburg gibt es neue Sicherheitskonzepte. Infolgedessen muss die Zahl der Straßensperren in Heddernheim am Fastnachtsdienstag von neun auf 23 erhöht werden. Zudem ist für jede Sperre Personal erforderlich. Die Kosten für die Sicherheit im Falle der Zuggemeinschaft Klaa Paris e. V. steigen laut einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 28.01.2025 somit von 70.000 Euro im Vorjahr auf voraussichtlich über 120.000 Euro. Dieses Geld hat die Zuggemeinschaft aktuell nicht, muss aber die beauftragten Unternehmen zunächst bezahlen; anschließend können dann die Rechnungen beim Ordnungsamt eingereicht werden. Dieses Verfahren muss jetzt dringend geändert werden, will man das Brauchtum, das vom Ehrenamt organisiert und zu einem großen Teil auch durch Spenden finanziert wird, nicht auf Dauer gefährden. Die Gewalttaten, die in unserem Land passieren, dürfen nicht dazu führen, dass schöne Traditionen kaputtgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.10.2025, B 385 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 534 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF-BIG und FRAKTION 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 534 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkolinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 534 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 534 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 534 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 5991, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6070, 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 29.04.2025 § 6551, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025 Aktenzeichen: 41
OAOB 8Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Nachfrage zur Umrüstung Gaslaternen Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 464OAOB 320.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 827/3 vom 05.02.2025 Betreff: Nachfrage zur Umrüstung Gaslaternen Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 464 Der gesamtstädtische Anteil der Straßen im Nordend liegt bei 17 Prozent, der Anteil der im letzten Jahr auf Gaslaternen umgerüsteten Straßen im Nordend jedoch mit acht Straßen im gesamtstädtischen Vergleich (abgeschlossene Maßnahmen und Ausblick auf voraussichtliche Maßnahmen in 2024) lediglich bei acht Prozent. Bei diesem Tempo mit acht Straßen pro Jahr würde die Umrüstung im Nordend noch knapp sieben Jahre dauern. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Im Bericht vom 16.12.2024, B 464, werden unter der Rubrik "Maßnahme abgeschlossen/ Ausblick voraussichtliche Maßnahmen in 2024" 58 Straßen aufgeführt. Sind diese Maßnahmen in 2024 abgeschlossen worden? b) Lediglich 35 der umzurüstenden Straßen wurden unter der Rubrik "Maßnahme abgeschlossen" für 2024 erfasst. Bei insgesamt 501 umzurüstenden Straßen entspricht das nur sieben Prozent. Welchen Prozentsatz hat sich die Verwaltung für die jährliche Umrüstung von Gaslaternen ursprünglich vorgenommen? Wann sollte damit die Maßnahme planmäßig beendet sein? Wann im Nordend? Begründung: Ein am 16.12.2024 erstellter Bericht führt 58 Maßnahmen (61 Prozent der Gesamtmaßnahmen) als "voraussichtliche Maßnahmen in 2024" auf. Das verwundert und wirft die Frage auf, ob damit eventuell noch in 2025 Kapazitäten mit der Abarbeitung der nicht erfolgten Maßnahmen aus 2024 gebunden sind und es damit zu einer weiteren Zeitverzögerung bei der Umrüstung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 464 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 535 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (B 464 = Kenntnis, OA 535 = vereinfachtes Verfahren) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 464 = Kenntnis, OA 535 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 535 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5983, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 61-0
OAOB 3Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23OAOB 320.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 536 entstanden aus Vorlage: OF 837/3 vom 20.02.2025 Betreff: Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 23 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Gebührenordnung der vorgelegten Änderungssatzung wie folgt geändert wird: a) Ziffer 4. (Sitzgelegenheit vor Gewerbe-/Dienstleistungsbetrieben) wird auf jährlich 30 Euro analog zu Ziffer 3. (Außengastronomie) festgelegt; b) Ziffer 5. (Warenauslagen vor den Geschäften) wird auf dieselben Sätze wie in Ziffer 3. geändert; c) bereits nach der geänderten bisherigen Gebührenordnung erlassene Gebührenbescheide werden entsprechend der neuen Gebühren berichtigt. Begründung: Die Ungleichbehandlung von Außengastronomieflächen und Warenauslagen ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen in den Quartieren lebendige Stadtteilstraßen, und dazu gehören Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie. Deshalb sollten die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes auch einheitlich erhoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 745 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1791 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 867 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 23 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 536 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG 36. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.02.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 536 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 23 und OA 536 = Ablehnung) Gartenpartei (M 23 = Ablehnung, OA 536 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 536 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5804, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 21-12
OAOB 3Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Leerstand städtischer Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2OFOB 220.02.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2025, OF 1094/2 Betreff: Leerstand städtischer Wohnimmobilien im Ortsbezirk 2 Vorgang: F 2863/24; OM 6416/25 OBR 9 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auf die Frage F 2863 vom 05.12.2024 antwortet der Magistrat unter anderem, dass im Ortsbezirk 2 in Bockenheim 17 und in Westend-Süd 4 Wohnungen leer stehen, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie sind die Anschriften der leerstehenden Wohnungen in Bockenheim und im Westend? 2. Seit wann und aus welchen Gründen stehen diese jeweils leer? 3. Wie viele Quadratmeter umfassen die jeweils leerstehenden Wohnungen? 4. Wird sich an den jeweiligen Leerständen in absehbarer Zeit etwas ändern? Der Magistrat wird gebeten, die Fragen für jede leerstehende Wohnung zu beantworten und auf Allgemeinplätze wie in der Antwort zur Frage 2863 zu verzichten. (Beispiel: "Ein Teil der Wohnungen steht leer, da sich die Gebäude beispielsweise auf einer Trassenplanung befinden und dafür abgerissen werden müssen, oder weil in den Immobilien aufgrund der Schadensbilder eine Gesamtsanierung nur nach Leerstand aller Wohnungen durchgeführt werden kann.") Begründung: Informationsbedarf Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 05.12.2024, F 2863 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6416 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1154 2025 Die Vorlage OF 1094/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umbenennung der Haltestelle „Holbeinschule“ in der TextorstraßeOFOB 620.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2025, OF 1360/5 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße Der Ortsbeirat, bitte den Magistrat, die Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße vor der IGS Süd umzubenennen. Da es die Hohlbeinschule seit einigen Jahren nicht mehr gibt, sollte die Haltestelle Textorstraße/ IGS Süd heißen. Begründung: Seit einigen Jahren existiert die Hohlbeinschule nicht mehr. Das Gebäude ist mittlerweile als Villa Süd Bestandteil der IGS Süd. Da der Name der Bushaltestelle "Hohlbeinschule" nun oft für Verwirrung sorgt, sollte die Benennung der Haltestelle bitte den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6713 2025 Die Vorlage OF 1360/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF und FDP gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kita Kunstpiraten vor der Schließung?OFOB 1120.02.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2025, OF 534/8 Betreff: Kita Kunstpiraten vor der Schließung? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich umgehend für die Fortführung des Betriebs der Kindertagestätte "Kunstpiraten" am bestehenden Standort einzusetzen. Sollte eine Verlegung der Kita unumgänglich werden, unterstützt der Magistrat aktiv den betreibenden Verein bei der Suche nach einer alternativen Immobilie im Umfeld. Sofern beides -im ungünstigsten Szenario- in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sein sollte, ist dafür Sorge zu tragen, dass ein geordneter Übergang in andere ortsnahe Tagesstätten ermöglicht wird. Begründung: Die Versorgung mit ausreichenden und qualitativ hochwertigen Kita-Plätzen ist ein zentrales Anliegen vieler Familien in unserem Ortsbezirk. Bereits jetzt herrscht eine angespannte Lage, da viele Einrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und Eltern lange Vorlaufzeiten in Kauf nehmen müssen. Dem Ortsbeirat wurde kürzlich bekannt, dass die Kindertagesstätte "Kunstpiraten", betrieben durch den gleichnamigen gemeinnützigen Verein, beim aktuellen Stand zum 31.07.2025 aufgelöst werden muss. Die Verträge der dort Beschäftigten und die Kindergartenplätze wurden bereits gekündigt. Hintergrund ist das Auslaufen des auf 10 Jahre geschlossenen Mietvertrags, ohne dass dieses Mietverhältnis verlängert werden wird. Dringend wurde die Problematik, weil davon ausgegangen wurde, dass eine Verlängerung des Vertrages erfolgen würde, was sich jedoch bisher nicht ergab. Aktuell wird versucht zumindest eine kurzfristige Verlängerung des Mietverhältnisses zu erreichen, der Ausgang der Verhandlungen aber ist derzeit noch völlig offen. Generell würde eine Reduzierung des Kita-Angebots im Stadtteil die Situation der Eltern erheblich verschärfen und zahlreiche Familien vor große Herausforderungen stellen. Insbesondere aber betrifft es die Eltern der Kita "Kunstpiraten", da in der kurzen Zeit bis zum neuen Kita-Jahr nicht damit zu rechnen ist, dass viele Eltern Plätze im Wohnumfeld finden und Kinderfreundschaften auseinandergerissen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6610 2025 Die Vorlage OF 534/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen RaumOFOB 920.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2025, OF 837/3 Betreff: Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Gebührenordnung der vorgelegten Änderungssatzung wie folgt zu ändern a) im Punkt 4 (Sitzgelegenheit vor Gewerbe-/Dienstleistungsbetrieben) auf jährlich EUR 30,00 analog Punkt 3 (Außengastronomie) festzulegen. b) Im Punkt 5 (Warenauslagen vor den Geschäften) auf dieselben Sätze wie im Punkt 3 zu ändern. c) Bereits nach der geänderten bisherigen Gebührenordnung erlassene Gebührenbescheide entsprechend der neuen Gebühren zu berichtigen. Begründung: Die Ungleichbehandlung von Außengastronomieflächen und Warenauslagen ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen in den Quartieren lebendige Stadtteilstraßen und dazu gehören Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie. Deshalb sollten die Gebühren für die Nutzung des Öffentlichen Raumes auch einheitlich erhoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 536 2025 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 536 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 837/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL; Linke und Volt (= Enthaltung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in EschersheimOFOB 1020.02.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2025, OF 948/9 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben uns verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle. Diese Faktoren führen dazu, dass sich Bürger unwohl fühlen und die Benutzung dieser Räume bei Dunkelheit meiden. Dieses ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls, die Beleuchtungssituation entlang der S6 im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zur Maybachstraße, am Zaunweg und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie, sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem soll geprüft werden, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2025, OF 933/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 948 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6566 2025 1. Die Vorlage OF 933/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 948 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 948/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im SinaiparkOIBOB 920.02.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2025, OIB 384 entstanden aus Vorlage: OF 924/9 vom 13.01.2025 Betreff: Finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark Die Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 9 planen wieder ein Kinder- und Familienfest für alle Kinder aus den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim. Es soll wie im Vorjahr im Sinaipark stattfinden. Die Kinderbeauftragten bitten wie jedes Jahr um eine finanzielle Unterstützung durch den Ortsbeirat in Höhe von 2.500 Euro, unter anderem für eine Lautsprecheranlage, Dixie-Toilettenwagen, eine Bühne, Dekoration, Schreibwaren, Drucksachen (Plakate, Flyer), Button-Rohlinge, Preise. Der Ortsbeirat 9 bewilligt den Kinderbeauftragten eine Summe von bis zu 2.500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget für die oben aufgeführten Maßnahmen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 406
OIBOB 9Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Unterstützung des Kinderfests in der Marie-Bittorf-AnlageOIBOB 920.02.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2025, OIB 385 entstanden aus Vorlage: OF 925/9 vom 13.01.2025 Betreff: Unterstützung des Kinderfests in der Marie-Bittorf-Anlage Wie im Vorjahr findet auch in diesem Jahr das zweite Kinderfest in der Marie-Bittorf-Anlage statt, welches von den Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes 9 veranstaltet wird. Das Fest wird mit einer Summe von bis zu 1.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirates unterstützt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.08.2025, OF 1095/9
OIBOB 9Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Öffnung Merianschulhof außerhalb der Schulzeiten 2025OIBOB 320.02.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2025, OIB 386 entstanden aus Vorlage: OF 833/3 vom 05.02.2025 Betreff: Öffnung Merianschulhof außerhalb der Schulzeiten 2025 Aus dem Ortsbeiratsbudget werden der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. bis zu 5.000 Euro für die Schulhoföffnung der Merianschule außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Leider lässt das städtische Konzept zur Schulhoföffnung weiter auf sich warten. Deshalb finanziert der Ortsbeirat 3 auch in diesem Jahr die Schulhoföffnung der Merianschule, die der Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. erfreulicherweise bereit ist, zu übernehmen und zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1606
OIBOB 3Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Trainingsstangen für den Spielplatz am WasserturmOMOB 1420.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6561 entstanden aus Vorlage: OF 927/9 vom 02.02.2025 Betreff: Trainingsstangen für den Spielplatz am Wasserturm Der Magistrat wird gebeten, am Spielplatz am Wasserturm Trainingsstangen für Erwachsene aufzubauen. Dabei sollte die Trainingsstange "Klimmzüge" eine Höhe von 2,30 Meter und die beiden Trainingsstangen "Dips" eine Höhe von 1,60 Meter aufweisen. Die beiden Trainingsgeräte lassen sich raum- und kostensparend zu einem Element kombinieren. Begründung: Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner um den Wasserturm herum gehen spazieren oder joggen und wollen sich auch an Trainingsstangen sportlich betätigen. Diese kleine Maßnahme erhöht hier zusätzlich die Aufenthaltsqualität. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 831 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Neusortierung der Parkplätze am Ginnheimer WäldchenOMOB 1420.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6562 entstanden aus Vorlage: OF 901/9 vom 12.01.2025 Betreff: Neusortierung der Parkplätze am Ginnheimer Wäldchen Durch die in Querrichtung geparkten Autos auf der Straße Am Ginnheimer Wäldchen zwischen der neuen S-Bahn-Station und dem Ginnheimer Wirtshaus ist nur wenig Platz für die Fußgänger übrig. Eine Person mit Kinderwagen kommt dort nicht mehr durch. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die Situation dahin gehend neu zu sortieren, dass durch Längsparken der Platz für die Fußgänger großzügiger wird. Begründung: Dies ist insbesondere deshalb von entscheidender Bedeutung, da der Fußverkehr an dieser Stelle durch die bessere ÖPNV-Anbindung zunehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1304 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installierenOMOB 920.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17OMOB 1320.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6564 entstanden aus Vorlage: OF 930/9 vom 05.02.2025 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Ziffern zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem zweiten Obergeschoss ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem zweiten Obergeschoss errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem zweiten Obergeschoss in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirats 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgerissen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt Frankfurt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgerissenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten, betraut. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll einstufe und u. a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung sehe. Insoweit ist seither nichts geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die überwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem zweiten Obergeschoss errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 871
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - RE: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße gewährleistenOMOB 920.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6565 entstanden aus Vorlage: OF 931/9 vom 04.02.2025 Betreff: RE: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße gewährleisten Vorgang: OM 5848/24 OBR 9; ST 160/25 Der Magistrat wird gebeten, seine dem Ortsbeirat 9 in der Stellungnahme ST 160 dargelegte Position zu überdenken und eine Lösung im Sinne der Verkehrssicherheit für die Kirschwaldstraße zu erarbeiten und umzusetzen. Eine nachhaltige bauliche Lösung ist im Sinne der Verkehrssicherheit unerlässlich. Begründung: Die Aussage des Magistrats, die Städtische Verkehrspolizei kontrolliere die Situation "im Rahmen der Streife", ist weder zielführend noch zeugt sie von Vertrauen oder Respekt gegenüber der Arbeit und Ortskenntnis des Ortsbeirats. Die Situation ist dem Ortsbeirat bestens bekannt und führt vor allem im Sommer zu großen Beeinträchtigungen. Die Argumentation, dass Elemente, die das Falschparken verhindern könnten, die Situation verschlechtern würden, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr führt das aktuelle halb auf der Grünfläche und halb auf der Straße erfolgende illegale Parken zu einer größeren Verengung der Fahrbahn. Auf die völlig durchfurchten und zerstörten Grünflächen wird nicht ausgewichen. Durch bauliche Maßnahmen würde hingegen eine klare, verlässliche Situation geschaffen, auf der die Wege in ihrer vollen Breite frei bleiben könnten, sodass sich Fuß-, Rad- und Pkw-Verkehr begegnen und gut ausweichen können. Um Missverständnissen vorzubeugen, wurde der vom Ortsbeirat konkret gemeinte Teilbereich der Kirschwaldstraße in diesem Bild (Quelle: Geoportal, inklusive zahlreicher falsch parkender Pkw) rot eingezeichnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5848 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 160 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 984 Antrag vom 18.08.2025, OF 1059/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7321 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in EschersheimOMOB 420.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6566 entstanden aus Vorlage: OF 948/9 vom 20.02.2025 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben den Ortsbeirat verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle. Diese Faktoren führen dazu, dass sich Bürger unwohl fühlen und die Nutzung dieser Räume bei Dunkelheit meiden. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil dar. Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls die Beleuchtungssituation entlang der S6-Strecke im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zur Maybachstraße, an der Zaunstraße und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem wird er gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1131 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbindenOMOB 920.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6567 entstanden aus Vorlage: OF 935/9 vom 02.02.2025 Betreff: Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbinden Vorgang: F 2649/24 Die Lebensverhältnisse in und die Historie der Wohngemeinschaft Bonameser Straße wurden bereits in der Vergangenheit mehrfach thematisiert. In seiner Sitzung am 20.01.2025 wurde der Ortsbeirat über die aktuelle Situation und verschiedene positive Entwicklungen informiert. Er begrüßt, dass die Stadt Frankfurt sich dafür einsetzt, den dort lebenden Menschen eine langfristige Perspektive, dort leben zu können, zu eröffnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wohngemeinschaft Bonameser Straße im Hinblick auf den ÖPNV und einen Fußweg zu den umliegenden Stadtteilen besser verkehrlich angebunden werden kann und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang denkbar wären. Begründung: Derzeit führt zwar eine Straße direkt an der Wohngemeinschaft vorbei, es existiert aber keine Anbindung an den ÖPNV (Bus) und auch kein Fußweg nach Eschersheim. Diese Anbindung sollte unbedingt verbessert werden. Auch im Hinblick auf die Nachverdichtung im benachbarten Baugebiet Hilgenfeld erscheint es sinnvoll, die ÖPNV-Anbindung über die Bonameser Straße zu überdenken. Zu einer langfristigen Perspektive gehört auch eine funktionierende Infrastruktur, wie etwa die Anbindung an den ÖPNV und sichere Fußwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 12.09.2024, F 2649 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Graffitis im Tunnel am Friedhof EschersheimOMOB 920.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6568 entstanden aus Vorlage: OF 936/9 vom 02.02.2025 Betreff: Graffitis im Tunnel am Friedhof Eschersheim Der Tunnel in der Nähe des Eschersheimer Friedhofs ist fertig renoviert und hat kahle, freie Betonmauern. Diese animieren manche zu wildem Verunstalten oder zu Vandalismus. Auf der anderen Seite mangelt es im Ortsbezirk an Wänden für legale Grafittikunst. Der Magistrat wird daher gebeten, die Mauern im Tunnel sowie die Betonmauer (Stützmauer des Bahnwalls) an der Zaunstraße für Graffitisprayen offiziell freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 768 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1799 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1061
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms EschersheimOMOB 420.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6569 entstanden aus Vorlage: OF 939/9 vom 05.02.2025 Betreff: Erhalt des denkmalgeschützten Wasserturms Eschersheim Das polygonale Mansard dach des Wasserturms ist stark einsturzgefährdet, was eine akute Gefahr für das Bauwerk selbst sowie für die umliegende Umgebung bedeutet. Aufgrund der bestehenden Risiken wurde das Betreten des Turms sowie des angrenzenden Geländes bereits untersagt. Der historische Turm stellt ein bedeutendes kulturelles Erbe dar und ist ein wesentliches Wahrzeichen des Stadtteils. Der Magistrat wird gebeten, umgehend Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung des denkmalgeschützten Wasserturms in Eschersheim einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 557 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 65-2
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/NußzeilOMOB 920.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6570 entstanden aus Vorlage: OF 941/9 vom 05.02.2025 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil Die aktuelle Ampelschaltung erlaubt es RadfahrerInnen aus der Nußzeil kommend, entgegen der Fahrtrichtung in die Dehnhardtstraße einzufahren, während gleichzeitig die FußgängerInnen zum Queren der Dehnhardtstraße ebenfalls Grün erhalten, wodurch es zu gefährlichen und unübersichtlichen Situationen kommt, die ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit sich bringen. Der Magistrat wird gebeten, für eine Verbesserung der Sicherheit an dieser Querung zu sorgen und die Prüfung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen einzuleiten, wozu auch zusätzliche Markierungen oder Beschilderungen zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer gehören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 992 Antrag vom 11.01.2026, OF 1165/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichernOMOB 920.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6571 entstanden aus Vorlage: OF 943/9 vom 02.02.2025 Betreff: Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichern Vor der Postfiliale 517 in der Straße Ginnheimer Hohl werden immer wieder Autos abgestellt, um Erledigungen in der Postfiliale zu tätigen. Häufig wird dabei der sowieso schon schmale Fußweg ganz oder teilweise zugeparkt, sodass Fußgänger:innen kaum oder gar nicht mehr passieren können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußweg an dieser Stelle abzusichern. Begründung: Der Fußweg wird an dieser Stelle nicht nur von erwachsenen Personen benutzt, sondern auch von Schülern als Zuweg der Diesterwegschule von ihrer Auslagerungsstätte zum Sportunterricht in der Turnhalle Am Mühlgarten. Durch zwei in der Straße Ginnheimer Hohl ansässige Kitas und Horteinrichtungen sind zusätzlich zahlreiche Kinder auf eine sichere Fußwegführung angewiesen. Ihnen ist es nicht zuzumuten, wegen auf dem Gehweg geparkter Autos auf die Straße ausweichen zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 819 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 319 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9OMOB 920.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6572 entstanden aus Vorlage: OF 945/9 vom 04.02.2025 Betreff: Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9 Vorgang: V 453/17 OBR 9; ST 1563/17; OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21; EA 167/22; OM 6031/24 OBR 16; ST 2149/24 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für neue Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9 lautet. Es wird insbesondere um Auskunft zu den bereits 2022 und 2017 vorgeschlagenen Standorten vor der Dornbuschkirche und im Ginnheimer Hohl gebeten. Der Magistrat wird außerdem gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Umsetzung der Trinkbrunnen Fördermittel aus der hessischen Klimarichtlinie beantragt werden können, die bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdecken. Als Klimak ommune hätte Frankfurt sogar Anspruch auf eine 100-prozentige Förderung, sodass mit den von den Stadtverordneten zur Verfügung gestellten Mitteln noch mehr Trinkbrunnen in den Stadtteilen errichtet werden könnten. Begründung: Bisher gibt es im Ortsbezirk 9 nur einen Trinkbrunnen im Volkspark Niddatal. Die Stadtverordnetenversammlung hatte der Etatanregung EA 167 des Ortsbeirats 9 wie auch anderen Anträgen für Trinkbrunnen aus anderen Ortsbezirken mit der Maßgabe zugestimmt, dass insgesamt 208.000 Euro für Trinkbrunnen in den Ortsbezirken zur Verfügung gestellt werden, in denen weder bereits welche vorhanden noch aktuell deren Errichtung geplant sind. Die Brunnen seien möglichst gleichmäßig zu verteilen. Die Auskunft in der Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2149, an den Ortsbeirat 16 schildert das aktuelle Vorgehen des Magistrats bei der Planung neuer Trinkbrunnen: "Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Institutionen entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes/der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z. B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkwasserbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit (mögliche Wasserleitungen, geeigneter Standort, Beschaffenheit des Untergrundes etc.). Zur Abstimmung und zum Austausch mit zu beteiligenden Ämtern und Institutionen wurde eine ‚AG Trinkbrunnen' gebildet." Aus dieser Antwort wird jedoch nicht deutlich, inwiefern die Vorschläge aus den Jahren 2017 und 2022 mittlerweile ämterübergreifend geprüft wurden oder auf welcher Stelle in der Prioritätenliste sie sich bei erfolgtem positivem Prüfergebnis nun befinden. Es wäre begrüßenswert, wenn zu diesen wie auch anderen Klimaanpassungsmaßnahmen, wie etwa der Umgestaltung von Plätzen, mehr Transparenz hergestellt würde, damit die Ortsbeiräte und die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen nicht alle einzeln erfragen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 453 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1563 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Etatanregung vom 24.03.2022, EA 167 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6031 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2149 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 591 Aktenzeichen: 79-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9OMOB 920.02.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 947/9 vom 04.02.2025 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass alle Kinder und Jugendlichen des Ortsbezirks im Laufe ihrer Jugend die Möglichkeit erhalten sollten, sich an der Gestaltung ihres Umfelds in angemessenen Verfahren einbringen zu können, um so Erfahrungen von Beteiligung und Selbstwirksamkeit zu sammeln. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Verfahren zur Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 4c HGO bei Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 in der laufenden Wahlperiode entwickelt und angewendet wurden bzw. werden. Dies betrifft nicht nur klassische Kinder- und Jugendprojekte wie Spielplätze, sondern ausdrücklich auch Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte und Bauleitplanung. Der Bericht soll insbesondere folgende Aspekte umfassen: 1. Welche abgeschlossenen und laufenden Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 wurden bzw. werden als "die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührend" eingestuft? 2. Welche Verfahren wurden bzw. werden zur Beteiligung gemäß § 4c HGO bei diesen Vorhaben entwickelt und angewendet? 3. Welche Schulen und Jugendeinrichtungen wurden bzw. werden dabei einbezogen? 4. Wie wurden bzw. werden die Ergebnisse der Beteiligung dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet? Begründung: "Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!" erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.01.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds durch die Hessische Gemeindeordnung (§ 4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungserfahrungen sammeln können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults. Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7185 Aktenzeichen: 51
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.