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Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Keine Angsträume entlang der S6Strecke in Eschersheim

Details im PARLIS OF_933-9_2025
20.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim

Details im PARLIS OF_948-9_2025
20.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim

Details im PARLIS OM_6566_2025
Partei(en): GRÜNE SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.02.2025, OF 948/9 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben uns verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle. Diese Faktoren führen dazu, dass sich Bürger unwohl fühlen und die Benutzung dieser Räume bei Dunkelheit meiden. Dieses ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls, die Beleuchtungssituation entlang der S6 im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zur Maybachstraße, am Zaunweg und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie, sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem soll geprüft werden, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können.Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2025, OF 933/9 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 948 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6566 2025 1. Die Vorlage OF 933/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 948 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 948/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme