Graffitis im Tunnel am Friedhof Eschersheim
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Zusammenfassung
Der Tunnel am Eschersheimer Friedhof ist renoviert und bietet eine Gelegenheit für legale Graffitikunst. Der Antrag zielt darauf ab, Mauern im Tunnel für Graffitisprayen freizugeben, um Vandalismus zu verhindern und der Kunst einen Raum zu geben.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Tunnel in der Nähe des Eschersheimer Friedhofs ist fertig renoviert und hat kahle, freie Betonmauern. Diese animieren manche zu wildem Verunstalten oder zu Vandalismus. Auf der anderen Seite mangelt es im Ortsbezirk an Wänden für legale Grafittikunst.
Der Magistrat wird daher gebeten, die Mauern im Tunnel sowie die Betonmauer (Stützmauer des Bahnwalls) an der Zaunstraße für Graffitisprayen offiziell freizugeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2025OFOF 936/9Graffitis im Tunnel am Friedhof EschersheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6568Graffitis im Tunnel am Friedhof EschersheimDirektanregung
- 12. Mai 2025STST 768Graffitis im Tunnel am Friedhof EschersheimStellungnahme
- 31. Oktober 2025STST 1799Graffitis im Tunnel am Friedhof EschersheimStellungnahme
- 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 1061Graffiti im Tunnel am Friedhof EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats