Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist bezüglich der E-Mobilität auf die zahlreichen vorherigen Stellungnahmen des Magistrats: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835 (M 140), plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main demnach selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Zusätzlich hat die Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit der Mainova AG und der ABG Frankfurt Holding ein Konzept für den verstärkten Ausbau von Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen entwickelt. Dazu wurden über 300 Ladepunkte in 13 öffentlichen Parkhäusern errichtet. Ferner stattet die Mainova AG derzeit 100 REWE-Filialen im Rhein-Main-Gebiet, davon 25 in Frankfurt, mit öffentlicher Schnellladeinfrastruktur aus. Die Mainova AG plant, bis 2029 insgesamt 3.000 in Frankfurt und dem Umland zu errichten. Darüber hinaus bietet die Mainova AG verschiedene Wallboxen für Privatkundinnen und -kunden an. Im Herbst des Jahres 2023 hat der Magistrat die Bedarfsanalyse "E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen in Frankfurt am Main" an ein externes Unternehmen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Analyse wird derzeit ausgewertet und geprüft. Derzeit wird eine Ausschreibung erarbeitet, um die weiteren erforderlichen Ladesäulenstandorte zukünftig mittels eines externen Dienstleisters in Kooperation und Abstimmung mit den Fachämtern der Stadtverwaltung festzulegen. Dabei werden die Ortsbeiräte eingebunden. Der Magistrat hat die Ortsbeiräte bereits schriftlich darüber informiert. Mit diesem Verfahren soll die Mindestversorgung mit E-Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen sichergestellt werden. Private Ladestromgemeinschaften auf öffentlichen Flächen werden vom Magistrat nicht initiiert oder gefördert. Private Ladestationen für E-Fahrzeuge müssen im Zusammenhang mit privaten Stellplätzen und Garagen entstehen. Diese sind regelmäßig außerhalb der Vorgartensatzung auf der übrigen Grundstücksfläche unterzubringen, was auch bei fast allen Bauvorhaben gelingt. Eine Änderung der Vorgartensatzung hält der Magistrat daher weder für erforderlich noch vorgesehen. Eine temporäre Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum wird aus Gründen der Sturzgefahr abgelehnt. Auch sind keine Pilotprojekte wie in anderen Städten angedacht. Die derzeit in Frankfurt am Main aufgebaute Ladeinfrastruktur hat sich aus Sicht des Magistrats technisch bewährt. Darüber hinaus hat der Magistrat bereits in der Vergangenheit mitgeteilt, dass die Nutzung oder der Umbau von Straßenlaternen in Frankfurt aus technischen Gründen nicht möglich sind. Die Kosten für die Umrüstung der Laternen und des Leitungsnetzes würden in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen.