Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtungssituation entlang der S6-Strecke in Eschersheim zu verbessern, um Angsträume zu beseitigen und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu erhöhen. Dies soll die Mobilität im Stadtteil fördern und die Nutzung der Wege bei Dunkelheit sicherer machen.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Aus der Bevölkerung haben den Ortsbeirat verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle. Diese Faktoren führen dazu, dass sich Bürger unwohl fühlen und die Nutzung dieser Räume bei Dunkelheit meiden. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil dar.
Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls die Beleuchtungssituation entlang der S6-Strecke im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zur Maybachstraße, an der Zaunstraße und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem wird er gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6566Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in EschersheimDirektanregung
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1131Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0