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  • Konsolidierung von OIB-Anträgen
    OMOB 9
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 950/9 vom 19.02.2025 Betreff: Konsolidierung von OIB-Anträgen Vorgang: OIB 66/21 OBR 9; OIB 146/22 bis OIB 151/22 OBR 9; OIB 336/24 OBR 9 1. Die OIB 66 (Spielmobil) wird aufgehoben. 2. Die OIB 146 (Außenbereich Anne-Frank-Schule) wird aufgehoben. 3. Die OIB 147 (Außenbereich Ludwig-Richter-Schule) wird aufgehoben. 4. Die OIB 148 (Außenbereich Ziehenschule) wird aufgehoben. 5. Die OIB 149 (Außenbereich Fried-Lübbecke-Schule) wird aufgehoben. 6. Die OIB 150 (Außenbereich Johann-Hinrich-Wichern-Schule) wird aufgehoben. 7. Die OIB 151 (Spielgerät für Spielplatz Birkholzweg) wird aufgehoben. 8. Die OIB 336 (Unterstützung von Umgestaltungsmaßnahmen unter der Rosa-Luxemburg-Straße) wird aufgehoben. Der Magistrat wird gebeten, die frei werdenden Beträge dem entsprechenden Budget des Ortsbeirats (EHH rsp. TFHH) gutzuschreiben und die Gutschrift zu bestätigen. Begründung: zu 1.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 2.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 3.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 4.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 5.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 6.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 7.: Der Platz wurde umgestaltet. Die Maßnahme ist derzeit nicht erforderlich. zu 8.: Die Maßnahme wurde aus anderen Mitteln finanziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.12.2021, OIB 66 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 146 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 147 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 148 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 149 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 150 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 151 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.07.2024, OIB 336 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 827 Antrag vom 20.08.2025, OF 1094/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7345 Aktenzeichen: 00-34-260

  • Parkanordnung untere Berger Straße
    OMOB 2
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6575 entstanden aus Vorlage: OF 813/3 vom 05.01.2025 Betreff: Parkanordnung untere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße im Rahmen der vom Ortsbeirat 3 erbetenen Änderung der Parkanordnung eine einheitliche Parkregelung einzuführen. Die Regelung soll analog der Bevorrechtigung auf Parkraum in den umliegenden, bereits umgestellten Parkzonen erfolgen, d. h. das Parken ist generell kostenpflichtig mit Ausnahmen für Anwohner der dortigen Parkzone mit Parkausweis. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen sollten zukünftig lediglich auf der westlichen Seite der unteren Berger Straße genehmigt werden, wenn dafür im Gegenzug der Fußweg komplett frei gehalten wird. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen müssen jedes Jahr zum Berger Straßenfest geräumt werden. Begründung: Auf der unteren Berger Straße gilt eine unüberschaubare Anzahl an verschiedenen Parkanordnungen, wie z. B. Anwohnerparken, Kurzzeitparkplätze, gebührenpflichtige Parkplätze und Ladezonen. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert, um den Schilderwald zu reduzieren. Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden, müssten eventuell nur ergänzt werden. Die vom Ortsbeirat erbetene Änderung der Parkanordnung wird die Aufenthaltsqualität der Straße erhöhen, allerdings auch eine deutliche Reduzierung der Parkplätze mit sich bringen. Deshalb sollte auf der östlichen Seite keine Außengastronomie auf den verbleibenden Parkplätzen genehmigt werden, da dort der Gehweg breiter ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1023 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

  • Ersatzhaltestelle „Oeder Weg“
    OMOB 2
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6576 entstanden aus Vorlage: OF 817/3 vom 05.01.2025 Betreff: Ersatzhaltestelle "Oeder Weg" Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wurde im Vorfeld der Einrichtung der Baustelle im Oeder Weg geprüft, eine Ampelschaltung mit Einbahnwechselverkehr als Alternative zur halbseitigen Sperrung einzurichten? b) Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was waren die Gründe dafür, dass diese Regelung nicht umgesetzt wurde? Begründung: Die geplante halbseitige Sperrung der Straße für ein Jahr hat umfangreiche Verkehrsführungsänderungen für alle mobilisierten Verkehrsteilnehmenden sowie den öffentlichen Personennahverkehr mit sich gebracht. Dies hätte sich mit einer Wechselschaltung umgehen lassen. In anderen Städten wird dieses System häufig genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1072 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

  • Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen
    OMOB 2
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6577 entstanden aus Vorlage: OF 819/3 vom 09.01.2025 Betreff: Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, die zwei in der Vergangenheit bereits vorhandenen, jetzt aber nicht mehr bestehenden Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend in der Hartmann-Ibach-Straße 54 (auf Höhe des Küchenstudios) wieder einzurichten. Begründung: An vorbenannter Stelle befanden sich in der Vergangenheit bereits zwei Behindertenparkplätze. Zwischenzeitlich wurden diese Parkplätze entfernt und auf der gesamten Länge durch einen Gitterzaun ersetzt. Es ist Eltern deshalb nicht mehr möglich, dort kurz zu parken, um die betreffenden Schulkinder mit ihren Rollis aussteigen zu lassen. Das Halten in der zweiten Reihe ist ebenfalls nicht möglich, da dort die Straßenbahn verkehrt und man damit einen Verkehrsstau verursachen würde. Dies stellt eine unmögliche Situation dar und bedarf dringend einer anderen Regelung. Die IGS Nordend ist eine inklusive Schule, weshalb nicht nachvollziehbar ist, dass diese Behindertenparkplätze entfernt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 791 Aktenzeichen: 66-3

  • Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern
    OMOB 3
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 02.02.2025 Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern Vorgang: OM 5041/24 OBR 3; ST 921/24; B 437/24 Die Stalburg und ihr Garten mit wertvollem Baumbestand ist eine der letzten unversiegelten und begrünten Baulücken im dicht besiedelten Nordend und gehört zu den bedeutenden identitätsstiftenden Orten im Stadtteil. In der Anregung vom 25.01.2024, OM 5041, bat der Ortsbeirat 3 den Magistrat unter anderem, Möglichkeiten zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen zu eruieren. In seiner Antwort (Stellungnahme vom 13.05.2024, ST 921) verwies der Magistrat neben dem Denkmalschutz eines Gebäudes in der Nachbarschaft auf die städtische Freiraumsatzung. Diese ist jedoch nicht geeignet, Freiflächen vor einer Bebauung zu schützen, sondern stellt nur Anforderungen an die Bepflanzung von Freiflächen, die in einem neuen Bauantrag definiert werden. Auch der Denkmalschutz eines benachbarten Gebäudes erzeugt keine Sicherheit, dass im Falle einer Bebauung des Areals kein Kompromiss gefunden würde, der diese letztlich doch zulassen würde. In seinem Bericht vom 02.12.2024, B 437, weist der Magistrat noch einmal darauf hin, dass der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt und damit weder eine kulturelle Nutzung noch ein Schutz von Garten und Baumbestand gewährleistet ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen, die geeignet sind, um das Grundstück und seinen Baumbestand vor einer Bebauung zu schützen. Denkbar aus der Sicht des Ortsbeirats wäre etwa, den Teilbereich des Grundstücks der Stalburg aus dem dort geltenden Bebauungsplan NW 21b Nr 1 herauszunehmen und einen neuen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen, in dem die Freiflächen und Bäume festgesetzt werden. Ziel der Überlegungen und Maßnahmen soll es sein, die kulturelle Nutzung sowie den Garten und seinen Baumbestand langfristig zu erhalten und gegen eine Nachverdichtung abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 921 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 437 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1396 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

  • Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
    OMOB 3
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6579 entstanden aus Vorlage: OF 835/3 vom 19.02.2025 Betreff: Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße Vorgang: NR 974/14 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14; OM 5722/24 OBR 3; ST 1811/24 Der Magistrat wird gebeten, den Gaslichtmast gegenüber der Einmündung der Gluckstraße in die Neuhofstraße unabhängig von der späteren Umstellung von Gas auf LED wieder aufzubauen. Er wurde durch die beauftragte Firma zur Wasserkanalsanierung vor einigen Jahren beseitigt und durch eine senkrechte Bauleuchte ersetzt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1811, schreibt der Magistrat: "Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen." Der Magistrat muss der Anregung entsprechen, da ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, mit seinen beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion vom 18.07.2014, NR 974, für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends" zum Erhalt der historischen Gasleuchten in Frankfurt ihn zur Umrüstung der historischen Gasleuchten verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.07.2014, NR 974 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5722 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1811 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Beleuchtete Tischtennisplatten am Adolph-von-HolzhausenPark
    OMOB 3
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6580 entstanden aus Vorlage: OF 836/3 vom 19.02.2025 Betreff: Beleuchtete Tischtennisplatten am Adolph-von-Holzhausen-Park Der Magistrat wird gebeten, am Südwest-Eingang des Adolph-von-Holzhausen- Parks eine oder zwei zusätzliche Tischtennisplatten aufzustellen. Begründung: Im Park und auf dem Spielplatz ist es zu dunkel, um länger Tischtennis zu spielen. Eine Beleuchtung dort schädigt u. a. das Parkbiotop und den Rückzugsraum mancher Tiere in der Stadt. Vor dem Südwest-Eingang des Adolph-von-Holzhausen-Parks ist es hell und Bewohner*innen gibt es nur auf zwei Seiten und durch die Straßenkreuzung weit genug von den Tischtennisspielenden entfernt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 727 Aktenzeichen: 67-0

  • Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
    OMOB 3
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6581 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 06.02.2025 Betreff: Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg über die Rothschildallee auf Höhe der Günthersburgallee einschließlich der Grünfläche auf dem Alleenring neu zu gestalten. Im Einzelnen wünscht der Ortsbeirat - eine zielorientierte Wegeführung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen; - eine Neueinsaat der Rasenfläche bzw. Einsaat einer Wildblumenwiese. Begründung: Der Fußgängerüberweg ist derzeit in einem Zustand, der sehr unbefriedigend ist. Die Grünflächen der Allee werden am bezeichneten Überweg immer spärlicher, weil sie aufgrund einer Zickzack-Führung des befestigten Weges durch FußgängerInnen und RadfahrerInnen bei der Überquerung der Grünfläche mitbenutzt werden. Die Folge ist eine stetige Verringerung der begrünten Rasenfläche. Abhilfe kann eine Wegeführung bringen, die den Bedürfnissen des Verkehrs entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 858 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1926 Aktenzeichen: 66-0

  • Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen
    OMOB 2
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6582 entstanden aus Vorlage: OF 832/3 vom 06.02.2025 Betreff: Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen Der Magistrat wird gebeten, das Tracking von Kindern mit GPS-Trackern oder Smartphones in städtischen Kitas zu verbieten. Begründung: Seit Dezember dürfen Kinder, die in einer Kindertagesstätte der Stadt Hanau betreut werden, nicht mehr mit GPS-Trackern, Smartwatches, Handys oder anderen Geräten, die ihren Standort erfassen können, ausgerüstet werden. Als Grund wurde genannt, die Kinder zu mehr Eigenständigkeit zu ermutigen. Darüber hinaus ist ein Tracking auch überflüssig, da sich die Kinder in Kitas entweder in einem geschützten Raum befinden oder unter Aufsicht von Betreuungspersonal stehen. Die Stadt Frankfurt sollte dem Vorbild der Stadt Hanau folgen und dieses Verbot ebenfalls in Frankfurt einführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 846 Aktenzeichen: 40-4

  • Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße
    OMOB 2
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6583 entstanden aus Vorlage: OF 834/3 vom 05.02.2025 Betreff: Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße Vorgang: V 840/24 OBR 3; ST 791/24 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Bebauungsplanes 903? b) Welche Bebauung wird künftig auf dem Grundstück realisierbar sein? In der Stellungnahme vom 19.04.2024, ST 791, wurde eine ausstehende Stellungnahme des Hessischen Sozialministeriums erwähnt, die mittlerweile vorliegen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 840 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 791 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 792 Aktenzeichen: 66-0

  • Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger
    OMOB 3
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6606 entstanden aus Vorlage: OF 526/8 vom 03.02.2025 Betreff: Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, den Weg in der Verlängerung des Krautgartenweges zwischen dem Bahnübergang "Krautgartenweg" und der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu beleuchten. Dabei wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Vermeidung von Umweltbelastungen (Lichtemission, Energie) eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern möglich ist. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr und für Fußgänger zwischen dem Mertonviertel, der Wiesenau (inklusive U-Bahn-Station) und Alt-Niederursel. Derzeit ist der Weg in den Abendstunden sehr dunkel und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern nur sehr ungern und mit einem äußerst unguten Gefühl genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sitzbänke mit Überdachung für Ersatzhaltestellen
    OMOB 3
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6607 entstanden aus Vorlage: OF 530/8 vom 05.02.2025 Betreff: Sitzbänke mit Überdachung für Ersatzhaltestellen Vorgang: OM 5867/24 OBR 8; ST 1985/24 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und traffiQ für alle Ersatzhaltestellen, die nach/aus Richtung Ginnheim von/bis Heddernheim eingerichtet werden müssen, schon jetzt, d. h. vorab, genügend Sitzbänke bereitzustellen. Wie im Januar bekannt gegeben wurde, wird die U1-Strecke (Ginnheim-Heddernheim) wegen Bauarbeiten spätestens vom Frühsommer an gesperrt. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon mehrfach gefordert, die provisorischen Haltestellen des ÖPNV benutzer:innenfreundlich auszustatten. Dies gilt insbesondere für den Sommer, wenn mit Hitzeperioden zu rechnen ist. Leider hatte der Ortsbeirat mit der Stellungnahme vom 02.12.2024, ST 1985, eine aufschiebende Antwort (betreffend U-Bahn-Ausfall und U-Bahn-Unfall) erhalten. Umso dringlicher ist es jetzt, vorausschauend für den nächsten Ersatzverkehr der U1 die Ausstattung für die Ersatzhaltestellen bereitzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5867 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1985 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 991 Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Fahrradbügel An den Mühlwegen
    OMOB 8
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6608 entstanden aus Vorlage: OF 531/8 vom 03.02.2025 Betreff: Fahrradbügel An den Mühlwegen Der Magistrat wird gebeten, in der Straße An den Mühlwegen Fahrradbügel an folgenden Stellen zu installieren (siehe Skizze): 1. in der ersten Kurve nach Einmündung Olof-Palme-Straße; 2. im Kurvenbereich gegenüber der ökumenischen Kita. Begründung: Anwohnende der Straße An den Mühlwegen beklagen sich seit Jahren über zu schnell fahrende Autos, was insbesondere eine erhebliche Gefahr für die Kinder der ökumenischen Kita darstellt. Nun ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten aufgekommen. Mit dem Anbringen von Fahrradbügeln können beide Anliegen befriedigt werden. Zu 1.: Besonders im Abschnitt nach der Einmündung Olof-Palme-Straße wird zu schnell gefahren. Zusätzlich gibt es Klagen über parkende Pkw in der Kurve, welche die Sicht behindern und somit eine Gefahr darstellen. Fahrradbügel engen die Fahrbahn ein, ohne die Sicht zu behindern. Zu 2.: Gegenüber der Kita wird auf dem Platz in der Kurve illegal geparkt. Mit einem oder zwei Fahrradbügeln kann der Platz frei von Autos gehalten werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 989 Beratung im Ortsbeirat: 8

  • Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern
    OMOB 3
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6609 entstanden aus Vorlage: OF 532/8 vom 03.02.2025 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg zwischen der Straße Kupferhammer und der U-Bahn-Station "Zeilweg" durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Pkw gesichert werden kann (siehe Kartenausschnitt). Begründung: Im Zugangsbereich des Gehwegs zur U-Bahn-Station parken Autos regelmäßig neben den und gegenüber der beiden markierten Parkplätze, sodass für zu Fuß Gehende oftmals nur noch eine schmale Gasse bleibt. Eine Absicherung mit Fahrradbügeln wäre vorteilhaft. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 714 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2062 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Kita Kunstpiraten vor der Schließung?
    OMOB 8
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6610 entstanden aus Vorlage: OF 534/8 vom 20.02.2025 Betreff: Kita Kunstpiraten vor der Schließung? Der Magistrat wird gebeten, sich umgehend für die Fortführung des Betriebs der Kindertagestätte Kunstpiraten am bestehenden Standort einzusetzen. Sollte eine Verlegung der Kita unumgänglich werden, wird der Magistrat gebeten, den betreibenden Verein bei der Suche nach einer alternativen Immobilie im Umfeld aktiv zu unterstützen. Sofern beides - im ungünstigsten Szenario - in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sein sollte, ist dafür Sorge zu tragen, dass ein geordneter Übergang in andere ortsnahe Tagesstätten ermöglicht wird. Begründung: Die Versorgung mit ausreichenden und qualitativ hochwertigen Kitaplätzen ist ein zentrales Anliegen vieler Familien im Ortsbezirk. Bereits jetzt herrscht eine angespannte Lage, da viele Einrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und Eltern lange Vorlaufzeiten in Kauf nehmen müssen. Dem Ortsbeirat wurde kürzlich bekannt, dass die Kindertagesstätte Kunstpiraten, betrieben durch den gleichnamigen gemeinnützigen Verein, laut aktuellem Stand zum 31.07.2025 aufgelöst werden muss. Die Verträge der dort Beschäftigten und die Kindergartenplätze wurden bereits gekündigt. Hintergrund ist das Auslaufen des auf zehn Jahre geschlossenen Mietvertrags, ohne dass dieses Mietverhältnis verlängert werden wird. Dringend wurde die Problematik, weil davon ausgegangen wurde, dass eine Verlängerung des Vertrages erfolgen würde, was sich jedoch bisher nicht ergab. Aktuell wird versucht zumindest eine kurzfristige Verlängerung des Mietverhältnisses zu erreichen, aber der Ausgang der Verhandlungen ist derzeit noch völlig offen. Generell würde eine Reduzierung des Kita-Angebots im Stadtteil die Situation der Eltern erheblich verschärfen und zahlreiche Familien vor große Herausforderungen stellen. Insbesondere betrifft es aber die Eltern der Kita Kunstpiraten, da in der kurzen Zeit bis zum neuen Kita-Jahr nicht damit zu rechnen ist, dass viele Eltern Plätze im Wohnumfeld finden und Kinderfreundschaften auseinandergerissen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 761 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1665 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 174 Aktenzeichen: 40-4

  • Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße
    VOB 9
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1130 entstanden aus Vorlage: OF 929/9 vom 04.02.2025 Betreff: Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand des Bauvorhabens an der Ecke Spenerstraße/Mechtildstraße zu berichten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, ob die ausgeführte Bebauung von der ursprünglichen Baugenehmigung abweicht und falls ja, wie der Magistrat damit umzugehen gedenkt. Dies ist gerade dann von Bedeutung, falls keine nachträgliche Baugenehmigung für die Abweichung erteilt wird - was der Ortsbeirat sehr begrüßen würde, da er sich eine Gestaltung gewünscht hat, die dem besonderen Charakter des Viertels angemessen wäre und es für nicht akzeptabel hält, falls die wenigen diesbezüglichen Auflagen der Bauaufsicht ignoriert wurden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich bereits 2022 für den Erhalt des ursprünglichen Gebäudes bzw. für eine Erhaltungssatzung eingesetzt. Nachdem der Abriss genehmigt wurde, ist nun ein Neubau entstanden. Anwohnende haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass das fertiggestellte Gebäude möglicherweise von der ursprünglich genehmigten Planung abweicht. Da die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle von größerem öffentlichem Interesse ist, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 870 Antrag vom 16.04.2026, OF 8/9 Auskunftsersuchen vom 07.05.2026, V 11

  • Sachstandsauskunft Sanierungsarbeiten Höllbergspielplatz
    VOB 9
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1131 entstanden aus Vorlage: OF 940/9 vom 05.02.2025 Betreff: Sachstandsauskunft Sanierungsarbeiten Höllbergspielplatz Auf dem Höllbergspielplatz finden seit geraumer Zeit Sanierungsarbeiten statt, die mit einer Absperrung großer Bereiche einhergehen. Seit Wochen ist kein Fortschritt der Baumaßnahmen mehr zu erkennen. Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Zweck und das voraussichtliche Ende der Baumaßnahmen auf dem Höllbergspielplatz zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 483 Aktenzeichen: 67-2

  • OIB-Anträge - Sachstandsanfrage
    VOB 9
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1132 entstanden aus Vorlage: OF 949/9 vom 19.02.2025 Betreff: OIB-Anträge - Sachstandsanfrage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand der Umsetzung bzw. Abrechnung folgende Maßnahmen erreicht haben: 1. OIB 437/2020 (Bücherschrank Sinaipark) 2. OIB 438/2020 (Erläuterungstafel Herkulesstatue Am Weißen Stein) 3. OIB 441/2020 (Förderung der Initiative "Stolpersteine") 4. OIB 154/2022 (Außenbereich IGS Eschersheim) 5. OIB 157/2022 (Außenbereich Heinrich-Seliger-Schule) 6. OIB 183/2022 (Außenbereich IGS Eschersheim) Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn bis zum 31.05.2025 eine aussagekräftige Stellungnahme des Magistrats vorläge, um ggf. über eine anderweitige Verwendung des Budgets entscheiden zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 864 Aktenzeichen: 40-1

  • Nachfrage zur Stellungnahme vom 03.06.2024, ST 1070
    VOB 3
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1133 entstanden aus Vorlage: OF 818/3 vom 09.01.2025 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme vom 03.06.2024, ST 1070 Vorgang: V 841/24 OBR 3; ST 1070/24 Angesichts der Fahrplankürzungen im vergangenen Jahr hatte der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft gebeten, wie er künftig plane, einen ordentlichen Betrieb sicherzustellen (V 841). Der Magistrat hat daraufhin versichert, dass die durchgeführten "Stabilisierungsmaßnahmen" verhinderten, weitere Einschnitte im ÖPNV-Fahrplan vornehmen zu müssen (ST 1070). Nun erfolgten erneut Einschnitte in den Fahrplan des ÖPNV, dieses Mal auf den U-Bahn-Linien U1, U2, U3, U8 sowie U4. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat mit seinen Bemühungen nicht erfolgreich war und lehnt die Kürzungen im Fahrplan entschieden ab. Der ÖPNV spielt eine zentrale Rolle für die Erreichbarkeit des Stadtteils und trägt erheblich zur Entlastung der Straßen im Nordend bei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über Folgendes Auskunft zu geben: 1. Zu welcher Bewertung kommt der Magistrat nach der in der Stellungnahme ST 1070/24, Ziffer 2, versprochenen Evaluation der ergriffenen Maßnahmen und welche weiteren Maßnahmen leitet er aus der Evaluation ab? 2. Wie soll sichergestellt werden, dass die vielen Tausend Pendler zuverlässig in und aus der Stadt gelangen, wenn das Angebot des ÖPNV konstant abgebaut wird, jedoch gleichzeitig eine Verkehrswende angestrebt wird? 3. Wie soll der geplante Ausbau des ÖPNV realisiert werden, wenn bereits für die Bestandsstrecken Geld und Personal fehlt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 841 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1509 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

  • Tischtennisplatten für den Spielplatz Nordendplatz
    VOB 11
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1134 entstanden aus Vorlage: OF 829/3 vom 05.02.2025 Betreff: Tischtennisplatten für den Spielplatz Nordendplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Bereich des Spielplatzes Nordendplatz Tischtennisplatten aufgestellt werden können, die aufgrund dort vorhandener Lichtquellen auch in den Nachmittagsstunden der Herbst- und Winterzeit genutzt werden können. Begründung: Der Spielplatz Nordendplatz ist ein beliebter Treffpunkt für Familien. Oftmals haben Familien Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen. Im Anschluss an den Spielplatz Nordendplatz befindet sich ein verkehrsberuhigter Bereich, deshalb wäre es hier sicherlich möglich, einen Platz zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 797 Aktenzeichen: 67-2

  • Umfrageergebnis der Schulen im Nordend zu Schulstraßen
    VOB 2
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1135 entstanden aus Vorlage: OF 831/3 vom 05.02.2025 Betreff: Umfrageergebnis der Schulen im Nordend zu Schulstraßen Der Presse war zu entnehmen, dass das Mobilitätsdezernat alle Frankfurter Schulen zum Thema "Schulstraßen" befragt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wurden alle Schulen im Nordend befragt? b) Welche Schulen haben sich beteiligt? c) Welche Fragen wurden den Schulen bei dieser Befragung gestellt? Ging es nur um Schulstraßen oder wurden auch andere Fragen zum Thema "Mobilität" gestellt (z. B. Situation von Fahrradabstellmöglichkeiten)? d) Wie waren die Rückmeldungen der Schulen? Begründung: Das Thema Mobilität der Schülerinnen und Schüler, u. a. Schulstraßen oder Fahrradabstellmöglichkeiten, hat den Ortsbeirat 3 schon mehrfach beschäftigt. Deshalb interessiert das Gremium die Rückmeldung der Schulen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1025 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

  • B 1 „Bündnis gegen Kinderarmut“ vom 06.01.2025
    VOB 2
    20.02.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1139 entstanden aus Vorlage: OF 527/8 vom 05.02.2025 Betreff: B 1 "Bündnis gegen Kinderarmut" vom 06.01.2025 Vorgang: B 1/25 Der Magistrat wird um Auskunft zu folgender Fragestellung, bezüglich des Berichts B 1 vom 06.01.2025 gebeten: 1. Kann das "Bündnis" oder kann eine der Arbeitsgruppen (nach der Armutskonferenz vom 21.09.2024 oder aus der Strategiegruppe vom 25.11.2024) Fakten oder Analysen zur Kinderarmut im Frankfurter Norden (Stadtbezirk 8) an den Ortsbeirat weitergeben? Im Bericht B 1 wird dargelegt, dass es eine Wissensbasis und "Steckbriefe" zu den untersuchten Lebenslagen (siehe Seite 6) gibt und eine Strategiegruppe bereits Lösungsansätze erarbeitet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um weitere Auskunft zu den folgenden Fragestellungen gebeten: 2. Wie viele Alleinerziehende und wie viele Familien gibt es, die vom Jobcenter oder Sozialamt unterstützt werden? 3. Wie viele Kinder/Jugendliche im Ortsbezirk verlassen die Schule ohne Abschluss? Wie viele werden erfolgreich durch die Schule in eine Lehrstelle vermittelt? 4. Gibt es eine Statistik zum Gesundheitszustand der Kinder im Ortsbezirk (chronische Erkrankungen, körperliche oder psychische Behinderung, Gewalterfahrung)? 5. Wie viel Prozent der im Ortsbezirk lebenden Kinder sind in Sportvereinen oder kulturellen Vereinen, wie viel Prozent nehmen die städtischen Angebote in den Ferien in Anspruch? Begründung: Von den im Ortsbezirk ansässigen Kindereinrichtungen gibt es immer wieder die Information, dass es manchen Familien oder Alleinerziehenden schwerfällt, die (niedrigen) Verpflegungskosten oder Nachhilfekosten zu bezahlen, das Geld sei knapp und z. B. die sogenannte Weihnachtsbeihilfe wird gern entgegengenommen. Auch die Kleiderkammer der Kirche und die Tafel sind stark besuchte Hilfsangebote. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 1 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 683 Antrag vom 06.06.2025, OF 575/8 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7224 Aktenzeichen: 51

  • Der Bethmannhof hat die beste Lösung verdient
    NR
    19.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2025, NR 1139 Betreff: Der Bethmannhof hat die beste Lösung verdient Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit den Eigentümern des Bethmannhofs zu sprechen, um einen neuen Architektenwettbewerbs durchzuführen; 2. innerhalb von drei Monaten über den Stand der Gespräche zu berichten. Begründung: Der Bethmannhof ist ein historisch sowie städtebaulich bedeutender Ort und hat bei einer Neubebauung die beste Lösung verdient. Das ursprüngliche Architektenauswahlverfahren hatte keinen eindeutigen Sieger, sondern führte lediglich zur Auswahl des Zweitplatzierten. Angesichts der öffentlichen Diskussion, der Kritik von Fachleuten und der hohen städtebaulichen Bedeutung des Bethmannhofs verdient dieser Standort eine erstklassige Lösung. Es sollte daher ein neuer Wettbewerb durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 220 Bericht des Magistrats vom 13.07.2026, B 225 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage NR 1139 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE und BFF gegen FDP und Die Partei (= Zurückweisung); CDU und SPD (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1139 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Volt und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5819, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Julius-Leber-Schule: Entschlossen handeln - Vollauslagerung jetzt!
    NR
    19.02.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2025, NR 1140 Betreff: Julius-Leber-Schule: Entschlossen handeln - Vollauslagerung jetzt! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die sofortige bzw. zeitnahe Vollauslagerung der Julius-Leber-Schule vor Beginn der Schadstoffsanierung und weiteren Sanierungsvorhaben zu sorgen. Begründung: Die seit langen Jahren geplante und immer wieder verschobene Schadstoffsanierung der Julius-Leber-Schule soll am 24.02.2025 endlich beginnen. Zu diesem Zweck musste die Schulgemeinde bereits vor einem Jahr drei Stockwerke räumen und ist mit Teilen der Schülerschaft in eine Außenstelle nach Fechenheim gezogen. Die Außenstelle ist für Schüler/-innen und Lehrer/-innen sehr schlecht erreichbar und das Gebäude weist immer noch erhebliche Mängel auf. Seit dem 07.02.2025 liegen der Schulleitung nun erstmals Informationen vor, welche Gefahrenstoffe im Rahmen der Schadstoffsanierung des Haupthauses beseitigt werden sollen. Neben der bereits bekannten Asbest-Problematik ist nun u.a. auch von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen sowie künstlichen Mineralfasern die Rede. Der Medical Airport Service (MAS) ist zu der Einschätzung gekommen, dass eine Sanierung während des laufenden Schulbetriebs nur umsetzbar sei, wenn das Gebäude täglich innen und außen auf Schadstoffe getestet wird. In diesem Kontext wurde seitens des Sanierers angemerkt, dass eine Vollausauslagerung sinnvoller wäre, auch angesichts der Lärmproblematik. Auch im Amt für Bau und Immobilien (ABI) und Stadtschulamt ist man zu dieser Einschätzung gekommen. Trotz allem wurde der Schule jedoch bislang keine Perspektive für eine Vollauslagerung gegeben. Die Gesamtsanierung macht der Schulgemeinde aufgrund von Lärm, Schadstoffen und der Außenstelle große Sorgen, weswegen die Schülerzahlen zurückgehen und es schon mehrere Versetzungsanträge aus dem Kollegium gab. Daher muss schnellstmöglich gehandelt werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 243 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage NR 1140 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD (= Zurückweisung); Die Partei (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5820, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 40-34

  • Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen
    OFOB 12
    19.02.2025 · CDU, GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2025, OF 490/4 Betreff: Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten alte Parkverbotsmarkierungen auf der linken (östlichen) Seite der Vereinsstraße restlos zu entfernen, um Unklarheiten auszuräumen. Begründung: An der Ecke Vereinsstraße/ An den Röthen sind noch Reste von aufgehobenen Parkverbotsmarkierungen zu sehen. Dies führt zu Fehleinschätzungen seitens des Ordnungsamtes. Obwohl dort kein Parkverbot gilt, berichten Anwohner*innen, dass sie dort bei der Nutzung der Parkplätze Strafzettel bekommen haben. Es gibt kein Schild und auch keinen ersichtlichen Grund, dass das Parken auf den beiden Stellplätzen verbietet. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6733 2025 Die Vorlage OF 490/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, alte Parkverbotsmarkierungen auf der linken (östlichen) Seite der Vereinsstraße auf Höhe der Hausnummer 44 zu entfernen, um Unklarheiten auszuräumen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
    OFOB 9
    19.02.2025 · GRÜNE

    OM 5783/24 OBR 11; ST 62/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Böschung des Entwässerungsgrabens im Auerweg derart mit baulichen Maßnahmen zu befestigen, dass zukünftig der Eintrag von Schlamm und Gehölz, ausgehend von den nördlich gelegenen Feldern und Wegen, in den Entwässerungsgraben verhindert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 62/25 wird darauf hingewiesen, dass der Entwässerungsgraben für die Ableitung des Regenwassers der Straße dimensioniert ist und angespültes Erdreich und Gehölze bei dem Starkregenereignis im Jahr 2024 die Funktion des Entwässerungsgrabens in seiner Funktion beeinträchtigt habe. In der ST 62/25 wird ausgeführt, dass der Graben wieder hergestellt wurde und noch Maßnahmen ämterübergreifend folgen sollen. Um die Funktion des Entwässerungsgrabens zu gewährleisten sollten zeitnah als zusätzliche Maßnahme die aufgehenden Hangbereiche gegen Geländeabbruch geschützt werden, um eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses durch abrutschende Erdmassen in den Entwässerungsgraben zu vermeiden. Geländeabbruch im Auerweg nach Starkregenereignis vom 02.05.2024 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6615 2025 Die Vorlage OF 707/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
    OFOB 9
    19.02.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2025, OF 835/3 Betreff: Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: den Gaslichtmast gegenüber der Einmündung der Gluckstrasse in die Neuhofstrasse wieder auf zu bauen, unabhängig von der späteren Umstellung von Gas auf LED. Sie wurde durch die beauftragte Firma zur Wasserkanalsanierung vor einigen Jahren beseitigt und durch eine senkrechte "Bau"leuchte ersetzt. Begründung: In der ST 1811vom 21.10.2011schreibt der Magistrat: "Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen." Der Magistrat muss der Anregung entsprechen, da ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.7.2014 mit seinen beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag Nr. 974 vom 17.7.2014 von CDU/Grünen für dem "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mitleren Nordends" zum Erhalt der historischen Gasleuchten in Frankfurt ihn dazu, zur Umrüstung der historischen Gasleuchten verpflichtet. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.02.2025, OF 827/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 535 2025 Anregung an den Magistrat OM 6579 2025 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 827/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor an das Ende von Punkt b) folgender Wortlaut angefügt wird: "Wann im Nordend?" 3. Die Vorlage OF 835/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

  • Beleuchtete Tischtennisplatten am Holzhausenpark
    OFOB 9
    19.02.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2025, OF 836/3 Betreff: Beleuchtete Tischtennisplatten am Holzhausenpark Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird beauftragt am Südwest-Eingang des Holzhausenparlcs eine oder zwei Tischtennisplatten aufzustellen. Begründung: Im Park, auf dem Spielplatz ist zu dunkel um länger Tischtennis spielen. Eine Beleuchtung dort schädigt u. a. das Parkbiotop, den Rückzugsraum mancher Tiere in der Stadt. Vor dem Südwesteingang des Holzhausenpark ist es hell und Bewohner*innen gibt es nur auf zwei Seiten und durch die Strassenkreuzung weit genug von den Tischtennis Spielenden entfernt. Quelle: Google Maps Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.02.2025, OF 828/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6580 2025 1. Die Vorlage OF 828/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 836/3 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "eine oder zwei" das Wort "zusätzliche" eingefügt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

  • OIB-Anträge - Sachstandsanfrage
    OFOB 10
    19.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2025, OF 949/9 Betreff: OIB-Anträge - Sachstandsanfrage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand der Umsetzung bzw. Abrechnung folgende Maßnahmen erreicht haben: 1. OIB 437/2020 (Bücherschrank Sinaipark) 2. OIB 438/2020 (Erläuterungstafel Herkulesstatue Am Weißen Stein) 3. OIB 441/2020 (Förderung der Initiative "Stolpersteine") 4. OIB 154/2022 (Außenbereich IGS Eschersheim) 5. OIB 157/2022 (Außenbereich Heinrich-Seliger-Schule) 6. OIB 183/2022 (Außenbereich IGS Eschersheim) Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn bis zum 31.05.2025 eine aussagekräftige Stellungnahme des Magistrats vorläge, um ggf. über eine anderweitige Verwendung des Budgets entscheiden zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1132 2025 Die Vorlage OF 949/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Konsolidierung von OIB-Anträgen
    OFOB 9
    19.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2025, OF 950/9 Betreff: Konsolidierung von OIB-Anträgen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die OIB 66/2021 (Spielmobil) wird aufgehoben. 2. Die OIB 146/2022 (Außenbereich Anne-Frank-Schule) wird aufgehoben. 3. Die OIB 147/2022 (Außenbereich Ludwig-Richter-Schule) wird aufgehoben. 4. Die OIB 148/2022 (Außenbereich Ziehenschule) wird aufgehoben. 5. Die OIB 149/2022 (Außenbereich Fried-Lübbecke-Schule) wird aufgehoben. 6. Die OIB 146/2022 (Außenbereich Johann-Hinrich-Wichern-Schule) wird aufgehoben. 7. Die OIB 151/2022 (Spielgerät für Spielplatz Birkholzweg) wird aufgehoben. 8. Die OIB 336/2024 (Unterstützung von Umgestaltungsmaßnahmen unter der Rosa-Luxemburg-Straße) wird aufgehoben. Der Magistrat wird gebeten, die frei werdenden Beträge dem entsprechenden Budget des Ortsbeirats (EHH rsp. TFHH) gutzuschreiben und die Gutschrift zu bestätigen. Begründung: zu 1.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 2.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 3.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 4.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 5.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 6.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 7.: Der Platz wurde umgestaltet. Die Maßnahme ist derzeit nicht erforderlich. zu 8.: Die Maßnahme wurde aus anderen Mitteln finanziert. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6574 2025 Die Vorlage OF 950/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wir sind international: deutsch-englische Verkehrsinformationen im öffentlichen Raum
    OAOB 1
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2025, OA 532 entstanden aus Vorlage: OF 1538/1 vom 28.01.2025 Betreff: Wir sind international: deutsch-englische Verkehrsinformationen im öffentlichen Raum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an zentralen Verkehrsknoten in Frankfurt, insbesondere am Hauptbahnhof, der Hauptwache und der Konstablerwache, Verkehrsinformationen im öffentlichen Raum in Deutsch und Englisch schriftlich und akustisch darstellen zu lassen. Der Magistrat soll auf städtische Unternehmen und Beteiligungen wie die VGF als auch auf die Deutsche Bahn zugehen und dafür Sorge tragen, dass insbesondere bei den bevorstehenden Umbauprojekten des Hauptbahnhofs und der Hauptwache konsequent zweisprachig kommuniziert wird. Begründung: Frankfurt ist eine internationale Messestadt, Bankenstadt und Ziel zahlreicher Touristen. Insbesondere an den großen Umsteigebahnhöfen vermissen Menschen, die nicht deutsch sprechen, Informationen und Hinweise in englischer Sprache. In vergleichbaren deutschen Großstädten werden die Beschilderung und die akustischen Ansagen bereits konsequent zweisprachig gehandhabt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 246 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), Linke (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5856, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 101

  • Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim
    OFOB 2
    18.02.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2025, OF 1167/6 Betreff: Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die oft schon seit Jahren stattfindenden traditionellen Kinderumzüge, wie der Umzug in Griesheim an Fasching durch die Straßen des Stadtteils, ab 2026 wieder zu ermöglichen und sich bereits jetzt Gedanken um ein bezahlbares und maßvolles Sicherungskonzept - in Zusammenarbeit mit den ansässigen Einrichtungen und Institutionen - zu erarbeiten und umzusetzen. Begründung: Alljährlich führten die Griesheimer Kinder- und Jugendeinrichtungen am Rosenmontag ihren Kinderfaschingsumzug durch die Straßen von Alt Griesheim bis zum Bürgerhaus durch. Bürger und Geschäftsleute verteilten - im Gegensatz zu den großen Umzügen - die Kamelle von außen zu den Kindern im Zug. Begleitet wurden sie von Feuerwehr und Polizei und Rettungsdienst und von den Betreuern aus den Einrichtungen oder Eltern. Dieser Umzug ermöglichte allen Kindern Griesheims, an dem Zug teilzunehmen. Vor allem auch denjenigen Kindern, die sonst nicht in den Genuss kommen, da ihre Eltern nicht zu den großen Umzügen fahren wollen oder können. Es war eine schöne kurze kunterbunte Veranstaltung der Griesheimer Kinder mit den Anwohnern und Anwohnerinnen sowie den Geschäftsleuten in den Griesheimer Straßen, die sonst nicht dabei wären und das ganze fand statt bevor sie in das Bürgerhaus in Griesheim einzogen zum Kinderfasching. Der Umzug verursachte kein Verkehrschaos und alle waren zufrieden. Jetzt wird im Genehmigungsverfahren zur Durchführung der Veranstaltung vom Veranstalter (IB Jugendclub) ein Sicherheitskonzept eingefordert, das eine vollständige seitliche Absicherung des Zuges durch mobile Fahrzeugsperren gewährleistet (Hintergrund: Magdeburg, Volkmarsen und nun - ganz aktuell - auch München). Ein solches Sicherheitskonzept ist vom Veranstalter - und letztendlich nicht nur von diesem Veranstalter in Griesheim, sondern stattweit - unmöglich zu erbringen. Hierbei handelt es sich einerseits um schweres Gerät, dessen Ausleihe nicht nur mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, sondern darüber hinaus im Stadtteil Alt-Griesheim über Stunden ein zusätzliches Verkehrschaos verursachen würde. Dies alles wegen eines Umzuges, dessen Durchzugszeit selbst gerade einmal 5 Minuten betrüge. Ein alternativer Umzug, der ausschließlich auf Fußwege (z.B. Mainufer) ausweicht, wird von den beteiligten Vertreter*innen der Kindereinrichtungen sowie vom Veranstalter abgelehnt, da dies den Kinderfaschingsumzug seines Wesenscharakters ,wie zuvor angeführt, berauben würde. Außerdem wäre auch dort - wenn man die Sicherheitsvorkehrungen so hoch ansiedeln möchte, nicht sicher, da auch hier Anschläge auf die Gruppe verübt werden könnte und auch dort hohe Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden müsste, um sicherzustellen, dass kein Kind in den Main fällt. Es ist nachvollziehbar, dass Sicherheit höchste Priorität hat. Und wie die Veranstalter richtig darlegen, darf es andererseits aber nicht so sein, dass in der Konsequenz dieser Sicherheitslogik unsere Gesellschaft in Zukunft sich selbst einer Vielzahl von Veranstaltungen beraubt. Stadtteilfeste, Kulturfeste, Kinderfeste oder -umzüge bereichern unsere freiheitliche Gesellschaft und werden nur allzu oft von Vereinen, sozialen Trägern oder privaten Ehrenamtlichen organisiert, die niemals in der Lage sein werden, solch hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Es kann dann - wenn überhaupt - nur noch kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen insbesondere auch im öffentlichen Raum geben, die vielen Menschen in Frankfurt nicht mehr zugänglich wären und dass kann nicht unser aller Interesse sein. Wie die Veranstalter in ihrem offenen Brief richtig weiter ausführen, bedeuten diese hohen Auflagen das Ende für den Griesheimer Kinderfaschingsumzug mit einer mittlerweile 23-jährigen Tradition. Den Kindern, die zukünftig diese Umzüge nicht mehr erleben, wird eine weitere schöne Erinnerung aus ihrer Kindheit genommen. Es wäre ein Armutszeugnis unserer freiheitlichen Gesellschaft, wenn die Absage solcher Feste und Umzüge die gezogene Konsequenz aus den Amokfahrten/Anschlägen von Magdeburg bzw. München wäre. Die Leidtragenden sind dann nicht nur unsere Kinder, sondern auch unser buntes kulturelles Zusammenleben, unsere Freiheit und nicht zuletzt auch unsere Demokratie. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.02.2025, OF 1188/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 544 2025 1. Die Vorlage OF 1167/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1188/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. vor das Wort "vorzunehmenden" das Wort "die" eingefügt wird sowie das Haushaltsjahr bei Ziffer 2. auf "2026" angepasst wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)

  • Höchst: RobertBunsen-Straße
    OFOB 2
    18.02.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2025, OF 1168/6 Betreff: Höchst: Robert-Bunsen-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der Robert-Bunsen-Straße ein Verkehrsschild "Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren" - StVO Deutschland Verkehrszeichen-Nr. 208a am Eingang von der Kurmainzer Straße aus in Richtung Zuckschwerdtstraße anzubringen und zu klären, in wieweit Rettungsfahrzeuge durch die Verkehrsregelung als Zwei-Richtungsverkehr behindert werden und was als Lösung vorgeschlagen wird. Begründung: Bürger beobachten häufiger, dass Konflikte beim Begegnungsverkehr in der engen Straße bestehen. Es scheint den von der Kurmainzer Straße Einfahrenden nicht klar zu sein, dass sie zum Ausweichen verpflichtet sind, da sie das Hindernis "Parkende Autos" auf ihrer Seite haben. Es bestehen 3 Ausweichmöglichkeiten durch Einfahrten im Verlauf der Straße. Die Straße ist zwar eng, aber keine Durchfahrtsstraße, obwohl sie gern zur Abkürzung genutzt wird, auch um einen Stau auf der Zuckschwerdtstraße zu umfahren. Rettungsfahrzeuge können durch entgegenkommende Fahrzeuge nicht weiterfahren: - Biegen sie von der Zuckschwerdtstraße aus ein, kann das Schild die Situation klären. - Biegen sie von der Kurmainzer Straße ein und begegnet ihnen ein von der Zuckschwerdtstraße aus einfahrendes Fahrzeug, dann muss dieses ausweichen, wenn das Rettungsfahrzeug im Einsatz (Blaulicht) ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6620 2025 Die Vorlage OF 1168/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kinderfaschingsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim
    OFOB 6
    18.02.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2025, OF 1188/6 Betreff: Kinderfaschingsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. die "Richtlinie zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit dem seit Jahren stattfindenden traditionellen Kinderfaschingsumzug in Griesheim durch die Straßen des Stadtteils (Griesheim Süd) die Möglichkeit zu geben, den Auftrag und damit die anfallenden Kosten für vorzunehmenden Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen, direkt auf dem Weg der Kostenübernahmeerklärung an die Stadt weiterzugeben, 2. die erforderlichen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 20206 den geänderten außerordentlichen Sicherheitskosten für die Brauchtumspflege anzupassen, 3. das Land Hesen zu bitten, sich beim Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Gleichzeitig soll das Land weiterhin zur Sicherung des Brauchtums beitragen. Begründung: Alljährlich führten die Griesheimer Kinder- und Jugendeinrichtungen am Rosenmontag ihren Kinderfaschingsumzug durch die Straßen von Alt Griesheim bis zum Bürgerhaus durch. Bürger und Geschäftsleute verteilten - im Gegensatz zu den großen Umzügen - die Kamelle von außen zu den Kindern im Zug. Begleitet wurden sie von Feuerwehr und Polizei und Rettungsdienst und von den Betreuern aus den Einrichtungen oder Eltern. Dieser Umzug ermöglichte allen Kindern Griesheims, an dem Zug teilzunehmen. Vor allem auch denjenigen Kindern, die sonst nicht in den Genuss kommen, da ihre Eltern nicht zu den großen Umzügen fahren wollen oder können. Es war eine schöne kurze kunterbunte Veranstaltung der Griesheimer Kinder mit den Anwohnern und Anwohnerinnen sowie den Geschäftsleuten in den Griesheimer Straßen, die sonst nicht dabei wären und das ganze fand statt bevor sie in das Bürgerhaus in Griesheim einzogen zum Kinderfasching. Der Umzug verursachte kein Verkehrschaos und alle waren zufrieden. Jetzt wird im Genehmigungsverfahren zur Durchführung der Veranstaltung vom Veranstalter (IB Jugendclub) ein Sicherheitskonzept eingefordert, das eine vollständige seitliche Absicherung des Zuges durch mobile Fahrzeugsperren gewährleistet (Hintergrund: Magdeburg, Volkmarsen und nun - ganz aktuell - auch München). Ein solches Sicherheitskonzept ist vom Veranstalter - und letztendlich nicht nur von diesem Veranstalter in Griesheim, sondern stattweit - unmöglich zu erbringen. Hierbei handelt es sich einerseits um schweres Gerät, dessen Ausleihe nicht nur mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, sondern darüber hinaus im Stadtteil Alt-Griesheim über Stunden ein zusätzliches Verkehrschaos verursachen würde. Dies alles wegen eines Umzuges, dessen Durchzugszeit selbst gerade einmal 5 Minuten betrüge. Ein alternativer Umzug, der ausschließlich auf Fußwege (z.B. Mainufer) ausweicht, wird von den beteiligten Vertreter*innen der Kindereinrichtungen sowie vom Veranstalter abgelehnt, da dies den Kinderfaschingsumzug seines Wesenscharakters ,wie zuvor angeführt, berauben würde. Außerdem wäre auch dort - wenn man die Sicherheitsvorkehrungen so hoch ansiedeln möchte, nicht sicher, da auch hier Anschläge auf die Gruppe verübt werden könnte und auch dort hohe Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden müsste, um sicherzustellen, dass kein Kind in den Main fällt. Es ist nachvollziehbar, dass Sicherheit höchste Priorität hat. Und wie die Veranstalter richtig darlegen, darf es andererseits aber nicht so sein, dass in der Konsequenz dieser Sicherheitslogik unsere Gesellschaft in Zukunft sich selbst einer Vielzahl von Veranstaltungen beraubt. Stadtteilfeste, Kulturfeste, Kinderfeste oder -umzüge bereichern unsere freiheitliche Gesellschaft und werden nur allzu oft von Vereinen, sozialen Trägern oder privaten Ehrenamtlichen organisiert, die niemals in der Lage sein werden, solch hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Es kann dann - wenn überhaupt - nur noch kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen insbesondere auch im öffentlichen Raum geben, die vielen Menschen in Frankfurt nicht mehr zugänglich wären und dass kann nicht unser aller Interesse sein. Wie die Veranstalter in ihrem offenen Brief richtig weiter ausführen, bedeuten diese hohen Auflagen das Ende für den Griesheimer Kinderfaschingsumzug mit einer mittlerweile 23-jährigen Tradition. Den Kindern, die zukünftig diese Umzüge nicht mehr erleben, wird eine weitere schöne Erinnerung aus ihrer Kindheit genommen. Es wäre ein Armutszeugnis unserer freiheitlichen Gesellschaft, wenn die Absage solcher Feste und Umzüge die gezogene Konsequenz aus den Amokfahrten/Anschlägen von Magdeburg bzw. München wäre. Die Leidtragenden sind dann nicht nur unsere Kinder, sondern auch unser buntes kulturelles Zusammenleben, unsere Freiheit und nicht zuletzt auch unsere Demokratie. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.02.2025, OF 1167/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 544 2025 1. Die Vorlage OF 1167/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1188/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. vor das Wort "vorzunehmenden" das Wort "die" eingefügt wird sowie das Haushaltsjahr bei Ziffer 2. auf "2026" angepasst wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)

  • Unterstützung der Organisation der Bernemer Kerb 2025
    OIBOB 4
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.02.2025, OIB 380 entstanden aus Vorlage: OF 472/4 vom 04.02.2025 Betreff: Unterstützung der Organisation der Bernemer Kerb 2025 Der Ortsbeirat stellt der Bernemer Kerwe Gesellschaft 1932 e. V. für die Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen (Dixis und Toilettenwagen) bei der Bernemer Kerb 2025 einen Betrag in Höhe von maximal 5.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen ist die Bernemer Kerb als Stadtteilfest nicht mehr ausschließlich über Standmieten zu finanzieren. Um u. a. den Bernemer Mittwoch weiterhin als ein Bornheimer Stadtteilfest veranstalten zu können, bedarf es finanzieller Zuschüsse. Der Ortsbeirat wurde gebeten, sich u. a. an den durch Straßenreinigung, Beschilderung, Entfernen von Pollern und Rettungsdiensten entstehenden Kosten zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1247

  • Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2025
    OIBOB 4
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.02.2025, OIB 381 entstanden aus Vorlage: OF 473/4 vom 26.01.2025 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2025 Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2025 (17.04.2025) einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 05.03.2026 mit 500 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1990

  • Kosten des Dirigenten am Volkstrauertag 2025
    OIBOB 13
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.02.2025, OIB 382 entstanden aus Vorlage: OF 195/13 vom 02.02.2025 Betreff: Kosten des Dirigenten am Volkstrauertag 2025 Der Magistrat wird gebeten, die Kosten des Dirigenten für die Teilnahme der Sängervereinigung am Volkstrauertag 2025 zu übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf 130 Euro, die sich wie folgt zusammensetzten: 100 Euro die Stunde nach dem Tarif für deutsche Dirigenten und 30 Euro Fahrtkosten. Begründung: Ein Volkstrauertag ohne die Beteiligung der Sängervereinigung Nieder-Erlenbach ist nicht mehr vorstellbar. Deshalb sollte dieser Kostenpunkt, der allen Anwesenden zugutekommt, aus dem Ortsbeiratsbudget beglichen werden. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 17.03.2026 mit 130 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 416

  • Weihnachtsbaumbeleuchtung 2025
    OIBOB 13
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.02.2025, OIB 383 entstanden aus Vorlage: OF 196/13 vom 02.02.2025 Betreff: Weihnachtsbaumbeleuchtung 2025 Der Magistrat wird gebeten, wie in den vergangenen Jahren die Ausstattung des Christbaumes mit Leuchtmitteln in Höhe von bis zu 1.400 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirats 13 zu begleichen. Zahlungsempfänger ist der Verein Nieder-Erlenbacher Bürger e. V., der für die Kosten zunächst in Vorlage treten wird. Begründung: Es ist zu einer schönen Tradition geworden, dass am Bürgerbrunnen von Nieder-Erlenbach zur Weihnachtszeit ein beleuchteter Christbaum steht. Dies sollte auch in diesem Jahr so sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1518 Aktenzeichen: 10-5

  • Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße
    OMOB 9
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6517 entstanden aus Vorlage: OF 469/4 vom 03.02.2025 Betreff: Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße Vorgang: OM 5505/24 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Auskunft zur Vorlage vom 28.05.2024, OM 5505, zu geben, ob und wann in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich Ilbenstädter Straße ein Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule installiert werden kann. Begründung: Die Schüler:innen der Kirchnerschule benötigen dringend einen Zebrastreifen für eine sichere Querung der Wöllstädter Straße. Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main gibt an zwei Punkten die Querung der Wöllstädter Straße (siehe Screenshot) vor. Ohne Zebrastreifen jedoch ist dies trotz Tempo-30-Zone für die Grundschüler:innen nur unter erschwerten und teils gefährlichen Umständen aufgrund hoher Parkdichte und hohem Verkehrsaufkommen möglich. Der Ortsbeirat wird nach wie vor gebeten, durch Installation eines Zebrastreifens die Gestaltung eines sicheren Schulwegs zu unterstützen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5505 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße
    OMOB 9
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6518 entstanden aus Vorlage: OF 470/4 vom 24.01.2025 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße Vorgang: OM 82/21 OBR 4; ST 1552/21 Der Magistrat wird gebeten, die Stellungnahme ST 1552 aus dem Jahr 2021 umzusetzen und die Verkehrszeichen, wie in der Stellungnahme ST 1552 beschrieben, aufzustellen, um Falschfahrer von der oberen Inheidener Straße zur Enkheimer Straße möglichst zu verhindern. Begründung: Vor einiger Zeit wurde an dieser Stelle zwar ein roter Fahrradstreifen auf die Fahrbahn aufgebracht, aber die deutliche Verhinderung von Falschfahrern in diesem Abschnitt ist noch nicht erfolgt. Die Umsetzung der Stellungnahme ST 1552 von 2021 könnte eine Verbesserung sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 82 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 787

  • Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für Bornheim
    OMOB 9
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6519 entstanden aus Vorlage: OF 471/4 vom 22.01.2025 Betreff: Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Fernwärme als Wärmequelle für Bornheim, insbesondere das nördliche Bornheim im Bereich der Inheidener Straße, in die Planung einbezogen werden kann. Der städtische Energieversorger Mainova verfolgt derzeit offensichtlich kein solches Ausbauprojekt für Bornheim (siehe: https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/waerme-stromversorgung/fernwaer me). Begründung: Einige Bürgerinnen und Bürger Bornheims stellen sich (und dem Ortsbeirat) die Frage, wie sie künftig ihre Wohnungen ohne fossile Energieträger heizen können. Fernwärme gilt als attraktive Alternative, da diese in Zukunft klimaneutral, kostengünstig und verlässlich sein soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Regulierung der Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule
    OMOB 4
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6520 entstanden aus Vorlage: OF 474/4 vom 22.01.2025 Betreff: Regulierung der Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule Der Magistrat wird dringend gebeten zu veranlassen, dass die Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule an die tatsächlichen Nutzungszeiten angepasst und insgesamt gedimmt wird sowie die nach oben gehenden Lichtstrahlen abgestellt werden. Begründung: Die erst vor einigen Monaten erneuerte Lichtanlage an der o. g. Turnhalle scheint völlig überdimensioniert zu sein. Trotz offensichtlich vorhandener digitaler Regelungstechnik ist das abgegebene Lichtvolumen zu groß und nicht an die tatsächlichen Nutzungszeiten angepasst. Darüber hinaus wird viel Licht unnötigerweise nach oben abgegeben. Die so entstehende Lichtverschmutzung schadet den anwohnenden Menschen, den Tieren und der Flora. Außerdem wird unnötig Energie verschwendet. Mehrere Anwohnende haben dem Ortsbeirat darüber berichtet und um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 696

  • Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen
    OMOB 9
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6521 entstanden aus Vorlage: OF 475/4 vom 01.02.2025 Betreff: Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, die Ausbreitung des Götterbaums im Frankfurter Osten effektiv und nachhaltig zu bekämpfen. Dabei sollen vor allem Parkanlagen im Fokus stehen. Zudem soll eine Informationsschrift zu diesem Thema für Grundeigentümer zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Der Götterbaum (Ailanthus altissima) ist eine aus Asien stammende invasive Baumart, die bei uns als gebietsfremde Pflanze gilt. Sie breitet sich rasant auf Brachflächen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen und in Parks aus. Die Pollen und der Pflanzensaft des Götterbaums können heftige Allergien auslösen. Außerdem verdrängt er in Parkanlagen heimische Pflanzenarten und sorgt somit für eine Monokultur, die sich negativ auf die Artenvielfalt von Insekten und Singvögeln auswirkt. Da man diese Baumart stadtweit und flächendeckend kaum verdrängen kann, sollte daher der Schwerpunkt vor allem auf Parks liegen. Ziel ist es, den Götterbaum nicht nur abzuholzen, sondern komplett zu entwurzeln, da sich die Wurzeln meterweit ausbreiten können und er im Frühjahr an mehreren Stellen wieder austreiben kann. Zudem wäre es wichtig, die Grundeigentümer umfassend zu informieren, die der Ausbreitung oft ohnmächtig gegenüberstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1389 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erinnerung an Auskunftsersuchen: Neubau Grundschule im Ostend auf dem Gelände des Clementine Kinderhospitals
    OMOB 9
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6522 entstanden aus Vorlage: OF 476/4 vom 26.01.2025 Betreff: Erinnerung an Auskunftsersuchen: Neubau Grundschule im Ostend auf dem Gelände des Clementine Kinderhospitals Vorgang: V 820/24 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, dem Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 820, zu entsprechen. Begründung: Eine Stellungnahme steht bisher aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 820 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1403 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße
    OMOB 9
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6523 entstanden aus Vorlage: OF 477/4 vom 27.01.2025 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Tempo-30-Zone in der Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße in die Liste der regelmäßig auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollierenden Straßen im Ortsbezirk 4 aufzunehmen. Im Zuge der jährlichen Auswertung der Kontrollen sollte auch über diesen Bereich dem Ortsbeirat berichtet werden. Begründung: Die benannte Zone bietet Autofahrer*innen die Möglichkeit, von Norden kommend zwei Ampeln zu umgehen, und Anwohner*innen berichten, dass es zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Zudem befindet sich in der Ostendstraße mit dem Internationalen Familienzentrum eine Kita, sodass viele Familien dort unterwegs sind. Die Überprüfung der Geschwindigkeit scheint daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1026 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

  • Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6540 entstanden aus Vorlage: OF 1513/1 vom 28.01.2025 Betreff: Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte Der Magistrat wird gebeten, alle Bordsteine rund um die Straßenbahnhaltestelle "Galluswarte", insbesondere die Wegstrecke von der Straßenbahnhaltestelle zum Ärztehaus und zum Amk A, auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und zu hohe Bordsteine absenken zu lassen, möglichst als sogenannte getrennte Überquerungsstelle. Begründung: Einige Bordsteine an Übergängen rund um die Straßenbahnhaltestelle "Galluswarte" sind für Rollstuhlfahrende und Rollatornutzende mit einer Höhe von ein bis zwei Zentimetern zu hoch, um diese eigenständig zu überqueren. Regelmäßig benötigen Menschen Hilfe, um bei Übergängen von der Straße wieder auf den Gehweg der Mainzer Landstraße zu gelangen. Das Ärztehaus Galluswarte und das AmkA sind mit ihren Beratungsangeboten und Dienstleistungen häufig aufgesuchte Orte von Gehbehinderten. Da die S-Bahn-Station "Galluswarte" aufgrund fehlender Aufzüge nicht nutzbar ist, können Gehbehinderte oft nur die Straßenbahn und den Bus nutzen. Alle Wegebeziehungen und Straßenquerungen rund um die Galluswarte sollen daher auf ihre Barrierefreiheit überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 entstanden aus Vorlage: OF 1515/1 vom 02.02.2025 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1898, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der Stellungnahme und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2025 ) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus der Anregung an den Magistrat, OM 3934, verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 842

  • Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6542 entstanden aus Vorlage: OF 1517/1 vom 02.02.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen Vorgang: OM 4211/23 OBR 1; ST 1923/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 01.11.2024, ST 1923, dass ein Prüfauftrag für die in der Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211, genannten Trinkbrunnen nicht vorliege. Der Ortsbeirat fordert deshalb, dass das Klimareferat einen Prüfauftrag veranlasst und bei positiver Prüfung die Trinkbrunnen aufbauen lässt. Begründung: Der Ortsbeirat forderte in seiner Anregung, dass die Trinkbrunnenstandorte zu prüfen seien. Die Antwort in der Stellungnahme lautete: "Ein entsprechender Prüfauftrag liegt derzeit nicht vor." Wenn dieser nicht vorliegt, dann muss er veranlasst werden, genau das möchte der Ortsbeirat. Es sind seit der Anregung eineinhalb Jahre vergangen. Es wäre wünschenswert, dass das Klimareferat nun umgehend und schnell mit der Mainova ins Gespräch und die Prüfung der Standorte geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1923 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1110 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

  • Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzen
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6543 entstanden aus Vorlage: OF 1518/1 vom 02.02.2025 Betreff: Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzen Der Magistrat wird gebeten , den mittlerweile verblassten Zebrastreifen vor der Hellerhofschule in der Idsteiner Straße instand setzen zu lassen, sodass dieser wieder gut sichtbar ist. Begründung: Der Zebrastreifen ist inzwischen verblasst und daher nicht mehr gut sichtbar, insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollte dieser instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 664 Aktenzeichen: 66-0

  • Bodenmarkierungen Schulhof Hellerhofschule instand setzen
    OMOB 5
    18.02.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6544 entstanden aus Vorlage: OF 1519/1 vom 02.02.2025 Betreff: Bodenmarkierungen Schulhof Hellerhofschule instand setzen Der Magistrat wird gebeten , die Bodenmarkierungen auf dem Schulhof der Hellerhofschule, welche der Verkehrserziehung dienen, instand setzen zu lassen, damit diese wieder gut sichtbar sind. Begründung: Auf dem Schulhof der Hellerhofschule gibt es einen Bereich, welcher zur Verkehrserziehung genutzt wird. Hierfür wurden entsprechende Bodenmarkierungen aufgebracht. Diese dienen der vierten Klasse im Rahmen des Fahrradführerscheins zur Verkehrserziehung. Damit die Bodenmarkierungen wieder gut sichtbar sind, sollten diese instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 635 Aktenzeichen: 32-4

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