Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die baurechtswidrigen Aspekte des Neubaus in der Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 zu prüfen. Es wird angefragt, warum trotz abgelehnter Baugenehmigung und Abweichungen von der ursprünglichen Genehmigung der Bau fortgesetzt wurde. Ziel ist es, die rechtlichen und städtebaulichen Konsequenzen zu klären.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Ziffern zu prüfen und zu berichten:
- Warum wurde trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem zweiten Obergeschoss ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem zweiten Obergeschoss errichtet?
- Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem zweiten Obergeschoss in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde?
- Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte?
Begründung
- Entgegen den Anträgen des Ortsbeirats 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgerissen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt.
- Baurechtlich derzeit bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt Frankfurt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgerissenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße
- Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten, betraut. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May.
- Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll einstufe und u. a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung sehe. Insoweit ist seither nichts geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die überwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt.
- Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem zweiten Obergeschoss errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2021OFOF 82/9Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem EnsembleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. August 2021OFOF 80/9Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17Ortsbeiratsantrag · SPD
- 30. August 2021OFOF 79/9Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. August 2021OFOF 81/9Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem EnsembleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Februar 2025OFOF 930/9Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6564Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17Direktanregung
- 2. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 196 WochenSTST 871Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats